Die derzeit laufende Reform der Landwirtschaftspolitik setzt auf mehr Eigenverantwortung seitens der Bauern und Bäuerinnen. Selbsthilfemassnahmen zur gezielten Werbung und zur besseren Anpassung der Produktion an die Absatzmöglichkeiten sind im Interesse aller Produzenten. Diese Massnahmen müssen daher von allen mitfinanziert werden. Der Bundesrat befürwortet die Einführung von Solidaritätsbeiträgen aus folgenden Gründen:
Ohne gesetzliche Grundlage besteht die Gefahr, dass die Beitragszahler entmutigt werden und sich denjenigen anschliessen, die profitieren, ohne zu bezahlen. Der Staat muss deshalb einen Rahmen schaffen, der es erlaubt, sämtliche Produzenten einer Branche an der Finanzierung von Selbsthilfemassnahmen zu beteiligen. Eine solche Gesetzesbestimmung ist unerlässlich, wenn die landwirtschaftlichen Organisationen wirksam für die Steuerung der Produktion sorgen sollen.
Die Gegner behaupten, mit den Solidaritätsbeiträgen würden die Landwirtschaftsverbände subventioniert. Der Wortlaut des Gesetzes ist aber eindeutig: Das Geld wird ausschliesslich für klar umrissene Aktionen eingesetzt und nicht zur Deckung der Betriebskosten der Branchenorganisationen. Die Abrechnung über die Verwendung der Mittel ist öffentlich und wird vom Bund kontrolliert. Auf diese Weise haben die nicht organisierten Bauern und Bäuerinnen die Gewähr, dass die von ihnen bezahlten Beiträge gesetzeskonform und in ihrem Interesse verwendet werden.
Der Einsatz von besonders naturnahen und tiergerechten Produktionsmethoden ist ein wichtiges Element der neuen Landwirtschaftspolitik. Mit der Möglichkeit, Solidaritätsbeiträge zu erheben, wird er weiter gefördert. Entgegen den Behauptungen der Gegner können diese Beiträge auch zur Förderung des Verkaufs von Agrarprodukten aus biologischer Produktion eingesetzt werden.
Allzu lange galten gezielte Werbe- und Vermarktungsbemühungen für die landwirtschaftlichen Produkte unseres Landes als überflüssig. Heute ist das anders: Die ausländische Konkurrenz hat sich verstärkt. Damit sich die einheimischen Agrarprodukte auf dem Markt besser behaupten können, ist es unentbehrlich, für diese Produkte zu werben und das Image der schweizerischen Landwirtschaft zu fördern. Unsere Nachbarländer erheben ebenfalls Solidaritätsbeiträge. Wer ja sagt zum Gesetzesentwurf, sagt also ja zum Grundsatz eines Wettbewerbs mit gleich langen Spiessen zwischen ausländischen und schweizerischen Landwirten.
Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, der Änderung des Landwirtschaftsgesetzes zuzustimmen.