Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

< Art. XIII

Art. XIV

Dieser Vertrag, der in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefasst ist, wobei jede Fassung gleichermassen verbindlich ist, wird im Archiv der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt; diese übermittelt den Regierungen der Unterzeichnerstaaten und beitretenden Staaten gehörig beglaubigte Abschriften.

Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten, gehörig befugten Bevollmächtigten diesen Vertrag unterschrieben.

Geschehen zu Washington am 1. Dezember 1959.

(Es folgen die Unterschriften)


Stand am 9. März 2009
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