Abgeschlossene Vernehmlassungen und Anhörungen
Verfahren eröffnet im Jahre 2012
BundeskanzleiEidgenössisches Departement des Innern
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Eidgenössisches Finanzdepartement
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Bundeskanzlei
- Umsetzung der Änderung vom 17. Juni 2011 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer (Vereinfachung der Erneuerung der Anmeldung im Stimmregister)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die durch Änderung vom 17. Juni 2011 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer beschlossene Vereinfachung der Anmeldungserneuerung im Stimmregister zieht auch eine Änderung der Verordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer nach sich; diese bezweckt auch die verschiedenen inskünftig den Auslandschweizern angebotenen Möglichkeiten der Anmeldungserneuerung in einem einzigen Artikel zusammenzufassen.
Verfahren eröffnet am: 11.06.2012 Frist abgelaufen am: 30.09.2012
SR 161.51
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste | BBl | Fragebogen
Auskünfte bei: Henry Sickert Tel: 031 / 322’37’43 Fax: 031 / 322’58’43 Internet: henry.sickert@bk.admin.ch
Eidgenössisches Departement des Innern
- Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (AAG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Gesetzesrevision wird die Rolle der Schweizerschulen im Ausland verstärkt und neue Fördermöglichkeiten geschaffen. Die Schweizerschulen sollen vermehrt als Teil der Schweizer Präsenz im Ausland wahrgenommen werden und erhalten grössere betriebliche Freiheit.
Verfahren eröffnet am: 01.06.2012 Frist abgelaufen am: 30.09.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste | A5 | A4 | A3 | A2 | A1
Auskünfte bei: Paul Fink Tel: 031 322 92 98 Fax: 031 322 78 34 e-mail: Internet: www.bak.admin.ch
- BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Konferenzielles Verfahren
Das Auslaufen von Artikel 55a KVG per 31. Dezember 2011 hat, weil keine langfristig anwendbare Nachfolgeregelung in Kraft getreten ist, gewisse Kantone in eine schwierige Lage versetzt. Weil sie das zunehmende Angebot an Leistungserbringern nicht steuern können, muss mit zunehmenden Kosten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gerechnet werden. Diese dürfen nicht einfach hingenommen werden und eine Übergangslösung, die rasch in Kraft gesetzt werden kann, muss vorgeschlagen werden. Der Bunderrat schlägt darum, in einem dringlichen Bundesgesetz, die befristete Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vor. Das Inkrafttreten dieser Änderung ist für den 1. April 2013 vorgesehen.
Verfahren eröffnet am: 24.10.2012 Frist abgelaufen am: 05.11.2012
SR 832.10
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste | Anfahrtsplan
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Sandrine Bossy Tel: 031 322 87 65 Fax: 031 322 90 20 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
- Bericht über die Zukunft der 2. Säule
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Der Bericht enthält eine umfassende Problemanalyse und Lösungsansätze zu den verschiedenen Reformpunkten, insbesondere zum Mindestumwandlungssatz, zur Legal Quote und zu den Verwaltungskosten. Der Bundesrat wird den Bericht nach der Anhörung bereinigen und mit konkreten Reformvorschlägen im Sinne einer Reformagenda dem Parlament vorlegen.
Verfahren eröffnet am: 04.01.2012 Frist abgelaufen am: 30.04.2012
Eröffnung
Unterlagen: Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Fristverlängerung | Fragebogen
Auskünfte bei: Jacqueline Kucera Tel: 031 3222801 e-mail: Internet: www.bsv.admin.ch
- Verordnung über die Psychologieberufe (Psychologieberufeverordnung; PsyBV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
In der Bundesratsverordnung über die Psychologieberufe werden insbesondere die Weiterbildungstitel sowie deren Verwendung in der Berufsbezeichnung geregelt. Weitere Regelungen betreffen die Akkreditierung der entsprechenden Weiterbildungsgänge sowie die Gebührenordnung für die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse und Weiterbildungstitel. Die interessierten Kreise werden zum Entwurf der Verordnung zum Psychologieberufegesetz angehört.
Verfahren eröffnet am: 18.06.2012 Frist abgelaufen am: 31.08.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
- Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Departement 2: Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Für die gemeinsame Koordination und Gewährleistung der Qualitätssicherung im Hochschulbereich sind neben dem am 30. September 2011 vom Parlament verabschiedeten Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG), kantonsseitig ein Hochschulkonkordat und eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen (ZSAV) notwendig. Die ZSAV legt gemäss HFKG die gemeinsamen Ziele verbindlich fest, schafft die gemeinsamen Organe und überträgt ihnen ihre Zuständigkeiten
Verfahren eröffnet am: 02.07.2012 Frist abgelaufen am: 02.10.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Frau Christina Baumann Tel: 031 323 21 77 Fax: 031 322 78 54 e-mail: Internet: www.sbf.admin.ch
- Teilrevision der Chemikaliengebührenverordnung (ChemGebV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Gebühren für Bearbeitung von Gesuchen für Zulassungen oder Anerkennungen von Biozidprodukten werden an den erforderlichen Personalaufwand angepasst.
Verfahren eröffnet am: 02.07.2012 Frist abgelaufen am: 07.09.2012
SR 813.153.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
- Verordnung zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Das Ausführungsrecht konkretisiert die Zielvorgaben des Gesetzes insbesondere in Bezug auf die ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Anforderungen, die bei der Forschung am Menschen zu beachten sind. Dabei richten sich die administrativen und die rechtlichen Anforderungen nach dem Ausmass der Gefährdung für die an der Forschung teilnehmende Person.
Verfahren eröffnet am: 15.08.2012 Frist abgelaufen am: 31.10.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 3 | Vorlage 2 | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Brigitte Meier Tel: 031 322 68 39 Fax: 031 322 62 33 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch/
- Änderung der Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Es wird eine neue Methode zur Berechnung des Risikoausgleichs vorgeschlagen; dabei wird auf die zweistufige Berechnung verzichtet. Zudem wird vorgeschlagen, dass das Bundesamt für Gesundheit Weisungen gegenüber der Revisionsstelle der Gemeinsamen Einrichtung erlassen kann in Bezug auf deren Bericht über die Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten Daten.
Verfahren eröffnet am: 24.10.2012 Frist abgelaufen am: 14.11.2012
SR 832.112.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Schuler Monika Tel: 031 322 42 35 Fax: 031 323 00 60 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
- Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Änderung des Geldwäschereigesetzes sollen die Befugnisse der Meldestelle für Geldwäscherei bezüglich des Informationsaustausches mit ausländischen Meldestellen und mit den Finanzintermediären präzisiert werden.
Verfahren eröffnet am: 18.01.2012 Frist abgelaufen am: 27.04.2012
SR 955.0
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Judith VONEY (Stellvertretung: Stiliano ORDOLLI) Tel: 031 323 40 40 Fax: 031 323 39 39 e-mail:
- Verordnung über den ausserprozessualen Zeugenschutz (ZeugSV)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das von der vereinigten Bundesversammlung in der Wintersession 2011 verabschiedete Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz) sieht die Einrichtung einer zentralen Zeugenschutzstelle beim Bund vor. Diese soll zuständig sein für die einheitliche Durchführung von Zeugenschutzprogrammen im Rahmen von Strafverfahren des Bundes und der Kantone. Im Verordnungsrecht zum Zeugenschutzgesetz wird unter anderem die finanzielle Beteiligung der einzelnen Kantone am Betrieb der Zeugenschutzstelle festgelegt und bestimmt, welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Zeugenschutzstelle abzugelten sind.
Verfahren eröffnet am: 18.01.2012 Frist abgelaufen am: 30.04.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Ewa Krenger Tel: 031 324 16 98 Fax: 031 324 03 62 e-mail: Internet: www.fedpol.admin.ch
- Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) ist in Folge der Verabschiedung der Motion Barthassat durch das Parlament erforderlich geworden. Die Motion verlangt vom Bundesrat, Jugendlichen ohne gesetzlichen Status, die ihre obligatorische Schule in der Schweiz absolviert haben, den Zugang zur Berufslehre zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Anpassung schlägt der Bundesrat eine neue Bestimmung vor, um die aktuellen Regelungen betreffend die Härtefallprüfung im Ausländergesetz sowie im Asylgesetz zu ergänzen.
Verfahren eröffnet am: 02.03.2012 Frist abgelaufen am: 08.06.2012
SR 142.201
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Roxane Bourquin Tel: 031 325 96 47 Fax: 031 325 92 38 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
- Totalrevision des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 2003 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der vorliegenden Revision sollen die folgenden Ziele erreicht werden:
- Als Ergänzung zur bisherigen qualifizierten elektronischen Signatur, die nur natürlichen Personen zugänglich ist, soll eine weitere Form der elektronischen Signatur definiert werden, die sogenannte geregelte elektronische Signatur. Diese kann zusätzlich auch von juristischen Personen und Behörden genutzt werden.
- Nebst der elektronischen Signatur soll auch die sichere Authentifikation mit Zertifizierungsdienste-Produkten gesetzlich geregelt werden.
- Schliesslich soll, wo immer möglich, eine terminologische Bereinigung bzw. Vereinfachung bei der Regelung der elektronischen Signatur in den verschiedenen Gesetzen und Verordnungen herbeigeführt werden.
Verfahren eröffnet am: 28.03.2012 Frist abgelaufen am: 06.07.2012
SR 943.03
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Übersicht über die eingereichten Stellungnahmen | Bericht
Auskünfte bei: Urs Paul Holenstein Tel: 031 323 53 36 Fax: 031 322 42 79 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Teilrevisionen der Asylverordnung 2 (AsylV 2) und 3 (AsylV 3), der Verordnung über die Integration von Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen (VVWA)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Teilrevisionen haben zum Ziel: einen kostenneutralen Ersatz des bisherigen Subventionierungssystems für die Sozialhilfe einzuführen, welcher finanzielle Anreize für die Kantone schafft, sozialhilfebeziehende Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren; die Optimierung der bestehenden Rückkehrhilfeinstrumente; die Aufhebung der Erfolgsorientiertheit der Ausrichtung eines Teils der Integrationspauschale; die Förderung der Ausreisebereitschaft von Personen in Administrativhaft sowie die Deblockierung von vollzugsschwierigen Fällen in den Kantonen und die Anpassung einzelner Pauschalen im Vollzugsbereich.
Verfahren eröffnet am: 18.04.2012 Frist abgelaufen am: 08.08.2012
SR 142.205 | SR: SR 142.281 | SR 142.312 | SR 142.314
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Vorlage | Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Buchs Gaël Tel: 031 / 325 98 82 Fax: 031 / 325 92 38 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
- Schweizerisches Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz (Umsetzung von Art. 121 Abs. 3–6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Bundesrat schickt zwei Varianten zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer in die Vernehmlassung. Beide sehen die Einführung einer neuen Form der Landesverweisung im Strafgesetzbuch vor. Die vom Bundesrat favorisierte Variante 1 strebt eine vermittelnde Lösung an, welche sowohl dem von den neuen Verfassungsbestimmungen angestrebten Ausweisungsautomatismus als auch den bestehenden Verfassungsgrundsätzen und Menschenrechtsgarantien so weit als möglich Rechnung trägt. Die Variante 2 entspricht dem Lösungsvorschlag, der von den Vertretern des Initiativkomitees im Rahmen einer vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement eingesetzten Arbeitsgruppe eingebracht worden ist. Sie geht im Ergebnis davon aus, dass die neuen Verfassungsbestimmungen als jüngeres Recht absoluten Vorrang haben vor dem bisherigen Verfassungsrecht und vor dem nicht zwingenden Völkerrecht – insbesondere den internationalen Menschenrechtsgarantien.
Verfahren eröffnet am: 23.05.2012 Frist abgelaufen am: 30.09.2012
SR 142.20 | SR: SR 142.31 | SR 311.0 | SR 312.0 | SR 313.0 | SR 321.0 | SR 322.1 | SR 361
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage Variante 2 | Vorlage Variante 1 | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Peter Häfliger Tel: 031 322 45 41 Fax: 031 312 14 07 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/themen/sicherheit/gesetzgebung/strafregister.html
- Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Teilrevision des Rechtshilfegesetzes und Übernahme der Zusatzprotokolle des Europarats vom 17. März 1978 auf dem Gebiet der Auslieferung und der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen ohne Fiskalvorbehalt.
Einerseits soll der im Rechtshilfegesetz verankerte Vorbehalt, dass bei Fiskaldelikten keine Rechtshilfe geleistet wird, künftig gegenüber Staaten mit einem Doppelbesteuerungsabkommen gemäss OECD-Musterabkommen nicht mehr angewendet werden. Der Fiskalvorbehalt entfällt für alle Instrumente der Rechtshilfe: die Beweiserhebung, die Auslieferung von Personen sowie die Übernahme von Strafverfolgung und Strafvollstreckung.
Andererseits soll sich die Schweiz mit der Übernahme der beiden Zusatzprotokolle vom 17. März 1978 zum Europäischen Rechtshilfe- und Auslieferungsübereinkommen zur Rechtshilfe ohne Fiskalvorbehalt verpflichten. Damit wird eine einheitliche Regelung für eine grosse Gruppe von Staaten erreicht, mit denen aufgrund der gemeinsamen Werte und vieler gemeinsamer Rechtsgrundlagen eine enge Partnerschaft besteht.
Verfahren eröffnet am: 15.06.2012 Frist abgelaufen am: 08.10.2012
SR 0.353.12 | SR: SR 351.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste | Zusatzprotokoll
Auskünfte bei: Astrid Offner / Silvana Schnider Tel: 031 322 53 67 / 031 323 53 19 Fax: 031 322 53 80 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) (Cabaret-Tänzerinnen-Statut)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Es ist eine Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) geplant. Das Cabaret-Tänzerinnen-Statut ist aufzuheben und Art. 34 VZAE ersatzlos zu streichen. Gleichzeitig sollen alle Verweise auf Art 34 und alle übrigen Verweise auf Cabaret-Tänzerinnen in der VZAE gestrichen werden.
Das Bundesamt für Migration gelangte in seiner jüngsten Analyse zum Schluss, dass die Schutzwirkung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts zu wenig greift. Die Vorzugsbehandlung der Cabaret-Branche bei der Erteilung von Kurzaufenthaltsbewilligungen nach Art. 34 VZAE wurde und kann einzig mit der gewollten Schutzwirkung gemäss Art. 30 Abs. 1 lit. d des Ausländergesetzes begründet werden. Diese ist jedoch nicht mehr gegeben. Mit der Aufhebung des Statuts wird die bestehende Ungleichbehandlung unter den Branchen beseitigt.
Verfahren eröffnet am: 15.06.2012 Frist abgelaufen am: 02.11.2012
SR 142.201
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Boiana Krantcheva / Sofia Suter Tel: 031 322 32 51 / 031 325 34 93 Fax: 031 323 58 43 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
- Revision des BG über die Ausländerinnen und Ausländer bezüglich der Sanktionen gegen Transportunternehmen («carrier sanctions»), des Informationssystem über die Angaben der zu beförderten Personen und der Finanzierung von Administrativhaftplätzen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Behörde (BFM) ist bei der Anwendung der strafrechtlichen Sanktionen gegenüber Transportunternehmen mit dem geltenden Recht an Grenzen gestossen. Mit dem Teilrevisions-Entwurf sollen die Sorgfaltspflicht der Transportunternehmen und die Meldepflicht der Luftverkehrsunternehmen genauer bestimmt werden. Auch die Beweislast bei Verletzung dieser Pflichten soll angepasst werden. In Zukunft müssen die Transportunternehmen nachweisen, dass sie ihren Verpflichtungen nachgekommen sind, und nicht mehr die Behörde, dass sie dies nicht getan haben. Die Verschiebung der Beweislast erfolgt durch die Einführung einer widerlegbaren Rechtsvermutung, dass die Sorgfalts- oder Meldepflicht verletzt wurde. Die vorgesehene Regelung umfasst administrative Sanktionen gemäss dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren. Der Entwurf enthält auch eine Anpassung der Gesetzesgrundlagen bezüglich des Informationssystems über die Angaben der zu beförderten Personen (Advanced-Passenger-Information-System). Ausserdem soll sich der Bund zusätzlich am Bau und der Einrichtung von kantonalen Administrativhaftplätzen finanziell beteiligen können. Der Bund hat ein erhebliches Interesse daran, dass zusätzliche Administrativhaftplätze im Zeitraum von 3–10 Jahren gebaut werden können.
Verfahren eröffnet am: 27.06.2012 Frist abgelaufen am: 18.10.2012
SR 142.20
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Simon Grundbacher Tel: 031 / 325 91 70 Fax: 031 / 325 92 38 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
- Änderung des Zivilgesetzbuches, der Zivilprozessordnung und des Zuständigkeitsgesetzes (Unterhalt des Kindes)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Für eine harmonische Entwicklung ist das Kind nicht nur darauf angewiesen, dass es auf eine gute Beziehung zu beiden Elternteilen zählen kann. Das Kind braucht auch verlässliche Betreuungsverhältnisse und finanzielle Sicherheit. Das Recht des Kindes auf Unterhalt soll deshalb gestärkt werden, und zwar unabhängig vom Zivilstand seiner Eltern. Eine Reihe von Gesetzesänderungen soll die Situation des Kindes verbessern, die Last für den betreuenden Elternteil mildern und einen Ausgleich zwischen beiden Elternteilen ermöglichen.
Verfahren eröffnet am: 17.07.2012 Frist abgelaufen am: 07.11.2012
SR 210
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Synopsis
Auskünfte bei: Debora Gianinazzi Tel: +41 31 322 47 83 Fax: + 41 31 322 42 25 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Änderung des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG) – Erweiterung der Kognition bei Beschwerden in Strafsachen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die von Ständerat Janiak eingereichte und vom Parlament überwiesene Motion «Erweiterung der Kognition des Bundesgerichtes bei Beschwerden gegen Urteile der Strafkammer des Bundesstrafgerichtes» (10.3138) beauftragt den Bundesrat, die Kognition des Bundesgerichts bei Beschwerden gegen Urteile der Strafkammer des Bundesstrafgerichts dahingehend zu erweitern, dass Sachverhaltsfeststellungen überprüft werden können.
Verfahren eröffnet am: 05.09.2012 Frist abgelaufen am: 05.12.2012
SR 173.110
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 3 | Adressatenliste | Synopse
Auskünfte bei: Gilbert Mauron Tel: 031 322 78 02 Fax: 031 312 14 07 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Beurkundung des Personenstands und Grundbuch)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Für das elektronische Zivilstandsregister (Informatisiertes Standesregister «Infostar») soll entsprechend dem Anliegen der Kantone in Zukunft einzig der Bund verantwortlich sein. Diese Neuordnung wird den Betrieb und die Weiterentwicklung von Infostar vereinfachen. Zudem sollen künftig die Einwohnerdienste und das AHV-Register auf die Daten in Infostar zugreifen können.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll ferner die Führung des Grundbuchs aufgrund der AHV-Versichertennummer ermöglichen, um die Qualität und Aktualität der Grundbuchdaten zu verbessern. Heute sind nämlich in gewissen Fällen natürliche Personen (z.B. infolge Namensänderung) im Grundbuch nicht eindeutig bezeichnet. Schliesslich soll eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit ein Unternehmen im Rahmen des elektronischen Grundstückinformationssystem eGRIS in Zusammenarbeit mit den Kantonen Dienstleistungen erbringen kann. Verwirklicht werden sollen der Zugriff auf die Daten des Grundbuchs im Abrufverfahren, die Auskunft über Daten des Hauptbuchs, die ohne Interessennachweis einsehbar sind, sowie der elektronische Geschäftsverkehr mit dem Grundbuchamt.
Verfahren eröffnet am: 21.09.2012 Frist abgelaufen am: 21.12.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Mario Massa (Zivilstand) / Hermann Schmid (Grundbuch) Tel: 031 325 51 44 / +031 322 40 87 Fax: 031 322 42 25 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Totalrevision der Verordnung vom 20. Januar 2010 über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die wesentlichsten Änderungen sind: Wiedereinführung von Reisegründen für vorläufig aufgenommene Personen, die reisen möchten; Ausstellung eines biometrischen «Passes für eine ausländische Person» für schriftenlose vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende für eine bewilligte Reise; weitere Anpassungen aufgrund der Biometrievorgaben für Reisedokumente sowie Änderungen bei der Erhebung von Gebühren.
Verfahren eröffnet am: 11.01.2012 Frist abgelaufen am: 12.03.2012
SR 143.5
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Marazzato Nicole / Favre Sandrine Tel: 031 325 89 14 / 031 325 85 07 Fax: +41 31 325 92 38 e-mail:
- Anpassung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) soll einerseits angepasst werden, weil der Wortlaut der Verordnung zu präzisieren und verständlicher zu gestalten ist und andererseits, weil die Schweiz Angehörige bestimmter Drittstaaten nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 für die Einreise zur Erwerbstätigkeit bis zu drei Monaten von der Visumpflicht befreien will.
Verfahren eröffnet am: 06.03.2012 Frist abgelaufen am: 05.04.2012
SR 142.204
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Perriard Chantal Tel: 031/325 8599 Fax: 031/324 8047 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
- Verordnung über die Zuständigkeiten im Messwesen
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Verordnung wird zusammen mit dem Bundesgesetz vom 17. Juni 2011 über das Messwesen (BBl 2011 4865) am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Sie ersetzt zwei Verordnungen vom 15. Februar 2006: Die Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Kantone im Messwesen (SR 941.292) und die Eichstellenverordnung (SR 941.293). Die Verordnung über die Zuständigkeiten im Messwesen umfasst neben formellen Anpassungen an das neue Gesetz einige kleinere materielle Änderungen.
Verfahren eröffnet am: 12.07.2012 Frist abgelaufen am: 31.08.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Ulrich Schneider Tel: 031 323 34 86 Fax: 031 323 32 10 e-mail: Internet: www.metas.ch
- Inkraftsetzung des neuen Rechnungslegungsrechts und der Ausführungsbestimmungen
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Änderung des Obligationenrechts vom 23. Dezember 2011 verfügen die Unternehmen künftig über moderne und flexible gesetzliche Grundlagen für die Rechnungslegung. Das neue Rechnungslegungsrecht und die erforderlichen Ausführungsbestimmungen in der neuen Verordnung über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung (VASR) sollen am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden.
Verfahren eröffnet am: 26.08.2012 Frist abgelaufen am: 25.09.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Florian Zihler Tel: 031 322 41 96 Fax: 031 322 44 83 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Teilrevision der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Revisionsaufsichtsverordnung vom 22. August 2007 ist an die Anforderungen des e-government anzupassen (insb. Portal für Erneuerungen für die Zulassungen von Revisionsunternehmen). Die vorliegende Teilrevision bietet zudem die Gelegenheit, die Verordnung in gewissen Punkten zu aktualisieren.
Verfahren eröffnet am: 26.08.2012 Frist abgelaufen am: 26.09.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Reto Sanwald Tel: 031 560 22 30 Fax: 031 560 22 23 e-mail: Internet: www.revisionsaufsichtsbehoerde.ch
- Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Abkommens vom 10. September 1998 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Konsultation des Mandates betreffend Neu-Verhandlung des seit 2000 in Kraft stehenden Polizeikooperationsabkommens mit Italien. Die Neu-Verhandlung des Polizeivertrages richtet sich nach den auf Expertenstufe identifizierten Weiterentwicklungs-Möglichkeiten. Einige der identifizierten Kooperationsbereiche, welche in den neuen Polizeivertrag einfliessen sollen, betreffen auch die Kantone.
Verfahren eröffnet am: 27.08.2012 Frist abgelaufen am: 12.10.2012
SR 0.360.454.1
Eröffnung
Unterlagen: Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Philippe Cottier Tel: 031 323 43 12 Fax: 031/ 323 05 44 e-mail: Internet: www.fedpol.admin.ch
- Verordnung über die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Am 1. August 2008 sind die Änderungen des Schweizerischen Strafgesetz-buches (StGB, SR 311.0) in Kraft getreten, die der Konkretisierung von Artikel 123a der Bundesverfassung (BV, SR 101) über die lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher, nicht therapierbarer Sexual- und Gewaltstraftäter dienen. Gemäss Artikel 64c Absatz 1 StGB prüft die zuständige Behörde von Amtes wegen oder auf Gesuch hin, ob neue, wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass der Täter so behandelt werden kann, dass er keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellt. Bei ihrem Entscheid hat sich die Behörde auf den Bericht der Eidgenössischen Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter zu stützen. Nach Artikel 387 Absatz 1bis StGB erlässt der Bundesrat eine Verordnung mit den notwendigen Bestimmungen über die Wahl der Kommissionsmitglieder und deren Entschädigung sowie über das Verfahren und die Organisation der Kommission.
Verfahren eröffnet am: 22.10.2012 Frist abgelaufen am: 31.01.2013
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Klaus Schneider Tel: 031 322 73 45 Fax: 031 312 14 07 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- 06.441 Parlamentarische Initiative. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative schlägt die Kommission die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts für Konsumentinnen und Konsumenten bei Fernabsatzgeschäften vor, also insbesondere bei via Internet oder Telefon abgeschlossenen Verträgen. Sie orientiert sich dabei am bestehenden Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften (Art. 40a ff. OR), welches erhalten bleiben soll. Die Widerrufsfrist soll allerdings auf 14 Tage verlängert werden.
Verfahren eröffnet am: 17.09.2012 Frist abgelaufen am: 21.12.2012
SR 220
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Herr Philipp Weber Tel: 031 325 32 09 Fax: 031 322 42 25 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- 07.500 Parlamentarische Initiative. Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative schlägt die Kommission die Aufhebung der Artikel 227a–228 OR vor.
Verfahren eröffnet am: 17.09.2012 Frist abgelaufen am: 21.12.2012
SR 220 | SR: SR 241
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Herr Philipp Weber Tel: 031 325 32 09 Fax: 031 322 42 25 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- 09.430 Pa. Iv. Opferhilfegesetz. Schaffung wichtiger Informationsrechte des Opfers
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Die Kommission schlägt die Einführung einer Regelung im Strafgesetzbuch und im Jugendstrafgesetz vor, die den Opfern von Straftaten sowie in gewissen Fällen deren Angehörigen das Recht einräumt, auf Gesuch hin von den Behörden über wesentliche Strafvollzugsentscheide (z.B. Antritt des Strafvollzugs, Hafturlaub, Flucht, bedingte Entlassung etc.) informiert zu werden. Dabei bleiben aber auch die Interessen der verurteilten Person nicht unberücksichtigt: Das Opfer bzw. seine Angehörigen werden über die Strafvollzugsentscheide nicht informiert, wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen der verurteilten Person überwiegen.
Verfahren eröffnet am: 03.10.2012 Frist abgelaufen am: 15.01.2013
SR 311.0 | SR: SR 311.1 | SR 322.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Frau Sonja Koch Tel: 031 323 92 42 Fax: 031 312 14 07 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Verordnung des EJPD über Kaltwasserzähler
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Heute gibt es in der Schweiz keine messtechnischen Vorschriften für Wasserzähler. Das jährliche Handelsvolumen beim Frischwasser in den Bereichen Haushalt, Gewerbe und Leichtindustrie beträgt ungefähr 1 Milliarde Franken (600 Millionen Kubikmeter zu ca. 1.70 Franken). Addiert man die Kosten für das Abwasser, welche in der Regel über den Frischwasserbezug berechnet werden, so verdoppelt sich dieser Betrag. Die in den letzten Jahren erfolgte Liberalisierung des Marktes für Wasserzähler birgt die Gefahr, dass auch in der Schweiz in zunehmendem Masse Zähler von geringerer Qualität eingesetzt werden. Angesichts dieser Entwicklung und der wirtschaftlichen Bedeutung der Wasserkosten hat das EJPD das METAS beauftragt, den Erlass einer Verordnung des EJPD über Kaltwasserzähler vorzubereiten.
Verfahren eröffnet am: 04.05.2012 Frist abgelaufen am: 15.06.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Frageliste
Auskünfte bei: Thomas Krebs Tel: 031 323 32 69 Fax: 031 323 32 10 e-mail: Internet: www.metas.ch
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
- Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Im Rahmen der letzten Teilrevision des BZG, welche am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurde das VBS am 8. September 2010 vom Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, mit welcher die durch die Operation ARGUS aufge-deckten Mängel behoben werden können. Primäres Ziel dieser Vorlage ist es deshalb, unrechtmässige Schutzdienstleistungen bzw. den unrechtmässigen Bezug von EO-Leistungen zu verhindern, dies insbesondere durch eine Erweiterung der Daten des Personalinformationssystems der Armee (PISA). Zudem erfährt das BZG weitere notwendige Anpassungen.
Verfahren eröffnet am: 27.06.2012 Frist abgelaufen am: 19.10.2012
SR (geplant): SR 520.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Schmocker Valérie Anne Tel: 031 323 55 78 Fax: 031 324 87 89 e-mail: Internet: www.bevoelkerungsschutz.ch
- Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Konferenzielles Verfahren
Der Bundesrat beabsichtigt, den eidgenössischen Räten einen Verpflichtungskredit von 30 Millionen Franken für die finanzielle Unterstützung der Kandidatur für die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 zu beantragen. Der Entscheid über die Beitragsleistung des Bundes an die Kandidatur stellt ein politisches Präjudiz mit potentiell erheblichen finanziellen Folgen dar. Aus diesem Grund beabsichtigt der Bundesrat, mit gleichem Beschluss bereits einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1 Milliarde Franken zu beantragen. Mit diesem Kredit soll – im Falle eines Zuschlags durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) – die Deckungslücke des Durchführungsbudgets finanziert werden.
Verfahren eröffnet am: 17.10.2012 Frist abgelaufen am: 29.10.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Markus Feller Tel: +41 32 327 63 79 Fax: +41 32 327 64 26 e-mail: Internet: www.baspo.admin.ch
- Totalrevision der Verordnung über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSV)
Anhörung
Behörde: Departement
Die geltende Verordnung über die nationale Datenbank für Sport (VNDS) muss an das neue Bundesgesetz über die Informationssystem des Bundes im Bereich Sport (415.1) angepasst werden.
Verfahren eröffnet am: 06.03.2012 Frist abgelaufen am: 05.04.2012
SR 415.11
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Wilhelm Rauch, Leiter Recht Tel: 032 327 64 75 e-mail:
- Änderung der Schiessverordnung und der Schiessverordnung des VBS
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Rückgabe und der Einzug von Leihwaffen soll künftig effizienter und analog dem bewährten Ablauf bei der vorsorglichen Abnahme von persönlichen Waffen und Leihwaffen geregelt werden. Künftig soll eine Beauftragung der Kreiskommandanten durch die LBA erfolgen können, welcher dann seinerseits die kantonalen Polizeibehörden mit dem Einzug der Leihwaffe beauftragen kann.
Verfahren eröffnet am: 28.09.2012 Frist abgelaufen am: 18.12.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht 2 | Bericht 1 | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Martin Mumenthaler Tel: 031 324 23 20 Fax: 031 324 75 28 e-mail: Internet: www.armee.ch
Eidgenössisches Finanzdepartement
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Ziel der anvisierten Revision ist es, bei der direkten Bundessteuer eine im Einklang mit der Verfassung stehende Ehepaar- und Familienbesteuerung zu verankern, die sich möglichst neutral gegenüber den verschiedenen Partnerschafts- und Familienmodellen verhält. Damit Ehepaare künftig nicht mehr stärker als Konkubinatspaare belastet werden, soll das Modell «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung» eingeführt werden. Um eine ausgewogenere Belastungsdifferenz zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren zu erzielen, soll für Einverdienerehepaare ein Einverdiener-abzug vorgesehen werden. Unverheiratete mit Kindern sollen zudem stets zum Grundtarif besteuert werden. Damit Alleinerziehende mit tieferen und mittleren Einkommen aber nicht stärker als heute belastet werden, soll ihnen ein neuer Sozialabzug gewährt werden.
Verfahren eröffnet am: 29.08.2012 Frist abgelaufen am: 05.12.2012
SR 642.11
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste | Fragebogen | Anhang
Auskünfte bei: Brigitte Behnisch Tel: 031 322 74 77 Fax: 031 322 64 50 e-mail: Internet: http://www.estv.admin.ch
- Totalrevision des Bauproduktegesetzes (BauPG) und der Bauprodukteverordnung (BauPV)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das geltende Bauprodukterecht des Bundes soll im Rahmen einer Totalrevision an die neue europäische Bauprodukteverordnung angepasst werden, damit die Vorteile des entsprechenden bilateralen Abkommens mit der EU für die schweizerische Volkswirtschaft in diesem bedeutenden Wirtschaftssektor nicht verloren gehen und keine neuen Handelshemmnisse entstehen. Gleichzeitig soll das revidierte Bauprodukterecht Belastungen für die Wirtschaftsteilnehmerinnen reduzieren, für mehr Transparenz, Verfahrensvereinfachungen und mehr Rechtssicherheit sorgen sowie zur Bauwerkssicherheit und Nachhaltigkeit einen wichtigen Beitrag leisten.
Verfahren eröffnet am: 21.09.2012 Frist abgelaufen am: 21.12.2012
SR 933.0 | SR: SR 933.01
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage BauPG | Vorlage BauPV | Bericht BauPG | Bericht BauPV | Bericht Zusammenfassung | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Andreas Bossenmayer Tel: 031 322 81 60 Fax: 031 325 50 09 e-mail: Internet: www.bbl.admin.ch/baupk/
- Verordnung über die Liquidität der Banken (Liquiditätsverordnung, LiqV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Alle schweizerischen Banken müssen im Bereich der Liquidität neuen internationalen Vorschriften genügen. Für die systemrelevanten Banken übernimmt die neu zu schaffende Verordnung die aktuelle Vereinbarung mit den beiden Grossbanken.
Verfahren eröffnet am: 28.08.2012 Frist abgelaufen am: 01.10.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Bruno Dorner Tel: 031 322 61 90 e-mail:
- Teilrevision der Verordnung vom 9. November 2005 über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Verordnungsänderung werden Anpassungen bei der Zinskurve vorgenommen. Die bisherige starre Regelung über die Diskontierung von Versicherungsverpflichtungen soll aufgehoben werden.
Verfahren eröffnet am: 20.09.2012 Frist abgelaufen am: 19.10.2012
SR 961.011
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Daniel Roth Tel: 031 322 60 47 e-mail:
- Revision der Verordnung vom 15. Oktober 2008 über die Erhebung von Gebühren und Abgaben durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA-Gebühren und Abgabenverordnung, FINMA-GebV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Im Rahmen der Revision des Kollektivanlagengesetzes sollen mit wenigen Ausnahmen nunmehr alle Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen einer Aufsicht unterstellt werden. Die Grundgebühren müssen deshalb an den von den beaufsichtigten Instituten zusätzlich verursachten Aufwand angepasst werden. Aufgrund von in der Praxis festgestellten Mängeln bei der Gebührenbemessung ist zudem eine Anpassung der Gebührenverordnung, insbesondere im Versicherungs- und im Börsenbereich notwendig.
Verfahren eröffnet am: 27.09.2012 Frist abgelaufen am: 19.10.2012
SR 956.122
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Anne-Hélène Würth Tel: 031 323 13 87 e-mail: Internet: www:efd.admin.ch
- Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014) will der Bundesrat der vom Parlament überwiesenen Motion 11.3317 nachkommen, die ihn auffordert, die Aufgabenüberprüfung fortzuführen und ihm bis Ende 2012 eine Sammelbotschaft mit substanziellen Entlastungen des Haushalts vorzulegen. Gleichzeitig will er mit kurzfristig realisierbaren Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 700 Millionen pro Jahr den für die Zukunft nötigen finanzpolitischen Handlungsspielraum wahren.
Verfahren eröffnet am: 22.10.2012 Frist abgelaufen am: 26.11.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Martin Walker Tel: 031 322 60 27 Fax: 031 322 60 84 e-mail: Internet: www.efv.admin.ch
- Änderung der Börsenverordnung (Börsendelikte und Marktmissbrauch)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Änderung der Börsenverordnung wird die vom Parlament Ende September 2012 verabschiedete Änderung des Börsengesetzes (Börsendelikte und Marktmissbrauch) umgesetzt. Es werden insbesondere Ausnahmen zu den neuen aufsichtsrechtlichen Verboten des Insiderhandels und der Marktmanipulation umschrieben. Im Bereich des Offenlegungs- und Übernahmerechts wird zudem der Begriff der «Hauptkotierung» definiert.
Verfahren eröffnet am: 15.11.2012 Frist abgelaufen am: 17.12.2012
SR 954.11
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Sarah Jungo Tel: 031 322 12 65 e-mail: Internet: efd.admin.ch
- Revision der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagenverordnung, KKV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Revision der KKV wird die vom Parlament am 28. September 2012 verabschiedete Änderung des Kollektivanlagengesetzes umgesetzt. In diesem Rahmen müssen namentlich der erweiterte Geltungsbereich des Gesetzes, der neue Vertriebsbegriff, die Definition der qualifizierten Anlegerinnen und Anleger, die Neuregelung der Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen sowie die Regeln für die Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen und Depotbanken konkretisiert werden.
Verfahren eröffnet am: 11.12.2012 Frist abgelaufen am: 08.01.2013
SR 951.311
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Anne-Hélène Würth Tel: 031 323 13 87 e-mail: Internet: www.efd.admin.ch
- 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Nachdem die Eidgenössischen Räte im Rahmen der «Too big to fail»-Vorlage bereits die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital beschlossen haben, soll mit dieser Vorlage nun auch die Emissionsabgabe auf Eigenkapital eliminiert werden. Die Vorlage entspricht dem ersten Punkt der parlamentarischen Initiative zur schrittweisen Abschaffung der Stempelsteuer.
Verfahren eröffnet am: 07.02.2012 Frist abgelaufen am: 10.05.2012
SR 641.10
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht Beilage | Bericht
Auskünfte bei: Urs Jendly / Martin Däpp Tel: 031 322 73 35 / 031 322 73 88 e-mail:
- Erläuternder Bericht über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Schweiz und Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Nebst der Vereinbarung einer Bestimmung über den Informationsaustausch in Steuersachen nach dem internationalen Standard konnten die Bestimmungen im neuen Abkommen auch in zahlreichen anderen Punkten an die heutige Abkommenspolitik der Schweiz angepasst werden. Zu erwähnen sind namentlich die Quellensteuerbefreiung von Dividenden aus Beteiligungen von mindestens 10 Prozent bei einer Haltedauer von mindestens einem Jahr und von Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und die Nationalbanken, die Erweiterung des Ausnahmenkatalogs für die Quellenbesteuerung von Zinsen, die Aufnahme einer Gewinndurchlaufsregelung gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme des Abkommens und die Aufnahme einer Schiedsklausel, die automatisch zwischen Bulgarien und der Schweiz in Kraft tritt und anwendbar wird, wenn Bulgarien in einem Doppelbesteuerungsabkommen eine Schiedsklausel mit einem Drittstaat vereinbart.
Verfahren eröffnet am: 07.05.2012 Frist abgelaufen am: 15.06.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Pascal Duss Tel: 031 322 71 57 Fax: 031 314 83 71 e-mail: Internet: www.sif.admin.ch
- Erläuternder Bericht über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Nebst der Vereinbarung einer Bestimmung über den Informationsaustausch in Steuersachen, die dem internationalen Standard entspricht, passt das Änderungsprotokoll das Abkommen auch in zahlreichen anderen Punkten an die heutige Abkommenspolitik der Schweiz an. Zu erwähnen ist namentlich die Quellensteuerbefreiung von Dividenden aus Beteiligungen von mindestens 25 Prozent und von Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen, die Vereinbarung zahlreicher Ausnahmen von der Quellenbesteuerung auf Zinsen, die Ausnahme von der Quellenbesteuerung auf Lizenzgebühren zwischen verbundenen Gesellschaften, die neue Bestimmung über die Unternehmensgewinne nach der geänderten Fassung des OECD-Musterabkommens sowie die Aufnahme einer Schiedsklausel und einer Gewinndurchlaufsregelung gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme des Abkommens.
Verfahren eröffnet am: 18.05.2012 Frist abgelaufen am: 22.06.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Pascal Duss Tel: 031 322 71 57 Fax: 031 314 83 71 e-mail: Internet: www.sif.admin.ch
- Erläuternder Bericht über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Tschechien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Nebst der Vereinbarung einer Bestimmung über den Informationsaustausch in Steuersachen nach dem internationalen Standard passt das Änderungsprotokoll das Abkommen auch in anderen Punkten an die heutige Abkommenspolitik der Schweiz an. Zu erwähnen ist namentlich die Quellensteuerbefreiung von Dividenden aus Beteiligungen von mindestens 10 Prozent mit einer Mindesthaltedauer von einem Jahr und von Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und die Nationalbank und die Aufnahme einer Bestimmung zur Verhinderung von Missbräuchen. Zudem hat sich Tschechien verpflichtet, mit der Schweiz in Verhandlungen zu treten, sobald es mit einem Drittstaat eine Schiedsklausel in einem Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart.
Verfahren eröffnet am: 22.05.2012 Frist abgelaufen am: 22.06.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Pascal Duss Tel: 031 322 71 57 Fax: 031 314 83 71 e-mail: Internet: www.sif.admin.ch
- Verordnung des EFD über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (Quellensteuerverordnung, QStV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Mit Hilfe des Projekts «Lohnstandard-Quellensteuer» (ELM/QSt) soll den Arbeitgebern im Rahmen einer Erweiterung des elektronischen Lohnmeldewesens (ELM) die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Quellensteuerdaten elektronisch an die Steuerverwaltungen zu übermitteln. Dieses Vorhaben gliedert sich in die Schweizer E-Gov-Strategie ein, welche elektronische Government-to-Business-Prozesse anstrebt. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) hat die entsprechenden Grundlagen erarbeitet, damit das Projekt in die Praxis umgesetzt werden kann.
Verfahren eröffnet am: 07.08.2012 Frist abgelaufen am: 28.09.2012
SR 642.118.2
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht 1 | Bericht 2 | Begleitschreiben | Adressatenliste | Tarif | Merkblatt
Auskünfte bei: Dr. Lukas Schneider / Roland Pulfer Tel: 031 322 72 51 / 031 324 17 79 Fax: 031 322 64 50 e-mail: Internet: www.estv.admin.ch
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
- Erhöhung der Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen – Änderung von Artikel 65 der Berufsbildungsverordnung
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen sollen von heute 25% auf 60%, in Ausnahmefällen bei besonders kostenintensiven Prüfungen auf bis zu 80% erhöht werden. Die Änderung bedingt eine Teilrevision der Berufsbildungsverordnung (BBV).
Verfahren eröffnet am: 04.04.2012 Frist abgelaufen am: 06.08.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Waber Beat Tel: 031 322 07 06 Fax: 031 324 96 15 e-mail: Internet: www.bbt.admin.ch
- Deplafonierung des Solidaritätsprozents in der Arbeitslosenversicherung
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Im AVIG werden die Übergangsbestimmungen und Artikel 90c AVIG so geändert, dass auf dem AHV-pflichtigen Lohn ab dem Höchstbetrag des versicherten Verdienstes von zurzeit 126 000 Franken ein Beitrag von 1 Prozent erhoben werden kann. Dieser Solidaritätsbeitrag wird bis zum Jahresende erhoben, an welchem das Eigenkapital des Ausgleichsfonds abzüglich des für den Betrieb notwendigen Betriebskapitals mindestens 0,5 Milliarden Franken erreicht hat.
Verfahren eröffnet am: 14.11.2012 Frist abgelaufen am: 31.01.2013
SR 837.0
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Dòra Makausz Tel: 031/324 06 96 Fax: 031/311 38 35 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch
- Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung werden die beiden Instrumente nationaler Qualifikationsrahmen der Schweiz (NQR-CH) und Diplomzusätze für Berufsbildungsabschlüsse rechtlich abgestützt. Diese beiden Instrumente haben zum Ziel, die Vergleichbarkeit und Transparenz von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen mit jenen anderer europäischer Länder zu verbessern. Als Folge davon wird die berufliche Mobilität von Fachkräften erleichtert und das Ansehen der Berufsbildung gestärkt.
Verfahren eröffnet am: 15.02.2012 Frist abgelaufen am: 15.05.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Laura Antonelli Müdespacher Tel: +41 31 325 12 42 Fax: +41 31 324 96 58 Internet: www.bbt.admin.ch/kopenhagen ; www.bbt.admin.ch/copenhague ; www.bbt.admin.ch/copenhagen ; www.bbt.admin.ch/cph
- Änderung der Milchprüfungsverordnung (MiPV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Prüflaboratorien müssen die Ergebnisse der Milchprüfung zukünftig auch der Labordatenbank des BVET melden.
Verfahren eröffnet am: 25.04.2012 Frist abgelaufen am: 18.07.2012
SR 916.351.0
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Rückmeldungsformular
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Martin Moser Tel: 031 322 86 42 Fax: 031 323 85 94 e-mail: Internet: bvet.admin.ch
- Änderung der Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten (VHyS)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Liste mit den Beanstandungsgründen und Massnahmen bei der Fleischuntersuchung wird neu mit dem „Mikrochip“ ergänzt. Wenn dieser bei der Schlachtung nicht entfernt werden kann, muss das Fleischstück, das den Fremdkörper enthält, als ungeniessbar gekennzeichnet und entsorgt werden.
Verfahren eröffnet am: 25.04.2012 Frist abgelaufen am: 18.07.2012
SR 817.190.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Rückmeldungsformular
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Martin Moser Tel: 031 322 86 42 Fax: 031 323 85 94 e-mail: Internet: bvet.admin.ch
- Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Änderung der Tierseuchenverordnung betrifft insbesondere die Ausstellung und Aufbewahrung des Equidenpasses, die Definition, Registrierung und Bewilligung von Aquakulturbetrieben, die Bekämpfung der Infektiösen Lachsanämie und die Anpassung von Massnahmen zur Bekämpfung von Seuchen an die aktuelle Situation und die veränderte Seuchenlage (u.a. MKS, BVD).
Verfahren eröffnet am: 25.04.2012 Frist abgelaufen am: 18.07.2012
SR 916.401
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Rückmeldungsformular
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Martin Moser Tel: 031 322 86 42 Fax: 031 323 85 94 e-mail: Internet: bvet.admin.ch
- Änderung der Verordnung über die biologische Landwirtschaft und zur Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Änderungen betreffen v.a. Aktualisierungen gemäss dem aktuellen EU-Bio-Recht.
Verfahren eröffnet am: 22.05.2012 Frist abgelaufen am: 25.06.2012
SR 910.18 | SR: SR 910.181
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Bericht 1 | Bericht 2 | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Steiner Barbara Tel: 031 325 80 08 Fax: 031 322 26 34 e-mail: Internet: www.blw.admin.ch
- Totalrevision der Tierzuchtverordnung
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Tierzuchtverordnung regelt die Anerkennung von Zuchtorganisationen und die Ausrichtung von Beiträgen für tierzüchterische Massnahmen. Weiter sind Bestimmungen über die Einfuhr von Lebendtieren und für das Inverkehrbringen von Zuchttieren enthalten. Aufgrund der Erfahrungen im Bereich der Anerkennung und der Notwendigkeit für Präzisierungen und Anpassungen bei der Ausrichtung von Beiträgen und bei der Einfuhr werden sämtliche Bestimmungen überarbeitet.
Verfahren eröffnet am: 07.06.2012 Frist abgelaufen am: 10.08.2012
SR 916.310
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Simon Hasler Tel: 031 323 02 91 Fax: 031 322 26 34 e-mail: Internet: blw.admin.ch
- Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft. Übernahme der Durchführungsvorschriften für biologischen Wein.
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Änderungen betreffen die Übernahme der Durchführungsvorschriften der EU betreffend biologischen Wein.
Verfahren eröffnet am: 13.06.2012 Frist abgelaufen am: 10.08.2012
SR (geplant): SR 910.181
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Christine Müller Tel: 031 325 15 63 Fax: 031 322 26 34 e-mail: Internet: www.blw.admin.ch
- Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten (Pelzdeklarationsverordnung)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Motion Moser (08.3675 - Deklarationspflicht für Pelze) beauftragt den Bundesrat, die Rechtsgrundlagen derart zu ändern, dass eine Deklarationspflicht für Pelze und deren Produkte geschaffen wird. Die Konsumentenschaft müsse dank der Deklarationspflicht Klarheit über die Haltungsform, die Herkunft sowie die Tierart erhalten.
Verfahren eröffnet am: 03.07.2012 Frist abgelaufen am: 24.09.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Danielle Düby Tel: 031 325 30 61 Fax: 031 323 85 70 e-mail: Internet: www.bvet.admin.ch
- Verordnung über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (VCITES) und Verordnung des EVD über die Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (CITES-Kontrollverordnung)
Anhörung
Behörde: Amt
Die Verordnungen enthalten die Ausführungsbestimmungen zum neuen Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten, welches vom Parlament am 16. März 2012 verabschiedet wurde . Die Verordnung des Bundesrates enthält zudem Ausführungsbestimmungen zum Jagdgesetz und zum Bundesgesetz über die Fischerei.
Verfahren eröffnet am: 24.08.2012 Frist abgelaufen am: 23.11.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Bericht 1 | Bericht 2 | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Mathias Lörtscher Tel: 031 323 81 59 Fax: 031 323 85 70 e-mail: Internet: www.bvet.admin.ch
- Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 ist am 1. September 2008 in Kraft getreten. Die Praxis hat gezeigt, dass einige Anpassungen und Aktualisierungen notwendig sind. Die vorliegende Revision hat hauptsächlich folgende Ziele: Zum einen sollen einzelne Lücken geschlossen und Unklarheiten bereinigt werden. Zum anderen gilt es, einzelne Bestimmungen anzupassen, die sich in der Praxis als verbesserungswürdig erwiesen haben.
Verfahren eröffnet am: 03.09.2012 Frist abgelaufen am: 03.12.2012
SR (geplant): SR 455.1
SR 455.109.1 | SR: SR 455.110.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Vorlage 3 | Bericht 1 | Bericht 2 | Bericht 3 | Begleitschreiben | Adressatenliste | Rückmeldeformular
Auskünfte bei: Heinrich Binder Tel: 031 324 98 06 Fax: 031 323 85 94 e-mail: Internet: http://www.bvet.admin.ch/
- Neuer Artikel 73a der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1): Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Bestimmte Arbeitnehmende sollen auf Arbeitszeiterfassung verzichten können. Der Vorschlag sieht vor, dass Arbeitnehmende mit einem Bruttoerwerbseinkommen von mehr als 175'000 Franken sowie im Handelsregister eingetragene zeichnungsberechtigte Angestellte auf die Arbeitszeiterfassung verzichten können.
Verfahren eröffnet am: 11.09.2012 Frist abgelaufen am: 30.11.2012
SR 822.111
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Corina Müller Tel: 031 322 29 48 Fax: 031 322 78 31 e-mail: Internet: http://www.seco.admin.ch
- Änderung der Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank (TVD-Verordnung)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Abfrage nach den Tiergeschichten- und BVD-Stati soll für jede Person neu unbeschränkt und kostenlos sein.
Verfahren eröffnet am: 31.10.2012 Frist abgelaufen am: 30.11.2012
SR 916.404.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Yves Schleppi Tel: 031 322 27 06 e-mail: Internet: www.blw.admin.ch
- Änderung des Anhangs der Höchstbestandesverordnung (HBV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW hat gestützt auf Artikel 10a der Höchstbestandesverordnung (SR 916.344) die Kompetenz den Anhang zu ändern. Es liegen verschiedene Anträge aus der Branche für die Aufnahme von neuen Nebenprodukten oder Änderungen betreffend bereits im Anhang aufgeführten Nebenprodukten vor. Zudem hat das BLW vor dem 1. Juli 2011 Ausnahmebewilligungen für Betriebe erteilt, die Nebenprodukte verwerten, welche nicht im Anhang der HBV aufgeführt sind. Es ist deshalb notwendig, dass der Anhang komplettiert wird.
Verfahren eröffnet am: 21.11.2012 Frist abgelaufen am: 19.12.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Monika Meister Tel: +41 31 322 25 64 Fax: +41 31 322 26 34 e-mail: Internet: www.blw.admin.ch
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
- Postverordnung
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Ausführungsbestimmungen zum Postgesetz vom 17. Dezember 2010; insbesondere zum Umfang der Grundversorgung, zur Presseförderung, zur Meldepflicht der Anbieterinnen von Postdiensten, zum Zugang zu Postfachanlagen und zur Behördenorganisation.
Verfahren eröffnet am: 18.01.2012 Frist abgelaufen am: 23.04.2012
SR 783.01
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Roland Wittwer / Anita Kummer Tel: 031 322 55 26 / 031 322 33 82 Fax: 031 324 26 92 e-mail: Internet: www.uvek.admin.ch
- Teilrevision der Raumplanungsverordnung
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Verordnung beinhaltet einerseits die Anpassungen an die Ende 2011 beschlossene Revision des Raumplanungsgesetzes. Diese Revision wird sämtliche altrechtlichen Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen gleichstellen. Andererseits sollen in der Verordnung die Voraussetzungen für den Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschafts-betrieben in die Bauzonen angepasst werden.
Verfahren eröffnet am: 22.02.2012 Frist abgelaufen am: 01.06.2012
SR 700.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Christoph de Quervain Tel: 031 322 40 84 Fax: 031 322 78 69 e-mail: Internet: www.are.admin.ch
- Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Vorlage schafft die notwendige gesetzliche Grundlage für eine gesamtschweizerische Abwasserabgabe zur Finanzierung von Massnahmen bei ARA gegen organische Spurenstoffe.
Verfahren eröffnet am: 25.04.2012 Frist abgelaufen am: 31.08.2012
SR 814.20
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Stephan Müller Tel: 031 322 93 20 Fax: 031 323 03 71 e-mail: Internet: www.bafu.admin.ch
- Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das geltende Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen legt die zum Schutz der Bahnanwohner vor übermässigem Lärm zu treffenden Massnahmen fest und regelt deren Finanzierung. Es ist bis Ende 2015 befristet. Mit der vorliegenden Revision erhält der Bundesrat die Kompetenz, ab 2020 Emissionsgrenzwerte für alle in der Schweiz verkehrenden Güterwagen einzuführen. Zudem wird auch das Massnahmenspektrum mit dem Ziel erweitert, die Auswirkungen des hohen Verkehrswachstums aufzufangen und den Lärmschutz entlang des Schienennetzes weiter zu verbessern. Die Gültigkeitsdauer des Gesetzes soll verlängert werden.
Verfahren eröffnet am: 09.05.2012 Frist abgelaufen am: 31.08.2012
SR 742.144
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Philipp Wälterlin Tel: 031 323 21 16 Fax: 031 322 55 95 e-mail: Internet: www.bav.admin.ch
- Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Schwerpunkt der Revision ist der Systemwechsel von der heutigen Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen hin zu einer geräteunabhängigen Radio- und Fernseh-Abgabe von Haushalten und Unternehmen. Ausserdem beinhaltet die Vorlage Anpassungen von weiteren Bestimmungen, die durch die technische Entwicklung im Rundfunkbereich oder wegen Vollzugsproblemen notwendig sind.
Verfahren eröffnet am: 09.05.2012 Frist abgelaufen am: 29.08.2012
SR 784.40
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Stämpfli Michael Tel: 032 327 59 57 Fax: 032 327 55 33 e-mail: Internet: www.bakom.admin.ch
- Genehmigung des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile und dessen Umsetzung (BG über den Natur- und Heimatschutz)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Nagoya-Protokoll regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Access and Benefit-Sharing, ABS). Mit den vorliegenden Unterlagen sollen die Voraussetzungen für eine Ratifikation des Nagoya-Protokolls geschaffen werden. Für dessen Umsetzung sind punktuelle Anpassungen im Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) nötig.
Verfahren eröffnet am: 16.05.2012 Frist abgelaufen am: 06.09.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage Protokoll | Vorlage NHG | Vorlage BB | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Marco D‘Alessandro Tel: 031 322 93 95 Fax: 031 324 79 78 e-mail: Internet: www.sib.admin.ch
- Strassenzulassung und Verkehrsstrafrecht; Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und weiterer Erlasse
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Schweiz wendet seit dem Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft bei der Zulassung von Strassenverkehrsunternehmen und Bewilligungen im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr gleichwertige Rechtsvorschriften wie die Staaten der Europäischen Union (EU) an. Die Vorlage dient dazu, die Rechtsgrundlagen den aktuellen Regelungen anzupassen. Bei dieser Gelegenheit werden auch verschiedene Strafbestimmungen weiter harmonisiert.
Verfahren eröffnet am: 15.06.2012 Frist abgelaufen am: 11.10.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste | Fragekatalog
Auskünfte bei: Peter König Tel: 031 323 24 88 e-mail: Internet: http://www.bav.admin.ch/aktuell/vernehmlassung/03863/index.html
- Fanzüge; Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Mit dieser Gesetzesänderung will der Bundesrat strengere Bestimmungen für den Transport von Fangruppen im öffentlichen Verkehr schaffen. Mit ihrem Verhalten gefährden gewisse dieser Gruppen heute die Betriebssicherheit von Bahn und Bus. Zudem verursachen sie immer wieder beträchtliche Schäden. Kernelemente der Gesetzesänderung sind die Lockerung der Transportpflicht, verbunden mit der Verpflichtung, Charter- oder Extrazüge und –busse zu benützen, sowie die Einführung einer Haftungsbestimmung.
Verfahren eröffnet am: 15.06.2012 Frist abgelaufen am: 11.10.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Peter König Tel: 031 323 24 88 e-mail: Internet: http://www.bav.admin.ch/aktuell/vernehmlassung/03863/index.html
- Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthard-Achse
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Gegenstand der Vernehmlassungsvorlage ist das Gesamtkonzept zur Realisierung und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf der Gotthard-Achse. Es ist vorgesehen, bis ins Jahr 2020 die Zulaufstrecken zum Gotthard auf ein höheres Lichtraumprofil auszubauen.
Verfahren eröffnet am: 21.09.2012 Frist abgelaufen am: 21.12.2012
SR 742.140.2
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste | Fragekatalog
Auskünfte bei: Nicolas Schmidt Tel: 031 322 50 54 e-mail: Internet: www.bav.admin.ch
- Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Anfang September 2012 hat Bundesrätin Doris Leuthard den durch den Bundesrat genehmigten Staatsvertrag unterzeichnet. Der Vertrag ermöglicht es, eine jahrelange Auseinandersetzung der beiden Staaten um die Regelung der An- und Abflüge über süddeutsches Gebiet im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flughafens Zürich zu beenden. Das in Kraft treten des Vertrags erfordert eine Ratifikation durch die Parlamente beider Staaten.
Verfahren eröffnet am: 25.09.2012 Frist abgelaufen am: 25.10.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Max Schulthess Tel: 031 325 91 06 Fax: 031 325 92 12 e-mail: Internet: www.bazl.admin.ch
- Energiestrategie 2050
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Am 25. Mai 2011 hat der Bundesrat aufgrund des Ereignisses in Fukushima den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Als Konsequenz aus diesem Richtungsentscheid muss das Energiesystem der Schweiz bis 2050 umgebaut werden. Der Bundesrat schickt nun das erste Massnahmenpaket in die Vernehmlassung, mit dem eine erste Teiletappe auf dem Weg des langfristigen Umbaus des Energiesystems bis 2050 in Angriff genommen wird. Damit sollen in erster Linie jene Effizienzpotenziale abgeholt werden, welche die Schweiz bereits heute mit den vorhandenen bzw. absehbaren Technologien und ohne vertiefte Zusammenarbeit mit dem Ausland realisieren kann. Der Umbau ist als Prozess zu verstehen, der stetig an das effektiv Erreichte und an den technischen Fortschritt anzupassen sein wird.
Die Grundlagenberichte zur Energiestrategie 2050 stehen Ihnen auf den Internetseiten des BFE zur Verfügung (www.energiestrategie2050.ch).
Verfahren eröffnet am: 28.09.2012 Frist abgelaufen am: 31.01.2013
SR 173.110 | SR: SR 641.71 | SR 642.11 | SR 642.14 | SR 721.80 | SR 730.0 | SR 732.1 | SR 734.0 | SR 734.7 | SR 741.01
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 1 | Begleitschreiben 2 | Adressatenliste | Fragebogen
- Revision der Verordnungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse sowie mit Eisenbahnen und Seilbahnen – Einführung des Konformitätsbewertungssystems für Gefahrgutumschliessungen
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Der Bundesrat hat entschieden, die "RICHTLINIE 2010/35/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Juni 2010 über ortsbewegliche Druckgeräte" zu übernehmen. Zudem hat er den parlamentarischen Vorstössen Giezendanner (05.3388) und Theiler (06.3470) zugestimmt, die verlangen, dass die Durchführung von Prüfungen durch private Unternehmen bei Tanks und anderen Gefahrgutumschliessungen ermöglicht wird. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die dazu notwendigen Anpassungen im Gefahrgutrecht vorzunehmen.
Verfahren eröffnet am: 31.01.2012 Frist abgelaufen am: 31.03.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Vorlage | Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Tobias Schaller Tel: 031 322 54 86 Fax: 031 324 12 48 e-mail: Internet: www.bav.admin.ch
- Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Änderung betrifft die Nachfolgeregelung der Abgabebefreiung bei Massnahmen zur Verminderung der Emissionen (Art. 9 VOCV) ab 1.1.2013. Daneben ist eine Reihe von kleineren Anpassungen vorgesehen, die der administrativen Vereinfachung und der Verankerung der Vollzugspraxis auf Verordnungsebene dienen. Ausserdem werden die Listen jener Stoffe und Produkte aktualisiert, die der Abgabe unterliegen (Positivlisten), u.a. soll der Stoff Styrol aus der Stoff-Positivliste gestrichen werden.
Verfahren eröffnet am: 06.02.2012 Frist abgelaufen am: 30.03.2012
SR 814.018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Romina Schwarz Tel: 031 322 75 52 Fax: 031 322 99 81 e-mail: Internet: www.bafu.admin.ch/voc/
- Verordnung des UVEK über die risikogerechte Entschädigung für die betriebsnotwendigen Vermögenswerte
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die risikogerechte Entschädigung für die betriebsnotwendigen Vermögenswerte wird von 1.71% für das Tarifjahr 2012 auf 1.64% für das Tarifjahr 2013 gesenkt. Diese Anpassung erfolgt im Einvernehmen mit der ElCom, welche gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b StromVV zwingend zu konsultieren ist. Die Preisüberwachung ist mit der Berechnung und dem Vorgehen des BFE ebenfalls einverstanden.
Verfahren eröffnet am: 06.02.2012 Frist abgelaufen am: 15.02.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Peter Ghermi Tel: 031 322 56 24 Fax: 031 323 25 00 e-mail: Internet: bfe.admin.ch
- Revision der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Erdgashochdruck- und Erdölleitungen sollen neu in die Störfallverordnung aufgenommen werden. Damit die Risiken in der Umgebung von störfallrelevanten Anlagen nicht weiter steigen, soll zudem die Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge verbessert werden. Diese beiden Massnahmen erhöhen die Sicherheit in der immer dichter bebauten Schweiz sowohl für die Bevölkerung wie für die Umwelt.
Verfahren eröffnet am: 13.02.2012 Frist abgelaufen am: 07.05.2012
SR 814.012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Martin Merkofer Tel: 031 325 10 93 Fax: 031 324 19 10 e-mail: Internet: www.bafu.admin.ch
- Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Revision der RTVV sieht vor, die finanzielle Situation der regionalen Fernsehsender mit Service-public-Auftrag zu verbessern. Weiter soll die Digitalisierung der Kabelnetze durch einen Abbau der analogen Verbreitungspflichten erleichtert werden.
Verfahren eröffnet am: 16.02.2012 Frist abgelaufen am: 30.03.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Marxer Susanne Tel: 032 327 59 48 Fax: 032 327 55 33 e-mail: Internet: www.bakom.admin.ch
- Totalrevision der Stauanlangenverordnung (StAV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Am 1. Oktober 2010 hat die eidgenössische Bundesversammlung das Bundesgesetz über die Stauanlagen (Stauanlagengesetz, StAG; Text in BBl 2010 6605) verabschiedet. Mit dem StAG wurden diverse Bestimmungen der bisherigen Verordnung über die Sicherheit der Stauanlagen (Stauanlagenverordnung, StAV; SR 721.102) übernommen. Um unnötige Wiederholungen und Widersprüche zu vermeiden, muss diese einer Totalrevision unterzogen werden.
Verfahren eröffnet am: 07.03.2012 Frist abgelaufen am: 11.05.2012
SR (geplant): SR 721.102
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Thomas Oswald Tel: +41 31 322 53 49 Fax: +41 31 323 25 00 e-mail: Internet: www.bfe.admin.ch
- Archäologie und Paläontologie im Nationalstrassenbau: Anpassung der MinVV und Ergänzung der NSV
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit den im Titel erwähnten Änderungen werden verbesserte Rechtsgrundlagen für die einheitliche Erfüllung der Aufgaben des Bundes nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz im allgemeinen, und der Archäologie / Paläontologie im besonderen,eingeführt. Für beide Seiten, Kantone wie Bund, soll damit eine höhere Rechts- und Planungssicherheit erreicht werden. Im Ergebnis sollen die anfallenden Kosten auf fundiertere rechtliche Grundlagen gestellt, besser kontrollierbar und das Kosten-/Nutzenverhältnis optimiert werden.
Verfahren eröffnet am: 16.04.2012 Frist abgelaufen am: 15.06.2012
SR 725.111 | SR: SR 725.116.21
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Diverses
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Christoph Julmy Tel: 031 323 24 10 Fax: 031 323 23 03 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
- Verordnung über die Erhebung von Daten über die von Luftfahrzeugen erbrachten Tonnenkilometer / Ordinance on the Acquisition of Data on Tonne-Kilometres performed by Aircraft
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Schweiz und die EU führen gegenwärtig Verhandlungen zur Verknüpfung ihrer Emissionshandelssysteme (EHS). Diese Verhandlungen decken auch Massnahmen zur Begrenzung der CO2-Emissionen im Bereich des Luftverkehrs ab. Die Verordnung über die Erhebung von Daten über die von Luftfahrzeugen erbrachten Tonnenkilometer dient der vorbereitenden Datenerhebung bei den Luftfahrzeugbetreibern.
Switzerland and the EU are currently conducting negotiations on linking their emission trading schemes (ETS). These negotiations also include measures to limit the level of CO2 emissions in the civil aviation sector. The Ordinance on the Acquisition of Data on Tonne-Kilometres performed by Aircraft is intended to regulate the advance acquisition of data of aircraft operators.
Verfahren eröffnet am: 11.05.2012 Frist abgelaufen am: 30.06.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Project (en) | Explications (en) | Bericht | Letter (en) | Begleitschreiben | Adressatenliste / Addressees
Ergebnis: Report (en) | Bericht
Auskünfte bei: Thomas Bucheli Tel: 031 325 38 15 Fax: 031 323 03 67 e-mail: Internet: www.bafu.admin.ch
- Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Teilweise schriftliches und konferenzielles Verfahren
Das Parlament hat am 23. Dezember 2011 die gesetzliche Grundlage für die Klimapolitik der Schweiz von 2013 bis 2020 verabschiedet. Im revidierten CO2-Gesetz sind die Ziele und Massnahmen bis 2020 verankert. Die dazugehörige CO2-Verordnung des Bundesrates konkretisiert die Ausgestaltung der einzelnen Instrumente.
Verfahren eröffnet am: 11.05.2012 Frist abgelaufen am: 03.08.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Isabel Junker Tel: 031 325 18 57 Fax: 031 323 03 67 e-mail: Internet: www.bafu.admin.ch/klima-nach2012
- Verordnung über den Bau von Zweitwohnungen
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Konferenzielles Verfahren
Mit der Verordnung sollen die drängendsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung der Volksinitiative «Stopp mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» stellen, möglichst rasch beantwortet werden. Anhörung: 18.06.2012 (schriftliche Stellungnahmen bis 22.06.2012)
Verfahren eröffnet am: 29.05.2012 Frist abgelaufen am: 22.06.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben 2 | Begleitschreiben 1 | Adressatenliste
Auskünfte bei: Gabriel Hefti Tel: 031 322 06 57 Fax: 031 322 78 69 e-mail: Internet: www.are.admin.ch
- Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat – im Auftrag der Entsorgungspflichtigen – das Entsorgungsprogramm erstellt und am 17. Oktober 2008 beim UVEK eingereicht. Gleichzeitig mit dem Entsorgungsprogramm reichte die Nagra im Namen der Kernkraftwerkgesellschaften den «Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis» ein, wie dies der Bundesrat in seiner Verfügung vom 28. Juni 2006 zum Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle verlangte. Nun liegen die Resultate der Überprüfung vor. Bevor die Berichte dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet werden, findet eine Anhörung gemäss Artikel 10 des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 2005 (VlG; SR 172.061) statt.
Verfahren eröffnet am: 15.06.2012 Frist abgelaufen am: 28.09.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Omar El Mohib Tel: 031 322 54 66 Fax: 031 323 25 00 e-mail:
- Parlamentarische Initiative «Flexibilisierung der Waldflächenpolitik» (09.474). Änderung der Waldverordnung (WaV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Am 16.3.2012 hat die Bundesversammlung eine Änderung des Waldgesetzes vom 4. Oktober 1991 (WaG, SR 921.0) beschlossen. Diese Änderung wurde im Rahmen der parlamentarischen Initiative F«lexibilisierung der Waldflächenpolitik» (09.474) erarbeitet. Die Referendumsfrist ist am 5. Juli 2012 unbenutzt abgelaufen.
Mit den vom Parlament beschlossenen Änderungen soll zum einen eine Flexibilisierung des Rodungsersatzes zwecks besserer Abstimmung auf die realen Verhältnisse erreicht werden. In bestimmten Fällen soll vom Grundsatz des Realersatzes in derselben Gegend abgewichen werden können. Des Weiteren wird den Kantonen die Möglichkeit gegeben, in Gebieten, wo sie eine Zunahme der Waldfläche verhindern wollen, auch ausserhalb der Bauzonen eine statische Waldgrenze festzulegen. Aufgrund dieser Gesetzesänderung ist die Waldverordnung vom 30. November 1992 (WaV; SR 921.01) teilweise zu revidieren. Erforderlich sind insbesondere die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe sowie die Klärung von Verfahrensfragen.
Verfahren eröffnet am: 04.09.2012 Frist abgelaufen am: 10.12.2012
SR 921.01
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Bruno Röösli Tel: 031 323 84 07 Fax: 031 324 78 66 e-mail: Internet: http://www.bafu.admin.ch/wald/
- Änderung der UVEK-Verordnung über die Abgeltung der Kantone für die Unterstützung des Vollzugs der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Basierend auf dem Bundesratsbeschluss vom 27. Juni 2012 zur Weiterführung der Befreiungsmöglichkeit von der VOC-Lenkungsabgabe nach Art. 9 VOCV wird die Entschädigung der Kantone für ihre Vollzugsunterstützung angepasst.
Verfahren eröffnet am: 10.10.2012 Frist abgelaufen am: 10.12.2012
SR 814.018.21
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Romina Schwarz Tel: 031 322 75 52 Fax: 031 322 99 81 e-mail: Internet: www.bafu.admin.ch/voc
- 10.324 Kt. Iv. Gewässerschutzgesetz. Teilrevision (BE)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Gemäss dem Vorentwurf sollen Fliessgewässer verbaut oder korrigiert werden dürfen, wenn es sich für die Errichtung einer Deponie für unverschmutztes Aushubmaterial, die auf den vorgesehenen Standort angewiesen ist, als nötig erweist.
Verfahren eröffnet am: 02.04.2012 Frist abgelaufen am: 02.07.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Bundesamt für Umwelt, Ulrich von Bluecher Tel: 031 324 76 36 e-mail:
- 12.400 Pa. Iv. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-N)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Der Vorentwurf sieht vor, die Förderung der Ökostromproduktion mit der kostendeckenden Einspeisevergütung zu verstärken, allerdings ohne die stromintensiven Unternehmen zusätzlich zu belasten. Beantragt sind eine Erhöhung des Zuschlags auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze auf bis zu 1.5 Rp./kWh und eine (Teil-)Rückerstattung an die Unternehmen mit Elektrizitätskosten von mindestens 5% der Bruttowertschöpfung.
Verfahren eröffnet am: 27.09.2012 Frist abgelaufen am: 16.11.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Boris Krey Tel: 031 325 31 56 Fax: 031 31 32 32500 e-mail: Internet: www.bfe.admin.ch
- Änderung der Energieverordnung (EnV) – KEV: Anpassung der Vergütungssätze PV
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Konferenzielles Verfahren
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sollen die KEV-Vergütungssätze für Photovoltaik im Anhang 1.2 der Energieverordnung (EnV) angepasst werden. Gestützt auf Art. 3e EnV beabsichtigt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die KEV-Vergütungssätze per August 2012 anzupassen. Dazu ist eine Änderung der EnV erforderlich.
Verfahren eröffnet am: 20.04.2012 Frist abgelaufen am: 09.05.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
- Anpassung der Abgaswartungspflicht
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Neuere Autos und Lastwagen sind mit einem On-Board-DiagnoseSystem (OBD) ausgerüstet welches die Abgase überwacht und Fehler anzeigt. Für solche Fahrzeuge soll die obligatorische Abgaswartungspflicht entfallen. Für Motorräder soll auf die Einführung einer Abgaswartungspflicht verzichtet werden. Neu sollen für Fahrzeuge, welche in begrenzter Stückzahl hergestellt werden (so genannte Kleinserienfahrzeuge) in der Schweiz dieselben Erleichterungen gelten wie in Europa. Dies schlägt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) vor. (Verkehrsregelnverordnung VRV, Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verordnung über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen, Verordnung über die technischen Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger TAFV 1 und Verkehrszulassungsverordnung VZV)
Verfahren eröffnet am: 11.05.2012 Frist abgelaufen am: 31.07.2012
SR 741.11 | SR: SR 741.41 | SR 741.412 | SR 741.437 | SR 741.51
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 3b | Vorlage 3a | Vorlage 2b | Vorlage 2a | Vorlage 1c | Vorlage 1a | Vorlage 1b | Begleitschreiben | Adressatenliste | Frageboge
Auskünfte bei: Kurt Pfister / Heinz Berger Tel: 031 323 42 25 / 031 323 42 26 Fax: 031 323 23 03 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
- Revision des Gefahrgutrechts
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Anlass für die vorliegende Anhörung bilden die Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR). Die Änderungen des internationalen Rechts bedingen auch eine Anpassung des nationalen Rechts. Davon betroffen sind die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strassen (SDR), deren Anhänge 1 und 2, die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) und die Weisungen vom 30.09.2008 betreffend Transport gefährlicher Güter auf der Strasse. Zudem werden mehrere Sonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen) zur Unterzeichnung vorgeschlagen. Anzupassen ist ebenfalls eine Bestimmung der Verkehrsregelnverordnung (VRV).
Verfahren eröffnet am: 01.06.2012 Frist abgelaufen am: 02.08.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage VRV | Vorlage Multilaterale Vereinbarungen | Vorlage GGBV | Vorlage SDR | Vorlage Weisungen | Vorlage ADR | Bericht ADR | Begleitschreiben | Adressatenliste | Fragebogen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Beat Schmied Tel: 031 322 38 69 Fax: 031 323 43 21 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
- Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) im Bereich der Holzverbrennung
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Diese Änderung der Luftreinhalte-Verordnung setzt die Forderung der parlamentarischen Initiative von Siebenthal «Positive Umwelteffekte durch das Verbrennen von unbehandeltem Holz» (10.500) um. Die Initiative verlangt eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend, dass unbehandeltes Holz ohne Auflagen verbrannt werden darf. Um dies zu ermöglichen, wird die Brennstoffdefinition in der LRV geändert bzw. erweitert: Mechanisch bearbeitetes Holz, das nicht mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde, wird naturbelassenem Holz gleichgestellt. Dies ungeachtet der Tatsache, ob es sich um unbenutztes, gebrauchtes oder altes Holz handelt. Solches Holz darf damit nicht mehr nur in Restholz-, Altholzfeuerungen oder Kehrichtverbrennungsanalgen verbrannt werden, sondern es kann auch in Kleinfeuerungen thermisch verwertet werden.
Verfahren eröffnet am: 21.06.2012 Frist abgelaufen am: 31.08.2012
SR 814.318.142.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Rainer Kegel Tel: +41 31 322 80 72 Fax: +41 31 324 01 37 e-mail: Internet: www.bafu.admin.ch/luft
- Teilrevision der Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität (Herkunftsnachweis-Verordnung, HKNV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Für alle Kraftwerke mit einer Anschlussleistung über 30 kVA gilt ab 1. Januar 2013 die Erfassungspflicht für Herkunftsnachweise. Mit der vorliegenden Teilrevision der Herkunftsnachweis-Verordnung werden Ausnahmen von der Erfassungspflicht festgelegt, sowie einige Präzisierungen von bestehenden Regelungen vorgenommen.
Verfahren eröffnet am: 09.07.2012 Frist abgelaufen am: 09.09.2012
SR (geplant): SR 730.010.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Beat Goldstein Tel: 031 / 325 34 36 Fax: 031 / 323 25 00 e-mail: Internet: www.bfe.admin.ch
- Neue Verordnung des UVEK über die Beteiligung der Infrastrukturbetreiberinnen an den Vorhaltekosten der Wehrdienste für Einsätze auf Eisenbahnanlagen (VWEV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Im Rahmen der Bahnreform 2.2 hat das Parlament dem neuen Artikel 32a des Eisenbahngesetzes über die Beteiligung der Infrastrukturbetreiberinnen an den Vorhaltekosten der Wehrdienste zugestimmt. Zur Konkretisierung und Umsetzung dieser Bestimmung wurde gemäss deren Abs. 3 eine neue Departementsverordnung entworfen. Die Verordnung sowie die Standardleistungsvereinbarung mit Allgemeinen Bestimmungen wurden in Zusammenarbeit mit der Begleitgruppe «FinWehr» erarbeitet. In dieser durch das BAV geleiteten Begleitgruppe sind die Bahnen (BLS, SBB, VöV), die Kantone (BE, UR, FKS) sowie der Bund (ASTRA, BAFU) vertreten. Das vorliegende Ergebnis stellt einen Konsens aller vertretenen Interessen dar.
Verfahren eröffnet am: 31.07.2012 Frist abgelaufen am: 22.10.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Vorlage | Bericht | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Tabelle | Botschaft | Bundesgesetz
Auskünfte bei: Colin Bonnet / Markus Ammann Tel: 031 323 21 64 Fax: 031 324 12 48 e-mail: Internet: ww.bav.admin.ch
- Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und der Netzzugangsverordnung (NZV): Am 16. März 2012 hat das Schweizer Parlament der zweiten Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 (BaRe 2.2) zugestimmt. Diese beinhaltet verschiedene Gesetzesänderungen. Die BaRe 2.2 will im Ergebnis ein attraktives und leistungsfähiges Bahnsystem fördern und die Effizienz des Zugverkehrs steigern.
Unter anderem übernimmt die Schweiz mit der Bahnreform 2.2 auf Verordnungs- und Richtlinienstufe die Inhalte der beiden Richtlinien der Europäischen Union (EU) über die Interoperabilität und über die Sicherheit.
Verfahren eröffnet am: 01.10.2012 Frist abgelaufen am: 12.12.2012
SR 742.122 | SR: SR 742.141.1 | SR 742.141.2 | SR 742.142.1
Eröffnung
Unterlagen: Entwurf RL Unabhängige Prüfstellen | Entwurf RL Netzzugang | Entwurf RL Anforderung an Planvorlagen | Vorlage (Entwürfe) | Bericht Vorkonsultation | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Formular für Stellungnahme | Fragen an die Adressaten
Auskünfte bei: Thomas Gedeon Tel: 031 324 05 24 Fax: 031 322 55 95 e-mail: Internet: www.bav.admin.ch
- Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Konferenzielles Verfahren
Anpassung der StromVV, welche im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 des Bundesrates steht. Sie umfasst folgende Massnahmen: • Eine marktgerechte Anpassung des WACC, welche die notwendigen Investitionen in das Verteil- und Übertragungsnetz nachhaltiger als die gegenwärtige Regelung stützen soll. • Anpassung bei der Preisregulierung für feste Endkunden, welche zukünftig alleine auf Basis der Gestehungskosten erfolgen soll. • Abbau von Investitionshemmnissen für die SBB bei Partnerwerken, welche sowohl für die Produktion von 50 Hz Strom als auch für 16,7 Hz Strom (mittels Frequenzumrichter) verwendet werden. • Weitere kleinere Anpassungen rein formaler Natur bzw. aufgrund der Umsetzung von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts.
Verfahren eröffnet am: 02.10.2012 Frist abgelaufen am: 23.10.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Fragen | Gutachten
Auskünfte bei: Aurelio Fetz Tel: 031 322 56 66 Fax: 031 323 25 00 e-mail: Internet: www.bfe.admin.ch
- Verordnungsanpassungen im Rahmen des zweiten Schritts der Bahnreform 2: Personenverkehr
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Das Bundesgesetz über den zweiten Schritt der Bahnreform 2 sieht die Ausschreibungen im regionalen Personenverkehr vor. Diese Umsetzung wird nun auf Verordnungsstufe (ARPV) konkretisiert. Hinzu kommen deren Auswirkungen auf die Personenbeförderungskonzession inkl. weiteren Bereinigungen der Rechtsgrundlagen (VPB). Der Auftrag im Rahmen der Aufgabenüberprüfung «Umstellung Bahn – Bus» ist auch Gegenstand der Verordnungsanpassung (ARPV und KFEV).
Verfahren eröffnet am: 10.10.2012 Frist abgelaufen am: 30.11.2012
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage VPB | Vorlage VPB komplett | Vorlage KFEV | Vorlage KFEV komplett | Vorlage ARPV | Vorlage ARPV komplett | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Julie vom Berg / Roland Wittwer Tel: 031 323 12 10 / 031 322 58 12 Fax: 031 322 59 87 e-mail:
- Änderung der Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz (Änderung der Regeln betreffend Preselection)
Anhörung
Behörde: Behördenkommission
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der erwähnten Änderung soll einerseits eine konsequentere Unterscheidung zwischen den durch die ComCom regulierten Beziehungen der Anbieterinnen auf der Vorleistungsstufe und ihren vertragsrechtlichen Kundenbeziehungen vorgenommen werden. Anderseits sollen durch die der Ursprungsanbieterin ausdrücklich gewährte Möglichkeit, vor der Einrichtung einer Preselection den Nachweis einer entsprechenden Ermächtigung der betroffenen Kundinnen oder Kunden zu verlangen, unerwünschte Schaltungen möglichst vermieden werden.
Verfahren eröffnet am: 02.07.2012 Frist abgelaufen am: 02.10.2012
SR 784.101.112
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Paul Andermatt Tel: 032 327 55 09 Fax: 032 327 55 28 e-mail: Internet: www.bakom.admin.ch