Regierungsreform

Volksabstimmung vom 9. Juni 1996
Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz

Fragen und Antworten

Herausgegeben von der Schweizerischen Bundeskanzlei, Informationsdienst

15. April 1996


Was heisst RVOG?

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz. Dieses wurde am 6. Oktober 1995 vom Parlament verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, so dass die Stimmberechtigten am 9.6.1996 darüber abstimmen können. Sofern das Volk das Gesetz annimmt, löst das RVOG das seit 1979 gültige Verwaltungsorganisationsgesetz ab.

Warum braucht es das neue RVOG?

Die Verpflichtungen der Mitglieder des Bundesrates sind in den letzten Jahren merklich gestiegen. Eine intensivere Parlamentsarbeit, vermehrte internationale Kontakte und ein gestiegener Erklärungsbedarf für die Bundespolitik in der Oeffentlichkeit sind Stichworte. Dazu kommt, dass die Mitglieder des Bundesrates als Angehörige einer Kollegialregierung nicht nur Geschäfte im eigenen Zuständigkeitsbereich, sondern auch jene der Kollegin und Kollegen vertreten und mittragen müssen. Nicht zuletzt verlangt auch die Konsensdemokratie und die direkte Demokratie mit Abstimmungen, wie wir sie in der Schweiz kennen, eine immer höhere Präsenz der Mitglieder der Regierung. Mit dem neuen RVOG soll der Bundesrat mehr Zeit und Flexibilität zur Erledigung dieser Geschäfte erhalten.

Worum geht es beim RVOG?

Beim RVOG geht es hauptsächlich um drei Dinge:

Die Regierung (Bundesrat) muss die Verwaltung flexibel einsetzen können. Entsprechend soll mit dem RVOG die Organisationskompetenz an den Bundesrat übergehen. Bisher lag sie beim Parlament.

Die Verwaltung muss mit neuen, zeitgemässen Methoden arbeiten können. Das RVOG schafft die rechtliche Grundlage für neue Methoden der Verwaltungsführung (z.B. New Public Management).

Der Bundesrat soll mehr regieren und weniger verwalten. Dazu braucht der Bundesrat Unterstützung, um sich im Umgang mit dem Parlament und bei den immer wichtiger werdenden internationalen Kontakten/Konferenzen wirksam vertreten lassen können. Dazu kann der Bundesrat maximal zehn Staatssekretäre/innen einsetzen.


Welche Rolle spielt das RVOG bei der Verwaltungsreform?

(s. auch unten Sparpotential)


Mit dem RVOG erhält der Bundesrat die sog. Organisationskompetenz. D.h. der Bundesrat kann die Verwaltung nötigenfalls selbst neu gruppieren, um flexibel regieren zu können. Bisher brauchte es die Zustimmung des Parlaments, wenn z.B. ein Bundesamt von einem Departement zum andern wechseln musste. Falls das Volk das RVOG annimmt, sollte ab 1.1.1997 mit der Umsetzung der Verwaltungsreform begonnen werden. Diese wird mehrere Jahre dauern.

In welchen Fällen soll sich der Bundesrat vertreten lassen können?

Z.B. bei den Kommissionssitzungen im Parlament. Neben den politischen Fragen in neuen Gesetzen wimmelt es von technischen Bestimmungen. Diese können von Staatssekretären vertreten werden. Ständerat Rüesch schätzte, dass diese technischen Beratungen bis zu 3/4 der Zeit belegen. Hier ist wirksame Entlastung des Bundesrates möglich. Selbstverständlich wären bei den grossen politischen Entscheiden die Bundesräte anwesend.

Mit der Internationalisierung der Politik werden die internationalen Kontakte an Konferenzen, Arbeitsbesuchen usw. immer häufiger und auch wichtiger. Man kann diese Entwicklung befürworten oder ablehnen, beeinflussen können wir sie nicht. Tatsache ist jedoch, dass immer mehr innenpolitische Themen (Asyl, Drogen, organisierte Kriminalität) nur auf der Ebene internationaler Zusammenarbeit gelöst werden können. Hier muss sich der Bundesrat wirksam vertreten lassen können, denn die Bundesräte können sich nicht teilen und an mehreren Orten gleichzeitig sein.

Medien und Oeffentlichkeit stellen immer höhere Ansprüche an die Kommunikation durch die Mitglieder des Bundesrates und der Verwaltung. Vertiefte Information ist wichtig, sie braucht aber auch Zeit.

Der politische Prozess ist härter geworden. Das bedeutet vor allem in einem Konkordanzsystem, dass länger diskutiert und verhandelt werden muss. Erhöhte Präsenz der politischen Akteure ist eine Folge.


Warum spricht man immer vom Staatssekretärengesetz?

Mit dem RVOG soll der Bundesrat mehr Zeit für wichtige Regierungsangelegenheiten erhalten. Dazu stehen drei Elemente im Vorderrund: Organisationskompetenz, moderne Methoden der Verwaltungsführung und max. zehn Staatssekretäre. Wegen diesem letzten Punkt ist das Referendum ergriffen worden, während die beiden andern, nicht weniger wichtigen, Elemente unbestritten sind. Tatsache ist: diese drei Elemente bilden eine Einheit, wenn man das Ziel einer besseren Regierung erreichen will.

Worin unterscheiden sich die neuen Staatssekretäre von den heutigen?

Heute gibt es drei Staatssekretäre (für auswärtige Angelegenheiten, für Aussenwirtschaft und für Forschung und Bildung). Diese sind in erster Linie Amts- und Gruppendirektoren und haben vom Bundesrat den Titel erhalten, weil es der Verkehr mit dem Ausland erfordert. Ansonsten unterscheiden sie sich nicht von den übrigen Direktoren des Bundes; sie sind lediglich "Titularstaatssekretäre". Mit dem neuen Gesetz gibt es neue Führungsaufgaben (Leitung von Teildepartementen) und umfassende Vertretungsbefugnisse (mit der Möglichkeit des selbständigen Auftretens vor beiden Parlamentskammern; Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie von der Bundesversammlung dafür bestätigt worden sind). Ihr Anstellungsverhältnis wird durch (öffentlich-rechtlichen) Vertrag geregelt werden.

Wie viel verdienen diese Staatssekretäre?

Sie sind in der höchsten Lohnstufe für Beamte eingeordnet. Das Jahresgehalt beträgt ca. 310'000 Franken.

Was kosten die neuen Staatssekretäre?

Das Gesetz schreibt vor, dass der Stellenetat der allgemeinen Bundesverwaltung nicht erhöht werden darf. Da es sich bei den Staatssekretären jedoch um Topleute handeln wird, müssen Spitzen- und nicht Durchschnittslöhne bezahlt werden. Daraus resultieren Kosten von 2 bis 3 Millionen Franken. Die Einsparungen im Rahmen der Verwaltungsreorganisation aufgrund des RVOG sind jedoch viel grösser.

Wieviel beträgt das Sparpotential durch das RVOG?

Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen der Regierungsreform den Personalbestand der allgemeinen Bundesverwaltung in der Grössenordnung von 5% zu reduzieren. Da man zur Zeit noch nicht sagen kann, um welche Stellen es sich im Detail handelt, ist eine genaue Schätzung unmöglich. Als Vergleich: Die heutigen Personalkosten der Verwaltung betragen 4,9 Milliarden Franken;5% davon entsprechen etwa 240 Millionen Franken pro Jahr.

Was ist die Aufgabe der Staatssekretäre?

Diese unterstützen die Mitglieder des Bundesrates und sind der Vorsteherin oder dem Vorsteher des jeweiligen Departements unterstellt. Sie haben eine Führungsfunktion über einen Teil des Departements, z.B. über eine Gruppe oder in Einzelfällen über ein wichtiges Bundesamt. Sofern der Bundesrat zustimmt, können sie auch eine wichtige departementsübergreifende Aufgabe wahrnehmen (Art. 36-41 RVOG).

Welchen Verwaltungsbereichen sollen Staatssekretäre konkret vorstehen?

Erst wenn die Verwaltungsreform beschlossen ist, wird der Bundesrat die Einsatzbereiche für die Staatssekretäre festgelegen. Sie werden mit Führungsfunktionen in wichtigen Aufgabenbereichen eines Departements betraut, d.h. als Leiter eines Teildepartemetnes (= in der Regel Gruppe mehrerer Bundesämter). Mögliche Aufgabenbereiche könnten z.B. der Migrationsbereich, die Aussenpolitik oder Umwelt/Raumplanung/Siedlungswesen usw. sein.

Geht mit den zusätzlichen Staatssekretären der direkte Kontakt der Mitglieder des Bundesrates mit der Bevölkerung verloren?

Nein, denn die Kontaktpflege mit der Bevölkerung bleibt eine wichtige Aufgabe der Regierung im politischen System der Schweiz, die der Bundesrat selber wahrnimmt. Angesichts der zunehmenden Anzahl von Verpflichtungen soll auch hier eine Vertretung durch Staatssekretäre möglich sein, wie es auch selbstverständlich sein soll, dass sich die Mitglieder des Bundesrates im Parlament oder an einer internationalen Konferenz vertreten lassen, damit sie beispielsweise an einer Veranstaltung in der Oeffentlichkeit teilnehmen können. Mit dem RVOG wird hier mehr Flexibilität erreicht.

Gibt es mit den Staatssekretären eine neue Hierarchiestufe?

In erster Linie sollen die Staatssekretäre wichtige Führungsfunktionen übernehmen und den Mitgliedern des Bundesrates bei der Erledigung ihrer Aufgaben beistehen. Politisch gibt es keine neue Hierarchiestufe, denn die politische Verantwortung bleibt auch für die Tätigkeit der Staatssekretäre beim Bundesrat. Hingegen entspricht es durchaus der Absicht des Bundesrates, im Einklang mit modernen Grundsätzen der Führungslehre möglichst wenig Direktunterstellte zu haben. Auch hier soll mit dem RVOG eine zeitgemässe Verwaltungsführung möglich werden.