Eidgenössische Volksinitiative 'zum Schutz von Leben und Umwelt vor Genmanipulationen (Gen-Schutz-Initiative)'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 24decies (neu)

1Der Bund erlässt Vorschriften gegen Missbräuche und Gefahren durch genetische Veränderung am Erbgut von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen. Er trägt dabei der Würde und der Unverletzlichkeit der Lebewesen, der Erhaltung und Nutzung der genetischen Vielfalt sowie der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt Rechnung.

2Untersagt sind

  1. Herstellung, Erwerb und Weitergabe genetisch veränderter Tiere;
  2. die Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt;
  3. die Erteilung von Patenten für genetisch veränderte Tiere und Pflanzen sowie deren Bestandteile, für die dabei angewandten Verfahren und für deren Erzeugnisse.

3Die Gesetzgebung enthält Bestimmungen namentlich über

  1. Herstellung, Erwerb und Weitergabe genetisch veränderter Pflanzen;
  2. die industrielle Produktion von Stoffen unter Anwendung genetisch veränderter Organismen;
  3. die Forschung mit genetisch veränderten Organismen, von denen ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgehen kann.

4Die Gesetzgebung verlangt vom Gesuchsteller namentlich den Nachweis von Nutzen und Sicherheit, des Fehlens von Alternativen sowie die Darlegung der ethischen Verantwortbarkeit.

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Letzte Änderung 08.03.2024 12:12

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