Kapitel I. Konsularische Beziehungen im Allgemeinen
Abschnitt I. Aufnahme und Pflege konsularischer Beziehungen
< Art. 5 Konsularische Aufgaben
> Art. 7 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben in einem dritten Staat
Art. 6 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben ausserhalb des Konsularbezirks
Unter besonderen Umständen kann ein Konsularbeamter mit Zustimmung des Empfangsstaats seine Aufgaben auch ausserhalb seines Konsularbezirks wahrnehmen.
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen