"Mehr Zeit für die Regierungstätigkeit und mehr Effizienz in der Verwaltung". Mit diesen Worten umschrieb Bundespräsident Delamuraz die Bedeutung der Vorlage für den Bundesrat. Es sei nicht statthaft eine bürgernahe, flexible und kostenbewusste Regierungs- und Verwaltungstätigkeit zu fordern, und gleichzeitig dem Bundesrat die Mittel vorzuenthalten, die zur Erfüllung dieses berechtigten Anliegens notwendig sind.
Es ist für den Bundesrat - und offenbar auch für die Gegner der Vorlage - unbestritten, dass die ohnehin nicht einfache Regierungstätigkeit in den letzten Jahren anspruchsvoller geworden ist. Dies gilt für die Parlamentsarbeit, für die Kontakte mit den Kantonen sowie für die Pflege der internationalen Beziehungen, ohne welche die Lösung von innenpolitisch relevanten Problemen nicht mehr denkbar wäre. Dazu kommen Anforderungen an die Regierungstätigkeit, welche aufgrund des Kollegialprinzips und der Konkordanzdemokratie ein erhöhtes Engagement und eine stärkere Präsenz der Mitglieder des Bundesrates gerade in Zeiten härterer politischer Auseinandersetzungen notwendig machen. Auch die Oeffentlichkeit verlangt - nach Ansicht des Bundesrates zurecht - eine stärkere Erklärungsarbeit in einem politischen Umfeld, das härter geworden ist.
Damit die Regierungstätigkeit den Erfordernissen der Zeit angepasst werden kann, sollen mit dem RVOG drei Instrumente zur Verfügung gestellt werden:
Diese drei Elemente bilden für den Bundesrat eine Einheit, die an Schlagkraft verlieren würde, wenn die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre herausgebrochen würden. Zudem verhindert man mit einem Nein an der Urne auch die unbestrittenen Neuerungen im Gesetz.
Dem Wunsch der Regierungsparteien anlässlich der von Wattenwyl-Gespräche vom 16. Februar 1996 entsprechend hat der Bundesrat seine Vorstellungen über den Einsatz von Staatssekretärinnen und Staatssekretäre konkretisiert. Diese werden in erster Linie Führungsfunktionen für gewisse Verwaltungsbereiche wahrnehmen. Um welche Bereiche es sich handelt, wird nach dem Vorliegen der entsprechenden Ergebnisse im Rahmen der Verwaltungsreform zu entscheiden sein. Denkbar sind beispielsweise der Migrationsbereich, die Aussenpolitik oder Umwelt/Raumplanung/Siedlungswesen usw. Schon heute ist jedoch klar, dass damit nicht eine neue politische Hierarchiestufe eingeführt werden soll, sondern dass es mit Hilfe des Einsatzes von Staatssekretärinnen und Staatssekretären unter der politischen Verantwortung der Mitglieder des Bundesrates in erster Linie darum geht, die Ziele einer flexiblen und bedürfnisorientierten Verwaltung zu verwirklichen. "Diese Neuerung dient also letztlich gerade der Erhaltung und Stärkung des typisch schweizerischen Kollegialsystems", wie Bundesrat Koller betonte.
Bezüglich der Kosten für die Staatssekretärinnen und Staatssekretären weist der Bundesrat die Behauptungen der Gegner als weit übertrieben zurück. Mit der Straffung der Verwaltung aufgrund des neuen Gesetzes werden vielmehr Einsparungen realisierbar, welche die Aufwendungen für die Staatssekretärinnen und Staatssekretären bei weitem übertreffen. Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, mit der Verwaltungsreform ein Sparpotential in der Grössenordnung von 5 Prozent des Personalbestandes der Verwaltung zu realisieren, was Einsparungen von zirka Fr. 240 Mio pro Jahr entspricht. Das Gesetz schreibt zudem vor, dass für die Staatssekretärinnen und Staatssekretären keine zusätzlichen Stellen beansprucht werden dürfen. Damit erachtet der Bundesrat die Gefahr einer Aufblähung der Verwaltung, wie sie von den Gegnern heraufbeschworen wird, als völlig unbegründet.
Der Bundesrat unterstreicht, dass das oberste Ziel der Reform die Stärkung der Regierungsfunktion und des Bundesratskollegiums ist, denn eine starke Regierung bildet die Grundlagen einer erfolgreichen Staatstätigkeit. Dazu benötigt die Regierung jene Unterstützung und Flexibilität, um Entscheide zeitgerecht und sachkundig zu treffen, wobei sich die Regierung auf das Wesentliche konzentrieren soll. Dafür soll sie jedoch die notwendige Zeit zur Verfügung haben. Entsprechend sehen die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen aus: intensivere Kollegiumsarbeit mit effizienteren Entscheidungsverfahren, Delegation von weniger wichtigen Kompetenzen an die Departemente und Aemter und eine verstärkte Steuerungs- und Koordinationstätigkeit durch das Bundespräsidium.
Es ist daher folgerichtig, dass der Bundesrat mit der ihm übertragenen Organisationskompetenz die Verwaltung nach diesen Kriterien selbst organisieren kann, dass er dabei, sofern es die Umstände erfordern neue Methoden der Verwaltungsführung einsetzen kann und dass ihm Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unterstützend zur Seite stehen.
Der Bundesrat erwartet vom Gesetz einen neuen Verwaltungs- und Führungsstil und er betont, dass er damit eine Vorlage präsentiert, mit der innert nützlicher Frist auf die veränderten Anforderungen an die Regierung geantwortet werden kann. Der Bundesrat hat damit den bestehenden Verfassungsrahmen ausgeschöpft. Bundeskanzler François Couchepin unterstrich, dass mit dem neuen Gesetz auch eine breitere rechtliche Grundlage geschaffen wird, um den immer wichtiger werdenden Aspekten der Information und Beziehungspflege mit der Oeffentlichkeit entsprechen zu können.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass die grosse Mehrheit des Schweizer Volkes eine effiziente und führungsstarke Regierung wünscht. Das vorliegende RVOG ist eine wichtige Grundlage dazu. Entsprechend wird sich der Bundesrat überzeugt dafür einsetzen. Es ist die feste Absicht des Bundesrates, die Vorlage zu erläutern und zu erklären, dass das RVOG einen wünschbaren Reformschritt darstellt. Denn letztlich sind die vorgeschlagenen Neuerungen nicht nur im Interesse der Regierung, sondern aller Bürgerinnen und Bürger des Landes.
26.3.96
Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst