Bis Mitte 2009 geplante Vernehmlassungsverfahren und Anhörungsverfahren
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Eidgenössisches Departement des Innern
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Eidgenössisches Finanzdepartement
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
- Übereinkommen über Streumunition
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Am 30. Mai 2008 verabschiedete die diplomatische Konferenz von Dublin das Übereinkommen über Streumunition (CCM). Das neue Übereinkommen enthält ein umfassendes Verbot der Entwicklung, Produktion, des Tranfers, der Lagerung und der Verwendung von Streumunition. Eine sehr restriktive Ausnahme ist vorgesehen für Munition, die nicht denselben gefährlichen Streueffekt besitzt und somit nicht als Streumunition betrachtet wird. Die Schweizer Armee besitzt Bestände von Artilleriemuntion, die mit Streumunition vom Typ KaG-88, KaG88/99, KaG-90 und KaG-98 ausgerüstet ist. Diese Streumunition fällt unter das Verbot des CCM. Die Ratifikation des CCM erfordert folglich eine Revision des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 1996 über das Kriegsmaterial. Der Bundesrat hat am 10. September 2008 beschlossen, dass die Schweiz das CCM am 3. Dezember 2008 anlässlich der Unterzeichungszeremonie unterzeichnen wird.
Eröffnung geplant: 05.2009
Abschluss geplant: 08.2009
Eidgenössisches Departement des Innern
- Teilrevision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Kreis der versicherten Personen wird angepasst um die Reformen der Armee und des Zivilschutzes zu berücksichtigen. Die Leistungen werden überprüft und teilweise denjenigen der Unfallversicherung angeglichen. Mit dieser Revision sollen innerhalb der Suva, welche auch die Militärversicherung führt, grössere Synergien im Verwaltungsbereich und längerfristig Einsparungen von rund 10 Mio. Franken pro Jahr erreicht werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 1. Mai 2009.
Eröffnung geplant: 02.2009
Abschluss geplant: 04.2009
- Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Mit einer einheitlichen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) sollen Unternehmen eindeutig identifiziert werden, um den Informationsaustausch in administrativen und statistischen Prozessen zu verbessern. Diese schafft die Voraussetzung für den vereinfachten elektronischen Datenaustausch und dient der administrativen Entlastung der Unternehmen. Darüber hinaus ist die UID eine Rahmenbedingung für die Entwicklung des E-Government in der Schweiz.
Eröffnung geplant: 01.2009
Abschluss geplant: 04.2009
- Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung vom 19. Juni 1959 (IVG). (Assistenzbeitrag)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Erlass der gesetzlichen Bestimmungen für die Einführung eines Assistenzbeitrags zur Förderung einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung von Menschen mit einer Behinderung.
Eröffnung geplant: 05.2009
Abschluss geplant: 08.2009
- Änderung des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung vom 19. Juni 1959 (IVG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Erlass der gesetzlichen Bestimmungen für die 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket.
Eröffnung geplant: 06.2009
Abschluss geplant: 10.2009
- Änderung des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (FamZG); Einrichtung eines Familienzulagenregisters
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 19. September 2008 soll im Rahmen einer Änderung des Familienzulagengesetzes die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung eines Familienzulagenregisters geschaffen werden. Dieses hat die Verhinderung des Doppelbezugs von Familienzulagen zum Ziel und soll den administrativen Aufwand beim Vollzug des Familienzulagengesetzes vermindern.
Eröffnung geplant: 03.2009
Abschluss geplant: 04.2009
- Betäubungsmittelverordnung BetmV; Betäubungsmittelverordnung Swissmedic, Betm-V-Swissmedic; Vorläuferverordnung, VorlV; Vorläuferverordnung Swissmedic, VorlV-Swissmedic; Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Heroin
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Als Folge der Revision des Betäubungsmittelgesetzes müssen die dazugehörigen Verordnungen angepasst werden.
Eröffnung geplant: 06.2009
Abschluss geplant: 08.2009
- Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Das neue Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen bezweckt, dass Personen, die sich in geschlossenen Räumen aufhalten (Arbeitsplatz, öffentlich zugängliche Gebäude, Restaurants, usw.) vor Passivrauchen geschützt werden. Die darauf gestützte Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen und regelt insbesondere die Anforderungen an die Belüftung von Raucherräumen und Raucherbetrieben.
Eröffnung geplant: 06.2009
Abschluss geplant: 08.2009
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
- Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Online-Zugriffe VOSTRA)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311) soll eine formell-rechtliche Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass die Einbürgerungsbehörden auf Stufe Kanton (nicht aber auf Gemeindeebene), gewisse Einheiten des Bundesamtes für Polizei sowie des Dienstes für Analyse und Prävention des VBS für genau definierte Zwecke online auf sämtliche Strafregisterdaten zugreifen können. Ziel der Vorlage ist es, die aktuelle Verordnungsregelung (vgl. Art. 21 Abs. 2, 3 und 4 VOSTRA-V; SR 331), welche bloss einen Probebetrieb rechtfertigt, ins StGB zu überführen.
Eröffnung geplant: 01.2009
Abschluss geplant: 04.2009
- Änderung des BG über die Ausländerinnen und Ausländer als indirekter Gegenvorschlag zur «Ausschaffungsinitiative»
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Änderung des Ausländergesetzes beinhaltet, dass die unbefristete und mit keinen Bedingungen verbundene Niederlassungsbewilligung generell nur bei einer erfolgreichen Integration erteilt werden soll. Bei schwerwiegenden Straftaten sollen ausländerrechtliche Bewilligungen konsequent widerrufen werden.
Eröffnung geplant: 01.2009
Abschluss geplant: 04.2009
- Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
In den vergangenen drei Jahren haben sich neue Probleme im Bereich der Asylverfahren ergeben. Diese sind insbesondere auf die steigenden Asylgesuchszahlen zurückzuführen. Mit der vorgeschlagenen Revision des Asyl- und Ausländergesetzes sollen die Verfahren beschleunigt und effizienter ausgestaltet werden. Ein weiterer Schwerpunkt der geplanten Teilrevision liegt in der konsequenten Bekämpfung von Missbräuchen.
Eröffnung geplant: 06.2009
Abschluss geplant: 09.2009
- Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das am 1. Juli 2004 in Kraft getretene Übereinkommen ist die bisher einzige internationale Konvention, die sich mit Computerkriminalität befasst. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen des Übereinkommens bereits weitgehend. Es werden zwei Anpassungen im Bereich des Strafgesetzes sowie des Rechtshilfegesetzes vorgeschlagen.
Eröffnung geplant: 04.2009
Abschluss geplant: 06.2009
- Bundesgesetz über die Unternehmensjuristinnen und –juristen (Unternehmensjuristengesetz, UJG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Mit Berufsregeln für Unternehmensjuristinnen und -juristen will der Bundesrat die freie und sachliche unternehmensinterne Rechtsberatung stärken und damit einen Beitrag zu rechtskonformem unternehmerischem Handeln leisten. Die Einführung eines Berufsgeheimnisses stellt sicher, dass Unternehmen die Ergebnisse der Rechtsberatung nicht in Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren offenlegen müssen. Dem Berufsgeheimnis unterstehen allerdings nur die Korrespondenz, Gutachten und andere Dokumente im Zusammenhang mit der rechtsberatenden Tätigkeit.
Eröffnung geplant: 03.2009
Abschluss geplant: 05.2009
- Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (Kinderbetreuungsverordnung; PAVO) und Adoptionsverordnung (AdoV)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Bundesrat will mit klaren rechtlichen Vorgaben das Wohl der Kinder gewährleisten, die in einer fremden Familie oder in einer Einrichtung betreut werden. Die Kinderbetreuungsverordnung will ein verständliches Arbeitsinstrument für die meistens nicht juristisch ausgebildeten Akteure im Pflegekinderwesen sein. Sie ist deshalb umfangreicher als die alte Pflegekinderverordnung. Sie bleibt aber eine Rahmenverordnung, die durch die kantonalen Gesetze ergänzt wird. Der besseren Verständlichkeit und Übersichtlichkeit dient auch der Vorschlag, die in der Pflegekinderverordnung enthaltenen Bestimmungen zur Aufnahme von Adoptivkindern mit der Verordnung über die Adoptionsvermittlung und der Verordnung über die Gebühren für Dienstleistungen bei internationalen Adoptionen in einer separaten Verordnung über die Adoption zusammenzufassen.
Eröffnung geplant: 05.2009
Abschluss geplant: 09.2009
- Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der der Rückführungsrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Richtlinie des Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger vom 16. Dezember 2008 (Rückführungsrichtlinie) stellt eine Schengen-Weiterentwicklung dar. Die Schweiz hat sich grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfordert eine Anpassung des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie des Asylgesetzes (AsylG) vom 26. Juni 1998. Die Änderungen tangieren die Bereiche Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen, Ausschaffung und Zwangsmassnahmen. Insbesondere muss die formlose Wegweisung durch ein formelles Wegweisungsverfahren ersetzt werden. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die maximale Haftdauer aller Haftarten nach Artikel 79 AuG. Nach geltendem Recht beträgt die Maximaldauer aller Haftarten 24 Monate. Neu wird die Haft noch bis zu einer Maximaldauer von 18 Monaten verlängert werden können.
Eröffnung geplant: 05.2009
Abschluss geplant: 08.2009
- Übernahme der Verordnung über das Visa-Informationssystem (VIS) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Vorschlag der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Visa-Informationssystem (VIS) definiert den Zweck und die Funktionen des Visa-Informationssystems. Zudem werden die Voraussetzungen und Verfahren zum Datenaustausch zwischen den Schengen-Staaten und Assoziierten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt sowie Ablehnungs-, Verlängerungs-, Aufhebungs-, und Entzugsentscheidungen über Visa präzisiert. Die Übernahme dieser Verordnung fällt in die Kompetenz des Parlaments und erfordert eine neue Rechtsgrundlage im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG).
Eröffnung geplant: 02.2009
Abschluss geplant: 05.2009
- Revision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Anpassung an den heutigen technischen Stand und an die Strafprozessordnung (StPO).
Eröffnung geplant: 06.2009
Abschluss geplant: 08.2009
- Änderung des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Schweiz ist verpflichtet, Weiterentwicklungen des Schengen-Acquis umzusetzen und anzuwenden. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung muss der Rahmenbeschluss betreffend den Schutz von Personendaten im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen umgesetzt werden. Diese Umsetzung benötigt eine Änderung des Bundesgesetzes über den Datenschutz, insbesondere was die Voraussetzungen für eine Weiterleitung von Daten, die von einem anderen Schengen-Staat stammen, an Drittstaaten oder Privatpersonen sowie die Informationspflicht betrifft.
Eröffnung geplant: 05.2009
Abschluss geplant: 08.2009
- Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Totalrevision des Gesetzes über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung, durch welche die Organisationsstruktur des Instituts, Rechtsverhältnis mit Kunden und Personalstatut angepasst werden. Die Aufgabenbereiche des Instituts bleiben hingegen unverändert.
Eröffnung geplant: 02.2009
Abschluss geplant: 04.2009
- Übernahme der Biometrie im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 sieht die Einführung von biometrischen Merkmalen in den Aufenthaltstiteln für Ausländer vor. Die Übernahme dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands fällt in die Kompetenz des Parlaments. Mit der Einführung der Biometrie müssen aus Gründen der Praxis und Transparenz gewisse Anpassungen im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und im Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA) vorgenommen werden.
Eröffnung geplant: 01.2009
Abschluss geplant: 03.2009
- Teilrevision der Eichgebührenverordnung
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Verordnung vom 23. November 2005 über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (Eichgebührenverordnung; SR 941.298.1) regelt sowohl die Gebühren, welche die kantonalen Vollzugsorgane für das Messwesen und die ermächtigten Eichstellen für das Eichen von Messmitteln erheben, als auch die Anteile, die davon Bund und Kantonen für deren Aufwendungen zufliessen. Eichgebühren sind eine Abgeltung für Dienstleistungen, die von den kantonalen Eichmeistern und den privatwirtschaftlich organisierten Eichstellen erbracht werden. Im Interesse einer landesweit einheitlichen, transparenten Regelung der Preise für Eichungen werden die entsprechenden Gebührentarife vom Bundesrat erlassen. Sowohl die Stundenansätze für Gebühren, die nach Zeitaufwand berechnet werden, als auch die entsprechenden Gebührenansätze für die einzelnen Messmittel sind seit 1999 nicht mehr an die Teuerung angepasst worden. Die Teilrevision der Eichgebührenverordnung umfasst daher neu eine Indexklausel. Zudem werden die von den Eichstellen an das Bundesamt zu entrichtenden Anteile grundsätzlich und einheitlich als Prozentsatz bzw. Prozentbetrag angegeben.
Eröffnung geplant: 05.2009
Abschluss geplant: 07.2009
Eidgenössisches Finanzdepartement
- Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Bundesrat will mit der Reform die horizontale Steuergerechtigkeit verbessern. Steuerpflichtige mit gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sollen steuerlich gleich belastet werden. Bei der ersten Stossrichtung steht dabei die Verbesserung der horizontalen Steuergerechtigkeit zwischen Steuerpflichtigen mit Kindern und solchen ohne Kinder im Vordergrund. Bei der zweiten Stossrichtung sollen auch erwerbstätige Eltern, welche ihre Kinder fremd betreuen lassen, und Haushalte, bei denen ein Elternteil die Kinder selbst betreut, steuerlich möglichst gleich behandelt werden. Damit wird gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
Eröffnung geplant: 03.2009
Abschluss geplant: 05.2009
- Börsendelikte und Marktmissbrauch - Bericht der Expertenkommission
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Bericht der gemäss BRB vom 21.9.2007 vom EFD ernannten Expertenkommission betreffend die Revision der Regulierung der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs.
Eröffnung geplant: 06.2009
Abschluss geplant: 10.2009
- Änderung des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (Verstärkung des Einlegerschutzes)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Umfassende Überarbeitung des Einlegerschutzes gemäss BRB vom 5.11.2008.
Eröffnung geplant: 03.2009
Abschluss geplant: 07.2009
- Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Vorlage stellt die Umsetzung des mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz II angenommenen Artikels 37b DBG sicher. Dieser behandelt die Besteuerung von Liquidationsgewinnen, die getrennt vom übrigen Einkommen besteuert werden sollen, wenn die selbständige Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder infolge Invalidität definitiv aufgegeben wird.
Eröffnung geplant: 03.2009
Abschluss geplant: 05.2009
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
- Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Verordnung des BVET über die Versuchstierhaltungen und die Erzeugung gentechnisch veränderter Tiere sowie über die Verfahren bei Tierversuchen (Tierversuchsverordnung) Die Verordnung hat zum Ziel, offen formulierte Bestimmungen der Tierschutzverordnung in den Bereichen Versuchstierhaltung und Tierversuche auszuführen. Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) Die Verordnung regelt den Betrieb des elektronischen Informationssystems für die Bewilligung und Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen. Das System dient der besseren und effizienteren Gestaltung des Bewilligungsverfahrens und einer einfacheren Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen.
Eröffnung geplant: 01.2009
Abschluss geplant: 06.2009
- Flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Änderungen in der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) und der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP).
Eröffnung geplant: 02.2009
Abschluss geplant: 03.2009
- Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Verordnung regelt die Bewilligung und Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen im Informationssystem E-Tierversuche.
Eröffnung geplant: 01.2009
Abschluss geplant: 06.2009
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
- Zweiter Schritt der Bahnreform 2
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Änderung des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101). Teilpaket 2 der Bahnreform. Erleichterung des grenzüberschreitenden (interoperablen) Eisenbahnverkehrs und Schaffung einer unabhängigen Trassenvergabestelle als Anstalt des Bundes. Massnahme ermöglicht die Übernahme der Bahnpakete 1 und 2 der EG. Ferner Finanzierung der Wehrdienste und Ausschreibungen im Regionalen Personenverkehr (Bus).
Eröffnung geplant: 06.2009
Abschluss geplant: 09.2009
- Änderung von Verordnungen betreffend das Fernmeldegesetz (FMG)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Ausführungsbestimmungen zum Fernmeldegesetz (FMG) sind aufgrund der Erfahrungen, die seit dem Inkrafttreten der Änderung des FMG am 1. April 2007 gesammelt wurden, zu ändern. Zudem haben die jüngsten Entwicklungen auf dem Fernmeldemarkt und im Bereich der internationalen Regulierung Lücken aufgedeckt, die zu beheben sind.
Eröffnung geplant: 03.2009
Abschluss geplant: 05.2009
- Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Anpassung der Vorschriften für Arbeitsgeräte mit Fremdzündungsmotor bis 19kW an die EU, ev. Verschärfung der Grenzwerte für stationäre Dieselmotoren.
Eröffnung geplant: 05.2009
Abschluss geplant: 07.2009
- Verordnungen zur Umsetzung der Güterverkehrsvorlage
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Diese Verordnungen werden gestützt auf die von den eidgenössischen Räten am 19. Dezember 2008 im Rahmen der Güterverkehrsvorlage verabschiedeten Bundesgesetze und Zahlungsrahmen erlassen, welche insbesondere die Weiterentwicklung der Verlagerungspolitik des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene regeln und gleichzeitig Änderungen im Transportrecht vorsehen.
Eröffnung geplant: 04.2009
Abschluss geplant: 06.2009
- Verordnungen zur Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Diese Verordnungen werden gestützt auf die von den eidgenössischen Räten am 20. März 2009 im Rahmen der Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE) verabschiedeten Bundesgesetze erlassen, welche insbesondere die Gleichstellung der Transportunternehmen sowie die Weiterentwicklung früherer Reformen beinhalten.
Eröffnung geplant: 04.2009
Abschluss geplant: 06.2009
- Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) und Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (AB-NZV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Vorschläge betreffend die Teilrevision der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung und der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahn-Netzzugangsverordnung und insbesondere zur Variantenwahl für die Höhe des Deckungsbeitrags im Güterverkehr (Niveau 2007 oder Niveau 2009).
Eröffnung geplant: 05.2009
Abschluss geplant: 05.2009
- Neue Verordnung über das Strassenverkehrsunfall-Register (SVUR)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Teilweise schriftliches und konferenzielles Verfahren
Die neue Verordnung regelt den Aufbau und den Betrieb eines Strassenverkehrsunfall-Registers. Die Unfalldaten und die daraus abgeleiteten Statistikdaten dienen der Analyse von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen sowie der Unfallursachenforschung und bezwecken die weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Eröffnung geplant: 05.2009
Abschluss geplant: 07.2009
- Teilrevision des Abkommens und des Reglements betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und auf dem Luganersee
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Im Abkommen werden zwei Artikel angepasst (Stufe Parlament), da im Bereich der Schiffskennzeichen und der Schiffsführerausweise Anpassungen infolge von Vollzugsdefiziten seitens Italiens nötig geworden sind. Im Schifffahrtsreglement werden voraussichtlich drei Artikel angepasst (Stufe BR). Es handelt sich um Anpassungen und Ergänzungen, die im Interesse der Seebenutzer sind (Verhinderung von übermässigen Wellenbildungen von Schiffen, Verbot von Wassermotorrädern, Anerkennung von internat. Schiffsführerausweisen).
Eröffnung geplant: 03.2009
Abschluss geplant: 05.2009
- Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Anpassung von Anhang 2 SDR an die Bestimmungen des ADR 2007 betreffend Tunnels.
Eröffnung geplant: 01.2009
Abschluss geplant: 04.2009