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CONFOEDERATIO HELVETICA Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Volksabstimmung vom 2. Juni 2002

Erläuterungen des Bundesrates


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Worum geht es?

Über die schwierige Frage des Schwangerschaftsabbruchs ist in der Schweiz seit Jahrzehnten eine politische Diskussion im Gang, ohne dass eine mehrheitsfähige Regelung gefunden werden konnte. Der heutige Zustand ist aber höchst unbefriedigend: In den Kantonen werden die seit 1942 geltenden Strafbestimmungen sehr unter-schiedlich ausgelegt; von einheitlicher Rechtsanwendung ist längst nicht mehr die Rede. Die Diskrepanz zwischen Recht und Praxis sowie die gewandelte Rechtsauffassung machen eine Neuregelung notwendig.

Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (mehrere Artikel betreffend den Schwangerschaftsabbruch)


Das Parlament hat nach mehrjährigem Ringen eine Fristenregelung gutgeheissen: Der Schwangerschaftsabbruch soll in den ersten zwölf Wochen straffrei sein, sofern die Frau eine Notlage geltend macht. Gegen diese Gesetzesänderung ist das Referendum ergriffen worden. Bundesrat und Parlament befürworten jedoch die Vorlage. Sie halten die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs angesichts des Auseinanderklaffens von Gesetz und Realität für dringlich und wollen mit der Fristenregelung den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragen.

Die Abstimmungsfrage
Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch straflos?
Das Wichtigste in Kürze
Die Referendumskomitees machen geltend:
Stellungnahme des Bundesrates
Abstimmungstext

Ansprache von Bundesrat Moritz Leuenberger


Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not"


Die Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not" will den Schwangerschaftsabbruch weitgehend verbieten. Dieser wäre nur noch straflos, wenn eine akute, anders nicht abwendbare Lebensgefahr für die Mutter besteht. Auch eine Schwangerschaft als Folge einer Vergewaltigung dürfte nicht abgebrochen werden. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, denn sie stellt gegenüber der geltenden Praxis einen grossen Rückschritt dar.

Die Abstimmungsfrage
Das Wichtigste in Kürze
Das Initiativkomitee macht geltend:
Stellungnahme des Bundesrates
Abstimmungstext