Eidgenössische Volksinitiative 'Nationalbankgewinne für die AHV'Art. 99 Abs. 4, UeBest Art. 197 (neu)Die Initiative im Wortlaut | ||||||||||||||||||||||||||
Form: Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf) Komitee: Komitee sichere AHV Anmerkung: Zufolge eines Versehens der Bundeskanzlei erschien der nachfolgende Initiativtext irrtümlich nicht im Bundesblatt vom 10. April 2001. Die Publikation wird hiermit nachgeholt. An der Sammelfrist, die korrekt am 10. April 2001 begonnen hat, ändert sich damit nichts. Sie dauert bis zum 10.Oktober 2002. Stand: 26. Juni 2006 |