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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Nationalratswahlen

Bei den Nationalratswahlen haben alle mündigen Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren das aktive und passive Wahlrecht; das heisst, sie dürfen sowohl wählen als auch sich selbst zur Wahl stellen. Einzig Bundesbeamtinnen und -beamte müssen sich, falls sie gewählt werden, entweder für ihren Beruf oder für das Mandat entscheiden.

Die Ständeratswahlen sind nicht auf Bundesebene geregelt; für sie gelten kantonale Vorschriften Kantone.

Informationen über frühere Nationalratswahlen