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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Eidgenössische Volksinitiative 'für Straflosigkeit der Schwangerschaftsunterbrechung'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 65bis (neu)

Wegen Schwangerschaftsunterbrechung darf keine Strafe ausgefällt werden.


Stand: 26. Juni 2006