Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Teil I Einleitung
> Art. 2 Begriffsbestimmungen

Art. 1 Geltungsbereich dieses Übereinkommens

Dieses Übereinkommen findet auf Verträge zwischen Staaten Anwendung.


Stand am 4. März 2009
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen