Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Art. 2

Der Ausdruck «Hoheitsgebiet» einer Vertragspartei hat bezüglich dieses Übereinkommens die Bedeutung, die diese Partei ihm in einer an den Generalsekretär des Europarates gerichteten Erklärung gibt.


Stand am 10. Juni 2008
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen