Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 19bis (neu)
1Die Eigentümer oder Halter von Brieftauben auf eidgenössischem Gebiet sind verpflichtet, im Kriegs- oder Katastrophenfall ihre Tiere dem Bund zur Verfügung zu stellen.
2Der Bund regelt Zahl und Einsatz der Brieftauben in Friedenszeiten sowie im Kriegs- oder Katastrophenfall. Die Betreuung der für Bundeszwecke eingesetzten Brieftauben sowie die Instruktion der Benützer obliegt einem Brieftaubendienst. Dessen Mannschaftsbestände müssen im Kriegs- oder Katastrophenfall eine hinreichende Pflege und einen sachgerechten Einsatz der Tiere gewährleisten.
3Die Aufwendungen für den Brieftaubendienst werden gemeinsam durch den Bund und zivile Organisationen getragen.