"Das Volk hat entschieden, die Probleme bleiben." Im Sinne dieser von Bundeskanzler François Couchepin am Tag der Ablehnung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) gezogenen Schlussfolgerung hat der Bundesrat das weitere Vorgehen festgelegt.
Er hat dabei eine Strategie in vier Punkten beschlossen, die es ihm ermöglichen soll, seine Führungsverantwortung trotz der Ablehnung des Gesetzes in der Volksabstimmung vom 9. Juni besser wahrzunehmen und eine sinnvolle Reform seiner Verwaltung durchzuführen.
Er wird diese Ziele mit den folgenden Massnahmen anstreben:
Was die Ausschöpfung der Möglichkeiten des heutigen Gesetzes in bezug auf die Vertretung und Begleitung der Mitglieder des Bundesrates vor dem Parlament betrifft, haben Bundespräsident Delamuraz und Bundeskanzler Couchepin mit den Parlamentsverantwortlichen bereits intensive Gespräche geführt. Dabei wurde beschlossen, die Möglichkeiten des geltenden Rechts so weitgehend wie möglich auszuschöpfen.
In bezug auf die Regierungs- und Verwaltungsreform beschloss der Bundesrat, in der bevorstehenden Analysephase die Unternehmensberatungsfirma Arthur Andersen, Zürich, mit der Firma mundi, Bern, als Unterakkordantin beizuziehen. Diese soll zusammen mit verwaltungsinternen Analysegruppen bis Ende dieses Jahres Vorschläge für eine mögliche neue Zuordnung von neun Tätigkeitsbereichen erarbeiten. Ziel ist es, die Departemente so zusammenzusetzen, dass sie die Kriterien der Führbarkeit, des Zusammenhangs der Aufgaben und der politischen sowie aufwandmässigen Ausgewogenheit erfüllen. Die Kosten belaufen sich auf höchstens 3,8 Mio. Franken.
Ende 1995 hatte der Bundesrat festgelegt, welche Bereiche aufgrund einer ersten Beurteilung für eine Neugruppierung, Aufteilung oder gar Abschaffung in Frage kommen können. Es sind dies die internen Infrastrukturaufgaben des Bundes, Bildung und Forschung, Umwelt und Raumordnung, Migration, Kommunikation, Grenzwachtkorps, Existenzsicherung im Inland, Energie sowie Entwicklungszusammenarbeit. Anfang April setzte der Bundesrat die entsprechenden neun Analysegruppen ein. Sie erstellen zurzeit im Hinblick auf die Arbeitsaufnahme der Beratungsfirma eine Zustandsanalyse und erste Angaben zur möglichen Stossrichtung der Aufgaben- und Organisationsreform.
Neben diesen Analysegruppen bereiten fünf sog. Umsetzungsgruppen ein Argumentarium für einen möglichen Transfer der Bereiche Zivilschutz, Sport, Strassenverkehr, Dienste und Gesamtverteidigung vor.
26. Juni 1996
Schweizerische Bundeskanzlei
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