Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 25bis (neu)
Das Schlachten der Tiere ohne vorherige Betäubung vor dem Blutentzuge ist bei jeder Schlachtart und Viehgattung ausnahmslos untersagt.
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 25bis (neu)
Das Schlachten der Tiere ohne vorherige Betäubung vor dem Blutentzuge ist bei jeder Schlachtart und Viehgattung ausnahmslos untersagt.
Letzte Änderung 19.04.2024 0:03