Wie gut ist der Souverän über Fragen der Regierungs- und Verwaltungsreform informiert, und wie hoch schätzt die Bevölkerung den Reformbedarf grundsätzlich ein? Diese und andere Fragen beantwortet eine Zusatzstudie, die von der Bundeskanzlei beim Institut für Politikwissenschaft an der Universität Zürich im Rahmen einer regulären UNIVOX-Umfrage in Auftrag gegeben worden ist. Grundlage ist eine repräsentativ durchgeführte Befragung von 698 Stimmberechtigten in der Deutsch- und Westschweiz. Die methodisch bedingte Fehlerquote liegt dabei in der Grössenordnung von vier Prozent. Der Befragungszeitraum erstreckt sich von Mitte Februar bis Mitte März 1996.
Grundsätzlich sieht der überwiegende Teil der Befragten die Zeit für institutionelle Reformen gekommen. Die Haltung breiter Kreise wird in der Studie jedoch als abwartend bezeichnet, und für viele haben offensichtlich Sachprobleme wie die Arbeitslosigkeit grössere Priorität. Der harte Kern der Reformbefürworter umfasst rund einen Viertel der Befragten. Im Hinblick auf die Vorlage vom 9. Juni 1996 sind die Meinungen noch nicht gemacht. Zwar findet die Ansicht Unterstützung, der Bundesrat brauche dringend Entlastung. Mehrheitlich auf Zustimmung stossen aber auch einzelne Gegenargumente. Ebenso wenig haben sich grosse Bevölkerungsteile zur Frage allfälliger Staatssekretäre eine Meinung gebildet. Zudem fällt auf, dass bei den Befragten sowohl befürwortende wie ablehnende Argumente ähnlich stark Unterstützung finden. Insgesamt geht aus den teilweise widersprüchlichen Antworten ein deutlicher Bedarf an klärenden Informationen hervor.
Der Bundesrat hat die Wichtigkeit der Vorlage für die Erreichung der von den Befragten als wünschbar erachteten Verbesserung wiederholt unterstrichen. Dies betrifft insbesondere die neuen Methoden der Verwaltungsführung, die gewünschte Bürgernähe der Verwaltung und die Stärkung des Kollegiums. Für die letztere erachtet der Bundesrat die Staatssekretäre als angemessene Massnahme, insbesondere weil sie innerhalb des bestehenden Stellenkontingents verwirklicht wird. Hingegen ist die in der Umfrage zum Ausdruck gekommene Unkenntnis für den Bundesrat Anlass, seine Erklärungsarbeit mit unverminderter Intensität fortzuführen. Er fühlt sich in seinen Bemühungen gestärkt dadurch, dass sich die Vorlage bei der Bevölkerung offenbar auf einem anderen Kenntnisstand befindet als dies ablehnende politische Stimmen glauben machen wollen.
Allgemein wird das Verhältnis der Schweizerinnen und Schweizer zu ihrem Staat in der Studie als kritisch-rational und distanziert beschrieben. Von einer kontinuierlichen Abnahme der politischen Zufriedenheit und des Regierungsvertrauens kann, so hält die Studie fest, jedoch nicht die Rede sein. Der allgemeine Ruf der Bundesverwaltung ist zwar eher schlecht. Deutlich positiver fallen die Antworten aber aus, wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nach ihren konkreten Erfahrungen gefragt werden: Während fast 50 Prozent ihre Erfahrungen als gut oder sehr gut bezeichnen, umfasst die Gruppe mit schlechten bis sehr schlechten Erfahrungen nur 13 Prozent.
29.4.96
Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst