Eidgenössische Volksinitiative 'gegen die Verschleppung von Volksinitiativen'Ergänzung der BV durch einen neuen Art. 121ter und einen neuen Art. 19 UeBest.]Die Initiative im Wortlaut | |||||||||||||||||
Form: Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf) Stand: 26. Juni 2006 |