Abgeschlossene Vernehmlassungen und Anhörungen
Verfahren eröffnet im Jahre 2009
BundeskanzleiEidgenössisches Departement des Innern
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Eidgenössisches Finanzdepartement
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Bundeskanzlei
- Bundesgesetz über die politischen Rechte (Bedingter Rückzug von Volksinitiativen)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Die Vorlage will neu ermöglichen, dass Initiantinnen und Initianten eine Volksinitiative bedingt zurückziehen können, falls ein indirekter Gegenvorschlag vorliegt. Scheitert dieser indirekte Gegenvorschlag in einer allfälligen Referendumsabstimmung, dann soll die Volksinitiative doch noch zur Abstimmung kommen können. Dadurch soll vermieden werden, dass der Initiant in Ungewissheit über das Schicksal des indirekten Gegenvorschlags über den Rückzug ihrer Initiative entscheiden müssen.
Verfahren eröffnet am: 30.03.2009 Frist abgelaufen am: 24.04.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 2279 (07.04.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 161.1
Auskünfte bei: Ruth Lüthi / Hans-Urs Wili Tel: 031 322 98 04 / 031 322 37 49 Fax: 031 322 98 67 e-mail:
Eidgenössisches Departement des Innern
- Teilrevision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Kreis der versicherten Personen wird angepasst um die Reformen der Armee und des Zivilschutzes zu berücksichtigen. Die Leistungen werden überprüft und teilweise denjenigen der Unfallversicherung angeglichen. Mit dieser Revision sollen innerhalb der Suva, welche auch die Militärversicherung führt, grössere Synergien im Verwaltungsbereich und längerfristig Einsparungen von rund 10 Mio. Franken pro Jahr erreicht werden.
Verfahren eröffnet am: 14.01.2009 Frist abgelaufen am: 01.05.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 571 (27.01.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 833.1
Auskünfte bei: Pierre-André Clerc Tel: 031 323 87 41 Fax: 031 323 00 60 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
- Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Mit einer einheitlichen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) sollen Unternehmen eindeutig identifiziert werden, um den Informationsaustausch in administrativen und statistischen Prozessen zu verbessern. Diese schafft die Voraussetzung für den vereinfachten elektronischen Datenaustausch und dient der administrativen Entlastung der Unternehmen. Darüber hinaus ist die UID eine Rahmenbedingung für die Entwicklung des E-Government in der Schweiz.
Verfahren eröffnet am: 28.01.2009 Frist abgelaufen am: 29.04.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 649 (10.02.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Martin Meier Tel: 032 867 23 38 Fax: 032 713 62 63 e-mail: Internet: www.uid.bfs.admin.ch
- Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Revision hebt das bisherige Verbot der Präimplantationsdiagnostik im Fortpflanzungsmedizingesetz auf. Unter Beachtung des Grundsatzes der Menschenwürde definiert sie strenge Rahmenbedingungen, unter denen die PID für betroffene Paare zugänglich sein soll, und stellt ihre Anwendung zu anderen Zwecken unter Strafe.
Verfahren eröffnet am: 18.02.2009 Frist abgelaufen am: 18.05.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 1118 (03.03.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Auswertungsformular
Ergebnis: Bericht
SR 810.11
Auskünfte bei: Matthias Till Bürgin Tel: 031 324 85 44 Fax: 031 322 62 33 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
- Dringliche Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Konferenzielles Verfahren
Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und die für das nächste Jahr angekündigten Prämienerhöhungen in der Krankenversicherung erfordern rasch wirksame Massnahmen zur Kostendämpfung. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bereitet deshalb zurzeit eine dringliche KVG-Revision vor, die bereits Ende Mai 2009 vom Bundesrat verabschiedet und dem Parlament unterbreitet werden soll. Diese Revision soll vom Parlament in einem Sonderverfahren beraten werden und auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Verfahren eröffnet am: 06.05.2009 Frist abgelaufen am: 13.05.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 3359 (19.05.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Unterlagen | Einladung | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 832.10
Auskünfte bei: Marie-Thérèse Furrer Tel: 031 323 70 68 Fax: 031 322 90 20 e-mail:
- Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die 6. IV-Revision ist nach der 5. IV-Revision und der IV-Zusatzfinanzierung der dritte Schritt eines ausgewogenen Sanierungsplans der Invalidenversicherung. Damit soll ab 2018 das Defizit der IV beseitigt und die Rechnung ausgeglichen sein.
Verfahren eröffnet am: 17.06.2009 Frist abgelaufen am: 15.10.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 4813 (30.06.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 831.20
Auskünfte bei: Schär Barbara Tel: 031 322 90 13 Fax: 031 322 37 15 e-mail: Internet: www.bsv.admin.ch
- Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Es handelt sich um ein auf 8 Jahre befristetes Impulsprogramm, mit dem die Schaffung von neuen Plätzen für die Tagesbetreuung von Kindern gefördert werden soll, damit die Eltern Familie und Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung besser vereinbaren können. Der Vorentwurf über die Änderung des Gesetzes schlägt eine Verlängerung des Programms um 4 Jahre bis zum 31. Januar 2015 vor. Zusätzlich wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es dem Bund erlaubt, innovative Projekte der Kantone und Gemeinden im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen.
Verfahren eröffnet am: 01.07.2009 Frist abgelaufen am: 15.10.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 5150 (14.07.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 861
Auskünfte bei: Marc Stampfli / Barbara von Kessel-Regazzoni Tel: 031 322 90 79 / 031 323 58 79 Fax: 031 322 04 75 e-mail:
- Revision des Lebensmittelgesetzes
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das geltende Lebensmittelgesetz vom 9. Oktober 1992 wird an das Recht über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände der EG angeglichen. Die Revision soll in einem zweiten Schritt die Teilnahme der Schweiz an den Systemen der Lebensmittel- und der Produktsicherheit der EG ermöglichen und dazu beitragen, den Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum zu erleichtern.
Verfahren eröffnet am: 01.07.2009 Frist abgelaufen am: 16.10.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 5149 (14.07.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Fürstentum Liechtenstein | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 817.0
Auskünfte bei: Mark Stauber Tel: 031 322 95 59 Fax: 031 322 68 96 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
- Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Gestützt auf die Postulate Janiak (00.3469) und Wyss (00.3400 und 01.3350) und den Bericht des Bundesrates ("Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik") vom 27. August 2008 verfolgt die Totalrevision JFG insbesondere die folgenden Ziele: Verstärkung des Integrations- und Präventionspotenzials der Kinder- und Jugendförderung des Bundes durch Unterstützung offener und innovativer Formen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; gesetzliche Verankerung der Unterstützung der Eidgenössischen Jugendsession und Finanzierung von Massnahmen, welche die Beteiligung von Jugendlichen aus allen Bevölkerungsschichten an der Jugendsession fördern; Unterstützung der Kantone beim Aufbau und der konzeptuellen Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik; verstärkter Informations- und Erfahrungsaustausch mit Akteuren der Kinder- und Jugendpolitik.
Verfahren eröffnet am: 30.09.2009 Frist abgelaufen am: 15.01.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 6841 (13.10.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Andrea Binder Tel: 031 324 03 57 Fax: 031 324 06 75 e-mail:
- Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Im Rahmen der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes werden die bestehenden Marktzutrittsbestimmungen kritisch überprüft. Gleichzeitig soll die Sicherheit von Arzneimitteln verbessert und die Transparenz erhöht werden.
Verfahren eröffnet am: 21.10.2009 Frist abgelaufen am: 05.02.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 7602 (10.11.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Auswertungsformular
Ergebnis: Bericht
SR 812.21
Auskünfte bei: Matthias Enderle / Amedeo Cianci Tel: 031 324 50 41 / 031 322 63 19 Fax: 031 322 62 33 / 031 322 68 96 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
- Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Mit dem vorliegenden Entwurf zur Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (E-FIFG) wird in Erfüllung verschiedener parlamentarischer Vorstösse sowie der Entscheide zum Legislaturplan 2007-2011 eine Neufassung des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes vorgelegt.
Verfahren eröffnet am: 28.10.2009 Frist abgelaufen am: 28.02.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 7601 (10.11.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 420.1
Auskünfte bei: Gregor Haefliger Tel: 031 322 96 76 Fax: 031 32278 54 e-mail:
- Heilmittelverordnungspaket III
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die vorgezogene Revision des Heilmittelgesetzes (HMG, 1. Etappe), die Entwicklung der Gesetzgebung in der Schweiz und im Ausland sowie Veränderungen auf dem Medikamentenmarkt erfordern eine Anpassung der Bundesratsverordnungen. Das Heilmittelverordnungspaket III umfasst folgende Teilbereiche: Die Revision der Medizinprodukteverordnung, die Revision der Tierarzneimittelverordnung, die Ausführungsbestimmungen zur vorgezogenen Teilrevision des Heilmittelgesetzes (1. Etappe) sowie Ausführungsbestimmungen zu Art. 13 des Heilmittelgesetzes.
Verfahren eröffnet am: 06.03.2009 Frist abgelaufen am: 05.05.2009
SR 812.211 | SR: SR 812.212.1 | SR 812.212.21 | SR 812.212.27 | SR 812.213
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage PhaV | Vorlage VAM | Vorlage AMBV | Vorlage MepV | Vorlage TAMV | Bericht Ausführungsbestimmungen | Bericht MepV | Bericht TAMV | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Formular für die Stellungnahme
Ergebnis: Bericht VAM | Bericht
Auskünfte bei: Cianci Amedeo Tel: 031 322 63 19 Fax: 031 322 68 96 e-mail:
- Änderung des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (FamZG); Einrichtung eines Familienzulagenregisters
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 19. September 2008 soll im Rahmen einer Änderung des Familienzulagengesetzes die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung eines Familienzulagenregisters geschaffen werden. Dieses hat die Verhinderung des Doppelbezugs von Familienzulagen zum Ziel und soll den administrativen Aufwand beim Vollzug des Familienzulagengesetzes vermindern.
Verfahren eröffnet am: 13.03.2009 Frist abgelaufen am: 08.05.2009
SR 836.2
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Marc Stampfli / Giovanna Battagliero Tel: 031 322 90 79 / 031 322 92 32 Fax: 031 324 06 75 e-mail:
- Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)
Anhörung
Behörde: Departement
Mit den vorliegenden Änderungen der VORA werden die Bestimmungen der Gesetzesrevision umgesetzt und präzisiert.
Verfahren eröffnet am: 09.04.2009 Frist abgelaufen am: 31.05.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Hans Gisler Tel: 031 322 92 03 Fax: 031 322 90 20 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
- Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Das neue Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen bezweckt, dass Personen, die sich in geschlossenen Räumen aufhalten (Arbeitsplatz, öffentlich zugängliche Gebäude, Restaurants, usw.) vor Passivrauchen geschützt werden. Die darauf gestützte Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen und regelt insbesondere die Anforderungen an die Belüftung von Raucherräumen und Raucherbetrieben.
Verfahren eröffnet am: 23.06.2009 Frist abgelaufen am: 04.09.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Petra Baeriswyl Tel: 031 322 57 81 Fax: 031 324 46 48 e-mail:
- Änderung Art. 25b Arzneimittelverordnung / erweiterte Abgabekompetenz Drogisten
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der vorgeschlagenen Anpassung soll den Kantonen ein grösserer Handelsspielraum bei der Regelung der erweiterten Abgabekompetenz für Drogistinnen und Drogisten gewährt werden, bis mit der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) eine definitive und schweizweit einheitliche Regelung erlassen wird.
Verfahren eröffnet am: 29.09.2009 Frist abgelaufen am: 02.11.2009
SR 812.212.21
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Auskünfte bei: Nicole Baumann Tel: 031 322 67 85 Fax: 031 322 68 96 e-mail:
- Teilrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV) und der Verordnung des EDI über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV-EDI)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Seit der Inkraftsetzung der beiden Verordnungen am 1. April 2007 hat sich ein Revisionsbedarf ergeben, der mit den vorgesehenen Änderungen behoben werden soll (insbesondere betr. Ausnahmen bestimmer genetischer Untersuchungen von der Bewilligungspflicht sowie betr. die zuständige Stellen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Qualifikationen der Laborleitung und des Personals). Es ist geplant, die revidierten Verordnungen auf den 1. August 2010 in Kraft zu setzen.
Verfahren eröffnet am: 02.12.2009 Frist abgelaufen am: 29.01.2010
SR 810.122.1 | SR: SR 810.122.122
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Bericht 2 | Bericht 1 | Begleitschreiben | Adressatenliste | Auswertungsformular
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Nadine Keller Tel: 031 324 78 87 Fax: 031 322 62 33 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
- Revision Lebensmittelrecht 2009
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Ziele der Revision sind die Aufrechterhaltung der Äquivalenz zum EU-Recht und die Vermeidung von Handelshemmnissen.
Verfahren eröffnet am: 23.12.2009 Frist abgelaufen am: 01.03.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 9 | Vorlage 8 | Vorlage 7 | Vorlage 6 | Vorlage 1 | Vorlage 4 | Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 5 | Bericht 9 | Bericht 1 | Bericht 8 | Bericht 7 | Bericht 6 | Bericht 5 | Bericht 4 | Bericht 3 | Bericht 2 | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Mark Stauber Tel: 031 322 95 59 Fax: 031 322 95 74 e-mail: Internet: www.lm-revisionen.admin.ch
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
- Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Online-Zugriffe VOSTRA)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311) soll eine formell-rechtliche Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass die Einbürgerungsbehörden auf Stufe Kanton (nicht aber auf Gemeindeebene), gewisse Einheiten des Bundesamtes für Polizei sowie des Dienstes für Analyse und Prävention des VBS für genau definierte Zwecke online auf sämtliche Strafregisterdaten zugreifen können. Ziel der Vorlage ist es, die aktuelle Verordnungsregelung (vgl. Art. 21 Abs. 2, 3 und 4 VOSTRA-V; SR 331), welche bloss einen Probebetrieb rechtfertigt, ins StGB zu überführen.
Verfahren eröffnet am: 14.01.2009 Frist abgelaufen am: 20.04.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 574 (27.01.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Fragebogen
Ergebnis: Bericht
SR 311.0
Auskünfte bei: Patrick Gruber Tel: 031 324 95 28 Fax: 031 312 14 07 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/sicherheit/gesetzgebung/strafregister.html
- Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
In den vergangenen drei Jahren haben sich neue Probleme im Bereich der Asylverfahren ergeben. Diese sind insbesondere auf die steigenden Asylgesuchszahlen zurückzuführen. Mit der vorgeschlagenen Revision des Asyl- und Ausländergesetzes sollen die Verfahren beschleunigt und effizienter ausgestaltet werden. Ein weiterer Schwerpunkt der geplanten Teilrevision liegt in der konsequenten Bekämpfung von Missbräuchen.
Verfahren eröffnet am: 15.01.2009 Frist abgelaufen am: 15.04.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 573 (27.01.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Bundesverwaltungsgericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht 2 | Bericht 1
SR 142.20 | SR: SR 142.31
Auskünfte bei: Pascale Probst /Hanspeter Blum Tel: 031 325 11 39 / 031 325 10 75 Fax: 031 324 80 47 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
- Änderung des BG über die Ausländerinnen und Ausländer als indirekter Gegenvorschlag zur «Ausschaffungsinitiative»
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Änderung des Ausländergesetzes beinhaltet, dass die unbefristete und mit keinen Bedingungen verbundene Niederlassungsbewilligung generell nur bei einer erfolgreichen Integration erteilt werden soll. Bei schwerwiegenden Straftaten sollen ausländerrechtliche Bewilligungen konsequent widerrufen werden.
Verfahren eröffnet am: 15.01.2009 Frist abgelaufen am: 15.04.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 572 (27.01.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 142.20
Auskünfte bei: Olschewski Dirk Tel: 031 325 11 46 Fax: 031 324 80 47 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
- Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG): Sanierungsverfahren
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Nachlassverfahren des SchKG soll zum exklusiven Sanierungsverfahren und die Möglichkeit eines Konkursaufschubs in das Nachlassverfahren integriert werden. Damit stünde das Moratorium in Zukunft nicht nur der Aktiengesellschaft, sondern allen Unternehmensformen zur Verfügung. Gleichzeitig soll die Funktion der Nachlassstundung erweitert werden, die künftig nicht mehr zwingend in einem Nachlassvertrag oder Konkurs enden muss, sondern auch lediglich zu Stundungszwecken bewilligt werden kann. Hinzu kommen weitere punktuelle Verbesserungen, mit denen eine Sanierung in der Praxis erleichtert werden soll.
Verfahren eröffnet am: 28.01.2009 Frist abgelaufen am: 08.05.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 651 (10.02.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Bundesgericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 281.1
Auskünfte bei: David Rüetschi Tel: 031 322 44 18 Fax: 031 322 42 25 e-mail:
- Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Art. 220)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Nach dem Vorentwurf für eine Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches bleibt es auch nach einer Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht beider Elternteile. Das Gericht kann aber von Amtes wegen oder auf Antrag der Eltern oder eines Elternteils das Sorgerecht allein dem Vater oder der Mutter zuweisen. Der Entscheid muss zum Wohl des Kindes erfolgen. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, hängt die Lösung davon ab, ob das Kindesverhältnis zum Vater durch Anerkennung oder durch Klage begründet worden ist. Nach dem vorgeschlagenen neuen Artikel 220 des Schweizerischen Strafgesetzbuches droht auch jenem Strafe an, der sich weigert, ein Kind einer besuchsberechtigten Person zu übergeben.
Verfahren eröffnet am: 28.01.2009 Frist abgelaufen am: 30.04.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 650 (10.02.2009)
Unterlagen: Vorlage StGB | Vorlage ZGB | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 210 | SR: SR 311.0
Auskünfte bei: Eliane Rossier / Felix Schöbi Tel: 031 322 47 83 / 031 322 53 57 Fax: 031 322 42 25 e-mail:
- Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das am 1. Juli 2004 in Kraft getretene Übereinkommen ist die bisher einzige internationale Konvention, die sich mit Computerkriminalität befasst. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen des Übereinkommens bereits weitgehend. Es werden zwei Anpassungen im Bereich des Strafgesetzes sowie des Rechtshilfegesetzes vorgeschlagen.
Verfahren eröffnet am: 13.03.2009 Frist abgelaufen am: 30.06.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 1679 (24.03.2009)
Unterlagen: Vorlage und Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Bundesbeschluss
Ergebnis: Bericht
SR 351.1
Auskünfte bei: Candrian Andrea Tel: 031 322 97 92 Fax: 031 312 14 07 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/kriminalitaet.html
- Bundesgesetz über die Unternehmensjuristinnen und –juristen (Unternehmensjuristengesetz, UJG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Mit Berufsregeln für Unternehmensjuristinnen und -juristen will der Bundesrat die freie und sachliche unternehmensinterne Rechtsberatung stärken und damit einen Beitrag zu rechtskonformem unternehmerischem Handeln leisten. Die Einführung eines Berufsgeheimnisses stellt sicher, dass Unternehmen die Ergebnisse der Rechtsberatung nicht in Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren offenlegen müssen. Dem Berufsgeheimnis unterstehen allerdings nur die Korrespondenz, Gutachten und andere Dokumente im Zusammenhang mit der rechtsberatenden Tätigkeit.
Verfahren eröffnet am: 22.04.2009 Frist abgelaufen am: 31.07.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 3147 (05.05.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Bundesverwaltungsgericht | Begleitschreiben Bundesstrafgericht | Begleitschreiben Bundesgericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Michel Besson Tel: 031 323 07 12 Fax: 031 322 20 45 e-mail:
- Notenaustausch zwischen der Schweiz und der EU betreffend Übernahme des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Es geht um die Übernahme der Anforderungen, die sich aus dem Rahmenbeschluss 2008/977/JI ergeben. Der Rahmenbeschluss stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar. Die Vorlage beinhaltet hauptsächlich Änderungen des Datenschutzgesetzes, des Strafgesetzbuches und des Entwurfs des Bundesgesetzes über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und denjenigen der anderen Schengen-Staaten.
Verfahren eröffnet am: 13.05.2009 Frist abgelaufen am: 14.08.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 3501 (27.05.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Bundesbeschluss | Rahmenbeschluss | Notenaustausch
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Simone Füzesséry und Robert Baumann Tel: 031 322 47 44 e-mail:
- Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der der Rückführungsrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Richtlinie des Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger vom 16. Dezember 2008 (Rückführungsrichtlinie) stellt eine Schengen-Weiterentwicklung dar. Die Schweiz hat sich grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfordert eine Anpassung des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie des Asylgesetzes (AsylG) vom 26. Juni 1998. Die Änderungen tangieren die Bereiche Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen, Ausschaffung und Zwangsmassnahmen. Insbesondere muss die formlose Wegweisung durch ein formelles Wegweisungsverfahren ersetzt werden. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die maximale Haftdauer aller Haftarten nach Artikel 79 AuG. Nach geltendem Recht beträgt die Maximaldauer aller Haftarten 24 Monate. Neu wird die Haft noch bis zu einer Maximaldauer von 18 Monaten verlängert werden können.
Verfahren eröffnet am: 05.06.2009 Frist abgelaufen am: 05.09.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 4179 (16.06.2009)
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben interessierte Kreise | Adressatenliste | Amtsblatt der EU
Ergebnis: Bericht
SR 142.20 | SR: SR 142.31
Auskünfte bei: Hanspeter Blum Tel: 031 325 10 75 Fax: 031 324 80 47 e-mail:
- Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (Kinderbetreuungsverordnung; PAVO) und Adoptionsverordnung (AdoV)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Bundesrat will mit klaren rechtlichen Vorgaben das Wohl der Kinder gewährleisten, die in einer fremden Familie oder in einer Einrichtung betreut werden. Die Kinderbetreuungsverordnung will ein verständliches Arbeitsinstrument für die meistens nicht juristisch ausgebildeten Akteure im Pflegekinderwesen sein. Sie ist deshalb umfangreicher als die alte Pflegekinderverordnung. Sie bleibt aber eine Rahmenverordnung, die durch die kantonalen Gesetze ergänzt wird. Der besseren Verständlichkeit und Übersichtlichkeit dient auch der Vorschlag, die in der Pflegekinderverordnung enthaltenen Bestimmungen zur Aufnahme von Adoptivkindern mit der Verordnung über die Adoptionsvermittlung und der Verordnung über die Gebühren für Dienstleistungen bei internationalen Adoptionen in einer separaten Verordnung über die Adoption zusammenzufassen.
Verfahren eröffnet am: 05.06.2009 Frist abgelaufen am: 15.09.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 4180 (16.06.2009)
Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Bundesgerichte | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht 2 | Bericht 1
SR 211.222.338
Auskünfte bei: Judith Wyder Tel: 031 322 41 78 Fax: 031 322 42 25 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Bericht über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Einführung der Biometrie im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 vom 18. April 2008 stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes bezüglich der Aufenthaltstitel dar. In ihr werden die neuen Sicherheitselemente und biometrischen Merkmale festgelegt, die von den Mitgliedstaaten im einheitlichen Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige verwendet werden müssen. Die Umsetzung der Verordnung erfordert eine Anpassung des AuG und des BGIAA sowie der entsprechenden kantonalen Ausführungsbestimmungen.
Verfahren eröffnet am: 24.06.2009 Frist abgelaufen am: 07.10.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 5072 (07.07.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | EG-Verordnungen | Notenaustausch | Bundesbeschluss
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Favre Sandrine Tel: 031 325 85 07 Fax: 031 324 80 47 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
- Ergänzung des schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes betreffend rassistische Symbole
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Bei dieser Vorlage geht es um eine Ergänzung des StGB bzw. des MStG mit neuen Bestimmungen, welche die öffentliche Verwendung, Verbreitung, Herststellung, Lagerung sowie Ein- und Ausfuhr von rassistischen Symbolen unter Strafe stellen.
Verfahren eröffnet am: 01.07.2009 Frist abgelaufen am: 31.10.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 5151 (14.07.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 311.0 | SR: SR 321.0
Auskünfte bei: André Riedo Tel: 031 322 41 03 Fax: 031 312 14 07 e-mail:
- Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren. Verordnung über die Anpassung von Verordnungen an die Schweizerische Zivilprozessordnung
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO), die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) und eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) sehen vor, dass Parteien Eingaben bei Gerichten oder Behörden auch in elektronischer Form einreichen können (so insbesondere Art. 130 ZPO, Art. 33a SchKG, Art. 110 StPO). Der Bundesrat wird jeweils ermächtigt, das Format der Übermittlung zu bestimmen. Sodann hat der Bundesrat für Gerichtsurkunden und Parteieingaben Formulare zur Verfügung zu stellen (Art. 400 Abs. 2 ZPO), wobei er diese Kompetenz dem Bundesamt für Justiz übertragen kann (Art. 400 Abs. 3 ZPO).
Verfahren eröffnet am: 20.07.2009 Frist abgelaufen am: 30.09.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Formular 08 | Formular 05 | Formular 04 | Formular 03 | Formular 02 | Formular 09 | Formular 10 | Formular 01 | Formular 06 | Formular 07 | Formular 11
Auskünfte bei: Urs Paul Holenstein Tel: 031 323 53 36 Fax: 031 322 37 46 e-mail: Internet: www.rechtsinformatik.admin.ch
- Bundesgesetz über eine Teilrevision des Zivilgesetzbuches, des Obligationenrechts und der Zivilprozessordnung (Nachrichtenlose Vermögenswerte)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Umschreibung im Privatrecht der Pflichten der Finanzintermediäre, die den Kontakt zu ihren Kunden verloren haben, und des Verfahrens, das nach dreissig Jahren zur Liquidation nachrichtenloser Vermögenswerte und zur Verteilung des Erlöses an den Staat führt.
Verfahren eröffnet am: 26.08.2009 Frist abgelaufen am: 30.11.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 5939 (08.09.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 210 | SR: SR 220
Auskünfte bei: Felix Schöbi Tel: 031 322 53 57 Fax: 031 322 42 25 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Teilnahme am Aussengrenzenfonds
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Beim Aussengrenzenfonds handelt es sich um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung insbesondere jener Schengen-Mitgliedstaaten, welche aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen auf Dauer hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern sowie die illegale Einreise zu verringern. Für den Zeitraum vom 1.1.2007 - 31.12.2013 wurde für den Aussengrenzenfonds ein Gesamtbetrag von 1’820 Millionen Euro festgesetzt. Für die Schweiz beträgt dieser Beitrag jährlich durchschnittlich 15 Millionen Franken. Die Schweiz kann ihrerseits Projekte in der Höhe von jährlich 3 bis 5 Millionen über den Aussengrenzenfonds finanzieren lassen.
Verfahren eröffnet am: 11.09.2009 Frist abgelaufen am: 11.12.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 6225 (22.09.2009)
Unterlagen: Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Zusatzvereinbarung (englisch) | Bundesbeschluss
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Perriard Chantal Tel: 031 325 85 99 Fax: 031 324 80 47 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
- Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes betreffend die organisierte Suizidhilfe
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Strafgesetzbuch (Art. 115 StGB) und das Militärstrafgesetz (Art. 119 MStG) werden ergänzt mit Regelungen der organisierten Suizidbeihilfe. Es werden 2 Varianten unterbreitet: Die Festlegung von Sorgfaltspflichten als Voraussetzung für die Straflosigkeit der organisierten Suizidhilfe sowie ein Verbot der organisierten Suizidhilfe.
Verfahren eröffnet am: 28.10.2009 Frist abgelaufen am: 01.03.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 8004 (24.11.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 311.0 | SR: SR 321.0
Auskünfte bei: Alexis Schmocker Tel: 031 322 76 43 Fax: 031 32 241 07 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes (Polizeiaufgabengesetz)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Im neuen Erlass sollen die allgemeinen polizeilichen Aufgaben und Befugnisse auf Stufe Bund umfassend geregelt werden. Soweit bereits bestehendes Recht im neuen Gesetz zusammengeführt wird, lässt sich mit dem Erlass die heutige rechtssystematische Zersplitterung des Polizeirechts auf Stufe Bund überwinden. Die Rechtsnormen werden nötigenfalls ergänzt, aktualisiert und konkretisiert. Punktuell wird, innerhalb der Bundeskompetenzen, neues Recht geschaffen. So wird den spezialgesetzlichen Bestimmungen zur Polizeikooperation und zur polizeilichen Informationshilfe, die nun zusammengezogen sind, ein Allgemeiner Teil vorangestellt, der die Grundsätze dieser Zusammenarbeit regelt.
Verfahren eröffnet am: 27.11.2009 Frist abgelaufen am: 15.03.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 8478 (08.12.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Konkordanztabelle
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Christian Linsi Tel: 031 324 90 14 Fax: 031 324 03 62 e-mail: Internet: www.fedpol.admin.ch
- Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz, ZeugSG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Konvention sieht gegenüber dem von der Schweiz bereits ratifizierten UNO-Protokoll zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels in den Bereichen Opfer- und Zeugenschutz verbindlichere Bestimmungen sowie einen unabhängigen Überwachungsmechanismus vor. Die schweizerische Rechtsordnung steht mit dem Inhalt des Übereinkommens weitgehend in Einklang. Regelungsbedarf besteht im Bereich des ausserprozessualen Zeugenschutzes für erheblich gefährdete Verfahrensbeteiligte. Der Gesetzesentwurf soll die Lücke schliessen und schafft die Strukturen und rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Zeugenschutzprogrammen.
Verfahren eröffnet am: 27.11.2009 Frist abgelaufen am: 15.03.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 8477 (08.12.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Bundesbeschluss | Übereinkommen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Marc Juillerat Tel: 031 324 45 93 Fax: 031 324 03 62 e-mail: Internet: www.fedpol.admin.ch
- Totalrevision Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Vorsorgeausgleich bei Scheidung)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Revidiert werden sollen die Bestimmungen über den Vorsorgeausgleich des Zivilgesetzbuches (Art. 122-124 ZGB) des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) und des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Erreicht werden soll damit namentlich eine bessere Absicherung von Ehepaaren, die sich erst nach Eintritt eines Vorsorgefalls scheiden lassen.
Verfahren eröffnet am: 16.12.2009 Frist abgelaufen am: 31.03.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 9151 (30.12.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Bundesgerichte | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 210
Auskünfte bei: Felix Schöbi Tel: 031 322 53 57 Fax: 031 322 42 25 e-mail: Internet: bj.admin.ch
- Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer in Bezug auf den Ersatz von Nichteintretensentscheiden
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Im Rahmen der vom 15. Januar 2009 bis zum 15. April 2009 durchgeführten Vernehmlassung zum Entwurf der Revision des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20) wurde von verschiedenen Vernehmlassungsadressaten auf die unübersichtliche und schwer verständliche Systematik der Nichteintretenstatbestände mit den dazugehörenden Ausnahmebestimmungen hingewiesen und vorgeschlagen, anstelle des Nichteintretensverfahrens grundsätzlich ein beschleunigtes materielles Verfahren vorzusehen. Aufgrund des am 1. April 2004 in Kraft getretenen Entlastungsprogramms 2003 (EP03) wurde eine neue Regelung eingeführt, wonach Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden und bei Bedarf nur noch Nothilfe erhalten (Sozialhilfestopp). Seit dem 1. Januar 2008 gilt der Sozialhilfestopp nun auch für Personen mit einem rechtskräftig abgelehnten materiellen Asylentscheid. Damit ist einer der wesentlichsten Unterschiede zwischen Nichteintretensverfahren und materiellen Verfahren weggefallen. Angesichts dieser Ausgangslage ist eine Anpassung und Vereinfachung des bestehenden Nichteintretensverfahrens gerechtfertigt. Die vom EJPD eingesetzte Expertenkommission hat einen Änderungsvorschlag ausgearbeitet, wonach zwischen einem Nichteintretensverfahren wie bisher mit einer Beschwerdefrist von 5 Tagen und einem einheitlichen materiellen Asylverfahren mit einer generellen Beschwerdefrist von neu 15 Tagen unterschieden wird (bisher 30 Tage). Als flankierende Massnahme zur Verbesserung des Rechtsschutzes von Asylsuchenden soll neu anstelle der Hilfswerksvertretung bei Anhörungen eine Beitragsleistung des Bundes an eine allgemeine Verfahrens- und Chancenberatung für Asylsuchende vorgesehen werden.
Verfahren eröffnet am: 16.12.2009 Frist abgelaufen am: 22.03.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 9150 (30.12.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Gericht | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Parteien | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 142.31
Auskünfte bei: Dieffenbacher Albrecht / Probst Pascale Tel: 031 325 95 42; 031 325 11 39 Fax: 031 324 80 47 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html
- Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes bezweckt die Herstellung der Kohärenz mit dem neuen Ausländergesetz hinsichtlich der Anforderungen an den Integrationsgrad und der Sprachkenntnisse; die Verbesserung der Entscheidgrundlagen und einer damit einhergehenden Sicherstellung, dass nur gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erhalten; die Reduktion des administrativen Gesamtaufwandes für den Bund durch Vereinfachung und Harmonisierung der Abläufe und Klärung der Rollen im Einbürgerungsverfahren.
Verfahren eröffnet am: 16.12.2009 Frist abgelaufen am: 22.03.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 9149 (30.12.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Fragenkatalog
Ergebnis: Ergebnisbericht
SR 141.0
Auskünfte bei: Brigitte Minikus Tel: 031 322 43 75 Fax: 031 323 43 37 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
- Übernahme des Schengener Visa Information Systems
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Schweiz muss zwei Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands über das Visa-Informationssystem übernehmen: Die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 sowie den Beschluss 2008/633/JI. Aufgrund der Übernahme dieser europäischen Rechtsakte muss das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) angepasst werden.
Verfahren eröffnet am: 24.02.2009 Frist abgelaufen am: 16.03.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone | Ratsbeschluss | Bundesbeschluss | Notenaustausch 2 | Notenaustausch 1
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Sandrine Favre Tel: 031 325 85 07 Fax: 031 323 42 00 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/rechtsgrundlagen/laufende_gesetzgebungsprojekte/anhoerung_uebernahme.html
- Teilrevision der Eichgebührenverordnung
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Verordnung vom 23. November 2005 über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (Eichgebührenverordnung; SR 941.298.1) regelt sowohl die Gebühren, welche die kantonalen Vollzugsorgane für das Messwesen und die ermächtigten Eichstellen für das Eichen von Messmitteln erheben, als auch die Anteile, die davon Bund und Kantonen für deren Aufwendungen zufliessen. Eichgebühren sind eine Abgeltung für Dienstleistungen, die von den kantonalen Eichmeistern und den privatwirtschaftlich organisierten Eichstellen erbracht werden. Im Interesse einer landesweit einheitlichen, transparenten Regelung der Preise für Eichungen werden die entsprechenden Gebührentarife vom Bundesrat erlassen. Sowohl die Stundenansätze für Gebühren, die nach Zeitaufwand berechnet werden, als auch die entsprechenden Gebührenansätze für die einzelnen Messmittel sind seit 1999 nicht mehr an die Teuerung angepasst worden. Die Teilrevision der Eichgebührenverordnung umfasst daher neu eine Indexklausel. Zudem werden die von den Eichstellen an das Bundesamt zu entrichtenden Anteile grundsätzlich und einheitlich als Prozentsatz bzw. Prozentbetrag angegeben.
Verfahren eröffnet am: 14.04.2009 Frist abgelaufen am: 05.05.2009
SR 941.298.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
- Bundesgesetz über die Koordination des Asyl- und des Auslieferungsverfahrens
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die vorgeschlagene Gesetzesrevision soll zu einer besseren Koordination der Asyl- und der Auslieferungsverfahren führen. Koordinationsbedarf besteht dann, wenn ein Auslieferungsbegehren, welches Aussicht auf Erfolg hat, gegen eine Person vorliegt, die in der Schweiz einen Asylantrag stellt oder gestellt hat.
Verfahren eröffnet am: 29.06.2009 Frist abgelaufen am: 28.08.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Offner Astrid Tel: 031 322 53 67 Fax: 031 322 53 80 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Teilrevision der Verordnung vom 27. November 2000 über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffverordnung, SprstV; SR 941.411)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Anpassung an EG-Richtlinien 2007/23/EG vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände, und 2008/43/EG vom 4. April 2008 zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke gemäss der Richtlinie 93/15/EWG.
Verfahren eröffnet am: 01.07.2009 Frist abgelaufen am: 11.09.2009
SR 941.411
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Boss Françoise Tel: 031 325 42 19 Fax: 031 312 25 79 e-mail:
- Anpassung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Übernahme des EG-Visakodex (Schengen-Weiterentwicklung) erfordert eine Anpassung des schweizerischen Visumverfahrens. Auf Verordnungsstufe müssen die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) sowie die Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (GebV-AuG) angepasst werden.
Verfahren eröffnet am: 16.12.2009 Frist abgelaufen am: 15.01.2010
SR 142.204 | SR: SR 142.209
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Perriard Chantal Tel: 031 325 85 99 Fax: 031 324 80 47 e-mail:
- 05.404 Parlamentarische Initiative. Verbot von sexuellen Verstümmelungen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Die Kommission beantragt die Einführung eines neuen, spezifischen Straftatbestandes der Verstümmelung weiblicher Genitalien. Damit sollen die mit der heute geltenden, nicht für alle Formen von Genitalverstümmelung einheitlichen Rechtslage einhergehenden Abgrenzungs- und Beweisschwierigkeiten überwunden und ein eindeutiges Signal der Ächtung dieser gravierenden Menschenrechtsverletzungen gesetzt werden. Zudem soll eine im Ausland begangene Verstümmelung weiblicher Genitalien in der Schweiz auch dann bestraft werden können, wenn sie am Tatort nicht strafbar ist.
Verfahren eröffnet am: 16.03.2009 Frist abgelaufen am: 22.06.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 1680 (24.03.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 311.0
Auskünfte bei: Christine Hauri Tel: 031 325 15 17 Fax: 031 312 14 07 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- 08.407 n Parlamentarische Initiative. Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Durch die Vorlage soll das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) so geändert werden, dass auch Personen aus Nicht-EU/-EFTA-Staaten mit einem Schweizer Hochschulabschluss auf dem Arbeitsmarkt zugelassen werden, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interesse ist. Weiter soll bei der Zulassung zu einer tertiären Aus- oder Weiterbildung auf die Voraussetzung der „gesicherten Wiederausreise“ verzichtet werden. Schliesslich sollen solche Bildungsaufenthalte bei einer späteren Erteilung einer Niederlassungsbewilligung unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich angerechnet werden.
Verfahren eröffnet am: 22.06.2009 Frist abgelaufen am: 15.10.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 5071 (07.07.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Albrecht Dieffenbacher / Stefan Wiedmer Tel: 031 325 95 42 / 031 322 88 74 Fax: 031 325 86 82 / 031 322 98 67 e-mail:
- 08.432 n Parlamentarische Initiative. Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Durch die Vorlage sollen Personen der dritten Ausländergeneration erleichtert eingebürgert werden können. Nachdem bereits ihre Grosseltern in die Schweiz eingewandert und ihre Eltern in der Schweiz aufgewachsen sind, sind sie faktisch keine Ausländerinnen und Ausländer mehr, sondern fühlen sich in der Regel als Schweizerinnen und Schweizer. Die Vorlage sieht im Unterschied zu der im Jahre 2004 knapp gescheiterten Vorlag aber keinen Automatismus der Einbürgerung aufgrund der Geburt in der Schweiz („ius soli“) vor; es braucht einen Antrag und damit eine willentliche Erklärung der Eltern oder der betroffenen Person selbst. Obwohl die vorgeschlagene Lösung keine automatische Einbürgerung bei Geburt im Sinne eines „ius soli“ vorsieht, wird die Erteilung des Bürgerrechts letztlich dennoch von der Geburt in der Schweiz abhängig gemacht. Die vorgeschlagene Änderung des Bürgerrechtsgesetzes setzt daher eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung voraus.
Verfahren eröffnet am: 09.11.2009 Frist abgelaufen am: 15.02.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 8003 (24.11.2009)
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
SR 101 | SR: SR 141.0
Auskünfte bei: Urs Fischli; Joelle Rieder Tel: 031 323 43 72; 031 322 88 74 Fax: 031 323 43 37; 031 322 98 67 e-mail:
- 05.412 Parlamentarische Initiative. Unrechtmässige Verwendung von Vermögenswerten, die durch nicht arglistige Täuschung erlangt wurden. Strafverfolgung
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Die Kommission beantragt, Artikel 141bis des Strafgesetzbuches (StGB) in der Weise zu ändern, dass nicht mehr auf den Willen des Täters abgestellt wird, sondern darauf, dass der Täter im Zeitpunkt des Zugangs keinen Rechtsanspruch auf die ihm zugekommenen Vermögenswerte hatte. Damit will die Kommission die heute unbefriedigende Rechtslage ändern. Gemäss geltendem Recht macht sich strafbar, wer Vermögenswerte unrechtmässig verwendet, die ihm ohne seinen Willen und ohne sein Zutun – typischerweise durch eine Fehlüberweisung – zugekommen sind (Artikel 141bis StGB). Gemäss der Rechtsprechung bleibt hingegen straflos, wer eine Fehlüberweisung durch eine Täuschung selber veranlasst oder zu ihr beigetragen hat, sofern Arglist und damit Betrug (Art. 146 StGB) ausscheidet. Eine Minderheit will den geltenden Artikel 141bis StGB aufheben.
Verfahren eröffnet am: 01.12.2009 Frist abgelaufen am: 15.03.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste
Auskünfte bei: Herr Gilbert Mauron Tel: 031 322 78 02 Fax: 031 312 14 07 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Inkraftsetzung Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) sowie Änderung der Ausführungsverordnung (VWIS) im Zusammenhang mit Massnahmen gegen Hooliganismus
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die geltende VWIS vom 27. Juni 2001 ist an das vom Parlament bereits verabschiedete Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) anzupassen. Die Änderung des BWIS soll gleichzeitig mit derjenigen der VWIS auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Verfahren eröffnet am: 18.05.2009 Frist abgelaufen am: 19.06.2009
SR 120 | SR: SR 120.2
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht
Auskünfte bei: Stadler Annamaria Tel: 031/ 323 07 00 Fax: 031/ 312 25 79 e-mail: Internet: www.fedpol.ch
- Zivilstandsverordnung (ZStV) und Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Technische Anpassungen im Zusammenhang mit der Informatisierung, ohne eigentliche Änderungen des bestehenden Systems.
Verfahren eröffnet am: 09.11.2009 Frist abgelaufen am: 15.01.2010
SR 211.112.2
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage ZStGV | Vorlage ZStV | Bericht ZStGV | Bericht ZStV | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Michel Montini Tel: 031 322 58 61 Fax: 031 324 26 55 e-mail:
- Verordnung vom 24. September 2004 über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung, VSBG)
Anhörung
Behörde: Behördenkommission
Revision der Art. 82 und 83 VSBG; Abgabesatz für Spielbanken mit einer Konzession A.
Verfahren eröffnet am: 24.04.2009 Frist abgelaufen am: 15.06.2009
SR 935.521
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben interessierte Kreise
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: David Steiner Tel: 031 323 73 45 Fax: 031 323 12 06 e-mail: Internet: www.esbk.admin.ch
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
- Änderung des Militärgesetzes im Zusammenhang mit der Botschaft zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst im Ausland zur Unterstützung der Operation NAVFOR Atalanta der Europäischen Union sowie zur Änderung des Militärgesetzes
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Konferenzielles Verfahren
Der Bundesrat hat am 25. Februar 2009 entschieden, unter Vorbehalt der Zustimmung des Parlaments, der internationalen Militäroperation NAVFOR/Atalanta der EU Schweizer Armeeangehörige zum Schutz von Schiffen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen und von Schweizer Handelsschiffen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament eine Änderung des Militärgesetzes zu unterbreiten, die eine rechtliche Grundlage schaffen soll, damit die Schweiz sich künftig mit militärischen Mitteln an internationalen Polizeiaktionen beteiligen kann, wenn schweizerische Interessen direkt oder indirekt betroffen sind.
Verfahren eröffnet am: 24.04.2009 Frist abgelaufen am: 13.05.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage und Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Anmeldetalon
Ergebnis: Bericht
- Revision der Rechtsgrundlagen für Ordonnanzwaffen
Anhörung
Behörde: Departement
Die Bedingungen für die Heimabgabe der Ordonnanzwaffen, die Überlassung zu Eigentum und die leihweise Abgabe im Rahmen des ausserdienstlichen Schiesswesens sowie an Jungschützen sollen optimiert werden. Die Revision betrifft die Verordnung vom 5. Dezember 2003 über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen, die Verordnung des VBS vom 9. Dezember 2003 über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen und die Verordnung des VBS vom 11. Dezember 2003 über das Schiesswesen ausser Dienst.
Verfahren eröffnet am: 08.06.2009 Frist abgelaufen am: 24.07.2009
SR 512.311 | SR: SR 514.10 | SR 514.101
Eröffnung
Unterlagen: Vorlagen | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Hansjörg Meyer Tel: 031 324 50 21 Fax: 031 324 92 40 e-mail:
- Erlass der Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung, SR 520.17)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die bestehende Verordnung über die Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivität (VEOR, SR 520.17) soll in eine neue, erweiterte ABCN-Einsatzverordnung überführt werden. Diese regelt die Organisation von Einsätzen des Bundes in ABC- und N-Fällen von nationaler Tragweite. Für die Organisation der genannten Einsätze soll ein Bundesführungsorgan für ABCN-Ereignisse (BFO ABCN) eingesetzt werden.
Verfahren eröffnet am: 04.08.2009 Frist abgelaufen am: 31.10.2009
SR 520.17
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht 2 | Bericht 1 | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Schmocker Valérie Anne Tel: 031 323 55 78 Fax: 031 324 87 89 e-mail:
- Aufhebung der Verordnung über die Mobilmachung (VMob) und der Verordnung über die Requisition
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Beide Verordnungen sind überholt und sollen ersatzlos aufgehoben werden.
Verfahren eröffnet am: 02.06.2009 Frist abgelaufen am: 10.09.2009
Eröffnung
Unterlagen: Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Büttiker Peter Tel: 031 324 75 38 Fax: 031 324 75 28 e-mail:
Eidgenössisches Finanzdepartement
- Totalrevision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Grundanliegen der Totalrevision des VVG sind die Anpassung des Versicherungsvertragsrechts an die veränderten Gegebenheiten und Bedürfnisse sowie die Sicherstellung eines vernünftigen und realisierbaren Versichertenschutzes. Der Gesetzesentwurf sorgt für eine Ausgewogenheit zwischen den Verpflichtungen der Versicherungsnehmer einerseits und jenen der Versicherungsunternehmen andererseits.
Verfahren eröffnet am: 21.01.2009 Frist abgelaufen am: 31.07.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 1119 (03.03.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Fristverlängerung | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
| Publikation: BBl 2009 615 (03.02.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Fristverlängerung | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 221.229.1
Auskünfte bei: Bruno Dorner Tel: 031 322 61 90 Fax: 031 323 08 32 e-mail: Internet: www.efv.admin.ch
- Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Bundesrat will mit der Reform die horizontale Steuergerechtigkeit verbessern. Steuerpflichtige mit gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sollen steuerlich gleich belastet werden. Bei der ersten Stossrichtung steht dabei die Verbesserung der horizontalen Steuergerechtigkeit zwischen Steuerpflichtigen mit Kindern und solchen ohne Kinder im Vordergrund. Bei der zweiten Stossrichtung sollen auch erwerbstätige Eltern, welche ihre Kinder fremd betreuen lassen, und Haushalte, bei denen ein Elternteil die Kinder selbst betreut, steuerlich möglichst gleich behandelt werden. Damit wird gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
Verfahren eröffnet am: 11.02.2009 Frist abgelaufen am: 15.04.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 996 (24.02.2009)
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Anhang | Bericht
Auskünfte bei: Fabian Baumer / Brigitte Behnisch Scheidegger Tel: 031 325 31 67 / 031 322 74 77 Fax: 031 323 51 26 / 031 322 64 50 e-mail: Internet: www.estv.admin.ch
- Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Artikel 17 Absatz 1 des Zollgesetzes und Artikel 69 Absatz 1 der Zollverordnung regeln den Betrieb von Zollfreiläden auf Zollflugplätzen. Damit Abgabenfreiheit zugestanden werden kann, sind die in Zollfreiläden gekauften Waren durch nach dem Ausland reisende Passagiere aus dem schweizerischen Zollgebiet auszuführen. Der Verkauf von Waren in Zollfreiläden an den Schweizer Flughäfen wird nun auch für aus dem Ausland ankommende Passagiere geöffnet. Mit der Anpassung der Zoll-, Mehrwertsteuer-, Alkohol- und Tabaksteuergesetzgebung in Form eines Mantelerlasses (Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flugplätzen) kann der zollfreie Einkauf bei Ankunft aus dem Ausland ermöglicht werden.
Verfahren eröffnet am: 06.05.2009 Frist abgelaufen am: 06.09.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 3360 (19.05.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Urs Lüchinger Tel: 031 322 66 63 Fax: 031 323 30 94 e-mail: Internet: www.ezv.admin.ch
- Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Liquidationsgewinn (stille Reserven) von selbständig erwerbenden Personen soll nicht mehr mit dem übrigen Einkommen, sondern davon getrennt (privilegiert) besteuert werden, wenn die selbständige Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder infolge Invalidität definitiv aufgegeben wird.
Verfahren eröffnet am: 24.06.2009 Frist abgelaufen am: 05.10.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 5073 (07.07.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 642.11 | SR: SR 831.20
Auskünfte bei: Rebekka Holenstein / Isabelle Blättler Tel: 031 322 74 45 / 031 322 72 02 e-mail:
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr sowie über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Abkommen sieht vor, dass es im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU auch nach Einführung der neuen EU-Sicherheitsvorschriften keine Vorabanmeldung gibt. Gleichzeitig soll aber der Warenverkehr zwischen der Schweiz und den Nicht-EU-Staatenden neuen Sicherheitsvorschriften unterstellt werden (betreffend Vorabanmeldung und Risikoanalyse).
Verfahren eröffnet am: 24.06.2009 Frist abgelaufen am: 05.10.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 5074 (07.07.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Kästli Hermann Tel: 031 322 65 03 Fax: 031 323 92 79 e-mail:
- Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Bankeinlagen sollen durch ein neues zweistufiges Sicherungssystem, welches durch die Banken finanziert wird, besser geschützt werden. Diverse Elemente der heutigen Übergangslösung – welche bis Ende 2010 gilt – werden zudem ins Dauerrecht überführt.
Verfahren eröffnet am: 12.09.2009 Frist abgelaufen am: 31.12.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 6226 (22.09.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Bruno Dorner Tel: 031 322 61 90 Fax: 031 323 08 32 e-mail: Internet: efv.admin.ch
- Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums (Wohneigentumsbesteuerung)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Bundesrat hat sich am 17. Juni 2009 gegen die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Schweizerischen Hauseigentümerverbands ausgesprochen und beabsichtigt, ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
Verfahren eröffnet am: 04.11.2009 Frist abgelaufen am: 15.02.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 7820 (17.11.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Parteien | Adressatenliste
Ergebnis: Anhang | Bericht
SR 642.11 | SR: SR 642.14
Auskünfte bei: Fabian Baumer / Isabelle Blättler Tel: 031 325 31 67 / 031 322 72 02) e-mail: Internet: www.estv.admin.ch
- Teilrevision der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuerverordnung; VStV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Es geht um die Anpassung der Verrechnungssteuerverordnung auf Grund einer am 1. Januar 2010 in Kraft tretenden Gesetzesbestimmung (VStG; Art. 5 Abs. 1 Bst. c).
Verfahren eröffnet am: 08.04.2009 Frist abgelaufen am: 15.05.2009
SR 642.211
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Urs Jendly / Beat Iten Tel: 031 322 73 35 / 031 322 72 61 Fax: 031 322 71 59 / 031 322 78 70 e-mail: Internet: www.estv.admin.ch
- Verordnung zum neuen Mehrwertsteuergesetz
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Verabschiedung des neuen Mehrwertsteuergesetzes am 12. Juni 2009 wurde ein wesentlicher Schritt zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer getan. Mit dem Erlass der zugehörigen Verordnung wird dieses Ziel weiterverfolgt. Die neue Verordnung präzisiert die Gesetzesbestimmungen, um damit die Rechtssicherheit und die Transparenz für die Steuerpflichtigen weiter zu verbessern. Ausserdem ersetzt sie in wesentlichen Punkten die heutigen Publikationen der Eidg. Steuerverwaltung ESTV.
Verfahren eröffnet am: 18.09.2009 Frist abgelaufen am: 09.10.2009
SR 641.201
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Auskünfte bei: Claude Grosjean Tel: 031 323 71 27 Fax: 031 325 71 45 e-mail:
- Verordnung über Änderungen im Bereich der Stempelabgaben und der Verrechnungssteuer
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Ziel der Verordnungsänderungen ist es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für konzerninterne Finanzierungsaktivitäten, wie z.B. das cash management, zu verbessern.
Verfahren eröffnet am: 23.12.2009 Frist abgelaufen am: 29.01.2010
SR 641.101 | SR: SR 642.211
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Fabian Baumer; Tamara Pfammatter Tel: 031 325 31 67; 031 324 28 03 Fax: 031 322 73 49 e-mail:
- Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft. (04.450 Parlamentarische Initiative. Ersatzbeschaffung von Wohneigentum, Förderung der beruflichen Mobilität)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Die Gesetzesrevision beinhaltet die notwendigen Änderungen für den Wechsel von der Besteuerung des Grundstückgewinns nach der absoluten Methode zur relativen Methode. Bei der relativen Methode wird die Besteuerung des Gewinns im Verhältnis der Reinvestition zum erzielten Erlös aufgeschoben. Die vorgeschlagene Änderung lässt den steuerpflichtigen Personen aber die Möglichkeit, ganz auf den Steueraufschub zu verzichten.
Verfahren eröffnet am: 07.04.2009 Frist abgelaufen am: 15.07.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 2785 (21.04.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben | Adressatenliste
SR 642.14
Auskünfte bei: Iris Bremgartner Tel: 031 322 74 78 e-mail:
- Änderung der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Nachdem das Parlament die Revision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe am 3. Oktober 2008 verabschiedet hat, soll auch die Verordnung einer Teilrevision unterzogen werden.
Verfahren eröffnet am: 22.04.2009 Frist abgelaufen am: 22.06.2009
SR 661.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Kurt Rieder Tel: 031 322 74 53 Fax: 031 322 71 67 e-mail: Internet: www.estv.admin.ch
- Bericht über ein Protokoll zur Änderung des Abkommens mit dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Am 21. August 2009 wurde mit Dänemark ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Das Revisionsprotokoll sieht die Aufnahme einer Bestimmung über den Informationsaustausch gemäss dem OECD-Standard vor. Zusätzliche Revisionspunkte umfassen die Einführung einer Residualsteuer von 15 Prozent auf Dividenden mit Nullsatz für Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen und Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen sowie die Einführung eines Besteuerungsrechts des Quellenstaates für Ruhegehälter mit Besitzstandswahrung in gewissen Fällen. Weiter wird das Abkommen nach dem Revisionsprotokoll um eine Schiedsgerichtsklausel und einer Bestimmung über die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen an die Vorsorge ergänzt. Das vorliegende Protokoll sowie das Protokoll vom 11. März 1997 wurden mit Briefwechsel vom 22. September 2009 auf die Färöer Inseln ausgedehnt. Diese Ausdehnung tritt zusammen mit dem vorliegenden Protokoll in Kraft.
Verfahren eröffnet am: 09.06.2009 Frist abgelaufen am: 30.06.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Pascal Duss Tel: 031 322 71 57 Fax: 031 314 83 71 e-mail: Internet: www.estv.admin.ch
- Verordnung zum Geltungsbereich von Artikel 2 Absatz 3 des Geldwäschereigesetzes
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Verordnung enthält Bestimmungen zum räumlichen Geltungsbereich, zum Begriff des Finanzintermediärs im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 GwG sowie zur Berufsmässigkeit.
Verfahren eröffnet am: 17.06.2009 Frist abgelaufen am: 24.07.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Brigitte Hofstetter Tel: 031 324 09 51 Fax: 031 323 08 32 e-mail: Internet: www.efv.admin.ch
- Ergänzender Bericht zum Abschluss eines neuen Zusatzabkommens zum Abkommen vom 9. September 1966 zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Das schweizerisch-französische Abkommen vom 9. September 1966 zur Vermeidung des Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde durch die Zusatzabkommen vom 3. Dezember 1969 und 22. Juli 1997 revidiert. Seit der letzten Revision hat die Schweiz einerseits auf multilateralem Gebiet im Rahmen der OECD und anderseits auf bilateralem Gebiet mit der EU und ihren Mitgliedstaaten, verschiedene Verpflichtungen übernommen, die die Amtshilfe betreffen. Diese Entwicklung der schweizerischen Abkommenspolitik auf dem Gebiet der Amtshilfe im Allgemeinen und insbesondere inbezug auf das Zinsbesteuerungsabkommen haben zur Aufnahme von Verhandlungen zur Revision des Doppelbesteuerungsabkommens von 1966 geführt. Am 12. Januar 2009 konnte nach ziemlich schwierigen Verhandlungen ein Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich von 1966 unterzeichnet werden. Als Folge der schweizerischen Bemühungen, die Bestimmungen des Artikels 26 der OECD betr. den Informationsaustausch aufzunehmen, musste das Zusatzabkommen angepasst werden. Das neue Zusatzabkommen wurde am 27. August 2009 unterschrieben.
Verfahren eröffnet am: 21.06.2009 Frist abgelaufen am: 31.07.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht (französisch)
Auskünfte bei: François Bastian Tel: 031 322 71 52 Fax: 031 324 83 71 e-mail:
- Bericht über den Abschluss eines Zusatzabkommens zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum von Luxemburg
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Das am 18. September 2009 unterzeichnete Zusatzabkommen zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens von 1993 zwischen dem Grossherzogtum Luxemburg und der Schweiz sieht Anpassungen des Abkommens an die bilaterale Situation vor. Im Zuge der Verpflichtungen, welche die Schweiz im März 2009 am Rande der Arbeiten des G-20-Gipfels einging, beschloss sie, mit Luxemburg sofort Verhandlungen aufzunehmen, um eine OECD-kompatible Bestimmung zum Informationsaustausch in ihre Doppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen. Diese Revision wurde insbesondere dazu genutzt, die Bestimmungen zu den Dividenden der aktuellen Entwicklung der Schweizer Abkommenspolitik anzupassen und eine Schiedsgerichtsklausel einzuführen. Das revidierte Abkommen wird zweifellos zum weiteren Ausbau der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beitragen.
Verfahren eröffnet am: 22.06.2009 Frist abgelaufen am: 10.07.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Alexandra Storckmeijer Tel: 031 322 85 74 Fax: 031 324 83 71 e-mail: Internet: www.estv.amdin.ch
- Bericht über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens mit dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Am 31. August 2009 wurde mit Norwegen ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der dazugehörige Briefwechsel unterzeichnet. Das vorgeschlagene Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Norwegen sieht die Aufnahme einer Bestimmung über den Informationsaustausch gemäss dem OECD-Standard vor. Zusätzliche Revisionspunkte betreffen die Reduktion der erforderlichen Beteiligungshöhe für die Anwendung des Nullsatzes auf Dividenden von 20 auf 10 Prozent sowie die Einführung eines beschränkten Besteuerungsrechts des Quellenstaates für Ruhegehälter. Weiter sieht das vorgeschlagene Änderungsprotokoll eine Meistbegünstigungsklausel zugunsten der Schweiz betreffend die Einführung einer Schiedsgerichtsbestimmung vor.
Verfahren eröffnet am: 13.07.2009 Frist abgelaufen am: 27.07.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Pascal Duss Tel: 031 322 71 57 Fax: 031 314 83 71 e-mail:
- Bericht über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich von Grossbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen.
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Nach dem Entscheid des Bundesrates vom 13. März 2009, den Vorbehalt der Schweiz hinsichtlich des Informationsaustausches nach dem OECD-Musterabkommen zurückzuziehen, hat Grossbritannien die Schweiz um die Aufnahme von Verhandlungen angefragt, um eine Bestimmung über die neue schweizerische Amtshilfepolitik in Steuersachen ins Abkommen einzufügen. Im Zuge dieser Nachverhandlungen wurde das Änderungsprotokoll auf Begehren der Schweiz hin zudem mit einer Schiedsgerichtsklausel ergänzt. Die neue Bestimmung über den Informationsaustausch entspricht dem OECD-Standard. Mit der Aufnahme einer Schiedsgerichtsklausel wurde der einzigen Gegenforderung der Schweiz entsprochen, da die am 22. Dezember 2008 in Kraft getretene letzte Änderung des Abkommens mit Grossbritannien bereits sehr vorteilhafte Lösungen einfügte.
Verfahren eröffnet am: 15.07.2009 Frist abgelaufen am: 27.07.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage (englisch) | Bericht
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Pierre Nikolic Tel: 031 323 94 04 Fax: 031 324 83 71 e-mail:
- Bericht über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Mexiko auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Le protocole signé le 18 septembre 2009 et modifiant la convention mexicano-suisse contre les doubles impositions de 1993 introduit des adaptations de la convention à la situation sur le plan bilatéral. Suite aux engagements pris par la Suisse en mars 2009 dans le contexte des travaux du G 20, le Mexique n’était plus disposé à maintenir des solutions en matière d’entraide administrative qui ne correspondraient donc pas au standard de l’article 26 du Modèle de convention de l’OCDE. Les solutions contenues par ailleurs dans ce protocole répondent aux préoccupations des deux parties et sont le résultat de concessions réciproques. Elles ont évité une dégradation possible des relations fiscales bilatérales et contribuent ainsi à garantir la sécurité du droit pour l’économie suisse prise dans son ensemble.
Verfahren eröffnet am: 20.07.2009 Frist abgelaufen am: 31.07.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht (französisch)
Auskünfte bei: François Bastian Tel: 031 322 71 52 Fax: 031 314 83 71 e-mail:
- Bericht über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens mit der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Am 3. September 2009 wurde mit Österreich ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Das vorgeschlagene Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Österreich sieht die Aufnahme einer Bestimmung über den Informationsaustausch gemäss dem OECD-Standard vor. Zudem wurde im Protokoll die Ergänzung des Abkommens mit einer Schiedsgerichtsbestimmung vereinbart.
Verfahren eröffnet am: 28.07.2009 Frist abgelaufen am: 11.08.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Pascal Duss Tel: 031 322 71 57 Fax: 031 314 83 71
- Bericht über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens mit der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Am 22. September 2009 wurde mit Finnland ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Das vorgeschlagene Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Finnland sieht die Aufnahme einer Bestimmung über den Informationsaustausch gemäss dem OECD-Standard vor. Zusätzlich konnte insbesondere die Reduktion der erforderlichen Beteiligungshöhe für die Anwendung des Nullsatzes auf Dividenden von 20 auf 10 Prozent vereinbart werden.
Verfahren eröffnet am: 27.08.2009 Frist abgelaufen am: 02.09.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Pascal Duss Tel: 031 322 71 57 Fax: 031 314 83 71 e-mail:
- Bericht über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Schweiz und Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommenssteuer
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
In Anbetracht der Investitionen Katars in der Schweiz sowie der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der Golfstaaten zum einen und der Auswirkungen der internationalen Finanzkrise zum andern schien es angebracht, dem Ersuchen der Katarer um möglichst rasche Aufnahme von Verhandlungen Folge zu leisten. Am 6. Februar konnte der Entwurf für ein Abkommen paraphiert werden. Im Zuge der Verpflichtungen, welche die Schweiz im März 2009 am Rande der Arbeiten des G-20-Gipfels einging, beschloss sie, mit Katar neue Verhandlungen aufzunehmen, um im Abkommensentwurf, der im Februar 2009 paraphiert worden war, eine Bestimmung über die Amtshilfe im Sinne von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu verankern. Der Abkommensentwurf wurde am 24. September 2009 in New York unterzeichnet. Abgesehen von einigen Anpassungen an die Besonderheiten des katarischen Rechts entspricht der Abkommensentwurf weitgehend dem OECD-Musterabkommen und der schweizerischen Abkommenspolitik. Die vereinbarten Lösungen sind im Gesamtzusammenhang zu werten, denn das Abkommen wird eine Verbesserung der steuerlichen Bedingungen der Investitionstätigkeit Katars in der Schweiz erlauben, was auch die Gefahr des Abwanderns solcher Investitionen in andere Länder bannen dürfte. Ein solches Abkommen wird zum Ausbau der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beitragen und es ermöglichen, die Direktinvestitionen aufrechtzuerhalten und zu begünstigen, was der wirtschaftlichen Entwicklung beider Länder zu Gute kommt.
Verfahren eröffnet am: 28.08.2009 Frist abgelaufen am: 07.09.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Alexandra Storckmeijer Tel: 031 322 85 74 Fax: 031 324 83 71 e-mail: Internet: www.estv.admin.ch
- Teilrevision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung, ERV)
Anhörung
Behörde: Behördenkommission
Form: Schriftliches Verfahren
Betroffen sind der Kantonalbankenrabatt (Art. 33 Abs. 3 ERV) sowie die Nachschusspflicht bei Genossenschaftsbanken (Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 Abs. 2 ERV). Die FINMA schlägt die Abschaffung beider Ausnahmeregelungen vor. Damit werden die Institute angehalten, für eine angemessene, qualitativ verbesserte Kapitaldecke zu sorgen. Die Anhörung erfolgt in Absprache mit der Eidg. Finanzverwaltung.
Verfahren eröffnet am: 20.07.2009 Frist abgelaufen am: 31.08.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Informationen zur Anhörung
- Revision der AGB des Bundes für Informatikleistungen (rev. IT-AGB)
Anhörung
Behörde: Behördenkommission
Form: Schriftliches Verfahren
Das Ziel der Revision besteht in der Aktualisierung und Klärung der Inhalte der IT-AGB des Bundes. Diese wurden an die aktuelle technologische, organisatorische und rechtliche Realität angepasst, um entsprechende Neuerungen und Definitionen erweitert sowie untereinander in bestimmten Regelungsbereichen harmonisiert und vereinheitlicht. Anstelle der bisherigen fünf gelten neu vier IT-AGB des Bundes für die unterschiedlichen Regelungsbereiche. Die revidierten IT-AGB des Bundes werden von den Ämtern der Bundesverwaltung, den SBB und der ETH Zürich und EPF Lausanne bei ihren Informatikgeschäften verwendet werden.
Verfahren eröffnet am: 02.09.2009 Frist abgelaufen am: 16.10.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage AGB Werkverträge | Vorlage AGB Standardsoftware | Vorlage AGB Hardware | Vorlage AGB Informatikdienstleistungen | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Fabio Bossi Tel: 031 324 02 58 Fax: 031 323 26 98 e-mail:
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
- Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Verordnung des BVET über die Versuchstierhaltungen und die Erzeugung gentechnisch veränderter Tiere sowie über die Verfahren bei Tierversuchen (Tierversuchsverordnung) Die Verordnung hat zum Ziel, offen formulierte Bestimmungen der Tierschutzverordnung in den Bereichen Versuchstierhaltung und Tierversuche auszuführen. Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) Die Verordnung regelt den Betrieb des elektronischen Informationssystems für die Bewilligung und Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen. Das System dient der besseren und effizienteren Gestaltung des Bewilligungsverfahrens und einer einfacheren Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen.
Verfahren eröffnet am: 12.02.2009 Frist abgelaufen am: 14.04.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 1 | Vorlage 2 | Bericht 2 | Bericht 1 | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht 2 | Bericht 1
Auskünfte bei: Moser Ursula Tel: 031 323 00 55 Fax: 031 323 85 94 Internet: www.bvet.admin.ch
- Revision der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV)
Anhörung
Behörde: Departement
Die Revision bezweckt vor allem Verbesserungen im Vollzug des Systems der flankierenden Massnahmen: die Festlegung einer Mindestzahl von Kontrollen in der Verordnung sowie die Kostenübernahme der Kontrollkosten im Zusammenhang mit kurzfristigen Stellenantritten bei einem Schweizer Arbeitgeber in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag.
Verfahren eröffnet am: 02.04.2009 Frist abgelaufen am: 15.05.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
- Änderung der Verordnung vom 26. November 2003 über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt (Schlachtviehverordnung)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Übertragung der Kontrolle der Bescheinigungen für High-Quality Beef an die Eidgenössische Zollverwaltung.
Verfahren eröffnet am: 10.07.2009 Frist abgelaufen am: 07.08.2009
SR 916.341
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Simon Hasler Tel: 031 323 02 91 Fax: 031 322 26 34 e-mail: Internet: www.blw.admin.ch
- Änderung der Verordnung vom 14. November 2007 über die Tierzucht
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die tierzüchterischen Massnahmen für Honigbienen können ab 2010 mit höchstens 250‘000 Franken pro Jahr gefördert werden. Damit setzt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments aus der Motion Gadient (04.3733) um. Die Finanzmittel werden innerhalb des bestehenden Tierzuchtkredits mit Minderausgaben insbesondere bei Pferdezucht kompensiert.
Verfahren eröffnet am: 03.08.2009 Frist abgelaufen am: 28.08.2009
SR 916.341
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Simon Hasler Tel: 031 323 02 91 Fax: 031 322 26 34 e-mail: Internet: www.blw.admin.ch
- Änderung der Saatgutverordnung
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Aufgrund der Vorteile für die schweizerische Agrarwirtschaft ist es im Schweizer Interesse, dass Anhang 6 zum Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EG vom 21.06.1999 mittelfristig auch auf Vermehrungsmaterial der Sonderkulturen Gemüse, Weinreben, Obst und Zierpflanzen ausgedehnt wird. Um eine solche Ausdehnung im bilateralen Gespräch mit der EU ins Auge fassen zu können, sind die notwendigen Ermächtigungen in der Saatgutverordnung erforderlich. Bei dieser Gelegenheit sollen einige Passagen an geänderte EU-Regelungen angepasst, Lücken geschlossen, Unklarheiten beseitigt und redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden.
Verfahren eröffnet am: 12.11.2009 Frist abgelaufen am: 18.12.2009
SR 916.151
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Peter Latus Tel: 031 323 02 19 Fax: 031 322 26 34 e-mail:
- Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Motion 06.3415 fordert den Bundesrat auf, eine Vorlage auszuarbeiten, welche eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft vorsieht: die schrittweise (zeitliche gestaffelt) eingeführt wird; nach dem Prinzip der Selbstdeklaration mit Stichproben funktioniert; Ausnahme für komplexe Holzwerkstoffe vorsieht; internationale Entwicklungen (FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren der EU) berücksichtigt; und unter Einbezug der Branche erarbeitet wird.
Verfahren eröffnet am: 02.12.2009 Frist abgelaufen am: 12.02.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht 2 | Bericht 1 | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Paula Wey Tel: 031 324 47 77 Fax: 031 324 09 58 e-mail:
- Verordnung des EVD über die Haftungsrisikovergütung an die Träger der Arbeitslosenkassen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Erlass einer Verordnung durch das EVD gestützt auf Art. 82 Abs. 5 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; SR 837.0) und Art. 114a der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV; SR 837.02) zur Festsetzung der Haftungsrisikovergütung an die Träger von Arbeitslosenkassen in einer Verordnung des zuständigen Departements statt eines Reglements der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung (SECO).
Verfahren eröffnet am: 27.04.2009 Frist abgelaufen am: 15.05.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben (französisch) | Adressatenliste
Auskünfte bei: Nussbaum Sophie Tel: 031 323 08 18 Fax: 031 312 29 83 e-mail: Internet: www.admin.ch
- Änderung der Bio-Verordnung und der Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Mit dem Agrarabkommen mit der EG und zur Sicherstellung eines hindernisfreien grenzüberschreitenden Warenverkehrs besteht die Notwendigkeit der Gleichwertigkeit der Produkte aus biologischer Produktion. Damit verbunden ist der periodische Nachvollzug der Änderungen der EG Bio-Verordnung. Auch auf das Jahr 2010 hin stehen wieder diverse Anpassungen materieller Natur und eine teilweise redaktionelle Überarbeitung an.
Verfahren eröffnet am: 11.05.2009 Frist abgelaufen am: 10.07.2009
SR 910.18 | SR: SR 910.181
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage und Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Annamaria Zollinger Tel: 031 322 53 07 e-mail:
- Änderung der Agrareinfuhrverordnung, AEV
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die AEV regelt die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, wozu auch die Zuteilung und Verwaltung der Zollkontingente gehört. Wo möglich sollen die Abläufe in diesem Bereich mit elektronischen Hilfsmitteln vereinfacht werden. Zu diesem Zweck wurde den Kundinnen und Kunden die Applikation AEV14online via Internet zur Verfügung gestellt. Der Gebrauch der Anwendung soll im Grundsatz als obligatorisch erklärt werden, so dass das Spar- und Verbesserungspotential dieser E-Government-Lösung voll ausgenutzt werden kann. Die Weiterentwicklung der Informatikanwendungen für die Zollanmeldungen (e-dec) und bei der Zuteilung und der Verwaltung von Zollkontingentsanteilen erfordern auch Anpassungen der Verordnung. Schliesslich sollen einzelne Bestimmungen präziser abgefasst werden, damit Unsicherheiten im Vollzug möglichst vermieden werden können.
Verfahren eröffnet am: 03.06.2009 Frist abgelaufen am: 09.07.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Emanuel Golder Tel: 031 322 85 66 Fax: 031 371 54 20 e-mail: Internet: www.blw.admin.ch
- Änderung der Verordnung vom 14. September 2005 über das eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung der EHB-Verordnung wird in Erfüllung des Auftrages zur Umsetzung des Corporate Governance Berichtes des Bundesrates die EHB-Verordnung mit den vom Bundesrat definierten 39 Leitsätzen in Übereinstimmung gebracht.
Verfahren eröffnet am: 08.06.2009 Frist abgelaufen am: 08.07.2009
SR 412.106.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Auskünfte bei: Jahn Carin Tel: 031 910 38 04 Fax: 031 910 37 01 e-mail: Internet: www.ehb-schweiz.ch
- Anhörung zu den Änderungen der Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV)
Anhörung
Behörde: Amt
Mit dem Auftrag, die Landwirtschaft möglichst zielgerichtet zu unterstützen schlagen wir vor, einige Bestimmungen der SBMV zu ändern. Die vorgesehenen Änderungen geben den Kantonen und damit auch den Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern mehr Handlungsspielraum bei der Gewährung, respektive Erhalt von Betriebshilfedarlehen. Zudem werden administrative Vereinfachungen bei den jährlichen Tilgungen möglich (analog SVV).
Verfahren eröffnet am: 06.08.2009 Frist abgelaufen am: 21.08.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Samuel Brunner Tel: 031 322 26 64 Fax: 031 323 02 63 e-mail: Internet: www.blw.admin.ch
- Änderung der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV, SR 916.51)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Mit vorliegender Verordnungsänderung soll die vom National- und Ständerat überwiesene Motion Moser „Deklarationspflicht für Käfigkaninchenfleisch“ (08.3356) umgesetzt werden.
Verfahren eröffnet am: 25.09.2009 Frist abgelaufen am: 20.11.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Hanspeter Lüthi Tel: 031 322 25 08 Fax: 031 322 26 34 e-mail:
- Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die aktuell gültige Pflanzenschutzmittelverordnung vom 18. Mai 2005 ist konform mit den Bestimmungen der EU-Richtlinie 91/414 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Am 24. September 2009 wurde nun aber eine total revidierte Version durch den EU-Rat verabschiedet. Der vorliegende Entwurf passt die bestehende Pflanzenschutzmittelverordnung an die neue EU-Verordnung an.
Verfahren eröffnet am: 26.10.2009 Frist abgelaufen am: 18.12.2009
SR 916.161 | SR: SR 916.20
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Peter Bormann Tel: 031 324 90 80 Fax: 031 322 70 80 e-mail:
- Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Am 12. Juni 2009 haben die Eidg. Räte die Revision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG) verabschiedet. Kernelement der THG-Revision ist das neue Kapitel 3a mit dem Titel „Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten“. Kapitel 3a wird ergänzt durch Artikel 20 über die Marktüberwachung von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten. Diese Bestimmungen bedürfen einer Konkretisierung auf Verordnungsebene.
Verfahren eröffnet am: 29.10.2009 Frist abgelaufen am: 30.11.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Julie-Antoinette Stadelhofer Tel: 031 324 08 47 Fax: 031 324 09 58 e-mail:
- Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Im Juni 2006 entschied der Bundesrat, die Unterschiede zwischen dem Bundesgesetz über die Sicherheit technischer Einrichtungen und Geräte (STEG) und der Europäischen Richtlinie 2001/95/EU über die Produktesicherheit mit einer Totalrevision des STEG zu beseitigen. Das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) wurde in der Sommersession 2009 zusammen mit der Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) vom Parlament verabschiedet und am 23. Juni 2009 im Bundesblatt publiziert (vgl. BBL 4477). Bei der vorliegenden Produktesicherheitsverordnung handelt es sich um eine Ausführungsverordnung zum PrSG.
Verfahren eröffnet am: 09.11.2009 Frist abgelaufen am: 01.12.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Stephanie Schäfer Tel: 043 322 21 40 Fax: 043 322 21 49 e-mail:
- Änderung der Verordnung vom 16. Juni 2006 über Gebühren des Bundesamtes für Landwirtschaft (GebV-BLW)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Aufhebung der Milchkontingentierung per 1. Mai 2009 und der Milchbeihilfen per 1. Januar 2009 sowie mit der Zurverfügungstellung von öffentlich-rechtlichen Milchdaten auf der vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) dafür entwickelten Auswertungsplattform Milch sind Anpassungen in der GebV-BLW notwendig.
Verfahren eröffnet am: 13.11.2009 Frist abgelaufen am: 18.12.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Daniela Flückiger Tel: 031 322 26 91 Fax: 031 322 26 34 e-mail: Internet: www.blw.admin.ch
- Änderung der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Erhebung und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Daten (Landwirtschaftliche Datenverordnung)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Aufhebung der Milchkontingentierung per 1. Mai 2009 und der Milchbeihilfen per 1. Januar 2009 sowie mit der Zurverfügungstellung von öffentlich-rechtlichen Milchdaten auf der vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) dafür entwickelten Auswertungsplattform Milch sind Anpassungen in der der Landwirtschaftlichen Datenverordnung notwendig.
Verfahren eröffnet am: 13.11.2009 Frist abgelaufen am: 18.12.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Simon Hasler Tel: 031 323 02 91 Fax: 031 322 26 34 e-mail: Internet: www.blw.admin.ch
- Änderung der Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank, der Tierseuchenverordnung, der Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr, der Tierarzneimittelverordnung sowie der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Alle in der Schweiz stehenden Equiden sollen ab 1. Januar 2011 auf einer zentralen Datenbank registriert und diejenigen, die am 31. Dezember ihres Geburtsjahres noch leben, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Eine eindeutige Identifikation und Registrierung aller Equiden sind zur Kontrolle der Bestimmungen der Lebensmittelsicherheit sowie der Rückverfolgbarkeit und Überwachung der Tiergesundheit erforderlich. Darüber hinaus sind Äquivalenzbestrebungen zur EU weitere Gründe dafür: Dort ist per 1. Juli 2009 die Verordnung (EG) Nr. 504/2008, welche die Registrierung und Kennzeichnung der Equiden regelt, in Kraft getreten.
Verfahren eröffnet am: 17.11.2009 Frist abgelaufen am: 08.01.2010
SR 812.212.27 | SR: SR 817.190 | SR 916.401 | SR 916.404 | SR 916.404.2
Eröffnung
Unterlagen: VSFK | TSV | TAMV | TVD | GebV-TVD | Bericht VSFK | Bericht TVD | Bericht GebV-TVD | Bericht TAMV | Bericht TSV | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Colette Schmid Tel: 031 322 23 94 Fax: 031 322 26 34 e-mail:
- Verordnung des BVET über Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit im Jahr 2010 und Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Artikel 239g der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV; SR 916.401) ermächtigt das Bundesamt für Veterinärwesen, Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit vorzuschreiben. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf macht das BVET von dieser Möglichkeit Gebrauch. Festgelegt wird, welche Tiere in der ganzen Schweiz geimpft werden müssen, und wie der Impfstoff angewendet wird. Zudem werden die Zuständigkeiten aller Beteiligten geregelt. Wer seine Tiere bewusst einem höheren Erkrankungsrisiko aussetzt, indem er auf angeordnete vorbeugende Massnahmen wie die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit verzichtet, soll dieses Risiko auch selbst tragen und keine Entschädigungen durch den Kanton erhalten, falls in seinem Bestand die Seuche ausbricht und Tiere deswegen umstehen.
Verfahren eröffnet am: 23.11.2009 Frist abgelaufen am: 07.12.2009
SR 916.401
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage TSV | Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Hansueli Ochs Tel: 031 323 85 23 Fax: 031 323 85 94 e-mail: Internet: www.bvet.admin.ch
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
- Zweiter Schritt der Bahnreform 2
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Bahnreform ist ein wichtiges Element der Schweizer Verkehrspolitik. Sie ist als Prozess zu verstehen, der darauf abzielt, den öffentlichen Verkehr und insbesondere den Schienenverkehr den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Diese Vernehmlassungsvorlage "zweiter Schritt der Bahnreform 2" wird diesen Reformprozess weiterführen. Sie beinhaltet vier verschiedene Themengebiete. Mit der Übernahme des 1. und 2. EG-Eisenbahnpakets sowie der Interoperabilitätsrichtlinien wird der diskriminierungsfreie Netzzugang und die Interoperabilität des europäischen Schienennetzes sichergestellt. Hinzu kommt die Gesetzesgrundlage für Ausschreibungen im Busbereich und eine Regelung der Finanzierung der Wehrdienste.
Verfahren eröffnet am: 24.06.2009 Frist abgelaufen am: 16.10.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 5405 (21.07.2009)
Unterlagen: Bericht und Vorlage | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Fragenkatalog
Ergebnis: Bericht
SR 742.101
Auskünfte bei: Beat von Känel Tel: 031 324 63 38 Fax: 031 322 59 87 e-mail:
- Genehmigung und Änderung der Aarhus-Konvention und Änderung des Umweltschutzgesetzes
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Schweiz soll dem Übereinkommen vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) beitreten. Dies bedingt geringe Anpassungen im Umweltschutzgesetz. Zudem müssten die Kantone das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen gewähren.
Verfahren eröffnet am: 16.12.2009 Frist abgelaufen am: 26.03.2010
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 9152 (30.12.2009)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Änderung Übereinkommen | Übereinkommen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Salome Sidler Tel: 031 322 97 88 Fax: 031 324 15 69 e-mail: Internet: www.bafu.admin.ch
- Änderung von Verordnungen betreffend das Fernmeldegesetz (FMG)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Ausführungsbestimmungen zum Fernmeldegesetz (FMG) sind aufgrund der Erfahrungen, die seit dem Inkrafttreten der Änderung des FMG am 1. April 2007 gesammelt wurden, zu ändern. Zudem haben die jüngsten Entwicklungen auf dem Fernmeldemarkt und im Bereich der internationalen Regulierung Lücken aufgedeckt, die zu beheben sind.
Verfahren eröffnet am: 08.04.2009 Frist abgelaufen am: 05.06.2009
SR 784.101.1 | SR: SR 784.101.2 | SR 784.104
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Jean-Maurice Geiser Tel: 032 327 55 08 Fax: 032 327 55 28 e-mail:
- Revision des CO2-Gesetzes, Emissionen von in der Schweiz neu immatrikulierten Personenwagen (Erfüllung der Motion 07.3004)
Anhörung
Behörde: Departement
Gestützt auf die Motion UREK-N (07.3004) unterbreitet das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eine Revision des CO2-Gesetzes, um verpflichtende Ziele für die CO2-Emissionswerte von neu immatrikulierten Personenwagen in der Schweiz festzulegen. Die Vorlage orientiert sich an den Zielen der Europäischen Union.
Verfahren eröffnet am: 25.05.2009 Frist abgelaufen am: 29.06.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Fragenkatalog
Auskünfte bei: Thomas Volken Tel: 031 325 32 42 Fax: 031 323 25 00 e-mail:
- Revision der Verordnung über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Umfassende Änderungen des Eisenbahngesetzes auf den 1.1.2010 führen zu Verordnungsänderungen auf Stufe Bundesrat und damit zur neuen Verordnung über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich (STEBV). In dieser Verordnung werden u.a. die Vorgaben für die Ausstellung und den Entzug der Führerausweise, die Massnahmen bei Dienstunfähigkeit und für die Datenbank geregelt, welche bisher in der Verordnung des UVEK in der VTE enthalten waren. Die Fahrberechtigung besteht aus dem durch die Behörde ausgestellten Führerausweis, welcher die persönlichen Grunddaten und die Kategorie enthält, sowie die durch die jeweilige Eisenbahnunternehmung ausgestellte zugehörige Bescheinigung, auf welcher die effektiven Fahrkompetenzen wie Infrastrukturnetze und Triebfahrzeugkenntnisse aufgeführt werden. Der Ausweis wird durch das BAV ausgestellt und hat neu eine Gültigkeit von 10 Jahren. Mit der Aufnahme der Betriebsvorschriften in die Prüfungsinhalte der VTE kann die seit dem 1.1.2006 ausstehende Ausstellung der Führerausweise für die Triebfahrzeugführenden der Strassenbahnen vollzogen werden. Neu werden die Bahnen mit einfachen Betriebsverhältnissen im Sinne der Gleichstellung in die Ausweispflicht aufgenommen.
Verfahren eröffnet am: 11.06.2009 Frist abgelaufen am: 31.07.2009
SR 742.141.142.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht
- Verordnung über die Kennzeichnung von Personenwagen mit der Umweltetikette (Umweltetiketten-Verordnung, UEV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die bisherige Energieetikette für Personenwagen soll ab August 2010 durch eine umfassende Umweltetikette abgelöst werden. Zusätzlich zu den bisherigen Informationen finden sich auf der neuen Etikette Angaben über die durch den Betrieb des Fahrzeugs verursachte Umweltbelastung.
Verfahren eröffnet am: 01.07.2009 Frist abgelaufen am: 04.09.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Jürg Minger Tel: 031 322 69 52 Fax: 031 324 01 37 e-mail: Internet: www.umwelt-schweiz.ch/luft
- Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Notfallschutzverordnung regelt den Notfallschutz für Ereignisse in schweizerischen Kernanlagen bei denen eine erhebliche Freisetzung von Radioaktivität nicht ausgeschlossen werden kann. Die Änderung der Notfallschutzverordnung erfolgt parallel zur Totalrevision der ABCN-Einsatzverordnung, damit die beiden Erlasse aufeinander abgestimmt werden können. Bei der Änderung der Notfallschutzverordnung wird neu auch der Anhang „Gemeinden der Zonen 1 und 2 inklusive der Gefahrensektoren“ integriert. Die Listen dieser Gemeinden befanden sich bisher im Anhang zur Jodtabletten-Verordnung.
Verfahren eröffnet am: 03.08.2009 Frist abgelaufen am: 31.10.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Ariane Minder Tel: 031 322 52 94 Fax: 031 323 25 00 e-mail: Internet: www.bfe.admin.ch
- Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Anpassung ans internationale Recht
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Erste Erfahrungen mit der Radio- und Fernsehverordnung und die Revision der europäischen Regelwerke führen zu Anpassungsbedarf.
Verfahren eröffnet am: 24.08.2009 Frist abgelaufen am: 23.10.2009
SR 784.401
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Susanne Marxer Tel: 032 327 59 48 Fax: 032 327 55 33 e-mail:
- Änderungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung zwecks Anpassung an die Beschlüsse der 4. Vertragsparteienkonferenz (COP4 zur Stockholm POP-Konvention)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Massnahmen der POP COP 4 zu neun neuen Stoffen gehen in folgenden Punkten über die Bestimmungen der ChemRRV hinaus: Für Pentachlorbenzol und Perfluoroctylsulfonsäure (PFOS) fehlt eine Regelung in der ChemRRV zurzeit gänzlich. Bei den bromierten Flammschutzmitteln Pentabrom- und Octabromdiphenyläther sind das Inverkehrbringen und die Verwendung nach geltendem Schweizer Recht bereits verboten, es fehlt aber ein im internationalen Recht vorgesehenes Produktionsverbot. Zu PFOS wurde im Rahmen einer laufenden Revision zur ChemRRV bereits ein Regelungsentwurf in die Anhörung geschickt. Dieser Entwurf bedarf aber aufgrund der Beschlüsse von POP COP4 einer Anpassung.
Verfahren eröffnet am: 22.10.2009 Frist abgelaufen am: 01.12.2009
SR 814.81
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Weber Andreas Tel: 031 322 68 59 Fax: 031 324 79 78 e-mail: Internet: www.bafu.admin.ch/chemikalien/index.htm
- Änderung der Verordnung über die CO2-Abgabe (CO2-Verordnung)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Am 12. Juni 2009 hat das Parlament einer Teilrevision des CO2-Gesetzes zugestimmt und beschlossen, einen Teil der Einnahmen aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen für die Finanzierung CO2-wirksamer Massnahmen im Gebäudebereich einzusetzen. Ab 2010 stehen dafür jährlich maximal 200 Mio. Franken zur Verfügung. Mit der Änderung der CO2-Verordnung soll dieser Parlamentsbeschluss konkretisiert werden.
Verfahren eröffnet am: 28.10.2009 Frist abgelaufen am: 30.11.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Jacqueline Hug Tel: 031 322 98 16 Fax: 031 323 03 67 e-mail:
- Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Strategiebericht zur Weiterentwicklung der nationalen Infrastrukturnetze im Bereich Verkehr, Energie und Telekommunikation bis ins Jahr 2030 als Teil des Wachstumspakets 2008-2011.
Verfahren eröffnet am: 03.11.2009 Frist abgelaufen am: 12.02.2010
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Haus der Kantone | Adressatenliste_2 | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Weber Urs Tel: 031 324 83 76 Fax: 031 322 59 34 e-mail:
- Teilrevision der Luftreinhalteverordnung (LRV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Einführung von Abgasvorschriften für benzinbetriebene Arbeitsgeräte mit einer Leistung ≤19 kW (Motorsägen, Rasenmäher, etc). In Zukunft sollen in der Schweiz nur noch Arbeitsgeräte in Verkehr gesetzt werden dürfen, welche den Anforderungen der EU-Abgasrichtlinie 2002/88/EG für Verbrennungsmotoren ≤19 kW für mobile Geräte und Maschinen genügen.
Verfahren eröffnet am: 20.11.2009 Frist abgelaufen am: 20.02.2010
SR 814.318.142.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Harald Jenk Tel: 031 322 93 50 Fax: 031 324 01 37 e-mail: Internet: www.umwelt-schweiz.ch
- Eintrag von organischen Spurenstoffen in die Gewässer - Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Über eine Einführung von Anforderungen für ausgewählte organische Spurenstoffe an die Einleitung von kommunalem Abwasser in Gewässer in der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV; SR 814.201) wird der Eintrag von organischen Spurenstoffen in die Gewässer reduziert.
Verfahren eröffnet am: 27.11.2009 Frist abgelaufen am: 30.04.2010
SR 814.201
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Dr. Michael Schärer Tel: 031 324 79 43 Fax: 031 323 03 71 e-mail:
- Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen TGV und Verkehrsregelnverordnung VRV
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
In Schulbussen und Personenwagen sollen Kinder künftig besser gesichert werden. Zu diesem Zweck schlägt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Anpassung der entsprechenden Verordnungen vor. Ausserdem soll die Gewichtslimite für Spikesreifen von 3,5 auf 7,5 Tonnen erhöht werden, was vor allem für den Linienverkehr in Bergregionen relevant ist.
Verfahren eröffnet am: 07.01.2009 Frist abgelaufen am: 31.03.2009
SR 741.41
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage VRV | Vorlage TGV | Vorlage VTS | Begleitschreiben | Adressatenliste | Fragebogen
Auskünfte bei: Jean-Pierre Bouquet Tel: 031 323 42 58 Fax: 031 323 23 03 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
- Revision des Gefahrgutrechts
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Stasse (ADR) hat im Jahre 2007 hinsichtlich der Beschränkung der Beförderung von gefährlichen Gütern durch Strassentunnel ein auf internationaler Ebene standardisiertes System eingeführt, mit der Folge, dass nationale Tunnelregelungen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, ab 1.1.2010 hinfällig werden. Daher müssen die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) und der Anhang 2 der SDR revidiert werden; zusätzlich ist die Signalisationsverordnung (SSV) samt deren Anhang 2 den neuen internationalen Vorgaben anzupassen.
Verfahren eröffnet am: 09.01.2009 Frist abgelaufen am: 09.03.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage Anhang 2 SDR | Vorlage und Bericht SDR | Vorlage und Bericht SSV | Bericht Anhang 2 SDR | Begleitschreiben | Adressatenliste | Diverses
Auskünfte bei: Pietro Maj Tel: 031 322 38 69 Fax: 031 323 43 21 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
- Änderungen der Verkehrszulassungsverordnung: Mindestanforderungen an die Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
In der Hauptsache sollen die medizinischen Mindestanforderungen zum Führen von Motorfahrzeugen aktualisiert sowie kognitive Mindestanforderungen in die Verordnung aufgenommen werden.
Verfahren eröffnet am: 30.03.2009 Frist abgelaufen am: 30.06.2009
SR 741.51
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage und Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Fragebogen (word) | Fragebogen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Jeannette Soltermann Tel: 031 323 42 55 Fax: 031 323 23 03 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
- Verordnungen zur Umsetzung der Güterverkehrsvorlage
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Diese Verordnungen werden gestützt auf die von den eidgenössischen Räten am 19. Dezember 2008 im Rahmen der Güterverkehrsvorlage verabschiedeten Bundesgesetze und Zahlungsrahmen erlassen, welche insbesondere die Weiterentwicklung der Verlagerungspolitik des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene regeln und gleichzeitig Änderungen im Transportrecht vorsehen.
Verfahren eröffnet am: 31.03.2009 Frist abgelaufen am: 01.06.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Doris Hierling Tel: 031 325 60 69 Fax: 031 322 59 87 e-mail: Internet: www.bav.admin.ch
- Technische Eisenbahnbestimmungen sowie Verordnungen über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Revision der technischen Bestimmungen der Eisenbahnverordnung (EBV) umfasst Anpassungen in den Bereichen Ingenieurbauten, Fahrbahn, Sicherungsanlagen, Telematikanwendungen, Personenwarnsysteme und Fahrzeuge. Im gleichen Zug werden die Ausführungsbestimmungen zur EBV (AB-EBV) und die Verordnungen über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV, VAböV) überarbeitet.
Verfahren eröffnet am: 06.04.2009 Frist abgelaufen am: 03.06.2009
SR 151.34 | SR: SR 742.141.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage VböV | Vorlage EBV | Anhang Bericht | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Thomas Gedeon Tel: 031 324 05 24 Fax: 031 322 55 95 e-mail: Internet: www.bav.admin.ch
- Verordnungen zur Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Diese Verordnungen werden gestützt auf die von den eidgenössischen Räten am 20. März 2009 im Rahmen der Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE) verabschiedeten Bundesgesetze erlassen, welche insbesondere die Gleichstellung der Transportunternehmen sowie die Weiterentwicklung früherer Reformen beinhalten.
Verfahren eröffnet am: 27.04.2009 Frist abgelaufen am: 26.06.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlagen und Bericht | Anhang Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
- Zweitwohnungen, Planungshilfe für die kantonale Richtplanung
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
In der Botschaft zur Anpassung des Raumplanungsgesetzes (RPG) als flankierende Massnahme zur Aufhebung der Lex Koller und in der Botschaft zur Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» weist der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, Massnahmen zur Lenkung der Zweitwohnungsentwicklung über die Richtplanung überkommunal koordiniert einzuführen. Die Planungshilfe zeigt, wie mit der kantonalen Richtplanung eine Grundlage zur Steuerung der Zweitwohnungsentwicklung geschaffen werden kann.
Verfahren eröffnet am: 30.04.2009 Frist abgelaufen am: 31.07.2009
SR 170.512
Eröffnung
Unterlagen: Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Martin Vinzens Tel: 031 322 52 19 Fax: 031 322 78 69 e-mail: Internet: www.are.admin.ch
- Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) und Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (AB-NZV)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Vorschläge betreffend die Teilrevision der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung und der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahn-Netzzugangsverordnung und insbesondere zur Variantenwahl für die Höhe des Deckungsbeitrags im Güterverkehr (Niveau 2007 oder Niveau 2009).
Verfahren eröffnet am: 05.05.2009 Frist abgelaufen am: 15.06.2009
SR 742.122 | SR: SR 742.122.4
Eröffnung
Unterlagen: Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Beat von Känel Tel: 031 324 63 38 Fax: 031 322 59 87 e-mail: Internet: www.bav.admin.ch
- Revision der Signalisationsverordnung (SSV) im Zusammenhang mit der Einführung von Bahnübergangsanlagen vom Typ «MICRO»
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Für Bahnübergänge mit sehr schwachem Strassenverkehr sollen kostengünstigere Bahnübergangsanlagen zur Sicherung eingesetzt werden können. Eine gemischte Arbeitsgruppe ASTRA / BAV hat die nötigen Vorschriftenänderungen ausgearbeitet.
Verfahren eröffnet am: 14.05.2009 Frist abgelaufen am: 24.06.2009
SR 741.21
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Formular für Stellungnahmen
Auskünfte bei: Stephan Haltiner Tel: 031 322 38 43 Fax: 031 323 43 71 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
- Neue Verordnung über das Strassenverkehrsunfall-Register (SVUR)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Teilweise schriftliches und konferenzielles Verfahren
Die neue Verordnung regelt den Aufbau und den Betrieb eines Strassenverkehrsunfall-Registers. Die Unfalldaten und die daraus abgeleiteten Statistikdaten dienen der Analyse von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen sowie der Unfallursachenforschung und bezwecken die weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Verfahren eröffnet am: 02.06.2009 Frist abgelaufen am: 30.06.2009
SR 510.620 | SR: SR 741.51 | SR 741.53 | SR 741.55 | SR 741.56
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage GeoIV | Vorlage MOFIS | Vorlage FABER | Vorlage ADMAS | Vorlage VZV | Vorlage SVUR | Bericht | Einladung | Adressatenliste
Auskünfte bei: Chantal Disler Tel: 031 323 42 88 Fax: 031 323 23 03 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
- Änderung der Verordnung über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Verordnung über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich regelt die Gebühren für Verfügungen, Dienstleistungen sowie für Aufsichtstätigkeiten des Bundesamtes für Energie und der im Bereich Energie mit dem Vollzug betrauten Organisationen und Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Sie regelt ferner die Aufsichtsabgaben im Bereich Kernenergie und Stromversorgung. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll eine Anpassung an die bereits gelebte Praxis, die Präzisierung von geltendem Recht, die Konkretisierung von Aufgaben sowie die Anhebung der Maximaltarife erfolgen.
Verfahren eröffnet am: 16.10.2009 Frist abgelaufen am: 13.11.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Ariane Minder Tel: 031 322 52 94 Fax: 031 323 25 00 e-mail: Internet: www.bfe.admin.ch
- Revision der Verordnung vom 18. Dezember 1995 über den Flugsicherungsdienst (VFSD)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die geltende Verordnung ist vor dem Hintergrund der Teilrevision 1 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie aufgrund der Übernahme europäischer Rechtsvorschriften im Bereich der Flugsicherungsgebühren (Verordnung (EG) Nr. 1794/2006) zu überarbeiten. Die Änderungen betreffen schwergewichtig Aspekte betreffend die Finanzierung der Strecken- sowie der An- und Abflugsicherungsdienste in der Schweiz.
Verfahren eröffnet am: 09.11.2009 Frist abgelaufen am: 09.02.2010
SR (geplant): SR 748.132.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Manuel Keller Tel: 031 325 74 83 Fax: 031 325 92 12 e-mail: