Volksabstimmung vom 21.03.1920


Bundesgesetz betreffend die Ordnung des Arbeitsverhältnisses


  Ja Nein % Ja % Nein
Volk 254'455 256'401 49.8 50.2

Stimmbeteiligung 60.29%

Die Vorlage wurde abgelehnt
Anmerkung: Eingelangte Stimmen-Leere Stimmen-Ungültige Stimmen = 510'096. Gemäss Berechnungen des Statistischen Amtes belief sich die Zahl der Stimmberechtigten auf 957'110 Personen,; vgl. hiezu Statistisches Jahrbuch der Schweiz, 36. Jahrgang, Bern 1927. Dieser Wert wurde 1932 ohne Begründung wieder den amtlichen Abstimmungsergebnissen angeglichen, siehe hiezu Statistisches Jahrbuch der Schweiz, 1932.
Kantonsresultate / Detailangaben zu dieser Vorlage


Bundesbeschluss über die Volksinitiative 'für ein Verbot der Errichtung von Spielbanken'


  Ja Nein % Ja % Nein
Volk 276'021 223'122 55.3 44.7
Stände 13 2/2 6 4/2    

Stimmbeteiligung 60.23%

Die Vorlage wurde angenommen
Anmerkung: Eingelangte Stimmen-Leere Stimmen-Ungültige Stimmen = 507'980. Gemäss Art. 12 des Bundesgesetzes vom 27.1.1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betreffend Revision der BV wurden Stimmen, die sowohl Initiative und Gegenvorschlag annahmen, ungültig erklärt. Siehe auch Nachtragsbericht des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 14. Juni 1920, BBl 1920 III 566. Es fehlen die Angaben über die gültigen Stimmen ohne Antwort (Stimmen, die einzig den betreffenden Vorschlag [Initiative oder Gegenentwurf] unbeantwortet liessen, nicht aber dessen Alternative. Sie gelten daher nicht als leere Stimmen). Stimmen ohne Antwort Initiative: 17239, Gegenvorschlag: 74848 (In Betracht fallende Stimmen-(Ja Stimmen+Nein Stimmen)). Vgl. hiezu auch BBl 1984 II 392 und 397. Das Abstimmungsverfahren für Volksinitiativen mit Gegenentwurf erzwang in diesem ersten Anwendungsfall drei Anläufe zur Erwahrung der Ergebnisse der Volksabstimmung (siehe BBl 1920 II 259f, III 566f, IV 281f und BBl 1921 II 297f). Die Erwahrung benötigte ein volles Jahr, und mit jedem Erwahrungsbericht wurden wieder völlig neue Abstimmungszahlen vorgelegt. Schliesslich galt die Initiative trotz des Gegenentwurfs als angenommen, und zwar mit 'mindestens' 271'947 Ja gegen 241'441 Nein sowie mit 11 2/2 zustimmenden gegen 8 4/2 verwerfende Standesstimmen (vgl. BBl 1922 II 297f, spez. 302f und BBl 1984 II 392). Bei dieser Vorlage entspricht die Rubrik "Gültige Stimmen" der Summe der Ja- und Nein-Stimmen. Gegenentwurf: Ja-Stimmen = 112240, Gültige Stimmen = 457567, Stimmzettel ohne Antwort = 74848
Kantonsresultate / Detailangaben zu dieser Vorlage


Gegenentwurf


  Ja Nein % Ja % Nein
Volk 122'240 345'327 26.1 73.9
Stände 1/2 19 5/2    

Stimmbeteiligung 60.23%

Die Vorlage wurde abgelehnt
Kantonsresultate / Detailangaben zu dieser Vorlage




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Letzte Änderung 19.04.2024 0:04

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