0.101.09
Übersetzung1
Protokoll Nr. 11
zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten über die Umgestaltung des
durch die Konvention eingeführten Kontrollmechanismus
Abgeschlossen in Strassburg am 11. Mai 1994
Von der Bundesversammlung genehmigt am 12. Juni 19952
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 13. Juli 1995
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. November 1998
(Stand am 15. August 2006)
Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Protokoll zu der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten3 (im folgenden als «Konvention» bezeichnet) unterzeichnen –
in der Erwägung, dass es dringend erforderlich ist, den durch die Konvention eingeführten Kontrollmechanismus umzugestalten, um die Wirksamkeit des Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Konvention insbesondere in Anbetracht der Zunahme der Beschwerden und der wachsenden Zahl der Europaratsmitglieder zu wahren und zu verbessern,
in der Erwägung, dass es daher wünschenswert ist, einige Bestimmungen der Konvention zu ändern, um insbesondere die bestehende Europäische Kommission für Menschenrechte und den bestehenden Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durch einen neuen ständigen Gerichtshof zu ersetzen,
im Hinblick auf die Entschliessung Nr. 1, die auf der in Wien am 19. und 20. März 1985 abgehaltenen Europäischen Ministerkonferenz über Menschenrechte angenommen wurde,
im Hinblick auf die Empfehlung 1194 (1992) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 6. Oktober 1992,
im Hinblick auf den von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarats in der Wiener Erklärung vom 9. Oktober 1993 gefassten Beschluss über die Reform des Kontrollmechanismus der Konvention –
haben folgendes vereinbart:
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Anhang Artikelüberschriften, die in die Konvention zum Schutze
der Menschenrechte und Grundfreiheiten und die Protokolle
dazu einzufügen sind Geltungsbereich am 23. Juni 2006
1 Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der entsprechenden Ausgabe dieser Sammlung.
2 AS 1998 2992
3 SR 0.101