Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Kapitel I. Konsularische Beziehungen im Allgemeinen
Abschnitt I. Aufnahme und Pflege konsularischer Beziehungen
< Art. 8 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben für einen dritten Staat
> Art. 10 Ernennung und Zulassung von Chefs konsularischer Posten

Art. 9 Klassen der Chefs konsularischer Posten

1.  Die Chefs konsularischer Posten sind in folgende vier Klassen eingeteilt:

a.
Generalkonsuln,
b.
Konsuln,
c.
Vizekonsuln,
d.
Konsularagenten.

2.  Ziffer 1 schränkt das Recht einer Vertragspartei nicht ein, die Amtsbezeichnung derjenigen Konsularbeamten festzusetzen, die nicht Chefs eines konsularischen Postens sind.

Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen