Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

0.142.115.981

Übersetzung1

Vertrag
über Spitzbergen

Abgeschlossen in Paris am 9. Februar 1920
Schweizerische Beitrittsurkunde hinterlegt am 30. Juni 1925
In Kraft getreten für die Schweiz am 14. August 1925

(Stand am 6. Februar 2001)

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika; Seine Majestät der König von Grossbritannien und Irland und der Überseeischen Britischen Lande, Kaiser von Indien; Seine Majestät der König von Dänemark; der Präsident der Französischen Republik; Seine Majestät der König von Italien; Seine Majestät der Kaiser von Japan; Seine Majestät der König von Norwegen; Ihre Majestät die Königin der Niederlande; Seine Majestät der König von Schweden,

haben, geleitet von dem Wunsche, durch Anerkennung der Staatshoheit Norwegens über die Spitzbergengruppe einschliesslich des Bären—Eilands diese Gebiete im Genuss einer Verwaltungsform zu wissen, die der Billigkeit entspricht und geeignet ist, ihre friedliche Verwertung und Nutzbarmachung zu verbürgen,

zum Abschluss eines diesbezüglichen Vertrags zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

die nach Austausch ihrer für gut und richtig befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben:

Art. 1

Art. 2

Art. 3

Art. 4

Art. 5

Art. 6

Art. 7

Art. 8

Art. 9

Art. 10

Beilage

BS 11 713


1 Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.


Stand am 6. Februar 2001
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen