|
Angehörige der Armee, die an Einsätzen zur Friedens-förderung teilnehmen, sollen bei Bedarf als ganze Einheit bewaffnet werden können. Damit können sie sich selber schützen und ihren Auftrag erfüllen. Die Teilnahme an diesen Einsätzen ist freiwillig. Für die Schweiz kommen solche Engagements nur in Frage, wenn ein Mandat der UNO oder der OSZE vorliegt. Das Gesetz schliesst die Teilnahme von Schweizer Truppen an Kampfeinsätzen zur Erzwingung des Friedens aus.
Im Bereich der militärischen Ausbildung arbeitet die Schweiz seit Jahren mit andern Staaten zusammen. Nun sollen die Verfahren neu organisiert werden: Die Zuständigkeiten für Abkommen über die Ausbildung von Schweizer Truppen im Ausland oder von ausländischen Truppen in der Schweiz sowie über gemeinsame Übungen mit ausländischen Truppen werden vereinfacht. Gleichzeitig erhalten unsere Armeeangehörigen im Ausland einen besseren Rechtsschutz.
Ansprache von Bundesrat Moritz Leuenberger
Bundesrat und Parlament schlagen Volk und Ständen vor, den Bistumsartikel ersatzlos aus der Bundesverfassung zu streichen. Dieser Artikel verlangt für die Errichtung von Bistümern die Genehmigung des Bundes. Er ist ein Relikt aus dem Kulturkampf des 19. Jahrhunderts und widerspricht den Grundprinzipien unserer Verfassung.