Eidgenössische Volksinitiative 'für ein Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung'

Art. 25bis

Die Initiative im Wortlaut
  Datum Fundstelle
Inkrafttreten am 22.12.1893 XIII 1020
Abgestimmt am 20.08.1893 BBl 1893 IV 401
Die Vorlage wurde angenommen (siehe Abstimmung Nr. 40)    
Beschluss des Parlaments
(Empfehlung: Ablehnung der Initiative)
20.06.1893 BBl 1893 III 745
Eingereicht am 15.09.1892  
Sammelbeginn 10.05.1892  


Form: Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Komitee: Kantonale Tierschutzvereine von Bern und Aargau sowie Antisemiten
Anmerkung: Ein von der Nationalratskommission erwogener Gegenvorschlag zur Einführung eines allgemeinen Tierschutzartikels in der Bundesverfassung wurde ebenfalls abgelehnt; siehe hiezu Sten Bull 1892/93, 417.

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Letzte Änderung 08.03.2024 12:12

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