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Politische Rechte |
Eidgenössische Volksinitiative 'für demokratische Einbürgerungen' | ||
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Die Volksinitiative lautet: Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert: Art. 38 Abs. 4 BV (neu) 4Die Stimmberechtigten jeder Gemeinde legen in der Gemeindeordnung fest, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Der Entscheid dieses Organs über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts ist endgültig. Stand: 26. Juni 2006 |