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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Volksabstimmung vom 18. April 1999

Erläuterungen des Bundesrates

Worum geht es?


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Bundesbeschluss über eine neue Bundesverfassung

Die Verfassung geht uns alle an Die Bundesverfassung bildet die rechtliche Grundordnung der Eidgenossenschaft. Sie enthält die wichtigsten Regeln für unser staatliches Zusammenleben. Sie gewährleistet die Grundrechte der Personen und die Mitwirkung des Volkes, verteilt die Aufgaben zwischen Bund und Kantonen und umschreibt die Zuständigkeiten der Behörden. Weil die Verfassung alle angeht, ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger sie kennen. Der Text der neuen Bundesverfassung wird den Stimmberechtigten deshalb in einer separaten Broschüre zugestellt, damit sie ihn aufbewahren und nutzen können.

Am 7.2.1999 haben Volk und Stände neue Verfassungsbestimmungen über die Wählbarkeit in den Bundesrat und über die Transplantationsmedizin gutgeheissen. Diese Änderungen der bisherigen Verfassung wird das Parlament auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens hin in die neue Verfassung einfügen, sofern diese in der Volksabstimmung angenommen wird.

TondokumentAnsprache von Bundesrat Adolf Ogi