In der Volksabstimmung vom 9. Juni 1996 war das Gesetz, das der Bundesrat den eidgenössischen Räten nun in gekürzter Fassung wieder vorlegt, allein an der Frage der vorgesehenen neuen Staatssekretären-Institution gescheitert. Bereits am 4. September 1996 hatte der Bundesrat die Weichen zur Präsentation einer Neuauflage gestellt und in diesem Sinne mehrere Motionen beantwortet, welche im Anschluss an den Urnengang eingereicht worden waren. In der vergangenen Herbstsession haben National- und Ständerat ihre Unterstützung zum Vorgehen des Bundesrates zugesichert. Es herrscht somit allgemeine Übereinstimmung, dass die unbestrittenen Teile der Vorlage möglichst rasch verabschiedet und in Kraft gesetzt werden sollen.
Um dieses Ziel zu erreichen, will der Bundesrat grundsätzlich nur dort von der ersten Fassung des Gesetzes abweichen, wo dies der Verzicht auf die Staatssekretären-Institution erforderlich macht. So sieht der Bundesrat ausdrücklich davon ab, auf seine ersten, in der ursprünglichen Botschaft von 1993 enthaltenen Vorschläge von Gesetzesregelungen zurückzukommen. Er übernimmt alle Änderungen, die im Verlaufe der parlamentarischen Beratungen z.T. auch gegen seinen Willen aufgenommen worden sind. Alle Regelungen, die in der Referendumsabstimmung nicht bestritten waren, sollen jetzt nicht erneut in allen Einzelheiten diskutiert und die in den damaligen parlamentarischen Beratungen und in aufwendigen Differenzbereinigungsverfahren gefundenen Einigungen nicht wieder in Frage gestellt werden, weder von parlamentarischer noch von bundesrätlicher Seite. Entsprechend lassen sich auch die parlamentarischen Beratungen konzentriert, rasch und effizient abwickeln.
Gemäss Absprache zwischen Bundesversammlung und Bundesrat soll die neue Botschaft bereits im kommenden November von der Staatspolitischen Kommission des Ständerates diskutiert und in der Dezembersession 1996 vom Ständerat als Erstrat behandelt werden. Im Nationalrat steht das Geschäft in der Frühjahrssession 1997 auf der Tagesordnung.
Die Neuauflage des RVOG darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein wesentlicher Teil der Regierungs- und Verwaltungsreform nicht in der Weise verwirklicht werden kann, wie es sich Bundesrat und Parlament mit dem ursprünglich verabschiedeten Gesetz vorgestellt hatten. Gleichwohl erachtet es der Bundesrat als richtig, die Vorlage in der reduzierten Form zu verabschieden. Das Gesetz bringt auch ohne die abgelehnte Staatssekretären-Institution eine Reihe wichtiger Neuerungen, im besonderen die Übertragung der Organisationskompetenz von der Bundesversammlung auf den Bundesrat sowie die Einführung neuer Methoden der Verwaltungsführung (z.B. wirkungsorientierte Verwaltungsführung oder New Public Management). Das RVOG ist überdies generell ein moderneres Gesetz, das in Aufbau und Systematik, aber auch in etlichen Einzelpunkten zeitgemässer konzipiert ist als das geltende Verwaltungsorganisationsgesetz und das den heutigen Gegebenheiten und künftigen Anforderungen angepasste Bestimmungen enthält. Verwiesen sei etwa auf die neuen Formulierungen zu den Führungsgrundsätzen (Art. 8 und 36 des neuen Gesetzes) oder auf das gesamte Kapitel «Planung, Koordination und Beratung» (Art. 51 ff.). Alle diese Neuerungen sind im Referendumskampf unbestritten geblieben oder haben sogar die ausdrückliche Unterstützung der Gegner des Gesetzes gefunden.
Die neue Vorlage übernimmt anstelle der abgelehnten Staatssekretären-Institution die bekannte Regelung über die Titularstaatssekretäre und sekretärinnen aus dem geltenden Verwaltungsorganisationsgesetz (VwOG). Das VwOG, das aus dem Jahre 1979 stammt, wird durch die neue Vorlage abgelöst.
Das neue Gesetz wird auch als Grundlage für die weiteren Arbeiten zur Reorganisation der Bundesverwaltung und deren Umsetzung dienen. Bekanntlich befasst sich gegenwärtig eine überdepartementale Projektorganisation, unterstützt durch eine Unternehmensberatungsfirma, mit der Überprüfung von neun Tätigkeitsbereichen der Verwaltung, welche für eine Neugruppierung, Aufteilung oder gar Abschaffung in Frage kommen. Ziel dieser Reorganisation ist es, die Departemente so zusammenzusetzen, dass sie die Kriterien der Führbarkeit, des Zusammenhangs der Aufgaben und der politischen und aufwandmässigen Ausgewogenheit erfüllen. Diese Bereiche sind: interne Infrastrukturaufgaben des Bundes, Bildung und Forschung, Umwelt und Raumordnung, Migration, Kommunikation, Grenzwachtskorps, Existenzsicherung im Inland, Energie sowie Entwicklungszusammenarbeit. Zu Beginn des nächsten Jahres sollen dem Bundesrat Vorschläge für mögliche neue Zuordnungen unterbreitet werden.
Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst
17.10.96