Teil I Einleitung
> Art. 2 Begriffsbestimmungen
Art. 1 Geltungsbereich dieses Übereinkommens
Dieses Übereinkommen findet auf Verträge zwischen Staaten Anwendung.
Stand am 4. März 2009
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen