Alle urteilsfähigen Personen – also nicht allein Stimmberechtigte – haben das Recht, schriftlich Bitten, Anregungen und Beschwerden an Behörden zu richten.
Diese sind verpflichtet, solche Petitionen zur Kenntnis zu nehmen; eine Antwort darauf ist allerdings nicht vorgeschrieben, doch wird in der Praxis jede Petition behandelt und beantwortet.
Gegenstand der Eingabe kann jede staatliche Tätigkeit sein.