Abgeschlossene Vernehmlassungen und Anhörungen
Verfahren eröffnet im Jahre 2008
Eidgenössisches Departement für auswärtige AngelegenheitenEidgenössisches Departement des Innern
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Eidgenössisches Finanzdepartement
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
- Eine nationale Menschenrechtsinstitution für die Schweiz? Der Standpunkt der Privatwirtschaft.
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Teilweise schriftliches und konferenzielles Verfahren
In der Schweiz wurde die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution vor sechs Jahren angeregt. Infolge von zwei parlamentarischen Vorstössen führte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) im Jahr 2003 breit angelegte Konsultationen durch. Am 24. Januar 2007 beauftragte der Bundesrat eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen, um den Bedarf und Nutzen einer solchen Institution zu prüfen. In diesem Rahmen möchte das EDA die Meinung der Privatwirtschaft erfahren.
Verfahren eröffnet am: 11.02.2008 Frist abgelaufen am: 14.02.2008
Eröffnung
Unterlagen: Adressatenliste | Einladung
Auskünfte bei: Andrea Aeby Tel: 031 322 47 17 Fax: 031 323 89 22 e-mail: Internet: www.eda.admin.ch
Eidgenössisches Departement des Innern
- Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung gilt für präventive und gesundheitsfördernde Massnahmen zur Verhütung und Früherkennung von physischen und psychischen Krankheiten des Menschen, die übertragbar, stark verbreitet oder bösartig sind. Es regelt die Steuerung und Koordination sowie die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Die Finanzflüsse der Präventionsabgaben (Tabakpräventionsabgabe und Zuschlag auf der KVG-Prämie) werden ebenso wie die Organisation auf Bundesebene mit der Schaffung des Schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung neu geregelt. Das Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung regelt die Organisation des Instituts sowie dessen Steuerung und Aufsicht durch den Bund und ist als reiner Organisationserlass ausgestaltet.
Verfahren eröffnet am: 25.06.2008 Frist abgelaufen am: 31.10.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 5891 (08.07.2008)
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht 2 | Bericht 1 | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Salome von Greyerz Tel: 031 322 65 99 Fax: 031 322 34 37 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch/pgf2010
- Krankenversicherungsverordnung (KVV). Verordnung über die Kostenerrnittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL).Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die eidgenössischen Räte haben am 21. Dezember 2007 die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 (KVG; SR 832.10) im Bereich der Spitalfinanzierung (Vorlage 1) beschlossen. Die Gesetzesrevision hat zur Folge, dass auch die von den beschlossenen Änderungen betroffenen Verordnungen anzupassen sind. Dies sind namentlich die Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102), die Verordnung vom 3. Juli 2002 über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL; 832.104) und die Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV; SR 832.112.31).
Verfahren eröffnet am: 04.02.2008 Frist abgelaufen am: 04.05.2008
SR 832.102
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage VKL | Vorlage KVV | Vorlage KLV | Bericht VKL | Bericht KVV | Bericht KLV | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht (deutsch und französisch)
Auskünfte bei: Marie-Thérèse Furrer Tel: 031 323 70 68 Fax: 031 322 90 20 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
- Teilrevision von 7 Verordnungen des Chemikalienrechts
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Betroffen sind zwei Bundesratsverordnungen (Chemikalienverordnung, Biozidprodukteverordnung) sowie fünf EDI-Verordnungen (Verordnung des EDI über die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Verordnung des EDI über die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern, Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung, Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln). Zur Vermeidung technischer Handelshemmnisse müssen bestehende Bestimmungen der Chemikalienverordnung, der Biozidprodukteverordnung sowie der EDI-Verordnung über die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen an neue Bestimmungen des EG-Rechtes angepasst werden. Nicht Gegenstand dieser Revision sind jedoch die neuen Grundpflichten, die mit der EG-REACH-Verordnung eingeführt werden. Bei den Änderungen der vier anderen Verdordnungen des EDI handelt es sich einzig um Ergänzungen, die der Praxis in bestimmten Einzelfällen Rechnung tragen.
Verfahren eröffnet am: 20.02.2008 Frist abgelaufen am: 05.05.2008
SR 813.11 | SR: SR 813.112.12 | SR 813.12 | SR 813.131.21 | SR 814.812.31 | SR 814.812.32 | SR 814.812.33
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage EDI VSK | Vorlage VFB-S | Vorlage VFB-B | Vorlage VFB-DB | Vorlage EDI E K | Vorlage VBP | Vorlage CHemV | Bericht EDI VSK | Bericht VFB-S | Bericht CHemV | Bericht EDI E K | Bericht VBP | Bericht VFB-B | Bericht VFB-DB | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Oilvier Depallens Tel: 031 322 96 33 Fax: 031 322 97 00 e-mail: Internet: www.bagchem.ch
- Verordnung zum Volkszählungsgesetz
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Teilweise schriftliches und konferenzielles Verfahren
Die Verordnung konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben, wie die Volkszählung 2010 in Zusammenarbeit mit den Kantonen durchgeführt wird. Sie regelt Termine und operative Verfahren.
Verfahren eröffnet am: 04.08.2008 Frist abgelaufen am: 08.10.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben interessierte Kreise | Adressatenliste | Erhebungsprogramm
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Regula Sohm Tel: 032 713 66 90 Fax: 032 713 67 52 e-mail: Internet: www.statistik.admin.ch
- Verordnung vom 14. Februar 2007 über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Verlängerung der Einführungsfrist der Versichertenkarte auf den 1. Januar 2010.
Verfahren eröffnet am: 10.10.2008 Frist abgelaufen am: 04.11.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Isabelle Gioielli Tel: 031 325 72 04 Fax: 031 322 90 20 e-mail:
- Teilrevision der Biozidprodukteverordnung
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Anlässlich der Aufnahme der ersten von der EG geprüften Wirkstoffe in die Anhänge der Biozidprodukteverordnung wurde die Notwendigkeit manifestiert, die zur Verwendung der Wirkstoffe in Biozidprodukten von der EG festgelegten Bedingungen und Auflagen gegebenenfalls an die hiesigen Verhältnisse anpassen zu können. Nebst diesem – angesichts der anstehenden Aufnahme weiterer Wirkstoffe – zeitlich dringlichen Revisionspunkt soll es künftig möglich sein, Anerkennungen aus einem EU-Mitgliedstaat mit Auflagen oder Bedingungen auszugestalten, wenn spezifische schweizerische Verhältnisse dies erfordern.
Verfahren eröffnet am: 23.10.2008 Frist abgelaufen am: 21.11.2008
SR 813.12
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Schema
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Pierre Crettaz Tel: 031 322 96 31 Fax: 031 322 97 00 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
- Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) und der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV)
Anhörung
Behörde: Departement
Am 13. Juni 2008 verabschiedete das Parlament das Bundesge¬setz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung, welches das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10), das Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) sowie das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG; SR 831.30) betrifft. Die Gesetzesrevision hat zur Folge, dass auch die von den beschlossenen Änderungen betroffenen Verordnungen anzupassen sind. Dies sind namentlich die Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102), die Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV; SR 832.112.31) und die Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV; SR 831.101).
Verfahren eröffnet am: 18.12.2008 Frist abgelaufen am: 31.03.2009
SR 831.10 | SR: SR 831.101 | SR 831.30 | SR 832.10 | SR 832.102 | SR 832.112.31
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht 3 | Bericht 2 | Bericht 1 | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Bruno Fuhrer Tel: 031 325 00 25 Fax: 031 322 90 20 e-mail:
- Nationales Programm Tabak 2008-2012 (NPT 2008-2012)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Das Nationale Programm Tabak 2008-2012 gewährleistet die Weiterführung des vom BAG im Rahmen des Nationalen Programms zur Tabakprävention 2001-2008 begonnenen Präventionsmassnahmen. Ziel des Programms ist die weitere Verminderung der Krankheits- und Todesfälle (und der damit verursachten Behandlungs- und volkswirtschaftlichen Kosten) aufgrund des Tabakkonsums in der Schweiz.
Verfahren eröffnet am: 17.03.2008 Frist abgelaufen am: 11.04.2008
Eröffnung
Unterlagen: Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Eggenberger Christina Tel: 031 324 26 73 e-mail:
- Analysenliste (Anhang 3 der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Totalrevision der vom EDI erstellten Liste der Analysen mit Tarif (Art. 52 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 KVG (SR 832.10).
Verfahren eröffnet am: 11.06.2008 Frist abgelaufen am: 15.08.2008
SR 832.112.31
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Fristverlängerung | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Sandra Schneider Tel: +41 31 322 91 49 Fax: +41 31 322 90 20 e-mail: Internet: www.bag.admin.ch
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
- Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Abkommen der Bilateralen I wurden für eine ursprüngliche Dauer von sieben Jahren abgeschlossen. Ohne gegenteilige Notifizierung bis zum 31. Mai 2009 werden sie automatisch auf unbestimmte Dauer weitergeführt. Dieser Entscheid ist Gegenstand eines, dem fakultativen Referendum unterstellten, Bundesbeschlusses. Eine Volksabstimmung zu dieser Frage müsste vor Ende Mai 2009 stattfinden.
Verfahren eröffnet am: 23.01.2008 Frist abgelaufen am: 27.02.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 707 (05.02.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Mark Engler, Sektion Personenfreizügigkeit Tel: 031 325 03 95 Fax: 031 323 58 43 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
- Protokoll II zur Ausdehnung des Abkommens über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 auf die zwei neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Departement 2: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Mit dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien am 1. Januar 2007 hat die EU ihre fünfte Erweiterungsrunde abgeschlossen. Wie bereits für die EU-Beitrittsstaaten von 2004, waren auch für die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) auf die beiden neuen Mitgliedsstaaten Verhandlungen mit der europäischen Kommission notwendig. Diskutiert wurden insbesondere der Beginn der Laufzeit der Übergangsfristen sowie die Dauer der speziellen Schutzklausel, welche der Schweiz erlaubt, auch nach Ablauf der Übergangsfristen wieder Kontingente einzuführen. Die Verhandlungen resultierten in einem zweiten Protokoll zum FZA, welches vom Parlament genehmigt werden muss und dem fakultativen Referendum unterstellt ist.
Verfahren eröffnet am: 23.01.2008 Frist abgelaufen am: 27.02.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 1115 (12.02.2008)
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 (englisch) | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Christian Scyboz, Sektion Personenfreizügigkeit Tel: 031 325 58 89 Fax: 031 323 58 43 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
- Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI über die Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Der Rahmenbeschluss zielt auf die Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden ab. Die Umsetzung des Rahmenbeschlusses erfolgt über die Schaffung eines Bundesgesetzes über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und denjenigen der Schengen-Staaten (SIAG).
Verfahren eröffnet am: 14.05.2008 Frist abgelaufen am: 20.08.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 4997 (10.06.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Pascal Bulliard Tel: 031 325 18 48 Fax: 031 323 05 44 e-mail: Internet: http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2008/2008-05-14.html
- Revision des Lugano-Übereinkommens
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Lugano-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen legt die internationale Zuständigkeit der Gerichte der Vertragsstaaten fest und gewährleistet, dass die in einem Vertragsstaat gefällten Entscheide in den übrigen Vertragsstaaten anerkannt und vollstreckt werden können. Das revidierte Lugano-Übereinkommen sieht ein effizienteres Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen vor und enthält neue Bestimmungen, welche die Entwicklungen im elektronischen Geschäftsverkehr berücksichtigen. Dem revidierten Lugano-Übereinkommen werden neben den 19 bisherigen auch die 11 neuen EU-Staaten angehören.
Verfahren eröffnet am: 30.05.2008 Frist abgelaufen am: 12.09.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 4998 (10.06.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Übereinkommen
Ergebnis: Bericht
SR 0.275.11
Auskünfte bei: Rodrigo Rodriguez Tel: 031 322 53 56 Fax: 031 322 78 64 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Revision der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 20. September 2002 (Ausweisverordnung)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die geltende Ausweisverordnung vom 20. September 2002 (Stand 1. Januar 2008) wird bezüglich Gültigkeitsdauer, neues Ausstellungsverfahren, Ausweisgebühren und weitere Änderungen angepasst.
Verfahren eröffnet am: 18.06.2008 Frist abgelaufen am: 10.10.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 5825 (01.07.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 143.11
Auskünfte bei: Philipp Bättig Tel: 031 322 42 47 Fax: 031 324 14 10 e-mail: Internet: www.fedpol.admin.ch
- Rahmenvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die künftige Inkraftsetzung von Schengen in der Schweiz und in Liechtenstein bedingt eine Anpassung der bilateralen Zusammenarbeit im Ausländerbereich sowie bezüglich der Wahrnehmung von polizeilichen Aufgaben durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) im Grenzraum an der liechtensteinisch-österreichischen Grenze.
Verfahren eröffnet am: 19.09.2008 Frist abgelaufen am: 26.11.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 8007 (30.09.2008)
Unterlagen: Vereinbarung Grenzraum | Vereinbarung Aufenthalt | Vereinbarung Einreise | Rahmenvertrag | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Bundesbeschluss
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Regula Dütschler Tel: 031 325 55 58 Fax: 031 325 92 38 e-mail: Internet: www.bfm.admin.ch
- Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend Übernahme der Richtlinie 2008/51/EG zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie 2008/51/EG vom 21. Mai 2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Die Richtlinie 51/2008/EG ändert die Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Anpassungen der Richtlinie waren erforderlich, weil die Europäische Gemeinschaft das „Protokolls betreffend die Bekämpfung der unerlaubten Herstellung von und des unerlaubten Handels mit Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen und Munition zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität“ (UN-Feuerwaffenprotokoll) ratifiziert hat. Die Umsetzung erfolgt wie bereits die ursprüngliche Umsetzung der Richtlinie 91/477/EWG vorwiegend im Waffengesetz und der dazugehörigen Verordnung.
Verfahren eröffnet am: 26.09.2008 Frist abgelaufen am: 30.12.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 8085 (07.10.2008)
Unterlagen: Vorlage 3 (Bundesgesetz) | Vorlage 2 (Verordnung) | Vorlage 1 (Bundesbeschluss) | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Simone Rusterholz Tel: 031 325 13 12 Fax: 031 322 53 04 e-mail: Internet: www.fedpol.admin.ch
- Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Der Bundesrat will mit einer Revision des Zivilgesetzbuches und des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht den Schutz vor Zwangsheiraten erhöhen. Neue strafrechtliche und ausländerrechtliche Bestimmungen erachtet er hingegen nicht als erforderlich.
Verfahren eröffnet am: 05.11.2008 Frist abgelaufen am: 15.02.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 8793 (18.11.2008)
Unterlagen: Vorlage und Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Bundesgericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 210 | SR: SR 211.231 | SR 291
Auskünfte bei: Hermann Schmid Tel: 031 322 40 87 Fax: 031 322 42 25 Internet: www.bj.admin.ch
- Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die vorgeschlagene Revision des Obligationenrechts erfolgt im Zusammenhang mit der Motion Gysin (03.3212). Sie legt die Voraussetzungen für die Anzeige von Missständen im Einklang mit der Treuepflicht fest. Eine Kündigung im Anschluss an eine rechtmässige Meldung von Missständen gilt als missbräuchlich (Art. 336 Abs 2 Bst. d Entwurf-OR). Die Meldung von Misständen im öffentlichen Dienst des Bundes wird im Personalgesetz und damit in einer separaten Vorlage geregelt. Die Kantone bleiben frei, die Frage für ihre Angestellten in ihrem jeweiligen Personalrecht zu regeln.
Verfahren eröffnet am: 05.12.2008 Frist abgelaufen am: 31.03.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 9169 (16.12.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Gerichte | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 220
Auskünfte bei: Bassem Zein Tel: 031 322 36 22 Fax: 031 322 42 25 e-mail: Internet: www.ofj.admin.ch
- Datenschutz bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Für die heute bereits praktizierte Speicherung von sog. Randdaten (insbesondere betreffend den Auf- und Abbau elektronischer Verbindungen) fehlt eine gesetzliche Grundlage. Die Vorlage füllt diese Lücke. Die Weiterbearbeitung der gespeicherten Daten ist ausschliesslich zu den in der Vorlage genannten Zwecken zulässig.
Verfahren eröffnet am: 12.12.2008 Frist abgelaufen am: 31.03.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 9233 (24.12.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Gerichte | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 172.010
Auskünfte bei: Dieter Biedermann / Hanni Nahmias Tel: 031 322 47 50/67 Fax: 031 322 84 01 e-mail:
- Verordnung über die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich (Zwangsanwendungsverordnung, ZAV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen, welches vom Parlament am 20. März 2008 verabschiedet wurde.
Verfahren eröffnet am: 21.05.2008 Frist abgelaufen am: 15.08.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben SPK | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Colette Rossat-Favre Tel: 031 322 41 66 Fax: 031 322 78 37 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- 02.440 Parlamentarische Initiative. SchKG. Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitnehmerforderungen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Die Kommission beantragt, das SchKG in dem Sinne zu ändern, dass Forderungen von Arbeitnehmern nur bis zum Betrag des gemäss obligatorischer Unfallversicherung maximal versicherten Jahresverdienstes (derzeit 126'000 Franken) in der ersten Klasse privilegiert sind. Eine allfällig über diesen Höchstbetrag hinausgehende Teilforderung wäre zusammen mit den Forderungen der übrigen Gläubiger in der dritten Klasse einzuordnen.
Verfahren eröffnet am: 29.09.2008 Frist abgelaufen am: 31.12.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 8086 (07.10.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Bundesgericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 281.1
Auskünfte bei: David Rüetschi Tel: 031 322 44 18 Fax: 031 322 42 25 e-mail: Internet: www.bj.admin.ch
- Konsultation der Kantone im Hinblick auf eine Unterzeichnung des UNO-Feuerwaffenprotokolls
Anhörung
Behörde: Amt
Verschiedene Fragen rund um die Umsetzung internationaler Instrumente zur Verhinderung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen (Small Arms and Light Weapons, SALW) wurden von einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe unter der Leitung des SECO geprüft. Die Arbeitsgruppe empfiehlt die Unterzeichnung des UNO-Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit (UNO-Feuerwaffenprotokoll), das im Juli 2005 in Kraft trat. Ziel ist die umfassende Bekämpfung des illegalen Schusswaffenverkehrs, zum Beispiel durch zuverlässige Ausfuhr- und Einfuhrkontrollen oder verschärfte Strafbestimmungen. Das Protokoll ist das einzige globale, rechtlich verbindliche Instrument zur Kontrolle des Handels mit Klein- und leichten Waffen und wurde bisher von 52 UNO-Mitgliedstaaten unterzeichnet; darunter fast alle Länder der EU sowie die Europäische Gemeinschaft selbst. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2008 vom Bericht der Arbeitsgruppe Kenntnis genommen. Hinsichtlich Unterzeichnung UNO-Feuerwaffenprotokoll hat er entschieden, dass die Kantone vorgängig zur Unterzeichnung zu konsultieren seien.
Verfahren eröffnet am: 30.05.2008 Frist abgelaufen am: 30.06.2008
Eröffnung
Unterlagen: Bericht
Auskünfte bei: Simone Rusterholz Tel: 031 325 13 12 Fax: 031 312 25 79 e-mail:
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
- Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Sportförderungsgesetz aus dem Jahr 1972 entspricht den aktuellen Anforderungen an eine moderne Gesetzgebung nicht mehr. Die Sportwelt ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes einem starken Wandel unterworfen und sieht sich heute mit Entwicklungen und Herausforderungen konfrontiert, die teilweise nach neuen staatlichen Handlungsinstrumentarien verlangen. Der Gesetzesentwurf übernimmt inhaltlich viele bewährte Aspekte der bisherigen Sportförderung. Eine Totalrevision ist jedoch auf Grund von gesetzestechnischen Vorgaben unumgänglich. Das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport beinhaltet die am Bundesamt für Sport existierenden Datenbanken.
Verfahren eröffnet am: 06.06.2008 Frist abgelaufen am: 30.09.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 5360 (24.06.2008)
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht 2 | Bericht 1 | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Feller Markus Tel: 032 327 63 79 / 079 728 84 13 e-mail:
- Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport beinhaltet die am Bundesamt für Sport existierenden Datenbanken.
Verfahren eröffnet am: 06.06.2008 Frist abgelaufen am: 30.09.2008
Auskünfte bei: Feller Markus Tel: 032 327 63 79 / 079 728 84 13 e-mail:
- Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV)
Anhörung
Behörde: Departement
Ausführungsverordnung gemäss Art.16 Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG).
Verfahren eröffnet am: 20.08.2008 Frist abgelaufen am: 14.11.2008
SR 510.62
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Fiktives Beispiel
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Fridolin Wicki Tel: 031 963 23 10 Fax: 031 963 22 97 e-mail: Internet: www.cadastre.ch
- Revision der Alarmierungsverordnung (AV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Zur Umsetzung der Motion Wyss (05.692), welche vom Bundesrat die Etablierung eines meteorologischen Zwei-Stufen-Warnsystems fordert, sind die rechtlichen Grundlagen auf Verordnungsstufe auszubauen. So sind sowohl die Alarmierungsverordnung als auch die Radio- und Fernsehverordnung (RTVV, SR 784.401) entsprechend zu ergänzen.
Verfahren eröffnet am: 04.12.2008 Frist abgelaufen am: 27.02.2009
SR 520.12
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage RTVV im Überarbeitungsmodus | Vorlage | Vorlage im Überarbeitungsmodus | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben interessierte Kreise | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Schmocker Valérie Anne Tel: 031 323 55 78 Fax: 031 324 87 89 e-mail: Internet: www.bevoelkerungsschutz.ch
- Revision des Schweizerischen Inventars der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Das KGS-Inventar enthält die Kulturgüter von nationaler Bedeutung, die es entsprechend den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen über den Kulturgüterschutz vorrangig zu schützen gilt. Gesetzliche Grundlagen: International (SR 0.520.3 / 0.520.33), National (SR 520.3 / 520.31). Bisherige Ausgaben: 1988, 1995.
Verfahren eröffnet am: 04.12.2008 Frist abgelaufen am: 20.02.2009
SR 0.520.3 | SR: SR 0.520.33
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage VD (französisch) | Vorlage ZH | Vorlage AG | Vorlage AI | Vorlage AR | Vorlage BE | Vorlage ZG | Vorlage VS | Vorlage UR | Vorlage TI (italienisch) | Vorlage TG | Vorlage SZ | Vorlage SO | Vorlage SH | Vorlage SG | Vorlage OW | Vorlage NW | Vorlage NE (französisch) | Vorlage LU | Vorlage JU (französisch) | Vorlage GR | Vorlage GL | Vorlage GE (französisch) | Vorlage FR | Vorlage BS | Vorlage BL | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Hilfetext GIS
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Rino Büchel Tel: 031 322 51 84 Fax: 031 324 87 89 e-mail: Internet: kgs-gis.admin.ch
Eidgenössisches Finanzdepartement
- Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Schaffung einer Regelbindung zur Kompensation von Defiziten des ausserordentlichen Finanzhaushalts. Ein Anstieg der Schulden aufgrund ausserordentlicher Ausgaben soll damit verhindert werden.
Verfahren eröffnet am: 23.04.2008 Frist abgelaufen am: 04.08.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 3181 (06.05.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Fragebogen
Ergebnis: Bericht
SR 611.0
Auskünfte bei: Alain Geier Tel: 031 322 62 39 Fax: 031 322 75 49 e-mail: Internet: www.efv.admin.ch
- Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Beschaffungsrecht des Bundes soll moderner, klarer und flexibler werden. Zudem wird im Rahmen der laufenden Totalrevision eine gesamtschweizerische Harmonisierung des Beschaffungsrechts angestrebt. Die Revision kann einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Wirtschaftswachstums in der Schweiz leisten.
Verfahren eröffnet am: 30.05.2008 Frist abgelaufen am: 15.11.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 5205 (17.06.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Fristverlängerung | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Übereinkommen
Ergebnis: Bericht
| Publikation: BBl 2008 6016 (15.07.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Fristverlängerung | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Übereinkommen
Ergebnis: Bericht
SR 172.056.1
Auskünfte bei: Marco Fetz / Anouk d’Hooghe Tel: 031 324 88 65 / 031 322 38 50 Fax: 031 325 50 09 e-mail: Internet: www.bbl.admin.ch
- Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2008 die Vernehmlassung zur Sanierung der Pensionskasse SBB eröffnet. Die Vernehmlassungsvorlage stellt vier Lösungsvarianten für die Sanierung des Alters- und IV-Rentneranteils der Pensionskasse SBB zur Diskussion. Drei davon sehen eine Rekapitalisierung der SBB durch den Bund in unterschiedlicher Höhe vor. Bei der vierten Variante erfolgt die Sanierung der PK SBB ohne Beteiligung des Bundes. Der Bundesrat gibt der Variante 3 ("Erweiterte Gründungs-Ausfinanzierung") die Präferenz. Der Vernehmlassung beigelegt ist der Bericht zur Erfüllung der Postulate Fluri (05.3363) und Lauri (05.3363) in Zusammenhang mit der Pensionskasse ASCOOP. Beide Postulate fordern den Bundesrat auf zu prüfen, wie der Bund in Anlehnung an die SBB die Pensionskasse der ASCOOP unterstützen könne, um den Wettbewerb zwischen den SBB und den konzessionierten Transportunternehmen zu unterstützen.
Verfahren eröffnet am: 02.07.2008 Frist abgelaufen am: 03.11.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 6015 (15.07.2008)
Unterlagen: Vorlage und Bericht | Bericht zur Erfüllung der beiden Postulate Fluri (05.3247) und Lauri (05.3363) in Zusammenhang mit der Pensionskasse der ASCOOP | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste | Fragenkatalog
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Rosalia Zeller / Matthias Gygax Tel: 031 323 55 48 / 031 322 60 74 Fax: 031 322 64 84 e-mail:
- Revision des Bundespersonalgesetz (BPG) vom 24. März 2000
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das geltende Bundespersonalgesetz BPG ist seit 1. Januar 2002 in Kraft und bildet die grosse Klammer über den Arbeitsverhältnissen der rund 36'000 Bundesangestellten. Die vorliegende Revision des BPG sieht eine Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse und eine weitere Annäherung des Bundespersonalrechts an die Bestimmungen des Obligationenrechts OR vor. Gleichzeitig soll das Beschwerdeverfahren bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vereinfacht werden.
Verfahren eröffnet am: 19.09.2008 Frist abgelaufen am: 05.01.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 8087 (07.10.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 172.220.1
Auskünfte bei: Raschlé Corinne Tel: 031 322 62 30 Fax: 031 324 88 80 e-mail: Internet: www:epa.admin.ch
- Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Ziel der Vorlage ist, den Sold für den Feuerwehrdienst von den Steuern zu befreien. Der Sold für den Feuerwehrdienst wird heute weder im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) noch im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) als steuerfreie Einkunft angesehen und unterliegt folglich nach geltendem Recht der Einkommensbesteuerung. Hingegen gelten der Militärsold, der Sold für Schutzdienst und das Taschengeld für Zivildienst als steuerfreie Einkünfte. Der Feuerwehrsold soll diesen gleichgestellt werden.
Verfahren eröffnet am: 19.11.2008 Frist abgelaufen am: 01.03.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 9005 (02.12.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 642.11
Auskünfte bei: Christoph Hasler / Regine Loepfe Tel: 031 325 55 92 / 031 322 74 34 Fax: 031 322 64 50 e-mail: Internet: www.estv.admin.ch
- Finanzmarktprüfverordnung (FINMA-PV); Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA-Gebührenverordnung; FINMA-GebV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Es handelt sich um Ausführungserlasse zum Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FINMAG).
Verfahren eröffnet am: 06.03.2008 Frist abgelaufen am: 06.05.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage FINMA PV | Vorlage FINMA GebV | Bericht FINMA PV | Bericht FINMA GebV | Begleitschreiben | Anhang
- Änderungen von Verordnungen im Bereich der Stempelabgaben, Verrechnungssteuer und pauschalen Steueranrechnung
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Änderungen in den Verordnungen im Bereich der Stempelabgaben, Verrechnungssteuer und pauschalen Steueranrechnung ergeben sich aufgrund der Teilinkraftsetzung der Unternehmenssteuerreform II auf den 1. Januar 2009.
Verfahren eröffnet am: 11.06.2008 Frist abgelaufen am: 14.07.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Urs Jendly / Isabelle Blättler Tel: 031 322 73 35 / 031 322 72 02 e-mail: Internet: www.estv.admin.ch
- Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Ziel der unterbreiteten Vorlage ist es, die Folgen der kalten Progression künftig rascher auszugleichen. Es werden zwei Varianten zur Diskussion gestellt: der jährliche Ausgleich und ein periodischer Ausgleich bei Erreichen einer Teuerung von 3 Prozent.
Verfahren eröffnet am: 05.12.2008 Frist abgelaufen am: 15.01.2009
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Simone Bischoff Tel: 031 322 73 69 Fax: 031 322 64 50 e-mail: Internet: www.estv.admin.ch
- 06.463 Pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Die Vorlage sieht vor, dass Mitgliederbeiträge und Zuwendungen von natürlichen Personen an politische Parteien als allgemeiner Abzug bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens geltend gemacht werden können. Juristische Personen sollen neu Zuwendungen an politische Parteien als geschäftsmässig begründeten Aufwand bei der Berechnung des steuerbaren Reingewinnes geltend machen können.
Verfahren eröffnet am: 31.01.2008 Frist abgelaufen am: 30.04.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 1116 (12.02.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 642.11 | SR: SR 642.14
Auskünfte bei: Christoph Hasler / Ruth Lüthi Tel: 031 325 55 92 / 031 322 98 04 Fax: 031 322 64 50 / 031 322 98 67 e-mail: Internet: www.estv.admin.ch; www.parlament.ch
- 05.309 Kt. Iv. BE. Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Zur Unterstützung der Energie-, Klima- und Umweltpolitik des Bundes sollen für den Kauf von energieeffizienten und emissionsarmen Automobilen finanzielle Anreize geschaffen werden. Als Instrument dazu wird das Bonus-Modell vorgeschlagen. Dieses wird über eine Erhöhung der Automobilsteuer des Bundes finanziert.
Verfahren eröffnet am: 13.11.2008 Frist abgelaufen am: 28.02.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 8903 (25.11.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Karl Strohhammer Tel: 031 322 67 11 e-mail:
- Anhörung der EBK zu den Entwürfen der Börsenverordnung-FINMA und der Übernahmeverordnung
Anhörung
Behörde: Behördenkommission
Form: Schriftliches Verfahren
Im Hinblick auf die per 1. Januar 2009 umzusetzende Behördenreorganisation gemäss dem neuen Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) sind die geltende Börsenverordnung-EBK (BEHV-EBK) sowie die Übernahmeverordnung (UEV-UEK) den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Die EBK und die Übernahmekommission (UEK) haben in enger Zusammenarbeit ihre jeweiligen Erlasse umfassend überarbeitet und unterbreiten den interessierten Kreisen und betroffenen Ämtern die Entwürfe für die neue Börsenverordnung-FINMA (BEHV-FINMA) und die neue Übernahmeverordnung (UEV) zur Anhörung.
Verfahren eröffnet am: 20.06.2008 Frist abgelaufen am: 04.08.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Synopsis
e-mail: Internet: www.ebk.admin.ch/d/regulier/regulierungsprojekte.html
- Änderung von Art. 3a Abs. 4 Bst. d der Verordnung über die Banken und Sparkassen (Bankenverordnung, BankV)
Anhörung
Behörde: Behördenkommission
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Bankenverordnung wird die Ausnahmeregelung für Einlagen bei Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften auf den zwingenden Konnex zum ideellen Zweck oder zu der gemeinsamen Selbsthilfe beschränkt. Die Anhörung erfolgt in Absprache mit dem Eidg. Finanzdepartement.
Verfahren eröffnet am: 21.07.2008 Frist abgelaufen am: 15.09.2008
SR 952.02
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Stéphanie Dayer Tel: 031 325 79 17 Fax: 031 322 69 26 e-mail: Internet: www.ebk.ch/d/aktuell/index.html
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
- Änderung des Obligationenrechts (Miete)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Gesetzesänderung betrifft neue Regelungen zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen: Die Mietzinse sollen in Zukunft der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise folgen und nicht mehr vom Verlauf der Hypothekarzinsen abhängig sein. Die Missbräuchlichkeit von Anfangsmietzinsen soll anhand von Vergleichsmieten überprüft werden.
Verfahren eröffnet am: 27.02.2008 Frist abgelaufen am: 31.05.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 1547 (11.03.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 220
Auskünfte bei: Cipriano Alvarez, Leiter Bereich Recht Tel: 032 654 91 30 Fax: 032 654 91 08 e-mail: Internet: www.bwo.admin.ch
- Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Berufsmaturitätsverordnung vom 30. November 1998 wird zurzeit auf Stufe Bundesamt geregelt. Nach Artikel 25 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 ist jedoch der Bundesrat für die Regelung zuständig. Im Hinblick auf das Fachhochschulstudium sind die Bildungsziele der erweiterten Allgemeinbildung anzupassen, was sich auf die Gestaltung des Unterrichts und das Angebot an Bildungsgängen auswirkt. Die Berufsmaturität soll als Ganzes abgebildet werden, also als Berufsbefähigung und Studierreife für die Aufnahme eines Bachelorstudiengangs an einer Fachhochschule. Entsprechend wird auch die Lerndauer als Gesamtheit dargestellt. Der Berufsmaturitätsunterricht und die Zuteilung auf Fächer und Lernbereiche werden als Richtwerte im Rahmenlehrplan angegeben. In diesem sind auch die Formen der Abschlussprüfungen festgelegt und die Modalitäten für die interdisziplinäre Projektarbeit. Promotions- und Bestehensregeln entsprechen den heutigen bereits bekannten Konditionen.
Verfahren eröffnet am: 23.04.2008 Frist abgelaufen am: 15.08.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 3182 (06.05.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 412.103.1
Auskünfte bei: Serge Imboden Tel: 031 325 52 10 e-mail:
- Änderung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Griffigere Massnahmen gegen unlautere Geschäftsmethoden (Registerbetrügereien, Schneeballsysteme, missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen); Weiterentwicklung des Klagerechts des Bundes; Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichtsbehörden zur Bekämpfung grenzüberschreitender unlauterer Geschäftsmethoden; Unterstellung sämtlicher Dienstleistungen unter die Preisbekanntgabepflicht.
Verfahren eröffnet am: 06.06.2008 Frist abgelaufen am: 30.09.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 5361 (24.06.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Kantone, Organisationen (d,f,i) | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Sutter Guido Tel: 031 322 28 14 Fax: 031 324 09 56 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch
- Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Mit einer neuen gesetzlichen Grundlage im Landwirtschaftsgesetz soll die Finanzierung von Begleitmassnahmen zu einem Freihandelsabkommen mit der EU im Lebensmittel- und Agrarbereich und/oder zu einem neuen WTO-Abkommen vorbereitet werden.
Verfahren eröffnet am: 10.09.2008 Frist abgelaufen am: 21.11.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 7905 (23.09.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 910.1
Auskünfte bei: Jean-Marc Chappuis Tel: 031 322 27 12 Fax: 031 322 26 34 e-mail: Internet: www.blw.admin.ch
- Anpassung der Kriterien für die Bewilligungsverweigerung im Güterkontrollgesetz
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens ist die Anpassung der Kriterien für die Bewilligungsverweigerung im Bundesgesetz über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter (Güterkontrollgesetz, GKG). Der Bundesrat hat bei bestimmten Gütern keine Möglichkeit, eine Ausfuhrbewilligung zu verweigern. Zur Wahrung wesentlicher Landesinteressen soll ihm nun rechtlich eine entsprechende Handhabe zugestanden werden.
Verfahren eröffnet am: 22.10.2008 Frist abgelaufen am: 31.01.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 8673 (04.11.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Brigitte Rüegsegger Tel: 031 322 28 77 Fax: 031 323 51 10 e-mail:
- Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK). Lebensmittel – und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV). Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten (VhyS)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die faktische Übernahme des EU - Hygienepaketes in der Lebensmittelgesetzgebung hat Anpassungen des Lebensmittelgesetzes vom 9. Oktober 1992 (LMG; SR 817.0) zur Folge (Beschluss der Bundesversammlung vom 5. Oktober), deren Inhalte wiederum Anpassungen in verschiedenen Verordnungen erfordern. Betroffen sind vor allem die Gebührenthematik für die Schlachttier– und Fleischuntersuchung sowie die amtlichen Kontrollen in Zerlegebetrieben. Die Ausgestaltung der Gebühren für die amtlichen Kontrollen in Zerlegebetrieben fehlte bisher. Zusätzlich hat die Umsetzung der am 1. Januar 2006 bzw. 1. Januar 2007 (Änderungen) in Kraft getretenen neuen Verordnungen im Schlachtbereich (Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle und Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten) gezeigt, dass Angleichungen bei der konsistenten Anwendung von Begriffen erforderlich sind.
Verfahren eröffnet am: 10.01.2008 Frist abgelaufen am: 01.04.2008
SR 916.401
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Ruedi Müller Tel: 031 322 41 90 e-mail:
- Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV)
Anhörung
Behörde: Departement
Das Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966 ist im Rahmen der Agrarpolitik 2011 in verschiedener Hinsicht geändert worden. Der vorliegende Entwurf für eine Änderung der Tierseuchenverordnung enthält Ausführungsbestimmungen zu den neuen Artikeln 16, 20 Absatz 2 und 56a des Tierseuchengesetzes. Dabei geht es insbesondere um die zentrale Registrierung von Tierhaltungen mit Equiden, Hausgeflügel, Fischen oder Bienen sowie um den Viehhandel und die Schlachtabgabe. Weiter werden die Bekämpfungsmassnahmen verschiedener Seuchen an die momentane Seuchensituation und an neue Erkenntnisse angepasst.
Verfahren eröffnet am: 13.06.2008 Frist abgelaufen am: 22.08.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Martin Moser Tel: 031 322 86 42 Fax: 031 323 85 94 e-mail: Internet: www.bvet.admin.ch
- Bundesgesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz; BuPG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Um die Vielfalt und die Qualität des Kulturgutes Buch zu fördern und der Bevölkerung den Zugang zu Büchern zu den bestmöglichen Bedingungen zu gewährleisten, legt dieses neue Bundesgesetz eine obligatorische Buchpreisbindung fest. Die Verleger oder Importeure setzen die Buchpreise fest, missbräuchliche Preise werden durch den Preisüberwacher verhindert.
Verfahren eröffnet am: 07.11.2008 Frist abgelaufen am: 03.02.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 8794 (18.11.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Fragenkatalog
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Sabine Perch-Nielsen Tel: 031 322 81 49 Fax: 031 322 98 72 e-mail:
- Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Agrarpolitik 2011 wird mittels zwei Verordnungspaketen umgesetzt. Nachdem das erste Paket am 1. Januar 2008 gleichzeitig mit den Änderungen des Landwirtschafts¬gesetzes in Kraft getreten ist, hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das zweite Paket bei den Kantonen, den politischen Parteien und interessierten Organisationen in die Anhörung geschickt. Die Vorschläge enthalten mit der Umlagerung der Marktstützungs¬mittel in Direktzahlungen das Kernstück der Agrarpolitik 2011.
Verfahren eröffnet am: 21.01.2008 Frist abgelaufen am: 28.03.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage und Bericht | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Stellungnahme Vorlage
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Muriel Thalmann Tel: 031 325 60 87 Fax: 031 322 26 34 e-mail:
- Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV): Blauzungenkrankheit (Bluetongue)
Anhörung
Behörde: Amt
Die Blauzungenkrankheit hat sich in den letzten beiden Jahren in Europa rasant ausgebreitet. Die Viruserkrankung kann alle Wiederkäuer und Kameliden befallen. Im Herbst 2007 sind erste Fälle in der Schweiz aufgetreten. Um eine massive Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in der Schweiz und die daraus folgenden wirtschaftlichen Schäden zu vermeiden, müssen die Bekämpfungsmassnahmen angepasst werden. Dabei steht aufgrund der heutigen Erkenntnisse die Prävention im Vordergrund. Wichtigste Massnahme ist eine Massenimpfung. Die Neuausrichtung der Bekämpfungsstrategie gegen die Blauzungenkrankheit erfordert eine Änderung der Tierseuchenverordnung.
Verfahren eröffnet am: 07.03.2008 Frist abgelaufen am: 25.03.2008
SR 916.401
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Ochs Hansueli Tel: 031 323 85 23 Fax: 031 323 85 94 e-mail: Internet: bvet.admin.ch
- Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) und der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Revision der ArGV 1 beabsichtigt eine Anpassung der Vorschrift über die Rückwärtsrotation (Wechsel von der Nacht- zur Spät- und von dieser zur Frühschicht): Die Rückwärtsrotation soll wie bis anhin die Ausnahme sein, aber auf ausdrücklichen Wunsch der Mehrheit der betroffenen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer möglich sein. Mit der Revision der ArGV 4 sollen die Vorschriften über die dem Plangenehmigungsverfahren unterstellten Betriebe angepasst werden.
Verfahren eröffnet am: 09.04.2008 Frist abgelaufen am: 09.05.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht 2 | Beilage zu Bericht 1 | Bericht 1 | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Thomas Bertschy Tel: 031 324 21 98 Fax: 031 322 78 31 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch
- Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Verordnung werden präzisierende, technische Ausführungsbestimmungen zur Tierschutzverordnung, die bisher in Richtlinien des BVET aufgeführt waren, auf Verordnungsstufe festgelegt. Dadurch wird die Rechtssicherheit im Vollzug erhöht. Die VTSch Schlachtung enthält detaillierte Ausführungen für den Umgang mit Schlachttieren vom Abladen am Schlachthof bis zum Eintritt des Todes, Vorgaben zu den für die jeweilige Tierart geeigneten Betäubungsmethoden einschliesslich Kontrollkriterien zur Überprüfung der Wirkung. Die Vorschriften wurden auf die entsprechende EU-Vorgaben abgestimmt.
Verfahren eröffnet am: 30.04.2008 Frist abgelaufen am: 11.06.2008
Eröffnung
Unterlagen: Anhänge | Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Brigitte Stuber Tel: 031 323 82 39 Fax: 031 323 85 70 e-mail: Internet: www.bvet.admin.ch
- Änderung des Verordnungspakets zu den Regelungen betreffend der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Paket)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die EDAV wurde Mitte 2007 einer umfassenden Revision unterzogen. Ziel dieser Revision war die Anpassung der Einfuhrbestimmungen der Schweiz für Tiere und tierische Produkte aus Drittländern mit denjenigen der EU im Hinblick auf eine geplante Erweiterung des Anhangs 11 des bilateralen Landwirtschaftsabkommens. Obwohl die Revision in enger Zusammenarbeit mit der EU – Kommission erfolgt ist, wurde das BVET nach der Inkraftsetzung des Verordnungspakets von einigen Mitgliedsstaaten via die EU-Kommission über Abweichungen zwischen der EDAV und den entsprechenden EU-Richtlinien aufmerksam gemacht. Weitere Beanstandungen in Bezug auf einzelne Artikel in diesem Verordnungspaket erfolgten anlässlich der Inspektion der schweizerischen veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen an den internationalen Flughafen durch die europäische Kontrollbehörde (FVO) im November 2007. In Vorbereitung auf die nächste Inspektion der FVO, die für Anfangs September 2008 geplant ist, sollen nun die verbleibenden Differenzen im Rahmen einer Revision des EDAV-Pakets bereinigt werden.
Verfahren eröffnet am: 14.05.2008 Frist abgelaufen am: 13.06.2008
SR 916.443.10 | SR: SR 916.443.12 | SR 916.443.13 | SR 916.443.14 | SR 916.472
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 5 | Vorlage 4 | Vorlage 3 | Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Organisationen | Adressatenliste
Auskünfte bei: Rüfenacht Jürg Tel: 031 323 30 33 Fax: 031 323 85 70 e-mail:
- Anpassung der Verordnung des EVD über die Vergütung von arbeitsmarktlichen Massnahmen
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Die Anpassung der Verordnung soll im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) vorgenommen werden. Um besser auf konjunkturelle Zyklen reagieren zu können, aber auch um Einsparungen im Bereich arbeitsmarktlicher Massnahmen zu erzielen, soll die Vergütung dieser Massnahmen durch ein neues Finanzierungssystem geregelt werden.
Verfahren eröffnet am: 06.06.2008 Frist abgelaufen am: 04.07.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Oliver Schärli Tel: 031/323 57 29 Fax: 031/312 29 83 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch
- Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) (Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Revision der ArGV 2 vom 10. Mai 2008 mit dem Ziel, die Bestimmungen im Bereich der Krankenanstalten, Kliniken, Heime und Internate anzupassen.
Verfahren eröffnet am: 05.09.2008 Frist abgelaufen am: 27.10.2008
SR 822.112
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Deborah Balicki Tel: 031 / 322 29 36 Fax: 031 / 322 78 31 e-mail: Internet: www.seco.admin.ch
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
- Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Im Hinblick auf die Öffnung des Postmarktes wird das geltende Postgesetz und das Postorganisationsgesetz total revidiert.
Verfahren eröffnet am: 18.03.2008 Frist abgelaufen am: 16.06.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 2361 (01.04.2008)
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht 2 | Bericht 1 | Begleitschreiben | Adressatenliste | Präsentation Plaut | Bericht Plaut | Beilagenverzeichnis | Fragenkatalog
Ergebnis: Bericht Postorganisationsgesetz | Bericht Postgesetz
Auskünfte bei: Roland Wittwer / Katrin Nussbaumer Tel: 031 322 55 26 / 031 324 03 08 Fax: 031 324 26 92 e-mail:
- Erste Teilrevision des Luftfahrtgesetzes
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Das Luftfahrtgesetz soll in drei Etappen revidiert werden. Die Umsetzung des luftfahrtpolitischen Berichts des Bundesrates von 2004, neue Grundsätze für die Flughafengebühren und die Finanzierung der Flugsicherung sowie eine Aufsichtsabgabe für die kommerzielle Luftfahrt bilden die zentralen Elemente einer ersten Teilrevision, welche die Landesregierung bis im Herbst in die Vernehmlassung geschickt hat.
Verfahren eröffnet am: 18.06.2008 Frist abgelaufen am: 03.10.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 5826 (01.07.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 748.0
Auskünfte bei: Marti Thomas Tel: 031 325 91 05 Fax: 031 325 92 12 e-mail: Internet: www.bazl.admin.ch
- Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die heutige Linienführung des Nationalstrassennetzes basiert zur Hauptsache auf dem Bundesbeschluss über das Nationalstrassenetz von 1960. Dieser so genannte Netzbeschluss entspricht inzwischen nicht mehr in allen Belangen den heutigen und künftigen Ansprüchen. In den letzten zehn Jahren wurden über dreissig Begehren um Aufnahme von Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz im Parlament deponiert. Deshalb wurde das Nationalstrassennetz umfassend überprüft. Mit dieser Anpassung werden knapp 400 Kilometer bestehende Strassen neu ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Damit wird der Bund Eigner dieser Strassen und wird für den Unterhalt und Betrieb dieser Strecken zuständig sein. Der Bundesrat will damit sicherstellen, dass alle Landesteile durch Nationalstrassen erschlossen sind. Der Netzbeschluss trägt den heutigen und künftigen Bedürfnissen der städtischen Agglomerationen im Mittelland wie auch der ländlichen Räume und der Tourismusregionen Rechnung. Mit der Anpassung des Netzbeschlusses dürften ihm jährliche Mehrausgaben in Höhe von rund 150 Millionen Franken für Betrieb und Unterhalt und rund 200 Millionen Franken für den Ausbau entstehen. Die Kantone werden von ihren bisherigen finanziellen Verpflichtungen für diese Strecken vollständig entlastet. Diese Lastenverschiebung auf den Bund wird bei den Kantonen durch eine Reduktion der nicht werkgebundenen Beiträge und der Globalbeiträge an die Hauptstrassen kompensiert. Die Kompensation der für den Bund dadurch im Bereich der Mineralölsteuer entstehenden Mehrbelastungen durch die Kantone ist unumgänglich. Alternative dazu wäre nur das Beibehalten der heutigen Lösung, d.h. der Verzicht auf die Anpassung des Netzbeschlusses. Der Bundesrat lädt deshalb die Kantone ein, für die von ihnen favorisierte Lösung Stellung zu nehmen.
Verfahren eröffnet am: 02.07.2008 Frist abgelaufen am: 15.10.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 6014 (15.07.2008)
Unterlagen: Vorlage und Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Fragebogen
Ergebnis: Bericht
SR 725.113.11
Auskünfte bei: Poffet Jean-Luc Tel: 031 323 27 94 Fax: 031 323 23 03 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
- Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Änderung des Energiegesetzes sollen vor allem vom Bundesrat beschlossene Massnahmen der Energieeffizienz umgesetzt werden; die Änderung der Energieverordnung betreffen die Anforderungen bezüglich Energieeffizienz an netzbetriebene elektrische Geräte; diejenige der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen dient der Beschleunigung der Bewilligungsverfahren.
Verfahren eröffnet am: 22.10.2008 Frist abgelaufen am: 13.02.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 8703 (11.11.2008)
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 3 | Vorlage 1 | Bericht 2 | Bericht 3 | Bericht 1 | Begleitschreiben Parteien | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste 1 und 2 | Adressatenliste 3
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Peter Koch Tel: 031 322 56 36 Fax: 031 323 25 00 e-mail: Internet: www.bfe.admin.ch
- Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Weniger Todesopfer und Verletzte auf den schweizerischen Strassen ist das Ziel des Handlungsprogramms Via sicura. Via sicura enthält rund 60 Einzelmassnahmen, mit denen die Sicherheit im Verkehr verbessert werden soll. Zur Diskussion stehen ausserdem drei Finanzierungsvarianten mit jeweils unterschiedlichem Wirkungsgrad.
Verfahren eröffnet am: 05.11.2008 Frist abgelaufen am: 15.03.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 8796 (18.11.2008)
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste | Fragenkatalog
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Peter Toscan Tel: 031 323 42 73 Fax: 031 323 43 21 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
- Revision des CO2-Gesetzes
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Revision des CO2-Gesetzes soll die Klimapolitik für die Zeit nach 2012 weiterentwickelt werden. Der Bundesrat stellt zwei Varianten zur Diskussion: Die Variante «Verbindliche Klimaziele» legt den Akzent auf Massnahmen im Inland und orientiert sich an den Zielen der EU. Die Variante «Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität» legt den Akzent auf Massnahmen im Ausland und sieht frühestens ab dem Jahr 2030 die vollständige Kompensation der Inlandemissionen durch ausländische Zertifikate vor. Der Bundesrat bringt die Revision des CO2-Gesetzes als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «für ein gesundes Klima» ein.
Verfahren eröffnet am: 05.12.2008 Frist abgelaufen am: 17.03.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 9170 (16.12.2008)
Unterlagen: Vorlage und Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Fragebogen | Fragebogen
Ergebnis: Bericht
SR 641.71
Auskünfte bei: Isabel Junker Tel: 031 325 18 57 Fax: 031 323 03 67 e-mail: Internet: www.environnement-suisse.ch/climat
- Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Konferenzielles Verfahren
Mit einer neuen Übergangsbestimmung des GTG soll das heute geltende Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um drei Jahre bis zum 27. November 2013 verlängert werden. Zudem soll das Einsprache und Beschwerdeverfahren im Rahmen der Bewilligungsverfahren für die Freisetzung von GVO bzw. das Inverkehrbringen von GVO zur bestimmungsgemässen Verwendung in der Umwelt auf Gesetzesstufe geregelt werden.
Verfahren eröffnet am: 09.12.2008 Frist abgelaufen am: 13.02.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 9171 (16.12.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 814.91
Auskünfte bei: Hans Hosbach Tel: 031 322 54 36 Fax: 031 324 79 78 e-mail: Internet: www.umwelt-schweiz.ch
- Bundesbeschluss über die Finanzierungsetappe 2011 – 2014 für das Programm Agglomerationsverkehr
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
26 Städte und Agglomerationen sollen in den Jahren 2011 bis 2014 insgesamt 1,5 Milliarden Franken für Massnahmen zur Verbesserung ihrer Verkehrssysteme erhalten. Der Bund übernimmt damit 30 bis 40 Prozent der anfallenden Investitionen. Die Vernehmlassung zur Finanzierung der Agglomerationsprogramme läuft bis Mitte April 2009.
Verfahren eröffnet am: 12.12.2008 Frist abgelaufen am: 17.04.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 247 (06.01.2009)
Unterlagen: Vorlage und Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Reto Lorenzi Tel: 031 322 55 57 Fax: 031 322 78 69 e-mail: Internet: www.are.admin.ch
- Revision des Raumplanungsgesetzes
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zu einer Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) eröffnet. Das neue Bundesgesetz über die Raumentwicklung (REG) soll das fast 30 Jahre alte RPG ablösen. Es will den Herausforderungen einer zunehmend urbanen Schweiz Rechnung tragen, ohne dabei die Bedeutung der ländlichen Räume zu vernachlässigen. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt die wachsende Bedeutung der Städte und Agglomerationen und will der Zersiedelung der Landschaft entgegenwirken. An der heutigen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen soll grundsätzlich festgehalten werden.
Verfahren eröffnet am: 12.12.2008 Frist abgelaufen am: 17.04.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 9234 (24.12.2008)
Unterlagen: Vorlage | Anhang 1 zu Bericht | Anhang 2 zu Bericht | Bericht | Begleitschreiben Organisationen | Begleitschreiben Kantone | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
SR 700
Auskünfte bei: Scheidegger Stephan Tel: 031 322 40 65 Fax: 031 322 78 69 e-mail:
- Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Für die Engpassbeseitigung auf dem bestehenden Nationalstrassennetz werden durch das Infrastrukturfondsgesetz (IFG) 5,5 Milliarden CHF bereitgestellt. Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage zeigt der Bundesrat auf, welche Abschnitte auf dem Nationalstrassennetz in Zukunft inakzeptabel stark überlastet sein werden. Gestützt darauf unterbreitet er das Programm Engpassbeseitigung. Ergänzend zeigt die Vorlage auf, wo für die Beseitigung von Engpässen auf dem bestehenden Nationalstrassennetz die Ergänzung neuer Nationalstrassenverbindungen erforderlich ist. Zudem stellt der Bundesrat drei Optionen für die Weiterführung der im Sommer 2008 vorgeschlagenen Anpassung des Netzbeschlusses zur Debatte. Schliesslich zeigt er verschiedene Entwicklungsperspektiven der Spezialfinanzierung Strassenverkehr auf und stellt Ansätze zur Vermeidung der sich abzeichnenden Finanzierungslücke zur Diskussion.
Verfahren eröffnet am: 19.12.2008 Frist abgelaufen am: 17.04.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2009 248 (06.01.2009)
Unterlagen: Bericht | Begleitschreiben Kantone | Begleitschreiben Parteien | Adressatenliste | Fragebogen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Gade Silke Tel: 031 323 23 79 Fax: 031 323 23 03 e-mail:
- Revision des Gefahrgutrechts
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Anlass für die vorliegende Anhörung bilden die Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR). Die Änderungen des internationalen Rechts bedingen auch eine Anpassung des nationalen Rechts. Davon betroffen sind die Anhänge 1 und 2 der Verordnung über die gefährlichen Güter auf der Strassen (SDR) sowie die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV). Zudem werden die Weisungen betreffend gefährlicher Güter auf der Strasse vom 2. Dezember 2003 modifiziert.
Verfahren eröffnet am: 11.04.2008 Frist abgelaufen am: 04.07.2008
SR 0.741.621 | SR: SR 741.621 | SR 741.622
Eröffnung
Unterlagen: ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung | Vorlage und Bericht Weisungen | Vorlage und Bericht GGBV | Vorlage und Bericht Anhang 2 SDR | Vorlage und Bericht Anhang 1 SDR | Bericht ADR | Begleitschreiben | Adressatenliste | Fragebogen | Beilagenverzeichnis
Auskünfte bei: Beat Schmied Tel: 031 322 38 69 Fax: 031 323 23 03 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
- Verordnung des UVEK über die Bemessung der Trassenpreisverbilligung im kombinierten Verkehr
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Anpassung der Trassenpreisverbilligung im kombinierten Verkehr.
Verfahren eröffnet am: 28.05.2008 Frist abgelaufen am: 16.06.2008
SR 742.149.4
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben und Adressatenliste
Auskünfte bei: Nicolas Schmidt Tel: 031 322 50 54 Fax: 031 322 59 87 e-mail: Internet: www.bav.admin.ch
- Änderung CO2-Gesetz zur Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit Bundesbeschluss vom 23. März 2007 haben die Eidgenössischen Räte angeordnet, dass für Gaskombikraftwerke Kompensationsauflagen gelten. Dieser Beschluss soll durch eine gesetzliche Verankerung der Kompensationspflicht abgelöst werden.
Verfahren eröffnet am: 30.05.2008 Frist abgelaufen am: 14.07.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 (Verordnung) | Vorlage 1 (Bundesgesetz) | Bericht | Begleitschreiben
Ergebnis: Ergebnis
Auskünfte bei: Andrea Burkhardt Tel: 031 322 64 94
- Verordnung über den Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen (Treibstoff-Ökobilanzverordnung, TrÖbiV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Vollzugsverordnung in Anwendung der Mineralölsteuerverordnung (MinöStV, SR 641.611). Als weltweit einziger Staat kennt die Schweiz verbindliche ökologische und soziale Mindestanforderungen an biogene Treibstoffe. Sind diese Bedingungen erfüllt, können solche Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen von einer Mineralölsteuererleichterung profitieren. Dies hat das Parlament mit der Änderung des Mineralölsteuergesetzes vom 23. März 2007 beschlossen. Die detaillierten Bestimmungen sind in der dazugehörigen Mineralölsteuerverordnung geregelt, die der Bundesrat auf den 1. Juli 2008 entsprechend geändert hat. Sie verlangt unter anderem den Nachweis einer positiven ökologischen Gesamtbilanz durch den Hersteller bzw. den Importeur von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen.
Verfahren eröffnet am: 20.06.2008 Frist abgelaufen am: 15.08.2008
SR 641.611
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Anhang Formular A2 | Anhang Formular A1 | Hauptformular
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Anna Wälty Tel: 031/323 13 17 Fax: 031/323 03 69 e-mail: Internet: www.bafu.admin.ch
- Verordnung über das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (gleichzeitig mit der Anhörung 'Verordnung über die Eidg. Kommission für nukleare Sicherheit')
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit dem Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat vom 22. Juni 2007 (ENSIG) wird die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), die Aufsichtsbehörde des Bundes im Bereich der nuklearen Sicherheit, rechtlich verselbständigt und in eine öffentlich rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit überführt. Die vorliegende Verordnung enthält im Wesentlichen Ausführungsbestimmungen zur Organisation des ENSI, deren Erlass dem Bundesrat vorbehalten ist. Das Organisationsreglement, das Personalreglement und die Gebührenordnung wird der ENSI-Rat verabschieden.
Verfahren eröffnet am: 30.06.2008 Frist abgelaufen am: 15.09.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone
Auskünfte bei: Philippe Huber Tel: 031 322 56 52
- Verordnung über die Eidg. Kommission für nukleare Sicherheit (gleichzeitig mit der Anhörung 'Verordnung über das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat')
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen wurde durch die Eidg. Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) ersetzt. Die vorliegende Verordnung regelt die Aufgaben und Organisation der KNS.
Verfahren eröffnet am: 30.06.2008 Frist abgelaufen am: 15.09.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben interessierte Kreise | Begleitschreiben Kantone
Auskünfte bei: Philippe Huber Tel: 031 322 56 52
- Bundesgesetz über die Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit (Sicherheitskontrollgesetz, SKG)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Das Sicherheitskontrollgesetz standardisiert Organisation und Verfahren der Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten, Sicherheitssystemen und Komponenten.
Verfahren eröffnet am: 26.08.2008 Frist abgelaufen am: 31.10.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 (RLG) | Vorlage 1 (SKG) | Begleitschreiben | Adressatenliste | Botschaft des BR (BBL 2006 5925) | Fragenkatalog | Verfahrenszuteilung
Ergebnis: Anhang Bericht | Bericht
Auskünfte bei: Stéphanie Lenoir Tel: 031 322 55 08 Fax: 031 324 26 92 e-mail: Internet: www.uvek.admin.ch
- Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Beim Verkehr mit Abfällen haben sich in den letzten Jahren auf internationaler und nationaler Ebene wichtige Grundlagen geändert. Deshalb muss die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen revidiert werden. Gleichzeitig wird die Technische Verordnung über Abfälle im Bereich der Abfallablagerung auf Deponien angepasst.
Verfahren eröffnet am: 27.11.2008 Frist abgelaufen am: 28.02.2009
SR 814.610
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2 | Vorlage 1 | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht 2 | Bericht 1
Auskünfte bei: André Hauser Tel: 031 323 13 35 Fax: 031 322 03 69 e-mail:
- Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
In einem Entscheid vom November 2007 hat das Bundesgericht einen Schwachpunkt bei der Beurteilung der Strahlung von Mobilfunksendeantennen festgestellt. Konkret ging es um die Frage, ob zwei benachbarte Antennenanlagen eigenständig oder gemeinsam zu beurteilen sind. Entweder sei die bisherige Praxis zu ändern oder sie sei in der NISV explizit zu verankern. Mit der vorliegenden Änderung der NISV wird der zweite Weg beschritten. Es soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit die bisherige Praxis - mit gewissen Modifikationen - weitergeführt werden kann. Ausserdem wird das Änderungsvorhaben zum Anlass genommen, verschiedene Präzisierungen, die auf Empfehlungsstufe bereits eingeführt sind, in die NISV zu integrieren sowie redaktionelle Bereinigungen vorzunehmen. Diese betreffen neben den Mobilfunksendeanlagen in erster Linie die Hochspannungsleitungen und Transformatorenstationen.
Verfahren eröffnet am: 09.12.2008 Frist abgelaufen am: 28.02.2009
SR 814.710
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Jürg Baumann Tel: 031 322 69 64 Fax: 031 324 01 37 e-mail:
- Zweite Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der vom Bundesrat am 15. Dezember 2006 beschlossenen ersten Änderung der ChemRRV wurden diejenigen Änderungen des EG-Rechts materiell unverändert in das schweizerische Recht integriert, welche in der EU bis Juni 2006 beschlossen wurden. Seither sind in der EG bereits wieder acht Änderungen von Richtlinien beschlossen worden, welche in der geltenden ChemRRV nicht berücksichtigt sind. Es sind dies eine Neufassung der EG-Batterierichtlinie 2006/66/EG, vier Entscheide zur Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, eine Entscheidung zur Änderung der Fahrzeugrichtlinie 2000/53/EG und zwei Richtlinien zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWG für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Perfluoroctansulfonate bzw. quecksilberhaltige Messinstrumente). Zudem wurden in der Verordnung (EG) Nr. 1494/2007 Kennzeichnungsvorschriften für Gegenstände und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, festgelegt. Schliesslich sind Übergangsfristen für Lindan in der EG-Verordnung über persistente organische Schadstoffe abgelaufen. Um zu verhindern, dass die Bestimmungen der Schweiz künftig von denjenigen der EG abweichen und Handelshemmnisse entstehen, soll die ChemRRV an die neuen EG Bestimmungen angepasst werden. Daneben wird die zweite Revision der ChemRRV zum Anlass genommen, neue Vorschriften zum Umgang mit teerhaltigen Produkten einzuführen. Für den zulässigen Teer- bzw. PAK-Gehalt von Ausbauasphalt, welcher der Heissverarbeitung zugeführt werden darf, werden zwei Varianten vorgeschlagen. Man ist daran interessiert, von den konsultierten Adressaten zu erfahren, welche Variante bevorzugt werden soll.
Verfahren eröffnet am: 15.12.2008 Frist abgelaufen am: 15.03.2009
SR 814.81
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Andreas Weber Tel: 031 322 68 59 Fax: 031 324 79 78 e-mail:
- 07.429 - Parlamentarische Initiative. Sanierung von belasteten Kugelfängen. Fristverlängerung bis 2012
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Der Vorentwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes geht auf eine Parlamentarische Initiative zurück, welche verlangt, dass die für eine Kostenbeteiligung des Bundes erforderliche Frist für die Sanierung von Schiessanlagen bis 2012 verlängert wird. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Frist für die Gewährung von Bundesbeiträgen zu verlängern und dabei zwischen Kugelfängen in Grundwasserschutzzonen, in denen Antimon ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt, und Kugelfängen in Zonen, in denen sie ein kleineres Umweltrisiko bedeuten, zu unterscheiden. In den Grundwasserschutzzonen soll die Frist bis 2012, in allen anderen Zonen bis 2020 verlängert werden.
Verfahren eröffnet am: 16.04.2008 Frist abgelaufen am: 16.07.2008
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 5362 (24.06.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Auskünfte bei: Christoph Wenger Tel: 031 322 93 71 e-mail:
- 07.492 Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Mit dem indirekten Gegenentwurf der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser (Renaturierungsinitiative)“ sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um die Revitalisierung der Gewässer zu fördern, die negativen Auswirkungen der Abflussschwankungen unterhalb von Speicherkraftwerken zu vermindern und den Geschiebehaushalt zu reaktivieren. Daneben sind neue Ausnahmen von Mindestrestwassermengen bei Gewässerabschnitten mit geringem ökologischem Potenzial und die Berücksichtigung von Kleinwasserkraftwerken, welche aus denkmalpflegerischen Gründen schützenswert sind, bei Restwassersanierungen vorgesehen. Die Kommission beantragt, dass sich der Bund an der Finanzierung der für die Revitalisierung vorgeschlagenen Massnahmen beteiligt und dass die nationale Netzgesellschaft mit einem maximalen Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde Beiträge an die Eigentümer von Wasserkraftwerken für die Sanierung der Wasserkraftnutzung finanziert.
Verfahren eröffnet am: 30.04.2008 Frist abgelaufen am: 30.06.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
- 08.445 Pa. Iv. Angemessene Wasserzinsen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesversammlung
Form: Schriftliches Verfahren
Im Vorentwurf zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes, der in Erfüllung der parlamentarischen Initiative 08.445 (Angemessene Wasserzinse) ausgearbeitet worden ist, schlägt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vor, beim Wasserzins die Teuerung durch eine angemessene, zeitlich gestaffelte Erhöhung des bundesrechtlichen Wasserzinsmaximums auszugleichen.
Verfahren eröffnet am: 05.11.2008 Frist abgelaufen am: 12.01.2009
Eröffnung
Publikation: BBl 2008 8795 (18.11.2008)
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Michael Kaufmann Tel: 031 322 56 02 e-mail:
- Revision der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV)
Anhörung
Behörde: Amt
Der Bundesrat hat am 31. Oktober 2007 einen Beschluss zum so genannten "Cassis-de-Dijon"-Prinzip gefasst. Auf dieser Basis ist eine Revision der BSV vorzunehmen. Ziel dieser Änderung ist eine weitgehende Angleichung der Bestimmungen über Sportboote an die Vorgaben der EG-Richtlinie 94/25/EG bzw. 2003/44/EG (Sportbootrichtlinie). Diese Revision hat Auswirkungen auf die Zulassung von Wassermotorrädern in der Schweiz sowie auf technische Präventionsmassnahmen an Sportbooten im Umweltschutzbereich. Die Revision wird ausserdem zur Anpassung einiger anderer Bestimmungen genutzt.
Verfahren eröffnet am: 30.01.2008 Frist abgelaufen am: 07.03.2008
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Gerhard Kratzenberg Tel: 031 324 11 98 Fax: 031 322 57 13 e-mail: Internet: www.bav.admin.ch
- Änderung der Verordnung über die Personenbeförderungskonzession (VPK)
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Aufgrund der Motionen Hess und Amstutz sollen die gewerbsmässigen Personentransporte zwischen den Schweizer Flughäfen und den Tourismusgebieten liberalisiert werden. Dafür muss die VPK geändert werden. Zudem werden wenige dringliche Änderungen betreffend die Eidgenössischen Bewilligungen vorgeschlagen.
Verfahren eröffnet am: 15.02.2008 Frist abgelaufen am: 20.03.2008
SR 744.11
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben
- Änderung der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV), der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und der Verordnung vom 23. August 2000 über das Fahrberechtigungsregister
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Konferenzielles Verfahren
Das Revisionspaket regelt die Visualisierungsmöglichkeit von Fähigkeitsausweisen für den Personen- bzw. den Gütertransport (neu auch durch Ausstellen einer separaten Karte), lockert die Übergangsbestimmungen für Personen, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Aus- und Weiterbildungsvorschriften im Besitz eines entsprechenden Führerausweises (C, C1, D D1) sind und beinhaltet eine Anpassung bei den Prüfungsmodalitäten.
Verfahren eröffnet am: 14.07.2008 Frist abgelaufen am: 22.08.2008
SR 741.51 | SR: SR 741.521 | SR 741.53
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage und Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Protokoll | Bericht
Auskünfte bei: Chantal Disler Tel: 031 323 42 88 Fax: 031 323 23 03 e-mail: Internet: www.astra.admin.ch
- Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik
Anhörung
Behörde: Amt
Form: Schriftliches Verfahren
Standortbestimmung über die schweizerische Schifffahrt sowie Entwicklungsperspektiven.
Verfahren eröffnet am: 16.07.2008 Frist abgelaufen am: 22.08.2008
Eröffnung
Unterlagen: Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei: Eric Fragnière Tel: 031 325 56 44 Fax: 031 322 58 11 e-mail: Internet: www.bav.admin.ch