Eidgenössische Volksinitiative 'für die Begrenzung der Aufnahme von Asylanten'Ergänzung der BV durch Art. 69quater und der UeBest. durch einen Art. 19]Die Initiative im Wortlaut | |||||||||||||||||
Form: Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf) Stand: 26. Juni 2006 |