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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Eidgenössische Volksinitiative 'Deregulierungsinitiative: Mehr Freiheit - weniger Gesetze'

Die Volksinitiative lautet:

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Art. 23 (neu)

1Mit dem Ziel, staatliche Aufgaben abzubauen und eine wirksame Deregulierung und Reprivatisierung sicherzustellen, werden auf den Beginn des fünften Jahres nach Annahme dieser Übergangsbestimmung durch Volk und Stände sämtliche Bundesgesetze und allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüsse aufgehoben, welche bis zu diesem Zeitpunkt keine Bestätigung zur vollständigen oder teilweisen Aufrechterhaltung durch das Eidgenössische Parlament erhielten.

2Davon ausgenommen sind Bundesgesetze oder allgemeinverbindliche Bundesbeschlüsse, welche

auf internationalen Vereinbarungen oder Staatsverträgen beruhen;

a. zur Sicherstellung der staatlichen Ordnung unumgänglich sind. Der Bundesrat schlägt vor, welche Erlasse unter diese Kategorie fallen, und eröffnet darüber ein Vernehmlassungsverfahren.

3Gegen die teilweise oder vollständige Aufrechterhaltung von Bundesgesetzen oder allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüssen kann das Referendum ergriffen werden.


Stand: 26. Juni 2006