Anhang I1
Freizügigkeit
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Einreise und AusreiseArt. 2 Aufenthalt und Erwerbstätigkeit
Art. 3 Familienangehörige
Art. 4 Verbleiberecht
Art. 5 Öffentliche Ordnung
II. Arbeitnehmer
Art. 6 AufenthaltsregelungArt. 7 Abhängig beschäftigte Grenzgänger
Art. 8 Berufliche und geographische Mobilität
Art. 9 Gleichbehandlung
Art. 10 Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung
Art. 11 Zusammenarbeit im Bereich der Arbeitsvermittlung
III. Selbstständige
Art. 12 AufenthaltsregelungArt. 13 Selbstständige Grenzgänger
Art. 14 Berufliche und geographische Mobilität
Art. 15 Gleichbehandlung
Art. 16 Ausübung hoheitlicher Befugnisse
IV. Erbringung von Dienstleistungen
Art. 17 DienstleistungserbringerArt. 18
Art. 19
Art. 20
Art. 21
Art. 22
Art. 23 Dienstleistungsempfänger
VII. Übergangsbestimmungen und Weiterentwicklung des Abkommens
Art. 26 AllgemeinesArt. 27 Aufenthaltsregelung für Arbeitnehmer
Art. 28 Abhängig beschäftigte Grenzgänger
Art. 29 Rückkehrrecht der Arbeitnehmer
Art. 30 Geographische und berufliche Mobilität der Arbeitnehmer
Art. 31 Aufenthaltsregelung für Selbstständige
Art. 32 Selbstständige Grenzgänger
Art. 33 Rückkehrrecht der Selbstständigen
Art. 34 Geographische und berufliche Mobilität der Selbstständigen Übergangsmassnahmen
für den Erwerb von Grundstücken und Zweitwohnungen
1 Bereinigt durch Art. 2 Bst. c und 5 des Prot. vom 26. Okt. 2004 über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EG-Mitgliedstaaten, von der BVers genehmigt am 17. Dez. 2004 (AS 2006 995 979; BBl 2004 5891 6565) und Art 2 Bst. c des Prot. vom 27. Mai 2008 (Aufnahme von Bulgarien und Rumänien infolge ihres Beitritts zur EU), von der BVers genehmigt am 13. Juni 2008 und in Kraft seit 1. Juni 2009 (AS 2009 2421 2411; BBl 2008 2135).
Stand am 1. November 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen