Abgeschlossene Vernehmlassungen und Anhörungen
Verfahren eröffnet im Jahre 2010
Eidgenössisches Departement für auswärtige AngelegenheitenEidgenössisches Departement des Innern
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Eidgenössisches Finanzdepartement
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
- Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Dieses Gesetzesprojekt regelt die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Vermögenswerten politisch exponierter Personen oder ihres Umfelds, wenn aufgrund des Versagens staatlicher Strukturen im ersuchenden Staat, in dem die politisch exponierte Person ihr öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, ein internationales Rechtshilfeersuchen in Strafsachen zu keinem Ergebnis führt. Dieses Gesetz verankert die vom Bundesrat seit mehr als 20 Jahren verfolgte Politik, wonach die Schweiz nicht als Hort von Vermögen von Diktatoren oder korrupten Politikern zur Verfügung steht.
Verfahren eröffnet am: 24.02.2010 Frist abgelaufen am: 16.04.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2010 1441 (09.03.2010)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Pierre-Yves Morier Tel: 031 322 31 37 Fax: 031 322 37 79 e-mail:
- Ratifikation des Übereinkommens vom 30. Mai 2008 über Streumunition und Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996, Erläuternder Bericht für das Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die vorliegende Vernehmlassung bezieht sich auf die Ratifikation des Übereinkommens über Streumunition (Convention on Cluster Munitions, CCM). Das Übereinkommen wurde durch die internationale Konferenz von Dublin am 30. Mai 2008 verabschiedet und durch den Bundesrat basierend auf seinem Beschluss vom 10. September 2008 am 3. Dezember 2008 in Oslo unterzeichnet. Das Übereinkommen statuiert ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs, Transfers und der Lagerung von Streumunition, und schliesst weiter auch jede Handlung aus, die die genannten Tätigkeiten unterstützt oder fördert. Mit der Ratifikation des Übereinkommens geht auch eine Revision des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 1996 über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG) einher. Dabei wird das Gesetz in Kapitel 2 (Verbot bestimmter Waffen) um einen Artikel 8bis ergänzt, welcher ein Verbot für Streumunition aufnimmt, sowie einen Artikel 35bis mit den entsprechenden Strafbestimmungen. Auf innerstaatlicher Ebene werden damit die Voraussetzungen für einen Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen über Streumunition erfüllt.
Verfahren eröffnet am: 17.11.2010 Frist abgelaufen am: 25.02.2011
SR 170.512
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Sandra Lendenmann Tel: 031 322 35 10 Fax: 031 325 07 67 e-mail: Internet: www.eda.admin.ch
- Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Am 13. Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen angenommen. Die Konvention orientiert sich inhaltlich an bereits bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkommen. Das Übereinkommen verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und garantiert ihnen die bürgerlichen, politischen, wirtschaftliche, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Neben den zahlreichen inhaltlichen Bestimmungen ist die Konvention mit wichtigen Umsetzungsinstrumenten versehen. So wird ein Vertragsorgan geschaffen, welches wie die übrigen Uno-Menschenrechtsvertragsorgane in Genf tagt und dessen Aufgabe in der Überwachung der Umsetzung der Konvention durch die Vertragsstaaten besteht, insbesondere durch Überprüfung von periodisch zu erstattenden Staatenberichten.
Verfahren eröffnet am: 22.12.2010 Frist abgelaufen am: 15.04.2011
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Bundesgericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Eidgenössisches Departement des Innern
- Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die 6. IV-Revision ist nach der 5. IV-Revision und der IV-Zusatzfinanzierung der dritte Schritt eines ausgewogenen Sanierungsplans der Invalidenversicherung. Damit soll ab 2018 das Defizit der IV beseitigt und die Rechnung ausgeglichen sein.
Verfahren eröffnet am: 23.06.2010 Frist abgelaufen am: 15.10.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2010 4407 (06.07.2010)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Rosalba Aiello Lemos Cadete Tel: 031 322 85 49 Fax: 031 322 37 15 e-mail: Internet: www.bsv.admin.ch
- Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Verordnungsänderungen und neue Verordnung über Anlagestiftungen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Änderungen der Verordnungen über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge: Stärkung der Aufsicht und Oberaufsicht durch Kantonalisierung und Regionalisierung der direkten Aufsicht; Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission, die vom Bundesrat administrativ und finanziell unabhängig ist, mit einem unabhängigen, administrativ dem BSV angegliederten Sekretariat; zusätzliche Governance-Bestimmungen führen zu erhöhter Transparenz bei der Verwaltung von Pensionskassen.
Verfahren eröffnet am: 23.11.2010 Frist abgelaufen am: 28.02.2011
SR 831.432.1 | SR: SR 831.435.1 | SR 831.441.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Barbara Brosi / Daniel Ruppen Tel: 031 322 38 07 / 031 322 90 46 Fax: 031 324 15 88 e-mail: Internet: www.bsv.admin.ch
- Revision der Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe (Prüfungsverordnung MedBG); Revision der Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
In der Prüfungsverordnung MedBG müssen als Folge der Änderung der In der Prüfungsverordnung MedBG müssen als Folge der Änderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung verschiedene Anpassungen vorgenommen werden. Zudem werden Regelungen eingefügt, die in der bisherigen Prüfungsverordnung MedBG fehlen (z.B. die Entschädigungsregelung für standardisierte Patientinnen und Patienten). Die Gebühren für die eidgenössische Prüfung werden im Vergleich zur geltenden Regelung herabgesetzt. Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen: Die Anpassungen hier stehen im Zusammenhang mit dem neuen Weiterbildungsgang Allgemeine Innere Medizin und mit der Aufhebung des Weiterbildungsganges Allgemeinmedizin. Zudem werden neu für die Pharmazie eidgenössische Weiterbildungstitel in Offizin- und Spitalpharmazie geschaffen.
Verfahren eröffnet am: 28.06.2010 Frist abgelaufen am: 30.07.2010
SR 811.112.0 | SR: SR 811.113.3
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht 2 | Bericht 1 | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht 2 | Bericht 1
Auskünfte bei: Nadine Facchinetti Tel: 031 324 93 74 Fax: 031 323 88 05 e-mail:
- Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Kulturbotschaft regelt die Finanzierung aller kulturellen Aktivitäten des Bundes in der Periode 2012-2015 (BAK, Pro Helvetia, Schweizerisches Nationalmuseum und Schweizerische Nationalbibliothek [ohne EDA]).
Verfahren eröffnet am: 25.08.2010 Frist abgelaufen am: 24.11.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Adressatenliste
- Verordnungen über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmKV, BetmSV, BetmVV-EDI).
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Verordnung über die Betäubungsmittelkontrolle (Betäubungsmittelkontrollverordnung, BetmKV). Verordnung über die suchtbedingten Störungen (Betäubungsmittelsuchtverordnung, BetmSV). Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien (Betäubungsmittelverzeichnisverordnung des EDI, BetmVV-EDI). Aufgrund der Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes vom 20. März 2008 sind die bestehenden Betäubungsmittelverordnungen anzupassen.
Verfahren eröffnet am: 15.10.2010 Frist abgelaufen am: 30.11.2010
SR 812.121.1 | SR: SR 812.121.2 | SR 812.121.3 | SR 812.121.31 | SR 812.121.6
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht 1 und 2 | Bericht 3 | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht BetmVV_EDI | Bericht BetmKV und BetmSV
Auskünfte bei: Martin Büechi / Crista Cueni Tel: 031 323 87 84 / 031 323 23 17 Fax: 031 323 87 89 e-mail:
- 09.480 n Pa.Iv. Keine Ausweitung der obligatorischen Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Die Kommission schlägt eine Ergänzung von Artikel 6 des Bundesstatistikgesetzes vor. Die Auskunftspflicht für natürliche Personen bei Erhebungen des Bundesamtes für Statistik soll weiterhin für die Volkszählung gelten. Die Teilnahme an den anderen Erhebungen, namentlich an der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung, wird für natürliche Personen allerdings freiwillig. Personen, die von Berufs wegen verpflichtet sind, gewisse Auskünfte zu erteilen, sind nach wie vor der Antwortpflicht unterstellt.
Verfahren eröffnet am: 21.10.2010 Frist abgelaufen am: 28.02.2011
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Auskünfte bei: Regula Sohm / Stefan Wiedmer Tel: 032 713 66 90 / 031 322 88 74 Fax: 031 322 98 67 e-mail:
- Parlamentarische Initiative 07.419. Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Mit dem vorgeschlagenen neuen Verfassungsartikel 115a BV sollen Bund und Kantone verpflichtet werden, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern und insbesondere für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen zu sorgen.
Verfahren eröffnet am: 22.11.2010 Frist abgelaufen am: 04.03.2011
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Yvonne Haldimann Tel: 031 322 90 98 Fax: 031 324 06 75 e-mail: Internet: www.bsv.admin.ch
- Teilrevision der Chemikalienverordnung
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Zur Vermeidung technischer Handelshemmnisse wird mit der Verordnungsrevision die Möglichkeit eingeführt, Chemikalien in Verkehr zu bringen, die nach den Bestimmungen der entsprechenden neuen europäischen Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sind, und es werden die Fristen für die obligatorische Einstufung und Kennzeichnung nach diesem neuen System festgesetzt.
Verfahren eröffnet am: 05.02.2010 Frist abgelaufen am: 16.04.2010
SR 813.11
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Olivier Depallens Tel: 031 322 96 33 e-mail: Internet: www.bagchem.ch
- Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Ab 2011 wird jedem Unternehmen in der Schweiz eine eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zugewiesen. Die zahlreichen Identifikationsnummern, die heute in der Verwaltung zur Identifikation der Unternehmen verwendet werden, werden schrittweise reduziert und durch die UID ersetzt. Damit kann der Kontakt zwischen den Unternehmen und den Behörden vereinfacht und effizienter gestaltet werden. Die UID ist darüber hinaus eine wichtige Voraussetzung für die Weiterentwicklung im Bereich E-Government und für den elektronischen Datenaustausch. Die Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV) regelt die Modalitäten der Zuweisung und Verwendung der UID sowie die Verwaltung und Publikation des UID-Registers. Letzteres dient einzig der Identifikation von Unternehmen und wird teilweise öffentlich zugänglich sein.
Verfahren eröffnet am: 23.06.2010 Frist abgelaufen am: 30.07.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Marco Jeker Tel: 032 867 23 41 Fax: 032 713 62 63 e-mail: Internet: www.uid.bfs.admin.ch
- Totalrevision der Verordnung über Gebühren und Entschädigungen für die Schweizerische Maturitätsprüfung
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Anpassung von Gebühren und Entschädigungen an die aktuelle Situation (neu eingeführte Prüfungen, geänderte Prüfungsmodalitäten, Bereinigung von Unklarheiten usw.)
Verfahren eröffnet am: 14.07.2010 Frist abgelaufen am: 03.09.2010
SR 413.121
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Lukas Pfister Tel: 031 325 18 56 Fax: 031 322 78 54 e-mail:
- Änderung der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Es werden bisherige Bestimmungen der SAMV an die neuen wissenschaftlichen Gegebenheiten und an die infolge des Erlasses des Gentechnikgesetzes nötige Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen ("Schwesterverordnung" der SAMV) angepasst.
Verfahren eröffnet am: 16.07.2010 Frist abgelaufen am: 15.10.2010
SR 832.321
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht (Zusammenstellung) | Bericht de
Auskünfte bei: Gubser Marianne Tel: 031 322 36 46 Fax: 031 323 00 60 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
- Totalrevision der Verordnung/des Reglements über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Verfahren eröffnet am: 13.08.2010 Frist abgelaufen am: 30.09.2010
SR 413.14
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Noser Dominik Tel: 031 322 74 85 Fax: 031 322 78 54 e-mail:
- Teilrevision der Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Aufgrund der KVG-Änderung vom 21. Dezember 2007 (Ziff. II/1) muss die Gültigkeitsdauer der VORA um ein Jahr verlängert werden. Ausserdem sind einige Punkte der Verordnung zu präzisieren.
Verfahren eröffnet am: 14.09.2010 Frist abgelaufen am: 31.10.2010
SR 832.112.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Monika Schuler Tel: 031 322 42 35 Fax: 031 323 00 60 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
- Teilrevision der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die geltenden Bestimmungen über die Kapitalanlagen der Krankenversicherer (Art. 80 KVV) sollen aktualisiert werden. Insbesondere sollen die Anlagegrundsätze, die zulässigen Anlagen und deren Begrenzungen eingehender geregelt werden. Ausserdem wird vorgeschlagen, den Beitrag an die Kosten bei Spitalaufenthalten von 10 auf 15 Franken pro Tag anzuheben (Art. 104 KVV).
Verfahren eröffnet am: 14.09.2010 Frist abgelaufen am: 31.10.2010
SR 832.102
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage | Bericht 2 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Anhang
Auskünfte bei: Dominique Marcuard (Art. 80) / Raffaela Miccoli Malherbe (Art. 104) Tel: 031 322 22 23 / 031 322 90 68 Fax: 031 323 00 60 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
- Änderung der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die aus dem Jahre 1963 stammende Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten bei Kaminfegerarbeiten sowie über damit zusammenhängende Schutzmassnahmen bei Hochkaminen und Feuerungsanlagen wird den heutigen Anforderungen der Sicherheit für die Arbeitnehmenden angepasst und dabei als neues Kapitel 8a "Wärmetechnische Anlagen und Hochkamine" in die BauAV eingebaut. Die vorliegende Revision der BauAV wird zum Anlass genommen, die Artikel 31-33, 35-36, 55 und 76 der BauAV dem heutigen Stand der Technik anzupassen.
Verfahren eröffnet am: 29.10.2010 Frist abgelaufen am: 10.12.2010
SR 832.311.141
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben inkl. Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahme
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Gubser Marianne Tel: 031 322 36 46 Fax: 031 323 00 60 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
- Bundesgesetz über das Messwesen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Bundesamt für Metrologie (METAS) soll mehr Selbstständigkeit erhalten, um seine Aufgaben effizienter erfüllen zu können. Der Bundesrat hat die dazu erforderliche Totalrevision des Messgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Er setzt damit seinen Bericht zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben (Corporate-Governance-Bericht) im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) um.
Verfahren eröffnet am: 14.04.2010 Frist abgelaufen am: 31.07.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2010 2643 (27.04.2010)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 241 | SR: SR 941.20
Auskünfte bei: Jürg Niederhauser Tel: 031 323 49 70 e-mail: Internet: www.metas.ch
- Genehmigung und Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls (Vorlage I) und Änderung des Waffengesetzes (Vorlage II)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das UNO-Feuerwaffenprotokoll und das UNO-Rückverfolgungsinstrument wollen mit der Festlegung von Mindeststandards eine Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsordnungen schaffen und so ein effizientes Vorgehen im Kampf gegen illegale Waffenherstellung und gegen den illegalen Waffenhandel ermöglichen. Der Bundesrat beschloss 2008, die Verpflichtungen aus den beiden Vorlagen ins schweizerische Recht umzusetzen. Die Unterzeichnung des UN0-Feuerwaffenprotokolls durch die Europäische Gemeinschaft führte zur Anpassung der EG-Waffenrichtlinie. Mit deren Übernahme und Umsetzung wird das UN0-Feuerwaffenprotokoll bereits weitgehend umgesetzt. Unterschiedliche Geltungsbereiche und Inhalte ergeben aber zusätzlichen Anpassungsbedarf. Diese Revision beinhaltet in einer Vorlage I die Genehmigung des UNO-Feuerwaffenprotokolls, die Ermächtigung des Bundesrates, den Beitritt der Schweiz zum Protokoll zu erklären und dessen Umsetzung in nationales Recht. Die einzige erforderliche Gesetzesänderung zur Umsetzung des UNO-Rückverfolgungsinstruments wird in Vorlage II aufgenommen: Im Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme wird die Aufbewahrungsdauer für Daten zur Abgabe und Rücknahme der persönlichen Waffe verlängert. Zudem wird eine Änderung des Waffengesetzes unterbreitet, deren Notwendigkeit sich im Zuge der auf Verordnungsstufe erfolgten Umsetzung der Vorgaben von zwei Schengen-Weiterentwicklungen, der FRONTEX- und der RABIT-Verordnung ergeben hat.
Verfahren eröffnet am: 12.05.2010 Frist abgelaufen am: 02.09.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2010 3446 (01.06.2010)
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | UNO-Rückverfolgungsinstrument | UNO-Feuerwaffenprotokoll
Ergebnis: Bericht
SR 514.54
Auskünfte bei: Tomislav Mitar Tel: 031 323 59 93 Fax: 031 324 03 62 e-mail: Internet: www.fedpol.admin.ch
- Bericht und Vorentwurf über die Revision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das geltende BÜPF wird total revidiert. Es muss dafür gesorgt werden, dass die notwendigen Überwachungen weder heute noch in den kommenden Jahren durch die Verwendung neuer Technologien verhindert werden können. Kurz gesagt besteht das Ziel vor allem darin, nicht mehr, sondern besser überwachen zu können.
Verfahren eröffnet am: 19.05.2010 Frist abgelaufen am: 18.08.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2010 3445 (01.06.2010)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 780.1
Auskünfte bei: Rohner Patrick Tel: 031 322 47 46 Fax: 031 312 14 07 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Bericht und Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes zur Umsetzung von Artikel 123b BV über die Unverjährbarkeit sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Am 30. November 2008 haben Volk und Stände die Volksinitiative „Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“ und einen neuen Artikel 123b BV angenommen. Der Bundesrat hat entschieden, diese als zu unpräzis erachtete Bestimmung auf Gesetzesstufe zu konkretisieren, um namentlich die Rechtssicherheit zu garantieren. Der Vorentwurf, welcher aus einer Änderung des Artikels 101 StGB besteht, sieht vor, strafbare Handlungen nach den Artikeln 187 Ziffer 1, 189, 190 und 191 StGB als unverjährbar zu erklären, wenn sie an Kindern unter 10 Jahren begangen worden sind.
Verfahren eröffnet am: 26.05.2010 Frist abgelaufen am: 04.10.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2010 3930 (08.06.2010)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 311.0
Auskünfte bei: Schmocker Alexis Tel: 031 322 76 43 Fax: 031 312 14 07 e-mail: Internet: bj.admin.ch
- Anpassung der Verordnungen aufgrund der Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands): Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Ausländerausweis enthält gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 ab Januar 2011 auch biometrische Daten. Die entsprechenden Gesetzesgrundlagen müssen gemäss der Botschaft des Bundesrates vom 18. November 2009 in drei Verordnungen konkretisiert werden: der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), der Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung) und der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AuG, GebV-AuG). Es handelt sich darum, genau zu bestimmen, wer einen biometrischen Ausländerausweis erhält und welche Gebühren in diesem Zusammenhang erhoben werden.
Verfahren eröffnet am: 26.05.2010 Frist abgelaufen am: 09.09.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2010 3929 (08.06.2010)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 142.201
Auskünfte bei: Favre Sandrine Tel: 031 325 85 07 Fax: 031 324 80 47 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
- Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Es ist eine Revision der VZAE bzw. der Anhänge 1 & 2 geplant. Ziel ist es, das Kontingent für Drittstaatsangehörige aufzuteilen und ein separtes Kontingent je für Drittstaatsangehörige und Dienstleistungserbringen aus EU/EFTA-Staaten über 90 Tage zu kreieren. Des Weiteren wird im Rahmen des Bundesratsentscheids zum Massnahmenpaket zur Teilrevision des Asyl- und Ausländergesetzes vom 24. Februar 2010 ein neuer Absatz 6 im Art. 82 VZAE (Meldepflichten) geschaffen. Die vorliegende Änderung des Art. 82 VZAE bezweckt, die Anwendung der neuen AuG- bzw. AVIG-Bestimmungen zu regeln. Insbesondere grenzt sie die Situationen ein, in denen die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung dem BFM Daten der betroffenen EU/EFTA-Bürger übermittelt.
Verfahren eröffnet am: 30.06.2010 Frist abgelaufen am: 15.10.2010
SR 142.201
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Ursina Jud / Boiana Krantcheva / Martin Hirsbrunner / Christian Scyboz Tel: 031 322 29 56 / 031 322 32 51 / 031 322 27 53 / 031 325 85 89 Fax: 031 323 58 43 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
- Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Änderungen des Sanktionenrechts)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Hauptanliegen des Vorentwurfs ist es, die Geldstrafe zurückzudrängen und deren Vorrang gegenüber der Freiheitsstrafe sowie die Möglichkeit des bedingten Vollzugs von Geldstrafen abzuschaffen. Im Jugendstrafrecht soll die Altersobergrenze für den Vollzug von Massnahmen von 22 auf 25 Jahre erhöht werden.
Verfahren eröffnet am: 30.06.2010 Frist abgelaufen am: 30.10.2010
SR 311.0 | SR: SR 321.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Gerichte | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Peter Goldschmid Tel: 031 322 59 27 Fax: 031 312 14 07 e-mail:
- Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend die Übernahme der EG-Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend die Übernahme der EG-Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und der Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Automatisierte Grenzkontrolle, Dokumentenberaterinnen und Dokumentenberater, Informationssystem MIDES). Aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Rückführungsrichtlinie müssen verschiedene Verordnungen angepasst werden. Betroffen sind insbesondere die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA; SR 142.281), die Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (AsylV 1; SR 142.311) und die Asylverordnung 3 über die Bearbeitung von Personendaten (AsylV 3; SR 142.314). Die Verordnungsänderungen müssen spätestens am 12. Januar 2011 in Kraft sein.
Verfahren eröffnet am: 13.07.2010 Frist abgelaufen am: 15.09.2010
SR 142.281 | SR: SR 142.311 | SR 142.314
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 4 | Vorlage 3 | Vorlage 2 Anhang | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Blum Hanspeter Tel: 031 325 10 75 Fax: 031 324 80 47 e-mail:
- Teilrevision des Obligationenrechts (Verzugszins)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Der Verzugszins soll für den kaufmännischen Verkehr auf 10 % pro Jahr erhöht werden, um die Schuldner zu einer rascheren Begleichung ihrer Verpflichtungen zu motivieren
Verfahren eröffnet am: 18.08.2010 Frist abgelaufen am: 30.11.2010
SR 210
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: David Rüetschi Tel: 031 322 44 18 Fax: 031 322 42 25 e-mail:
- Allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (Umsetzung der Motion 05.3232)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der auf einer Motion aus dem Parlament beruhende Entwurf einer neuen Verfassungsbestimmung zählt zentrale und weitgehend anerkannte Grundsätze der Grundversorgung ausdrücklich auf. Die Bestimmung hätte kaum unmittelbare rechtliche Folgen. Sie würde jedoch in genereller Form Vorgaben und Handlungsaufträge für den Bund und die Kantone formulieren und hätte in diesem Sinn im Wesentlichen politische und symbolische Bedeutung.
Verfahren eröffnet am: 25.08.2010 Frist abgelaufen am: 30.11.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben eidgenössische Gerichte | Adressatenliste | Fragenkatalog
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Christoph Bloch Tel: 031 325 78 93 Fax: 031 322 78 37 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafrecht und im Nebenstrafrecht
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Vorentwurf schlägt zum Zweck der Harmonisierung verschiedene Änderungen der Strafrahmen vor. Diese werden dabei nicht völlig neu geschaffen. Der Gesetzgeber hat mit dem Strafgesetzbuch ein differenziertes Instrumentarium zur Sanktionierung von Straftaten zur Verfügung zu stellen und dem richterlichen Ermessen dabei den nötigen Spielraum zu belassen. Zudem sollen verschiedene Strafbestimmungen aufgehoben werden, insbesondere wo ein aktuelles Strafbedürfnis fehlt.
Verfahren eröffnet am: 08.09.2010 Frist abgelaufen am: 10.12.2010
SR 311.0 | SR: SR 321.0
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Gerichte | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Gilbert Mauron Tel: 031 322 78 02 Fax: 031 312 14 07 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (KiBeV; Kinderbetreuungsverordnung)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Vorentwurf der Kinderbetreuungsverordnung im Rahmen der Totalrevision der Pflegekinderverordnung (PAVO) strebt eine Professionalisierung der Fremdbetreuung von Kindern an. Die Anforderungen an die Voraussetzungen einer Bewilligung für Betreuungsangebote werden erhöht: Eine allgemeine Bewilligungs- und Aufsichtspflicht ist für die Betreuung von Kindern unter 18 Jahren in der Vollzeitbetreuung und von Kindern unter 16 Jahren in der entgeltlichen Tagesbetreuung vorgesehen. Der Vernehmlassungsentwurf stärkt auch die elterliche Eigenverantwortung im Bereich der freiwilligen Fremdbetreuung von Kindern, indem Betreuungspersonen (Tages- und Pflegeeltern), die den Eltern als Familienangehörige oder Freunde nahestehen, von der Bewilligungspflicht befreit sind, sofern die Eltern die Betreuung veranlasst haben. Betreuungsverhältnisse im Rahmen von Au-pair-Einsätzen, Schüleraustauschprogrammen oder ähnlichen Betreuungsformen, die freiwillig und mit Zustimmung der Eltern erfolgen, unterstehen ebenfalls nicht der KiBeV. Hingegen darf ein Kind auf behördliche Anordnung hin nur bei Personen oder Einrichtungen platziert werden, die über eine Bewilligung verfügen. Die Vorlage enthält neu auch Bestimmungen für Tageseltern- und Pflegeelterndienste und regelt behördliche Platzierungen im internationalen Bereich.
Verfahren eröffnet am: 17.09.2010 Frist abgelaufen am: 20.12.2010
SR 211.222.338
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Bundesgericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Parteien | Adressatenliste | Kurzbericht
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Judith Wyder Tel: 031 322 41 78 Fax: 031 322 42 25 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Teilrevision des Obligationenrechts (Sanktionen bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Vorentwurf zielt auf eine Verstärkung des Kündigungsschutzes. Vorgeschlagen wird, die Entschädigung im Fall einer missbräuchlichen oder nicht gerechtfertigen Kündigung von sechs auf zwölf Monatslöhne zu erhöhen (Art. 336 Abs. 2, 337c Abs. 3 OR). Auch sollen Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen missbräuchlich sein, wenn davon ein gewählter Arbeitnehmervertreter betroffen ist. Abmachungen, die für beide Vertragsparteien oder zumindest für den Arbeitnehmer günstiger sind, bleiben zulässig.
Verfahren eröffnet am: 01.10.2010 Frist abgelaufen am: 14.01.2011
SR 220
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage und Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Bassem Zein Tel: 031 322 36 22 Fax: 031 322 42 25 e-mail: Internet: www.ofj.admin.ch
- Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die für die Umsetzung des Schengener Visa-Informationssystems (VIS) erforderlichen Gesetzesgrundlagen wurden vom Bundesrat am 29. Mai 2009 und vom Parlament im Dezember 2009 genehmigt. Um eine zuverlässige Identifikation der Visumgesuchstellerinnen und -steller zu ermöglichen, sind im zentralen System die biometrischen Daten (Fotografie und Abdrücke der zehn Finger) erfasst. Es ist angezeigt, die Gesetzesgrundlagen für das VIS durch eine neue Verordnung zu konkretisieren und das Verfahren für die Verwendung der Daten des europäischen Systems sowie des zukünftigen nationalen Visumsystems zu regeln. Das neue Schengener Visa-Informationssystem wird voraussichtlich im Dezember 2010 in Betrieb genommen
Verfahren eröffnet am: 30.06.2010 Frist abgelaufen am: 13.08.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Sandrine Favre Tel: 031 325 85 07 Fax: 031 324 80 47 e-mail:
- 06.490 Parlamentarische Initiative. Mehr Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Änderung von Artikel 210 OR
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Die Kommission schlägt einerseits – im Sinne einer massvollen Stärkung des Konsumentenschutzes – eine moderate Verlängerung der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche beim Fahrniskauf auf zwei bzw. fünf Jahre vor. Andererseits will sie die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln einer beweglichen Sache, welche bestimmungsgemäss für ein unbewegliches Werk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, an die fünfjährige Frist anpassen, welche für den Besteller eines unbeweglichen Bauwerkes gegenüber dem Unternehmer gilt. Im Werkvertragsrecht soll wie bis anhin auf die kaufrechtlichen Bestimmungen zur Verjährung verwiesen werden. Damit soll der Problematik entgegengewirkt werden, welche von der von Ständerat Hermann Bürgi eingereichten parlamentarischen Initiative „Änderung der Verjährungsfrist im Kaufrecht. Artikel 210 OR“ (07.497) aufgegriffen wird.
Verfahren eröffnet am: 01.06.2010 Frist abgelaufen am: 20.09.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2010 4071 (15.06.2010)
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 220
Auskünfte bei: Bassem Zein Tel: 031 322 36 22 Fax: 031 322 42 25 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- 09.439 n Pa.Iv. Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern / 10.308 n Kt.Iv. TG. Ausweisgesetz. Änderung
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Nach der am 1. März 2010 in Kraft getretenen Änderung des Ausweisgesetzes können Identitätskarten ab 1. März 2012 nur noch bei den ausstellenden kantonalen Behörden beantragt werden. Das Gesetz überträgt den Entscheid, ob weiterhin auch nichtbiometrische ID ausgestellt werden können, der Zuständigkeit des Bundesrates. Der vorliegende Entwurf der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates sieht vor, das Ausweisgesetz so zu ändern, dass die Kantone selber über eine allfällige Beantragung in der Wohngemeinde entscheiden können und auf Antrag weiterhin Identitätskarten ohne Chip bezogen werden können.
Verfahren eröffnet am: 26.10.2010 Frist abgelaufen am: 21.01.2011
SR 143.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Roman Vanek, fedpol / Stefan Wiedmer Tel: 031 323 20 77 / 031 322 88 74 e-mail:
- Patentanwaltsverordnung
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Am 20. März 2009 haben die Eidgenössischen Räte das Patentanwaltsgesetz angenommen (BBl 2009 2013). Am 9. Juli 2009 ist die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen. Demzufolge ist es geplant, das Patentanwaltsgesetz per 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen. Die Inkraftsetzung des Patentanwaltsgesetzes erfordert die Annahme und die Inkraftsetzung der Patentanwaltsverordnung.
Verfahren eröffnet am: 01.03.2010 Frist abgelaufen am: 31.05.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Fehlbaum Pascal Tel: 031 377 72 39 Fax: 031 377 79 05 e-mail:
- Verordnungen zur Strafprozessordnung (Anlage beschlagnahmter Vermögenswerte)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Anlageverordnung stützt sich auf Artikel 266 Absatz 6 StPO, wonach der Bundesrat die Anlage beschlagnahmter Vermögenswerte regelt. Da die Strafprozessordnung in Artikel 266 bereits Vorschriften darüber enthält, wie die Strafbehörden mit beschlagnahmten Vermögenswerten und Gegenständen zu verfahren haben, und weil sich gewisse Punkte bereits aus dem Wesen der Beschlagnahme selber ergeben, besteht bloss ein geringer Regelungsbedarf im Rahmen einer Verordnung. Mit der Verordnung über die Anpassung des Verordnungsrechts im Hinblick auf das Inkrafttreten der Strafprozessordnung werden bestehende Verordnungen vor allem hinsichtlich ihrer gesetzlichen Grundlage und in redaktioneller Hinsicht an die Strafprozessordnung angepasst.
Verfahren eröffnet am: 20.08.2010 Frist abgelaufen am: 20.10.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht 2 | Bericht 1 | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Peter Goldschmid Tel: 031 322 59 27 Fax: 031 312 14 07 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Verordnung vom 24. September 2004 über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung, VSBG)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Der Bundesrat hat am 24. März 2010 in die Wege geleitet, durch eine Revision der VSBG gewisse Unterscheidungskriterien zwischen A- und B-Spielbanken der heutigen Situation anzupassen; unter anderem wird die Anzahl der maximal zugelassenen Geldspielautomaten in B-Spielbanken erhöht. Die im Spielbankengesetz (SBG; SR 935.52) verankerte grundsätzliche Unterscheidung bleibt bestehen. Weiter wird die Inbetriebnahme von technischen Überwachungssystemen bei Tischspielen in allen Spielbanken geregelt. Überarbeitet wurden ebenfalls die Verordnungsbestimmungen zur Gewährleistung des guten Rufs und der einwandfreien Geschäftstätigkeit der Spielbanken und der mit diesen verbundenen Personen.
Verfahren eröffnet am: 23.08.2010 Frist abgelaufen am: 23.09.2010
SR 935.521
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Niklaus Müller Tel: 031 324 03 26 Fax: 031 323 12 06 e-mail: Internet: www.esbk.admin.ch
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
- Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Nachdem das BZG seit nunmehr knapp sechs Jahren in Kraft ist, soll es aufgrund der in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen ein erstes Mal revidiert werden, dies insbesondere in den Bereichen Ausbildung der Führungsorgane im Bevölkerungsschutz, Ausbildungsdienste im Zivilschutz sowie Schutzbauten.
Verfahren eröffnet am: 17.02.2010 Frist abgelaufen am: 31.05.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2010 1207 (02.03.2010)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 520.1
Auskünfte bei: Schmocker Valérie Anne Tel: 031 323 55 78 Fax: 031 324 87 89 e-mail: Internet: www.bevoelkerungsschutz.ch
- Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Teilweise schriftliches und konferenzielles Verfahren
Der sicherheitspolitische Bericht des Bundesrates ist das grundlegende Dokument für die Schweizer Sicherheitspolitik der nächsten Jahre. Inhaltlich dominiert die Kontinuität mit der bisherigen Sicherheitspolitik. Es gibt zwar vereinzelte Kurskorrekturen, aber keinen eigentlichen Kurswechsel. Die Sicherheitspolitik wird zwar etwas weiter definiert und integraler dargestellt (mit der Berücksichtigung kantonaler und kommunaler Beiträge zur Sicherheit); die bisherige Grundstrategie wird aber beibehalten: Es geht darum, ein effektives Zusammenspiel der sicherheitspolitischen Mittel von Bund, Kantonen und Gemeinden anzustreben und auch international zusammenzuarbeiten. Die wesentlichsten Änderungen im Bericht betreffen die Ausgestaltung der sicherheitspolitische Zusammenar-beit im Innern und das Sicherheitsinstrument Armee.
Verfahren eröffnet am: 19.04.2010 Frist abgelaufen am: 28.05.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Patrick Gansner Tel: 031 324 40 38 e-mail: Internet: www.vbs.admin.ch
- Armeebericht 2010
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Teilweise schriftliches und konferenzielles Verfahren
Im Armeebericht wird die im Sicherheitspolitischen Bericht skizzierte Weiterentwicklung der Armee konkretisiert. Probleme der Armee und Massnahmen zu ihrer Behebung oder Linderung werden aufgezeigt. Die Risiken und Konsequenzen für die Armee werden anhand von Fallbeispielen dargestellt. Aus den Verwundbarkeiten werden Aktionen der Armee sowie ihre möglichen Leistungen abgeleitet. Das Leistungsprofil der Armee konkretisiert die Armeeaufgaben qualitativ und quantitativ. Basierend auf diesen Grundlagen werden ein Armeemodell und Varianten dazu dargestellt. Schliesslich werden Eckwerte zur Weiterentwicklung der Armee formuliert.
Verfahren eröffnet am: 07.06.2010 Frist abgelaufen am: 09.07.2010
Eröffnung
Unterlagen: Bericht | Ankündigung der Anhörung | Adressatenliste | Anmeldetalon
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Robert Wieser Tel: 031 324 50 22 Fax: 031 324 92 40 e-mail:
Eidgenössisches Finanzdepartement
- Änderung des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (Börsendelikte und Marktmissbrauch)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Eine von einer Expertenkommission erarbeitete Analyse der Bestimmungen über die Börsendelikte und den Marktmissbrauch hat gezeigt, dass diese materiell- und verfahrensrechtlich überarbeitet werden müssen. Die Vorlage schlägt griffigere Normen vor, die Fehlverhalten am Markt effizient sanktionieren und internationalen Regelungen Rechnung tragen sollen.
Verfahren eröffnet am: 13.01.2010 Frist abgelaufen am: 30.04.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2010 293 (26.01.2010)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 954.1
Auskünfte bei: Dina Beti Tel: 031 322 68 50 Fax: 031 323 08 32 e-mail: Internet: www.sif.admin.ch
- Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) führte zu einer Stärkung der kantonalen Finanzautonomie. Das anzustrebende Ziel, den ressourcenschwachen Kantonen eine minimale Ausstattung an finanziellen Mitteln zu gewährleisten, wurde weitestgehend erfüllt. Zu diesem Schluss gelangt der erste Wirksamkeitsbericht zur NFA. Zusammen mit dem Wirksamkeitsbericht schickt der Bundesrat Vorschläge zur künftigen Dotierung der Ausgleichsgefässe in eine bis zum 2. Juli dauernde Vernehmlassung. Für die kommende Vierjahresperiode 2012-15 wird für den Ressourcen- und den Lastenausgleich eine Fortschreibung der bisherigen Grundbeiträge vorgeschlagen.
Verfahren eröffnet am: 31.03.2010 Frist abgelaufen am: 02.07.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2010 2405 (13.04.2010)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Fragen interessierte Kreise | Fragen Kantone
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Fred Bangerter Tel: 031 322 60 29 Fax: 031 323 22 77 e-mail:
- Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Teilweise schriftliches und konferenzielles Verfahren
Der Bundeshaushalt soll mit dem Konsolidierungsprogramm 2011-13 (KOP 11/13) jährlich um 1,5 Milliarden entlastet werden. Damit lassen sich aus heutiger Sicht die Vorgaben der Schuldenbremse in den Finanzplanjahren einhalten. Gleichzeitig werden mit dem KOP 11/13 rasch wirkende Reduktionen, Verzichte und Reformen der Aufgabenüberprüfung realisiert, die keiner oder nur geringfügiger Gesetzesänderungen bedürfen. Tiefergreifende Reformen werden von den zuständigen Departementen im Rahmen von separaten Vorlagen vorangetrieben. Über diese Projekte und ihre Meilensteine informiert der Bericht zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung.
Verfahren eröffnet am: 14.04.2010 Frist abgelaufen am: 28.05.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2010 2644 (27.04.2010)
Unterlagen: Vorlage | Bericht Aufgabenüberprüfung | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht Aufgabenüberprüfung | Bericht
Auskünfte bei: Marianne Widmer Tel: 031 323 86 09 Fax: 031 322 64 84 e-mail: Internet: www.efv.admin.ch
- Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Zur Umsetzung einer Motion der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben schlägt der Bundesrat die Einführung eines neuen Aus- und Weiterbildungskostenabzugs vor. Dieser soll als allgemeiner Abzug ausgestaltet sein und sowohl ins DBG als auch ins StHG aufgenommen werden. Als abzugsfähige Bildungskosten gelten in Zukunft alle beruflich veranlassten Bildungskosten, mit Ausnahme der Kosten für die berufsqualifizierende Erstausbildung und der Bildungskosten für ein Hobby oder zur Selbstentfaltung.
Verfahren eröffnet am: 14.04.2010 Frist abgelaufen am: 07.08.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2010 2645 (27.04.2010)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 642.11
Auskünfte bei: Isabelle Blättler; Regine Loepfe Tel: 031 322 72 02; 031 322 74 34 Fax: 031 322 64 50 e-mail:
- Revision des Finanzkontrollgesetzes
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Gestützt auf die Motion 07.3282 beauftragt der Bundesrat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), ein Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Finanzkontrollgesetzes (FKG) durchzuführen. Mit der Revision soll die bestehende Prüflücke der Finanzaufsicht bei der direkten Bundessteuer geschlossen werden. Derzeit ist kein unabhängiges Finanzaufsichtsorgan für die Überprüfung in diesem Bereich explizit zuständig. Der Vorschlag passt die aus dem Jahre 1967 stammenden Artikel 16 und 17 FKG den Änderungen der vergangenen Jahre an. Die bereits bestehende und gepflegte Zusammenarbeit der EFK mit den kantonalen Finanzkontrollen wird bekräftigt. Der Vorschlag lässt Raum für eine föderative und sachbezogene Ausgestaltung der Finanzaufsicht.
Verfahren eröffnet am: 26.05.2010 Frist abgelaufen am: 17.09.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2010 3931 (08.06.2010)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 614.0
Auskünfte bei: Barbara Riedi Tel: 031 323 11 03 Fax: 31 323 11 01 e-mail:
- Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Alkoholgesetz aus dem Jahr 1932 gehört zu den ältesten Bundesgesetzen. Es wird trotz mehrerer Teilrevisionen den heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Realitäten nicht mehr gerecht. Das geltende Alkoholgesetz soll durch ein Spirituosensteuergesetz und ein neues Alkoholgesetz ersetzt werden. Mit einem Spirituosensteuergesetz und dem Verzicht auf drei Bundesmonopole legt der Bundesrat den Grundstein für eine Liberalisierung des Ethanolmarktes sowie eine Vereinfachung des Steuer- und des Kontrollsystems. Der Entwurf für ein Alkoholgesetz unterstellt den Handel für alle alkoholischen Getränke weitgehend einheitlichen Bestimmungen, welche den Jugendschutz verfolgen. Das schafft die Voraussetzung für eine kohärente Alkoholpolitik.
Verfahren eröffnet am: 30.06.2010 Frist abgelaufen am: 31.10.2010
SR 680
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht 2 | Bericht 1 | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Fragenkatalog
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Marianne Weber Erb Tel: 031 309 13 65 Fax: 031 309 15 00 e-mail: Internet: www.eav.admin.ch
- Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Besteuerung nach dem Aufwand ist ein wichtiges steuerpolitisches Instrument mit erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung und langer Tradition. Der Bundesrat will dieses Institut verbessern, um dessen Akzeptanz zu stärken. Gezielte Anpassungen sollen sicherstellen, dass sowohl Standorts- als auch Gerechtigkeitsüberlegungen Rechnung getragen wird. Gleichzeitig soll die Rechtssicherheit erhöht und das Steuerrecht von Bund und Kantonen harmonisiert werden.
Verfahren eröffnet am: 08.09.2010 Frist abgelaufen am: 17.12.2010
SR 642.11
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht Anhang | Bericht
Auskünfte bei: Isabelle Blättler / Simone Bischoff Tel: 031 322 72 02 / 031 322 73 69 Fax: 031 322 64 50 e-mail: Internet: www.estv.admin.ch
- Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Zur Limitierung der volkswirtschaftlichen Risiken durch systemrelevante Banken ist das geltende Bankgesetz vom 8. November 1934 um neue Artikel bezüglich der systemrelevanten Banken und zusätzliches Gesellschaftskapital zu ergänzen. Im Rahmen der Regulierung müssen zudem folgende Bundesgesetze angepasst werden: - Obligationenrecht vom 30. März 1911; - Bundesgesetz vom 27. Juni 1973 über die Stempelabgabe; - Bundesgesetz vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer; - Nationalbankgesetz vom 3. Oktober 2003.
Verfahren eröffnet am: 22.12.2010 Frist abgelaufen am: 23.03.2011
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Matthias Heer Tel: 031 322 22 76 Fax: 031 323 24 02 e-mail: Internet: www.sif.admin.ch
- Verordnung über die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen (ADV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die ADV regelt sowohl die Verfahren der sog. kleinen Amtshilfe (Informationsaustausch zur Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen), als auch der sog. grossen Amtshilfe (Informationsaustausch zur Durchführung des innerstaatlichen Steuerrechts der Vertragsstaaten). Die ADV regelt insbesondere auch die Vorprüfung von Amtshilfeersuchen, die Beschaffung von Informationen im Amtshilfeverfahren, die Verfahrens- und Beschwerderechte der betroffenen Personen sowie des Informationsinhabers, die weitere Verwendung übermittelter Steuerinformationen, das Verbot der Amtshilfe bei gestohlenen Bankdaten und das Stellen schweizerischer Amtshilfeersuchen.
Verfahren eröffnet am: 20.01.2010 Frist abgelaufen am: 30.04.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Elio Guarino Tel: 031 322 70 11 Fax: 031 324 83 71 e-mail: Internet: www.estv.admin.ch
- Totalrevision der EFD-Verordnung über die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Durch eine gezieltere Ausrichtung an energetische Anforderungen sollen die Mit-nahmeeffekte gesenkt und somit Effektivität und Effizienz der Steuerabzüge für energeti-sche Investitionen in bestehende Liegenschaften des Privatvermögens bei der direkten Bundessteuer erhöht werden.
Verfahren eröffnet am: 01.02.2010 Frist abgelaufen am: 01.04.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Lukas Schneider; Martin Baur Tel: 031 322 72 51; 031 325 12 31 Fax: 031 322 64 50 e-mail:
- 10.459 Pa.Iv. «Eigene vier Wände dank Bausparen» und «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstbenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)»
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Unbeschränkt steuerpflichtige Personen sollen künftig Einlagen auf ein Bausparkonto zum Zwecke des erstmaligen entgeltlichen Erwerbs von dauernd und ausschliesslich selbstbewohntem Wohneigentum in der Schweiz in der Höhe von jährlich maximal 10 000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen können (Ehepaare das Doppelte). Die Laufzeit eines Bausparvertrags beträgt höchstens zehn Jahre. Bei einer zweckwidrigen Verwendung der Bauspareinlagen werden die darauf entfallenden Einkommenssteuern nacherhoben.
Verfahren eröffnet am: 02.11.2010 Frist abgelaufen am: 24.12.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien Korrektur | Begleitschreiben Kantone Korrektur | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Parteien | Adressatenliste | Berichtigung Zahlenbeispiele
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Lukas Schneider Tel: 031 322 72 51 e-mail:
- Bericht über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Türkei auf dem Gebiete der Steuern und Einkommen und Vermögen
Anhörung
Behörde: Amt
Die Schweiz unterhält mit der Türkei enge wirtschaftliche Beziehungen, die auf einem im Jahre 1992 in Kraft getretenes Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und der Türkei, einem Investitionsschutzabkommen vom 3. März 1988 und einem Handelsabkommen vom 13. Dezember 1930 beruhen. Angesichts seiner Wachstumsprognosen bietet der türkische Markt unserer Wirtschaft ein erhebliches Exportpotential. Aktuell beträgt der jährliche Wert der von der Schweiz nach der Türkei exportierten Güter und Dienstleistungen 2 Milliarden Schweizer Franken. Rund die Hälfte dieser Exporte entfällt auf die Chemie- und Pharmaindustrie, 30 Prozent davon ist der Maschinenindustrie zuzurechnen (insbesondere den Textilmaschinen). Aus der Sicht der Türkei stellen sich die Importe aus der Schweiz auf den 8. Rang aller ausländischen Lieferanten. Im Jahre 2004 nahm die Schweiz bezüglich der Direktinvestitionen den 6. Rang unter den ausländischen Investoren ein. Das revisierte Abkommen enthält Bestimmungen, die einen wirksamen Schutz gegen Doppelbesteuerungen gewährleisten, was für die weitere Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern sehr förderlich sein wird.
Verfahren eröffnet am: 18.03.2010 Frist abgelaufen am: 16.04.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: François Bastian Tel: 031 322 71 52 Fax: 031 324 83 71 e-mail: Internet: www.estv.admin.ch
- Revision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung)
Anhörung
Behörde: Amt
Die Regeln über Eigenmittelunterlegung und Risikoverteilung in der Eigenmittelverordnung sind an verschärfte internationale Standards anzupassen.
Verfahren eröffnet am: 14.07.2010 Frist abgelaufen am: 20.08.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben inkl. Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Brigitte Hofstetter Tel: 031 324 09 51 Fax: 031 323 08 33 e-mail:
- Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA-Gebühren- und Abgabenverordnung, FINMA-GebV)
Anhörung
Behörde: Amt
Es handelt sich um Ausführungserlasse zum Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FINMAG).
Verfahren eröffnet am: 27.09.2010 Frist abgelaufen am: 18.10.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben inkl. Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Dina Beti Tel: 031 322 68 50 Fax: 031 323 08 33 e-mail: Internet: www.sif.admin.ch
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
- Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Schaffung eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des Übereinkommens über den internationalen Handel gefährdeter Arten frei lebender Tiere und Pflanzen werden diejenigen Teile der heutigen Artenschutzverordnung, die Eingriffe in grundrechtsgeschützte Positionen ermöglichen, auf die Stufe eines formellen Gesetzes gehoben. Bei der Revision des Tierseuchengesetzes geht es hauptsächlich um die Verstärkung der Präventionsmassnahmen. Das Tierschutzgesetz wird in einzelnen Punkten nachgebessert und aktualisiert.
Verfahren eröffnet am: 12.05.2010 Frist abgelaufen am: 31.08.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2010 3267 (26.05.2010)
Unterlagen: Vorlage BGCITES | Vorlage TSchG | Vorlage TSG | Bericht BGCITES | Bericht TSchG | Bericht TSG | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Auswertungsformular
Ergebnis: Bericht BGCITES | Bericht TSchG | Bericht TSG
SR 455 | SR: SR 916.40
Auskünfte bei: Lörtscher Mathias (Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten); Gisiger Gabriel (Änderung des Tierseuchengesetzes und Tierschutzgesetzes) Tel: 031 323 81 59; 031 323 85 19 Fax: 031 323 85 70 e-mail: Internet: www.bvet.admin.ch
- Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die PBV wird im Zusammenhang mit dem sich in parlamentarischer Beratung befindlichen UWG geändert. Einerseits werden neue Dienstleistungen der Preisbekanntgabepflicht unterstellt. Andererseits werden einzelne Regelungen, vor allem im Zusammenhang mit Preiswerbung, gelockert.
Verfahren eröffnet am: 26.05.2010 Frist abgelaufen am: 23.09.2010
SR (geplant): SR 942.211
Eröffnung
Publikation: BBl 2010 4072 (15.06.2010)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Guido Sutter Tel: 031 322 28 14 Fax: 031 324 09 56 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch
- Änderung des Bundesgesetzes über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens ist eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG). Mit der Vorlage soll die effiziente Durchführung der internationalen Amtshilfe im Embargobereich sichergestellt werden. Überdies sollen der Geltungsbereich der Zwangsmassnahmen und die Strafbestimmungen angepasst werden, um die Durchsetzung internationaler Sanktionen zu verbessern. Das Kriegsmaterial-, Güterkontroll- und Kernenergiegesetz sollen, aufgrund ihrer engen sachlichen Verwandtschaft mit dem Embargogesetz, analog angepasst werden.
Verfahren eröffnet am: 18.06.2010 Frist abgelaufen am: 11.10.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2010 4367 (29.06.2010)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 946.231
Auskünfte bei: Roland E. Vock Tel: 031 324 08 12 Fax: 031 323 51 10 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch
- Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Bundesgesetz über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (Innotour) ist am 1. Februar 1998 in Kraft getreten. Es bezweckt, die Attraktivität des touristischen Angebots zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismuslandes Schweiz zu verbessern. Bundesrat und Parlament haben das befristete Gesetz in der Vergangenheit zweimal verlängert. Es läuft Ende Januar 2012 aus. Wegen der guten Erfahrungen im Vollzug soll nun der Erlass in ein unbefristetes Gesetz umgewandelt werden.
Verfahren eröffnet am: 25.06.2010 Frist abgelaufen am: 01.10.2010
SR 935.22
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Richard Kämpf Tel: 031 322 27 52 Fax: 031 323 12 12 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch
- Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Bundesrat will mit der Revision des Kartellgesetzes - unter anderem gestützt auf die Evaluation des KG - materielle und institutionelle Verbesserungen umsetzen. Erstes Kernelement der Vorlage ist eine Aufwertung der Institutionen zwecks Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Die Reform sieht die Schaffung einer unabhängigen Wettbewerbsbehörde vor, welche die Untersuchungen führt und Antrag stellt. Ihr Antrag geht an ein neu zu schaffendes, erstinstanzliches Bundeswettbewerbsgericht. Zweitens werden in der Teilrevision materielle Verbesserungen vorgeschlagen, die das Wettbewerbsprinzip im volkswirtschaftlichen Interesse weiter stärken sollen.
Verfahren eröffnet am: 30.06.2010 Frist abgelaufen am: 19.11.2010
SR 251
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Sven Michal Tel: 031 324 07 92 Fax: 031 323 50 01 e-mail:
- Revision der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung; AVIV)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Revision des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) wurde vom Parlament am 19. März 2010 verabschiedet. Vorwiegend regelt die AVIV die Einzelheiten basierend auf dem neuen AVIG. Insbesondere werden die Dauer der Wartetage festgelegt sowie verschiedene Regelungen zu Gunsten der von Arbeitslosigkeit stark betroffenen Jugendlichen erlassen (Teilnahme von Hochschulabsolvierenden an Berufspraktika während der Wartezeit, Anspruch auf einen monatlichen Unterstützungsbeitrag für Jugendliche, die an einem Motivationssemester teilnehmen und Einarbeitungszuschüsse für junge Arbeitslose mit mangelnder Berufserfahrung bei erhöhter Arbeitslosigkeit).
Verfahren eröffnet am: 01.10.2010 Frist abgelaufen am: 08.01.2011
SR 837.02
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: C. Alain Vuissoz Tel: 031 322 28 66 Fax: 031 312 29 83 e-mail:
- Teilrevision der Verordnung zum Forschungsgesetz (neu: Verordnung zum Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz, V-FIFG)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die geltende Forschungsverordnung ist an das teilrevidierte Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation anzupassen, welches neu die Kommission für Technologie und Innovation als Behördenkommission regelt.
Verfahren eröffnet am: 17.03.2010 Frist abgelaufen am: 31.05.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Magda Spycher Tel: 031 324 25 31 Fax: 031 324 96 19 e-mail:
- Totalrevision der Futtemittelverordnung und der Futtermittelbuchverordnung
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Seit ihrem Inkrafttreten am 1 Juli 1999 wurde die Futtermittelverordnung zehn Mal und die Futtermittelbuchverordnung neun Mal geändert. Diese Anpassungen waren nötig, um die Verordnungen an die internationale Entwicklung in diesem Sektor anzupassen. Am 1. September 2009 hat die EU die neue Verordnung (EG) Nr. 767/2009 publiziert. Diese Verordnung ersetzt mehrere Richtlinien und bringt Neuerungen unter anderen in den Bereichen der möglichen Angaben bei der Etikettierung und der Co-Regulierung mit der Industrie. Diese neuen Regelungen werden ab 1. September 2010 rechtsgültig. Die Totalrevision der Futtermittel-Verordnungen integriert diese neuen Elemente.
Verfahren eröffnet am: 06.04.2010 Frist abgelaufen am: 22.06.2010
SR 916.307 | SR: SR 916.307.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben | Richtlinie | Reglement 3 | Reglement 2 | Reglement 1
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Tamborini Louis Tel: 031 322 27 13 Fax: 031 322 26 34 e-mail: Internet: www.blw.admin.ch
- Änderung der Maschinenverordnung (MaschV)
Anhörung
Behörde: Departement
Um die Gleichwertigkeit unter dem Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) beizubehalten, ist die Maschinenverordnung an die neue EU-Richtlinie 2009/127/EG anzupassen. Die neu anzufügenden Regelungen bezwecken die Minimierung der mit der Verwendung von Pestiziden verbundenen Risiken für Gesundheit und Umwelt.
Verfahren eröffnet am: 13.08.2010 Frist abgelaufen am: 13.10.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Richtlinien EU
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Daniel Ruta Tel: 043 322 21 40 Fax: 043 322 21 49 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch/themen/00385/00440/index.html?lang=de
- Änderung der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Anhänge der geltenden Verordnung vom 11. März 2005 sind aufgrund veränderter Bedürfnisse der Wirtschaft anzupassen. Es werden neue Fachrichtungen für Bildungsgänge eingeführt oder die Bezeichnung bereits bestehender Fachrichtungen und geschützten Titel abgeändert.
Verfahren eröffnet am: 21.01.2010 Frist abgelaufen am: 23.04.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht 2 | Bericht 1 | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Manfred Zbinden Tel: 031 324 33 32 Fax: 031 323 75 74 e-mail:
- 1.) Art. 114 und 114a Arbeitslosenversicherungsverordnung. 2.) V EVD: Haftungsrisikovergütung für Arbeitslosenkassen 3.) V EVD: Haftungsrisikovergütung für Kantone
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
1.) Änderung der Art. 114 und 114a der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV SR 837.02): Grundlage für die bessere gesetzliche Verankerung der geltenden Haftungsbeschränkung sowie Grundlage für die Ausarbeitung von zwei Departementsverordnungen betreffend die Haftungsrisikovergütung an die Träger der Kassen und an die Kantone (vgl. Art. 82 Abs. 5 und 85g Abs. 5 AVIG; SR 837.0). 2.) Verordnung des EVD über die Haftungsrisikovergütung an die Träger der Arbeitslosenkassen: konkrete Ausgestaltung der Haftungsrisikovergütung an die Träger der Arbeitslosenkassen gemäss 114a neu der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV; SR 837.02). 3.) Verordnung des EVD über die Haftungsrisikovergütung an die Kantone: konkrete Ausgestaltung der Haftungsrisikovergütung an die Kantone gemäss Art 114a neu der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV; SR 837.02).
Verfahren eröffnet am: 22.02.2010 Frist abgelaufen am: 24.03.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage Kassen | Vorlage Kantone | Vorlage AVIV | Bericht Kassen | Bericht Kantone | Begleitschreiben Kassen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste Kantone | Adressatenliste Kassen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Nussbaum Sophie und Kolb Christoph Tel: 031 323 08 18 und 031 322 28 74 Fax: 031 312 29 83 e-mail:
- Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Revision der ArGV 1 soll – nebst redaktionellen Anpassungen – der Begriff der betrieblichen Unentbehrlichkeit bei Nachtarbeit ohne Wechsel mit Tagesarbeit auf Verordnungsstufe konkretisiert werden (neuer Art. 30 Abs. 2bis ArGV 1).
Verfahren eröffnet am: 04.03.2010 Frist abgelaufen am: 09.04.2010
SR 822.111
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Thomas Bertschy Tel: 031 324 21 98 Fax: 031 322 78 31 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch
- Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Der NAV legt Mindestlöhne für Hausangestellte in privaten Haushalten fest.
Verfahren eröffnet am: 17.03.2010 Frist abgelaufen am: 10.05.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Ursula Scherrer Tel: 031 323 53 02 Fax: 031 322 78 31 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch
- Totalrevision der Verordnung über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung, PSV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die geltende Pflanzenschutzverordnung ist seit dem Inkrafttreten im Jahre 2001 bereits mehrmals geändert worden. Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass weitere Klarstellungen oder Ergänzungen notwendig sind. Zudem bestehen heute Doppelspurigkeiten mit der Freisetzungsverordnung, welche aufgehoben werden sollen. Mit der vollständigen Überarbeitung der Verordnung wird ein kohärenter, übersichtlicher Erlass angestrebt, der den Entwicklungen Rechnung trägt.
Verfahren eröffnet am: 28.04.2010 Frist abgelaufen am: 15.06.2010
SR (geplant): SR 916.20
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Eva Tscharland Tel: 031 322 25 94 Fax: 031 322 26 34 e-mail: Internet: www.blw.admin.ch
- Änderung der Verordnung des EVD vom 16. Mai 2007 über Kontrollen im Rahmen des Artenschutz-Übereinkommens (Artenschutz-Kontrollverordnung)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Das Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES; SR 0.453) kennt Mechanismen zur Durchsetzung der Verpflichtungen der Vertragsstaaten. Dazu gehört die Empfehlung an die Vertragsstaaten, den Handel mit bestimmten, durch das Übereinkommen geschützten Exemplaren aus bestimmten Vertragsstaaten vorübergehend einzustellen. Die vorliegende Änderung der Artenschutz-Kontrollverordnung sieht die Umsetzung dieser Empfehlungen, in der Schweiz vor.
Verfahren eröffnet am: 14.05.2010 Frist abgelaufen am: 14.06.2010
SR 453.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Anhang
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Lörtscher Mathias Tel: 031 323 81 59 Fax: 031 323 85 70 e-mail: Internet: bvet.admin.ch
- Änderung der Agrareinfuhrverordnung (Pferde)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Angesichts des zunehmenden Pferdebestands, der stetig steigenden Nachfrage nach Pferden und der geringen Einflüsse von Pferdeimporten auf die landwirtschaftliche Pferdezucht im Inland, drängt sich eine unbefristete, autonome Erhöhung des WTO-Zollkontingents Tiere der Pferdegattung auf. Das Zollkontingent Tiere der Pferdegattung wird ab dem 1. September 2010 permanent um 500 auf 3‘822 Stück erhöht.
Verfahren eröffnet am: 06.06.2010 Frist abgelaufen am: 05.07.2010
SR 916.01
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben und Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Simon Hasler Tel: 031 323 02 91 Fax: 031 322 26 34 e-mail:
- Totalrevision der Milchqualitätsverordnung (neu Milchprüfungsverordnung) / Änderung der Verordnung des EVD über die Hygiene bei der Milchproduktion
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Qualitätskontrolle der Milch (neu: Milchprüfung) soll auf das Jahr 2011 neu ausgerichtet werden und in der Milchprüfungsverordnung geregelt werden. Die Milchqualitätsverordnung vom 23. November 2005 (MQV, SR 916.351.0) soll aufgehoben werden. Die Milchprüfung soll vereinfacht und die Eigenverantwortung der Branche höher gewichtet werden. Die Überwachung der Untersuchungsparameter soll gestärkt und dem europäischen Niveau angepasst werden.
Verfahren eröffnet am: 07.06.2010 Frist abgelaufen am: 07.07.2010
SR 916.351.0 | SR: SR 916.351.021.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Heim Dagmar Tel: 031 324 99 93 Fax: 031 323 85 94 e-mail: Internet: www.bvet.admin.ch
- Revision der Schlachtgewichtsverordnung vom 3. März 1995
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Revision der Schachtgewichtsverordnung soll den aktuellen Gegebenheiten bei der Gewichtserfassung der Schlachttierkörper Rechnung getragen werden. Damit einhergehend soll auch eine Verbesserung und Vereinheitlichung des Vollzugs erreicht werden.
Verfahren eröffnet am: 15.06.2010 Frist abgelaufen am: 09.09.2010
SR 817.190.4
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Dagmar Heim Tel: 031 324 99 93 Fax: 031 323 85 94 e-mail:
- Änderung der Verordnung über die Bearbeitung und Erhebung von landwirtschaftlichen Daten (Landwirtschaftliche Datenverordnung) und der Verordnung über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion (Höchstbestandesverordnung HBV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
916.344: Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll eine Gleichbehandlung zwischen Betriebsgemeinschaften und Betriebszweiggemeinschaften bezüglich der HBV hergestellt werden. 919.117: Die Änderungen der Landwirtschaftlichen Datenverordnung erfolgen grösstenteils im Kontext des Programms ASA2011. So sollen mit dem Aufbau einer Kontrolldatenbank die Kontrollergebnisse.
Verfahren eröffnet am: 17.06.2010 Frist abgelaufen am: 30.07.2010
SR 916.344
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht 2 | Bericht 1 | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Manfred Tschumi (Landw. DatenV.) Patrizia Grabherr (HBV) Tel: 031 322 25 23 (Landw. DatenV.) 031 323 93 79 (HBV) Fax: 031 322 26 34 e-mail:
- Änderung der Verordnung vom 24. Januar 2007 über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst trat am 1. April 2007 in Kraft. Zweck der Verordnung ist es, die Professionalität des öffentlichen Veterinärdienstes zu steigern. Die beim Vollzug dieser Verordnung gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass verschiedene Nachbesserungen und einzelne Modifikationen erforderlich sind.
Verfahren eröffnet am: 08.07.2010 Frist abgelaufen am: 21.09.2010
SR 916.402
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Metzger Nadine Tel: 031 322 45 63 Fax: 031 323 95 43 e-mail:
- Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV) und Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Änderung der Tierseuchenverordnung ist eine Folge von Veränderungen der Seuchenlage, Neubeurteilungen der Risikosituation und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Pferdepest, die Caprine Arthritis Enzephalitis, die niedrigpathogene Geflügelpest sowie die infektiöse Laryngotracheitis der Hühner. Ausserdem werden die Stellen bezeichnet, welche die Anerkennung zur Ausstellung von Equidenpässen erlangen können. Die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten ist Bestandteil der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. In der EU werden ab dem 4. März 2011 neue Bestimmungen gelten. Zur Erhaltung der Äquivalenz bedarf die Verordnung vom 23. Juni 2004 über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) einiger Anpassungen. Die wichtigsten Änderungen betreffen: - den Geltungsbereich der VTNP, der auf tierische Nebenprodukte auf der Basis von Milch und Eiern sowie auf solche aus der Imkerei erweitert wird; - den Zeitpunkt, ab dem verarbeitete tierische Nebenprodukte nicht mehr den tierseuchenpolizeilichen Vorschriften unterstehen (Endpunkt); - die Umsetzung des in der EU seit mehreren Jahren geltenden Verbotes der Verfütterung von Speiseresten (die mit der EU vereinbarte Übergangsfrist läuft Mitte 2011 ab).
Verfahren eröffnet am: 02.09.2010 Frist abgelaufen am: 22.11.2010
SR 916.441.22
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht 2 | Bericht 1 | Begleitschreiben | Adressatenliste_2 | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht VTNP | Bericht TSV
Auskünfte bei: Lukas Perler Tel: 031 322 01 56 Fax: 031 323 85 94 e-mail: Internet: bvet.admin.ch
- Teilrevision der Berufsbildungsverordnung
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Der Gesetzgeber ermöglicht mit Art. 60 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BBG) den Berufsverbänden Berufsbildungsfonds zu schaffen und zu äuffnen (Art. 60 Abs. 1 BBG) und diese unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundesrat allgemein verbindlich erklären zu lassen (Art. 60 Abs. 3 BBG). Der Kerngehalt der Allgemeinverbindlicherklärung ist das Recht der Fondsträger, bei branchentypischen Betrieben Beiträge einzuziehen und die Forderungen nötigenfalls auch zu vollstrecken. Das Bundesgericht hat im Entscheid vom 4. Februar 2010 (2C_58/2009) festgehalten, dass der Beitragsforderung in einen vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds öffentlich-rechtlicher Charakter zukomme. Im Interesse der Rechtssicherheit bei der Ehrhebung und Durchsetzung der Forderung macht dies eine Anpassung der Berufsbildungs¬verordnung erforderlich.
Verfahren eröffnet am: 23.09.2010 Frist abgelaufen am: 06.10.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Thomas Baumeler Tel: 031 322 29 37 Fax: 031 324 96 19 e-mail: Internet: www.bbt.admin.ch
- Änderung der Verordnung über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion (Höchstbestandesverordnung HBV; SR 916.344)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
916.344: Infolge Verfütterungsverbot für Schlacht- und Metzgereinebenprodukte sowie Speisereste entfällt die bisherige Ausnahmebewilligung bei den Höchstbeständen sowie beim Gewässerschutz. Für die betroffenen Betriebe ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Zudem soll aus ernährungsphysiologischen und gesundheitlichen Gründen eine Reduktion beim kombinierte Einsatz der Nebenprodukte vorgenommen werden, und zwar auf 40 Prozent des Energiebedarfs der Schweine. Für den Vollzug von Ausnahmen nach der Höchstbestandes- und der Gewässerschutzverordnung sollen künftig die gleichen Nebenprodukte massgebend sein. Bei Betrieben, die den ökologischen Leistungsnachweis ohne Abgabe von Hofdüngern erbringen, soll die Registrierung des bewilligten Bestandes zum Schutz der getätigten Investitionen für 15 Jahre vorgenommen werden.
Verfahren eröffnet am: 30.11.2010 Frist abgelaufen am: 10.01.2011
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Daniel Meyer Tel: 031 323 53 34 Fax: 031 322 26 34 e-mail:
- Anhörung zu den Änderungen der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Das bestehende Konzept zur Unterstützung von Strukturverbesserungen hat sich bewährt. Grundlegende Änderungen drängen sich nicht auf. In einigen Punkten ist jedoch das Instrumentarium anzupassen, sei es als Folge parlamentarischer Vorstösse wie der Antwort des Bundesrates zur Motion Hess (Mo 10.3388) zur Pilzproduktion, oder neuer, für die Landwirtschaft interessanter Produktionsbereiche wie Spezialproduktionsbetriebe des Pflanzenbaus oder die Fischerei und Fischzucht, welche zielgerichtet gefördert werden sollen. Ausserdem werden einige Ausführungsbestimmungen aufgrund von Erfahrungen im Vollzug angepasst.
Verfahren eröffnet am: 30.11.2010 Frist abgelaufen am: 07.01.2011
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Fleury Johnny Tel: 031 322 26 59 Fax: 031 323 02 63 e-mail:
- Totalrevision der Verordnung über die Kennzeichnungen „Berg“ und „Alp“ für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (Berg- und Alpverordnung, BAIV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Durch die Neugliederung der Artikel und durch die Überarbeitung des Zertifizierungskonzepts soll die Umsetzung der Verordnung erleichtert werden. Die heutige BAIV wird demnach durch vorliegenden Entwurf ersetzt und erhält einen neuen Titel.
Verfahren eröffnet am: 15.12.2010 Frist abgelaufen am: 11.02.2011
SR 910.19
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Christine Müller / Karin Hulliger Tel: 031 325 15 63 / 031 324 96 61 Fax: 031 322 26 34 e-mail: Internet: www.blw.admin.ch
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
- Verordnung über das Starten und Landen mit Luftfahrzeugen ausserhalb von Flugplätzen (Aussenlandeverordnung AuLaV)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die bisherigen, in verschiedenen Rechtserlassen nur marginal vorhanden Regelungen zu Aussenlandungen werden in einer eigenen Verordnung zusammengefasst und den aktuellen Bedürfnissen angepasst.
Verfahren eröffnet am: 08.09.2010 Frist abgelaufen am: 10.12.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Auskünfte bei: Bosonnet Roger Tel: 031 325 74 84 Fax: 031 325 92 12 e-mail: Internet: www.bazl.admin.ch
- Genehmigung des Übereinkommens des Europarates über die Landschaft (Europäische Landschaftskonvention)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Die Landschaft spielt als Teil der Umwelt, als Lebensraum sowie als touristisches Kapital eine immer wesentlichere Rolle. Die europäische Landschaftskonvention ist das erste völkerrechtliche Instrument zum sorgfältigen Umgang damit. Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2010 die Vernehmlassung über die Ratifizierung des Europäischen Landschaftsübereinkommens eröffnet.
Verfahren eröffnet am: 01.10.2010 Frist abgelaufen am: 21.01.2011
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht Originalsprache | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Konvention Originalsprache | Konvention
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Andreas Stalder Tel: 031 322 93 75 Fax: 031 324 75 79 e-mail: Internet: www.bafu.admin.ch
- Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Artikel 8 des geltenden Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 ist gestützt auf die überwiesene Motion 07.3560 "Erhöhung der Energieeffizienz. Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes" der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR anzupassen. Der Bundesrat soll die Möglichkeit erhalten, Verbrauchsvorschriften direkt zu erlassen und so rasch auf Veränderungen der marktwirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen reagieren zu können.
Verfahren eröffnet am: 20.10.2010 Frist abgelaufen am: 07.01.2011
SR 730.0
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Felix Frey, Fachspezialist Energieeffizienz Tel: 031 322 56 44 Fax: 031 323 25 00 e-mail: Internet: www.bfe.admin.ch
- Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Verschlüsselung von Set-Top-Boxen im digitalen Kabelnetz.
Verfahren eröffnet am: 10.02.2010 Frist abgelaufen am: 10.05.2010
SR 784.40 | SR: SR 784.401
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage Gesetz | Vorlage Verordnung | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Michael Stämpfli / Carole Winistörfer Tel: 032 327 59 57 / 032 327 54 49 Fax: 032 327 55 33 e-mail: Internet: www.bakom.admin.ch
- Änderung der Lärmschutz-Verordnung
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Für die Beurteilung des Lärms militärischer Waffen-, Schiess- und Übungsplätze werden Belastungsgrenzwerte in einem neuen Anhang 9 der LSV festgelegt. Daneben wird die Frist zur Sanierung der Militärflugplätze um 10 Jahre auf 31. Juli 2020 verlängert und es werden weitere, kleine formelle Anpassungen und Ergänzungen der LSV und der Geoinformationsverordnung (GeoIV) vorgenommen.
Verfahren eröffnet am: 16.02.2010 Frist abgelaufen am: 30.04.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Auskünfte bei: Hans Bögli Tel: 031 322 93 70 Fax: 031 323 03 72 e-mail:
- Genehmigung der Änderungen vom 4. Juni 2004 zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit diesen Änderungen werden gewisse Bestimmungen des Übereinkommens präzisiert, und die Liste der dem Übereinkommen unterstellten Vorhaben in Anhang I wird aktualisiert. Auf diese Weise soll die Durchführung des Übereinkommens verbessert werden.
Verfahren eröffnet am: 24.03.2010 Frist abgelaufen am: 30.06.2010
SR 0.814.06
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Bourigault Cécile Tel: 031 323 46 35 Fax: 031 323 03 47 e-mail:
- Ausführungsgesetz Art. 86 Bundesverfassung (Spezialfinanzierung Luftverkehr): Änderung des Gesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Umsetzung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr (Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung) erfolgt mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2). Im Erlass ist auszuführen, wie die zweckgebundenen Erträge aus der Besteuerung der Flugtreibstoffe auf die Bereiche Umweltschutz, Sicherheitsmassnahmen zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen und Förderung eines hohen technischen Sicherheitsniveaus aufgeteilt werden.
Verfahren eröffnet am: 13.04.2010 Frist abgelaufen am: 11.06.2010
SR (geplant): SR 725.116.2
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Igor Pirc Tel: 031 325 74 56 Fax: 031 325 92 12 e-mail: Internet: www.bazl.admin.ch
- Verordnung des UVEK über die Sicherheitsanforderungen an Seile von Seilbahnen zur Personenbeförderung (Seilverordnung)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Ziele der Revision: Bezug der SeilV zur Systematik von SebG und SebV darlegen. Harmonisierung der kantonalen und eidgenössischen Vorschriften erreichen. Anpassung an die neuen Regeln der Technik anstreben. Verbesserte Nachvollziehbarkeit von sicherheitsrelevanten Handlungen erzielen.
Verfahren eröffnet am: 30.04.2010 Frist abgelaufen am: 25.05.2010
SR 743.121.7
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Formular
Auskünfte bei: Urs Amiet Tel: 031 322 57 89 Fax: 031 322 78 26 e-mail:
- Parlamentarische Initiative Schutz und Nutzung der Gewässer (07.492): Änderung der Gewässerschutz-, Wasserbau-, Energie- und Fischereiverordnung
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Das Parlament hat als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ im Dezember 2009 Änderungen verschiedener Bundesgesetze beschlossen. Entsprechend sind die nötigen Verordnungen anzupassen: A) Parlamentarische Initiative Schutz und Nutzung der Gewässer (07.492): Änderung der Gewässerschutz-, Wasserbau-, Energie- und Fischereiverordnung. B) Versickerung von Abwasser – Änderung der Gewässerschutzverordnung. C) Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts an die Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen im Umweltbereich. Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) werden Anpassungen des Verordnungsrechts an die Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen im Umweltbereich vorgenommen.
Verfahren eröffnet am: 18.05.2010 Frist abgelaufen am: 15.10.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Bericht 1 | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht | Bericht Auswertung | Bericht
Auskünfte bei: Stephan Müller Tel: 031 322 93 20 Fax: 031 323 03 71 e-mail:
- Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1990 über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Eine Änderung des Umweltschutzgesetzes vom 20. Dezember 2006 präzisiert, in welchem Mass beschwerdeberechtigte Umweltorganisationen wirtschaftlich tätig sein dürfen. Das UVEK hat die Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen daraufhin überprüft, ob deren wirtschaftliche Tätigkeit im Einklang mit der neuen Regelung steht. Zudem hat sie geprüft, ob die beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen die weiteren Voraussetzungen des Beschwerderechts noch erfüllen.
Verfahren eröffnet am: 07.06.2010 Frist abgelaufen am: 31.08.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Salome Sidler Tel: 031 322 97 88 Fax: 031 324 15 69 e-mail:
- Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die geltende Einschliessungsverordnung vom 25. August 1999 ist an das Gentechnikgesetz und an die revidierte Freisetzungsverordnung anzupassen. Zudem soll der gewonnenen Vollzugserfahrung und den Entwicklungen in Wissenschaft und Technik Rechnung getragen werden.
Verfahren eröffnet am: 16.07.2010 Frist abgelaufen am: 15.10.2010
SR 814.912
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht | Auswertungstabelle
Auskünfte bei: Leuenberger Sabrina Tel: 031 323 83 96 Fax: 031 323 03 69 e-mail: Internet: www.bafu.admin.ch/biotechnologie/index.html?lang=de
- Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Bundesversammlung hat am 18. Juni 2010 der Änderung des CO2-Gesetzes zugestimmt und die Kompensationspflicht für fossil-thermische Kraftwerke gesetzlich verankert. Der vorliegende Ausführungserlass konkretisiert diese gesetzlichen Bestimmungen.
Verfahren eröffnet am: 02.08.2010 Frist abgelaufen am: 01.10.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Junker, Isabel Tel: 031 325 18 57
- Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen
Anhörung
Behörde: Departement
In Umweltzonen dürfen nur vergleichsweise emissionsarme Fahrzeuge verkehren. Mit der Einrichtung solcher Zonen soll die Belastung der Umwelt durch Emissionen aus dem Strassenverkehr reduziert werden. Eine Änderung der Signalisationsverordnung und die neue Verordnung über die Umweltzonenvignette verschaffen den Kantonen die dafür erforderlichen Instrumente.
Verfahren eröffnet am: 27.08.2010 Frist abgelaufen am: 26.11.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Peter Toscan Tel: 031 323 42 73 Fax: 031 323 23 03 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
- Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Identifizierung und Überprüfung geeigneter Standortgebiete für die Lagerung von radioaktiven Abfällen aufgrund von sicherheitstechnischen und geologischen Kriterien sowie raumplanerische Festlegungen im Hinblick auf Etappe 2.
Verfahren eröffnet am: 01.09.2010 Frist abgelaufen am: 30.11.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Omar El Mohib Tel: 031 322 54 66 Fax: 031 323 25 00 e-mail: Internet: www.bfe.admin.ch/radioaktiveabfaelle/anhoerung
- 08.520 Parlamentarische Initiative. Abschaffung der Fahrradnummer
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Im Vorentwurf zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes, der in Erfüllung der parlamentarischen Initiative 08.520 (Abschaffung der Fahrradnummer) ausgearbeitet worden ist, schlägt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates vor, das im Strassenverkehrsgesetz vorgesehene Obligatorium für eine Fahrradversicherung aufzuheben und im Gegenzug die Deckungspflicht des Nationalen Garantiefonds anzupassen.
Verfahren eröffnet am: 04.02.2010 Frist abgelaufen am: 31.03.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2010 1113 (23.02.2010)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Fragenkatalog
SR 741.01
Auskünfte bei: Pascal Blanc Tel: 031 323 42 54 Fax: 031 323 23 03 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
- 09.474 Pa.Iv. UREK-SR. Flexibilisierung der Waldflächenpolitik
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Es soll eine Änderung des Bundesgesetzes über den Wald erlassen werden mit dem Ziel, in Gebieten mit einer Zunahme der Waldfläche Konflikte mit landwirtschaftlichen Vorrangflächen, ökologisch oder landschaftlich wertvollen Gebieten sowie dem Hochwasserschutz zu beseitigen; dies durch eine Flexibilisierung der Pflicht zum Rodungsersatz in den betroffenen Gebieten sowie durch die teilweise Aufhebung des dynamischen Waldbegriffs. Dabei soll die Gesamtwaldfläche nicht reduziert und am Rodungsverbot festgehalten werden.
Verfahren eröffnet am: 15.09.2010 Frist abgelaufen am: 15.12.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage und Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Bruno Röösli Tel: 031 323 84 07 e-mail:
- 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Mit Änderungen des Mineralölsteuergesetzes und des Umweltschutzgesetzes sollen die indirekten, negativen Auswirkungen bei der Produktion von biogenen Treibstoffen gebührend berücksichtigt und möglichst vermieden werden. Die Vorlage sieht vor, die Kriterien für die Steuererleichterung von biogenen Treibstoffen zu erweitern. Zudem wird der Bundesrat verpflichtet, bei Bedarf eine Zulassungspflicht für biogene Treib- und Brennstoffe einführen.
Verfahren eröffnet am: 25.11.2010 Frist abgelaufen am: 10.03.2011
SR 641.61 | SR: SR 814.01
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Lionel Cretegny Tel: 031 323 27 06 e-mail:
- Änderung von Art. 13 Abs. 3 Bst. b der Stromversorgungsverordnung (StromVV) und dem neuen Anhang 1
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Teilweise schriftliches und konferenzielles Verfahren
Die vorgesehenen Änderungen betreffen den Kapitalkostensatz für das eingesetzte Kapital der Stromnetzbetreiber. Für das Kapital, das in vorhandenen Stromnetzen gebunden ist oder das in neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine risikogerechte Entschädigung, einerseits für die Bereitstellung des Kapitals und andererseits für das Verlustrisiko, das er damit eingeht. Diese risikogerechte Entschädigung entspricht einem kalkulatorischen Zinssatz, in der Fachsprache abgekürzt WACC genannt.
Verfahren eröffnet am: 21.01.2010 Frist abgelaufen am: 15.02.2010
SR 734.71
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Anmeldeformular
Ergebnis: Protokoll | Bericht
Auskünfte bei: Rütschi Christian Tel: 031 322 54 19 Fax: 031 322 25 00 e-mail: Internet: www.bfe.admin.ch
- Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Anlass für die vorliegende Anhörung bilden die Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR). Die Änderungen des internationalen Rechts bedingen auch eine Anpassung des nationalen Rechts. Davon betroffen ist der Anhang 1 der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR). Zudem werden mit M 208 und 216 zwei multilaterale Vereinbarungen in Anhörung gegeben.
Verfahren eröffnet am: 10.05.2010 Frist abgelaufen am: 28.06.2010
SR (geplant): SR 741.621
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung | Vorlage Multilaterale Vereinbarung M 216 | Vorlage Multilaterale Vereinbarung M 208 | Vorlage und Bericht SDR | Bericht ADR | Begleitschreiben | Adressatenliste | Fragebogen
Auskünfte bei: Beat Schmied Tel: 031 322 38 69 Fax: 031 323 23 03 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
- Revision der Ausführungserlasse im Zusammenhang mit der Teilrevision des Luftfahrtgesetzes
Anhörung
Behörde: Amt
In der Herbstsession wird voraussichtlich die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Luftfahrt vom 21. Dezember 1948 (Luftfahrtgesetz, LFG; SR 748.0) abgeschlossen. Gleichzeitig müssen zahlreiche Ausführungserlasse zum LFG revidiert werden. Diese Änderungen sollen zeitgleich mit dem revidierten LFG in Kraft treten und liegen nun als Entwurf vor.
Verfahren eröffnet am: 13.08.2010 Frist abgelaufen am: 15.10.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 15 | Vorlage 14 | Vorlage 1 | Vorlage 13 | Vorlage 12 | Vorlage 11 | Vorlage 10 | Vorlage 9 | Vorlage 8 | Vorlage 7 | Vorlage 6 | Vorlage 5 | Vorlage 4 | Vorlage 3 | Vorlage 2 | Bericht | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Rocheray Frédéric Tel: 031 325 90 97 Fax: 031 325 92 12 e-mail: Internet: www.bazl.admin.ch
- Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen für den Einsatz der Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr, deren Aus- und Weiterbildung, Ausrüstung, Bewaffnung und Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden sowie die Aufsicht durch das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Verfahren eröffnet am: 21.09.2010 Frist abgelaufen am: 20.11.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Wilhelm Amacker Tel: 031 324 90 05 Fax: 031 322 76 99 e-mail: Internet: www.bav.admin.ch
- Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die NZV soll in verschiedenen Bereichen (Streckensperrungen, Prioritätenordnung, Berechnung des Deckungsbeitrags, Bietverfahren bei Bestellung derselben Trasse durch verschiedene Unternehmen u.a.) aktualisiert und präzisiert werden.
Verfahren eröffnet am: 09.11.2010 Frist abgelaufen am: 26.11.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht, Begleitschreiben und Adressatenliste
Auskünfte bei: Beat von Känel Tel: 031 324 63 38 Fax: 031 322 59 87 e-mail: Internet: www.bav.admin.ch
- Änderung der Energieverordnung (Übergangsregelung für elektrische Geräte)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Im Zusammenhang mit den Gerätevorschriften, die per 1. Januar 2010 in Kraft traten, soll es eine weitere Übergangsfrist bis Ende 2011 für den Abverkauf von Geräten aus Warenlagern geben.
Verfahren eröffnet am: 16.11.2010 Frist abgelaufen am: 29.11.2010
SR 730.0
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Ergebnissbericht
Auskünfte bei: Felix Frey, Bereichsleiter Elektrogeräte Tel: 031 322 56 44 Fax: 031 323 25 00 e-mail: Internet: www.bfe.admin.ch
- Teilrevision der Fahrtschreiberkarten-Verordnung (FKRV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Teilweise schriftliches und konferenzielles Verfahren
Die geltende Fahrtschreiberkarten-Verordnung wird an das neue, beschleunigte und vereinfachte Verfahren angepasst. Dafür wird es einerseits zentralisiert und werden zudem künftig Online-Bestellungen der Fahrtschreiberkarten möglich. Die Gebühren werden entsprechend gesenkt.
Verfahren eröffnet am: 19.11.2010 Frist abgelaufen am: 22.12.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage_3 | Vorlage_2 | Vorlage_1 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht 2 | Bericht 1
Auskünfte bei: Binggeli Daniel Tel: 031 323 73 54 Fax: 031 324 29 19 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch