Regierungsreform

Pressemitteilung

Neuauflage des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG)

Der Bundesrat hat beschlossen, den eidg. Räten eine revidierte Fassung des im vergangenen Juni vom Volk abgelehnten Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) vorzulegen. Das neue Gesetz wird die umstrittenen Bestimmungen über die Einführung neuer Staatssekretärinnen und Staatssekretäre nicht mehr enthalten.

Das Volk hatte in einer Referendumsabstimmung am 9. Juni 1996 das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 6. Oktober 1995 abgelehnt. Hauptstreitpunkt im Abstimmungskampf war die Einführung einer neuen Art von Staatssekretären und Staatssekretärinnen, welche Führungs- und Vertretungsfunktionen zur Unterstützung der Mitglieder des Bundesrates hätten wahrnehmen sollen. Eine grosse Zahl weiterer Neuerungen, die das Gesetz vorgesehen hatte - im besonderen die Übertragung der Organisationskompetenz von der Bundesversammlung auf den Bundesrat sowie die Einführung neuer Methoden der Verwaltungsführung (z.B. wirkungsorientierte Verwaltungsführung oder New Public Management) - sind unbestritten geblieben oder haben sogar die ausdrückliche Unterstützung der Gegner des Gesetzes gefunden.

Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, unverzüglich eine Neuauflage des RVOG mit den unbestrittenen Elementen vorzubereiten. Die neue Vorlage wird auf die neue Staatssekretären-Institution verzichten; an ihrer Stelle soll die bekannte Regelung über die Titularstaatssekretäre und ­sekretärinnen aus dem geltenden Verwaltungsorganisationsgesetz (VwOG) übernommen werden. Das VwOG, das aus dem Jahre 1979 stammt, soll durch die neue Vorlage abgelöst werden.

Das neue Gesetz wird auch als Grundlage für die weiteren Arbeiten an der Verwaltungsreform und deren Umsetzung dienen. Bekanntlich befasst sich gegenwärtig eine überdepartementale Projektorganisation, unterstützt durch eine Unternehmensberatungsfirma, mit der Überprüfung von neun Tätigkeitsbereichen der Verwaltung, welche für eine Neugruppierung, Aufteilung oder gar Abschaffung in Frage kommen. Ziel dieser Reorganisation ist es, die Departemente so zusammenzusetzen, dass sie die Kriterien der Führbarkeit, des Zusammenhangs der Aufgaben und der politischen und aufwandmässigen Ausgewogenheit erfüllen. Diese Bereiche sind: interne Infrastrukturaufgaben des Bundes, Bildung und Forschung, Umwelt und Raumordnung, Migration, Kommunikation, Grenzwachtskorps, Existenzsicherung im Inland, Energie sowie Entwicklungszusammenarbeit. Anfang nächsten Jahres sollen dem Bundesrat Vorschläge für mögliche neue Zuordnungen unterbreitet werden.

Gleichzeitig hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung auch acht Motionen zu diesem Themenbereich beantwortet. Deren sechs (eingereicht durch die Nationalräte Deiss, Seiler Hanspeter, Steiner, Comby und die Ständeratsmitglieder Saudan und Reimann) verlangen eine Neuauflage des RVOG. Der Bundesrat ist entsprechend bereit, diese Motionen entgegenzunehmen.

Zwei weitere Motionen, eingereicht von Nationalrat Kühne und Nationalrätin Grendelmeier, enthalten Forderungen, welche Verfassungsänderungen bedingen. Es geht dabei um die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Bundesrates bzw. die Realisierung eines neuen Regierungsmodells im Rahmen der Verfassungsreform.

Gemäss dem nach wie vor gültigen Konzept des Bundesrates zur Regierungs- und Verwaltungsreform geht es beim Erlass des neuen RVOG um die erste von zwei Phasen. Die Phase 2 der Regierungsreform soll auch vor der Revision von Verfassungsbestimmungen nicht halt machen und sich mit Fragen der Vergrösserung der Bundesratszahl oder einer zweistufigen Regierung beschäftigen. Der Bundesrat will jedoch erst nach Abschluss der Verwaltungsreform und gestützt auf die Erfahrungen mit dem neuen RVOG diese Arbeiten für ein neues Regierungsmodell fortführen.

Entsprechend will der Bundesrat diese beiden Motionen nur als Postulate entgegennehmen. Denn dringende erste Reformschritte können mit der Neuauflage des RVOG realisiert werden, und es zeichnet sich gegenwärtig kein politischer Konsens für eines der noch in Diskussion stehenden Regierungsmodelle für die Phase 2 ab.

Nach Ansicht des Bundesrates ist es nach wie vor verfrüht, im Rahmen der Phase 1 der Regierungsreform bereits definitive Entscheide im Hinblick auf die nächste Phase zu fällen. Sowohl der Bundesrat wie auch die Bundesversammlung müssen sich einen genügend breiten Gestaltungs- und Handlungsspielraum offen halten, um in der zweiten Reformphase jene Lösung zu wählen, die dannzumal die geeignetste ist.

04.09.96
Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst