Volksabstimmung vom 13. Juni 1999Erläuterungen des BundesratesWorum geht es? |
Das neue Asylgesetz bekräftigt die Grundsätze der schweizerischen Asylpolitik und passt sie den veränderten Umständen an. Gewaltflüchtlinge erhalten vorübergehenden Schutz vor Verfolgung. Das Verfahren wird gestrafft, kostendämpfende Massnahmen werden eingeführt und Missbräuche bekämpft. Gegen die Revision ist das Referendum ergriffen worden.
Der Bundesbeschluss zielt auf die Bekämpfung von missbräuchlichem Verhalten im Asylverfahren ab. Diese bereits in Kraft gesetzten Bestimmungen sind auch im revidierten Asylgesetz enthalten. Gegen den Bundesbeschluss ist das Referendum ergriffen worden.
Ansprache von Bundesrat Adolf Ogi
Bundesrat und Parlament wollen eine gesetzliche Grundlage für die Weiterführung der ärztlichen Verschreibung von Heroin als anerkannte Behandlungsform für schwer Drogenabhängige schaffen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Ansprache von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold
Die Invalidenversicherung muss wieder auf eine ausgeglichene finanzielle Basis gestellt werden. Die Gesetzesrevision leistet einen Beitrag zur Sanierung. Vorgesehen sind Einsparungen durch die künftige Aufhebung der Viertelsrente und der Zusatzrente sowie weitere kostendämpfende Massnahmen. Gegen die Revision ist das Referendum ergriffen worden.
Ansprache von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold
Müttern soll in der Schweiz ein zeitgemässer Schutz gewährt werden: Erwerbstätige Mütter erhalten nach der Geburt ihres Kindes einen 14-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub; alle Mütter, also auch die nichterwerbstätigen, bekommen eine Grundleistung, sofern sie nur über ein bescheidenes Familieneinkommen verfügen. Damit wird ein Verfassungsauftrag aus dem Jahr 1945 endlich erfüllt. Gegen die Mutterschaftsversicherung ist das Referendum ergriffen worden.