0.142.40
Übersetzung aus dem französischen und englischen Originaltext1
Übereinkommen
über die Rechtsstellung der Staatenlosen
Abgeschlossen in New York am 28. September 1954
Von der Bundesversammlung genehmigt am 27. April 19722
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 3. Juli 1972
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Oktober 1972
(Stand am 8. Juni 2011)
Präambel
Die Hohen Vertragsparteien,
in der Erwägung, dass die Charta der Vereinten Nationen3 und die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung angenommene allgemeine Erklärung der Menschenrechte den Grundsatz bestätigt haben, dass die Menschen ohne Unterschied die Menschenrechte und die Grundfreiheiten geniessen sollen,
in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen wiederholt ihr grosses Interesse für die Staatenlosen bekundet und sich bestrebt haben diesen in möglichst weitem Umfang die Ausübung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu gewährleisten,
in der Erwägung, dass nur diejenigen Staatenlosen, die gleichzeitig Flüchtlinge sind, durch das Abkommen vom 28. Juli 19514 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge erfasst werden und dass jenes Abkommen auf zahlreiche Staatenlose nicht anwendbar ist,
in der Erwägung, dass es wünschenswert ist, die Stellung der Staatenlosen durch ein internationales Übereinkommen zu regeln und zu verbessern,
haben folgendes vereinbart:
Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Definition des Begriffs «Staatenloser»Art. 2 Allgemeine Verpflichtungen
Art. 3 Verbot unterschiedlicher Behandlung
Art. 4 Religion
Art. 5 Rechte ausserhalb des Übereinkommens
Art. 6 Ausdruck «unter den gleichen Umständen»
Art. 7 Befreiung vom Erfordernis der Gegenseitigkeit
Art. 8 Befreiung von Sondermassnahmen
Art. 9 Vorläufige Massnahmen
Art. 10 Fortdauer des Aufenthaltes
Art. 11 Staatenlose Seeleute
Kapitel II: Rechtsstellung
Art. 12 Personenrechtliche StellungArt. 13 Bewegliches und unbewegliches Eigentum
Art. 14 Geistiges und gewerbliches Eigentum
Art. 15 Vereinsrecht
Art. 16 Zutritt zu den Gerichten
Kapitel III: Erwerbstätigkeit
Art. 17 StellenantrittArt. 18 Selbständige Erwerbstätigkeit
Art. 19 Freie Berufe
Kapitel IV: Wohlfahrt
Art. 20 RationierungArt. 21 Unterkunft
Art. 22 Öffentlicher Unterricht
Art. 23 Öffentliche Fürsorge
Art. 24 Arbeitsgesetzgebung und soziale Sicherheit
Kapitel V: Administrative Massnahmen
Art. 25 VerwaltungshilfeArt. 26 Freizügigkeit
Art. 27 Identitätsausweise
Art. 28 Reiseausweise
Art. 29 Steuern und Abgaben
Art. 30 Vermögenstransfer
Art. 31 Ausweisung
Art. 32 Einbürgerung
Kapitel VI: Schlussbestimmungen
Art. 33 Auskünfte über die innerstaatliche GesetzgebungArt. 34 Regelung von Streitigkeiten
Art. 35 Unterzeichnung, Ratifikation und Beitritt
Art. 36 Örtlicher Geltungsbereich
Art. 37 Klausel für Bundesstaaten
Art. 38 Vorbehalte
Art. 39 Inkrafttreten
Art. 40 Kündigung
Art. 41 Revision
Art. 42 Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen
Anhang
- Muster—Reiseausweis
- Reiseausweis
- Geltungsbereich am 8. Juni 2011
1 Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
2 Abs. 1 des BB vom 27. April 1972 (SR 855.1)
3 SR 0.120
4 SR 0.142.30