Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

0.142.40

Übersetzung aus dem französischen und englischen Originaltext1

Übereinkommen
über die Rechtsstellung der Staatenlosen

Abgeschlossen in New York am 28. September 1954
Von der Bundesversammlung genehmigt am 27. April 19722
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 3. Juli 1972
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Oktober 1972

(Stand am 8. Juni 2011)

Präambel

Die Hohen Vertragsparteien,

in der Erwägung, dass die Charta der Vereinten Nationen3 und die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung angenommene allgemeine Erklärung der Menschenrechte den Grundsatz bestätigt haben, dass die Menschen ohne Unterschied die Menschenrechte und die Grundfreiheiten geniessen sollen,

in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen wiederholt ihr grosses Interesse für die Staatenlosen bekundet und sich bestrebt haben diesen in möglichst weitem Umfang die Ausübung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu gewährleisten,

in der Erwägung, dass nur diejenigen Staatenlosen, die gleichzeitig Flüchtlinge sind, durch das Abkommen vom 28. Juli 19514 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge erfasst werden und dass jenes Abkommen auf zahlreiche Staatenlose nicht anwendbar ist,

in der Erwägung, dass es wünschenswert ist, die Stellung der Staatenlosen durch ein internationales Übereinkommen zu regeln und zu verbessern,

haben folgendes vereinbart:

Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Definition des Begriffs «Staatenloser»

Art. 2 Allgemeine Verpflichtungen

Art. 3 Verbot unterschiedlicher Behandlung

Art. 4 Religion

Art. 5 Rechte ausserhalb des Übereinkommens

Art. 6 Ausdruck «unter den gleichen Umständen»

Art. 7 Befreiung vom Erfordernis der Gegenseitigkeit

Art. 8 Befreiung von Sondermassnahmen

Art. 9 Vorläufige Massnahmen

Art. 10 Fortdauer des Aufenthaltes

Art. 11 Staatenlose Seeleute

Kapitel II: Rechtsstellung

Art. 12 Personenrechtliche Stellung

Art. 13 Bewegliches und unbewegliches Eigentum

Art. 14 Geistiges und gewerbliches Eigentum

Art. 15 Vereinsrecht

Art. 16 Zutritt zu den Gerichten

Kapitel III: Erwerbstätigkeit

Art. 17 Stellenantritt

Art. 18 Selbständige Erwerbstätigkeit

Art. 19 Freie Berufe

Kapitel IV: Wohlfahrt

Art. 20 Rationierung

Art. 21 Unterkunft

Art. 22 Öffentlicher Unterricht

Art. 23 Öffentliche Fürsorge

Art. 24 Arbeitsgesetzgebung und soziale Sicherheit

Kapitel V: Administrative Massnahmen

Art. 25 Verwaltungshilfe

Art. 26 Freizügigkeit

Art. 27 Identitätsausweise

Art. 28 Reiseausweise

Art. 29 Steuern und Abgaben

Art. 30 Vermögenstransfer

Art. 31 Ausweisung

Art. 32 Einbürgerung

Kapitel VI: Schlussbestimmungen

Art. 33 Auskünfte über die innerstaatliche Gesetzgebung

Art. 34 Regelung von Streitigkeiten

Art. 35 Unterzeichnung, Ratifikation und Beitritt

Art. 36 Örtlicher Geltungsbereich

Art. 37 Klausel für Bundesstaaten

Art. 38 Vorbehalte

Art. 39 Inkrafttreten

Art. 40 Kündigung

Art. 41 Revision

Art. 42 Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen

Anhang
- Muster—Reiseausweis
- Reiseausweis
- Geltungsbereich am 8. Juni 2011


 AS 1972 2320; BBl 1971 II 424


1 Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
2 Abs. 1 des BB vom 27. April 1972 (SR 855.1)
3 SR 0.120
4 SR 0.142.30


Stand am 8. Juni 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen