Volksabstimmung vom 2. Juni 2002Erläuterungen des Bundesrates |
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Das Parlament hat nach mehrjährigem Ringen eine Fristenregelung
gutgeheissen: Der Schwangerschaftsabbruch soll in den ersten zwölf Wochen
straffrei sein, sofern die Frau eine Notlage geltend macht. Gegen diese Gesetzesänderung
ist das Referendum ergriffen worden. Bundesrat und Parlament befürworten
jedoch die Vorlage. Sie halten die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
angesichts des Auseinanderklaffens von Gesetz und Realität für dringlich
und wollen mit der Fristenregelung den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen
Rechnung tragen.
Die Abstimmungsfrage
Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch straflos?
Das Wichtigste in Kürze
Die Referendumskomitees machen geltend:
Stellungnahme des Bundesrates
Abstimmungstext
Die Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not" will den Schwangerschaftsabbruch weitgehend verbieten. Dieser wäre nur noch straflos, wenn eine akute, anders nicht abwendbare Lebensgefahr für die Mutter besteht. Auch eine Schwangerschaft als Folge einer Vergewaltigung dürfte nicht abgebrochen werden. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, denn sie stellt gegenüber der geltenden Praxis einen grossen Rückschritt dar.
Die Abstimmungsfrage
Das Wichtigste in Kürze
Das Initiativkomitee macht geltend:
Stellungnahme des Bundesrates
Abstimmungstext