Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Kapitel I. Konsularische Beziehungen im Allgemeinen
Abschnitt I. Aufnahme und Pflege konsularischer Beziehungen
< Art. 6 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben ausserhalb des Konsularbezirks
> Art. 8 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben für einen dritten Staat

Art. 7 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben in einem dritten Staat

Der Entsendestaat kann nach einer Notifikation an die beteiligten Staaten einen in einem Staat errichteten konsularischen Posten auch mit der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben in einem anderen Staat beauftragen, es sei denn, dass einer der beteiligten Staaten ausdrücklich Einspruch erhebt.

Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen