Bei den Nationalratswahlen haben alle mündigen Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren das aktive und passive Wahlrecht; das heisst, sie dürfen sowohl wählen als auch sich selbst zur Wahl stellen. Einzig Bundesbeamtinnen und -beamte müssen sich, falls sie gewählt werden, entweder für ihren Beruf oder für das Mandat entscheiden.
Die Ständeratswahlen sind nicht auf Bundesebene geregelt; für sie gelten
kantonale Vorschriften
Kantone.
Informationen über frühere Nationalratswahlen