Abgeschlossene Vernehmlassungen und Anhörungen
Verfahren eröffnet im Jahre 2003
BundeskanzleiEidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Eidgenössisches Departement des Innern
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Eidgenössisches Finanzdepartement
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Bundeskanzlei
- Totalrevision des Bundesgesetzes über die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt (Publikationsgesetz)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Das geltende Publikationsgesetz vom 21. März 1986 (SR 170.512) ist an die geltende Bundesverfassung anzupassen. Einerseits sind die geänderten Erlassformen im Gesetz anzupassen, andererseits müssen gewisse Regelungen von der Verordnungs- auf die Gesetzesstufe heraufgestuft werden.
Verfahren eröffnet am: 15.01.2003 Frist abgelaufen am: 30.04.2003
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 421 (28.01.2003)
Ergebnis: Bericht
Botschaft des Bundesrates: BBl 2003 7711 (25.11.2003) | Erlassentwurf: BBl 2003 7743 (25.11.2003)
AS 2004 4929 (14.12.2004) | SR: SR 170.512
- Neuregelung des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes (Teilrevision RVOG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Die rechtliche Regelung des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes ist an die geltende Bundesverfassung anzupassen. Die erforderliche Neuregelung erfolgt in einem ersten Schritt im Rahmen einer Teilrevision des bestehenden Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG). In einem nächsten Schritt wird die bestehende Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren aus dem Jahr 1991 total revidiert.
Verfahren eröffnet am: 22.01.2003 Frist abgelaufen am: 30.04.2003
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 493 (04.02.2003)
Unterlagen: Vorlage | Bericht
Ergebnis: Anhang | Bericht
Botschaft des Bundesrates: BBl 2004 533 (17.02.2004) | Erlassentwurf: BBl 2003 7743 (25.11.2003)
AS 2005 4099 (23.08.2005)
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
- Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Das Fakultativprotokoll ist eine Ergänzung und Weiterführung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Es stellt einen wichtigen Schritt zum Schutz des Kindes vor den schlimmsten Formen der kommerziellen Ausbeutung dar. Insgesamt vermag die schweizerische Rechtsordnung den Anforderungen des Fakultativprotokolls zu genügen. Einzige Ausnahme bildet der Straftatbestand des Menschenhandels. Während gemäss Art. 196 StGB nur der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung des Opfers strafbar ist, verlangt das Fakultativprotokoll die Unterstrafestellung des Kinderverkaufs zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, des kommerziellen Organhandels sowie der Zwangsarbeit. Um den Verpflichtungen des Fakultativprotokolls betreffend den Tatbestand des Menschenhandels nachzukommen, schlägt der Bundesrat die Revision von Art. 196 StGB vor.
Verfahren eröffnet am: 15.10.2003 Frist abgelaufen am: 01.02.2004
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 7055 (28.10.2003)
Ergebnis: Bericht
Botschaft des Bundesrates: BBl 2005 2807 (03.05.2005) | Erlassentwurf: BBl 2005 2849 (03.05.2005)
Eidgenössisches Departement des Innern
- Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Ziel der Vorlage ist es, die Harmonisierung der Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden verbindlich zu regeln und diese Register wie auch die grossen Personenregister des Bundes für die zukünftigen bevölkerungsstatistischen Erhebungen zu nutzen.
Verfahren eröffnet am: 22.02.2003 Frist abgelaufen am: 30.04.2003
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 493 (04.02.2003)
Ergebnis: Bericht
- Massnahmen zur Behebung von Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Hauptanliegen der Vorlage ist es, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, welche es den Vorsorgeeinrichtungen erlauben, unter Wahrnehmung der Eigenverantwortung wirksame Massnahmen zur Behebung der Unterdeckung zu treffen. Es soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Der Handlungsspielraum der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung soll verbessert werden. Sie sollen zusätzliche Instrumente zur Behebung von Unterdeckungen erhalten.
Verfahren eröffnet am: 21.05.2003 Frist abgelaufen am: 04.07.2003
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 3748 (03.06.2003)
Ergebnis: Bericht
Botschaft des Bundesrates: BBl 2003 6399 (07.10.2003) | Erlassentwurf: BBl 2003 6437 (07.10.2003)
- Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Die Verordnungen bezwecken eine Harmonisierung mit dem EU-Recht unter Wahrung beziehungsweise Verbesserung des Schutzniveaus für Mensch und Umwelt. Bestehende Bestimmungen werden dem technischen Fortschritt angepasst und Handelshemmnisse gegenüber den wichtigsten Handelspartnern abgebaut. Bei den Verordnungsentwürfen handelt es sich um Ausführungsbestimmungen zum Umweltschutzgesetz sowie zum neuen Chemikaliengesetz, das zusammen mit den Verordnungen - voraussichtlich auf den 1. Januar 2005 - in Kraft gesetzt werden soll. Die integralen Bestimmungen umfassen sowohl Aspekte des Verbraucher-, als auch des Arbeitnehmer- und des Umweltschutzes.
Verfahren eröffnet am: 15.12.2003 Frist abgelaufen am: 31.03.2004
Eröffnung
Publikation: BBl 2004 53 (13.01.2004)
Ergebnis: Bericht
- Totalrevision der Tabakverordnung
Anhörung
Behörde: Departement
Die Totalrevision ist erforderlich, weil mit der geltenden Verordnung die aus der Sicht des Gesundheitsschutzes erforderliche Wirkung nicht im gewünschten Umfang erreicht wurde. Die Revision bezweckt eine Stärkung der Tabakprävention und berücksichtigt die Neuerungen der Europäischen Gemeinschaft. Mit der Vorlage soll die Selbstverantwortung gefördert und die Transparenz gesteigert werden.
Verfahren eröffnet am: 10.07.2003 Frist abgelaufen am: 30.09.2003
AS 2004 4533 (09.11.2004) | SR: SR 817.06
Eröffnung
Ergebnis: Bericht
- Heilmittelverordnungspaket II
Anhörung
Behörde: Departement
2. Teil der Ausführungsbestimmungen zum neuen Heilmittelgesetz. Der Vernehmlassungsentwurf (Heilmittelverordnungspaket II) umfasst einerseits eine neue Bundesratsverordnung über Tierarzneimittel und andererseits diverse Änderungen zu bereits am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Bundesratsverordnungen des Heilmittelgesetzes.
Verfahren eröffnet am: 15.07.2003 Frist abgelaufen am: 15.10.2003
AS 2004 4037 (07.09.2004) | SR: SR 812.21
Eröffnung
Ergebnis: Bericht
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
- Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Der Gesetzesentwurf sieht Ergänzungen respektive Änderungen des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), des Strafgesetzbuches (StGB) und des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vor.
Verfahren eröffnet am: 12.02.2003 Frist abgelaufen am: 31.05.2003
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 1447 (25.02.2003)
Ergebnis: Bericht
- Vorentwurf für eine Revision des ZGB (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht); Vorentwurf für ein Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Das geltende Vormundschaftsrecht ist seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1912 nahezu unverändert geblieben. Der von einer interdisziplinär zusammengesetzten Expertenkommission ausgearbeitete Vorentwurf für eine Änderung des Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) will unter anderem das Selbstbestimmungsrecht schwacher und hilfsbedürftiger Personen fördern. Mit der Vorlage zur Revision des ZGB schickt das EJPD gleichzeitig einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden in die Vernehmlassung. Diese separate Vorlage verbessert den Rechtsschutz und entlastet das ZGB von Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit und das Verfahren.
Verfahren eröffnet am: 25.06.2003 Frist abgelaufen am: 15.01.2004
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 4842 (08.07.2003)
Ergebnis: Bericht
- Teilrevision der Verordnung über die Integration von AusländerInnen (VIntA) und der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Die verstärkte Integration der Ausländerinnen und Ausländer gehört zu den Zielen des Bundesrates für die Legislaturplanung 1999-2003. Die VIntA legt die Integrationsziele fest, regelt Aufgaben und Organisation der Eidgenössischen Ausländerkommission (Kommission) und ihr Verhältnis zum Bundesamt für Zuwanderung, Integration und und Auswanderung (IMES, Bundesamt) sowie die Gewährung von Finanzhilfen für Integrationsprojekte. Die aktivere Rolle des Bundes, der Kantone und vieler Gemeinden und neu geschaffene Koordinationsstrukturen verlangen nach einer Revision der VIntA im Bereich der Koordination und der Gewährung von Finanzhilfen sowie nach einer expliziten Formulierung des Beitrages der Ausländerinnen und Ausländer zur Integration. Begrenzungsverordnung: Das neue Berufsbildungsgesetz wird voraussichtlich am 1. Januar 2004 in Kraft treten und enthält eine Änderung des ANAG (Art. 17 Abs. 2bis). Diese hat eine Verbesserung der beruflichen Integration jugendlicher Ausländerinnen und Ausländer zum Ziel.
Verfahren eröffnet am: 25.06.2003 Frist abgelaufen am: 30.09.2003
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 4841 (08.07.2003)
AS 2005 4769 (25.10.2005) | SR: SR 142.205
- Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts (Schaffung einer gesamtschweizerischen Zivilprozessordnung)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Das Zivilprozessrecht ist heute in 26 Gesetzen geregelt. Nun soll es vereinheitlicht werden: Die Reform bringt mehr Anwenderfreundlichkeit, ist einem modernen Service verpflichtet und hebt die Rechtszersplitterung in der Schweiz auf. Der Bundesrat hat das EJPD ermächtigt, den von einer Expertenkommission erarbeiteten Vorentwurf für eine Schweizerische Zivilprozessordnung in die Vernehmlassung zu schicken.
Verfahren eröffnet am: 25.06.2003 Frist abgelaufen am: 31.12.2003
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 4844 (08.07.2003)
Ergebnis: Bericht
- Beitritt der Schweiz zum Strafrechts-Übereinkommen und zum Zusatzprotokoll des Europarates gegen die Korruption sowie Änderungen des Strafgesetzbuches und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Das Übereinkommen will die Strafbestimmungen in den Mitgliedstaaten harmonisieren und die internationale Zusammenarbeit verstärken. Kernstück bilden die Tatbestände, welche die Mitgliedstaaten unter Strafe stellen müssen. Dazu gehören insbesondere die aktive und passive Bestechung von in- und ausländischen Amtsträgern sowie von Amtsträgern internationaler Organisationen und internationaler Gerichtshöfe. Zu bestrafen sind zudem die aktive und passive Bestechung von Privatpersonen sowie weitere mit Bestechung verbundene Taten, insbesondere das Waschen von Korruptionsgeldern. Die Mitgliedstaaten sind ferner verpflichtet, für Korruptionsstraftaten die Verantwortlichkeit juristischer Personen vorzusehen und effiziente Rechtshilfe zu leisten. Das Zusatzprotokoll dehnt die Anwendbarkeit des Übereinkommens auf die Bestechung von Geschworenen und von Schiedsrichtern, die Rechtsstreitigkeiten entscheiden, aus.
Verfahren eröffnet am: 20.08.2003 Frist abgelaufen am: 30.11.2003
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 5984 (02.09.2003)
Ergebnis: Bericht
Botschaft des Bundesrates: BBl 2004 6983 (14.12.2004) | Erlassentwurf: BBl 2004 7043 (14.12.2004) | BBl 2004 7047 (14.12.2004) | BBl 2004 7063 (14.12.2004)
Referendumsvorlage: BBl 2005 5967 (18.10.2005)
- Eidgenössische Ombudsstelle (Vernehmlassungsverfahren im Auftrag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) verabschiedete am 4. Juli 2003 den Gesetzesentwurf zur Schaffung einer eidgenössischen Ombudsstelle und beauftragte den Bundesrat, die Vernehmlassung durchzuführen. Damit soll in erster Linie das Vertrauen der Bevölkerung in die Bundesbehörden gestärkt werden. Die optimale Wahrung der Interessen und Rechte Privater setzt vielfach Kenntnis über Rechtsmittel und Verfahrensabläufe voraus. Hier kann sie durch eine erste Information klärend wirken, wobei sie eine eigentliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Die Ombudsperson kann beratende Gespräche führen, Empfehlungen und Vorschläge zu einer gütlichen Einigung abgeben, verfügt jedoch über keine Entscheidungsbefugnis.
Verfahren eröffnet am: 27.08.2003 Frist abgelaufen am: 30.11.2003
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 6073 (09.09.2003)
Ergebnis: Bericht
- Parlamentarische Initiative 00.419 Schutz vor Gewalt im Familienkreis und in der Partnerschaft (Vernehmlassungsverfahren im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Der auf die parlamentarische Initiative zurückgehende Entwurf will die Opfer von häuslicher Gewalt wie folgt schützen: Gewalttätige Personen können sofort aus der gemeinsamen oder ehemals gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden und dürfen diese für eine bestimmte Zeit nicht mehr betreten. Dies bietet dem Opfer eine Alternative zur Flucht aus der eigenen Wohnung. Das Gericht hat auch die Möglichkeit, weitere Schutzmassnahmen zu veranlassen: Es kann der verletzenden Person verbieten, die unmittelbare Umgebung der Wohnung zu betreten oder mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen, sei es telefonisch, schriftlich, elektronisch oder auf anderem Wege. Die Massnahme kann nur befristet für höchstens zwei Jahre ausgesprochen werden. Der vorgeschlagene neue Artikel 28b des Zivilgesetzbuches (ZGB) sieht zudem vor, dass die Kantone Informations- und Beratungsstellen einrichten, die präventiv wirken sollen, um häusliche Gewalt zu vermeiden und Rückfälle zu verhindern.
Verfahren eröffnet am: 12.11.2003 Frist abgelaufen am: 28.02.2004
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 7781 (25.11.2003)
Ergebnis: Bericht
Erlassentwurf: BBl 2005 6895 (29.11.2005)
- Änderung des Obligationenrechts (Transparenz betreffend Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Transparenz betreffend die Vergütungen und Beteiligungen für Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ist ein Teilaspekt von Corporate Governance. Das geltende Aktienrecht regelt die Frage der Transparenz der Bezüge nicht. Der Verwaltungsrat bestimmt heute in der Regel selber über die Entschädigung seiner Mitglieder. Dies kann zu Interessenkonflikten führen, da die Verwaltungsratsmitglieder zugleich sich selber, aber auch die Gesellschaft als ihre Gegenseite vertreten. Mit neuen Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) soll bei Gesellschaften mit börsenkotierten Aktien mehr Transparenz geschaffen werden. Offen zu legen sind Vergütungen, welche die Gesellschaft an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gesellschaft ausgerichtet hat, sowie die Beteiligungen, welche diese Personen an der Gesellschaft halten.
Verfahren eröffnet am: 05.12.2003 Frist abgelaufen am: 01.03.2004
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 8050 (16.12.2003)
Ergebnis: Bericht
Botschaft des Bundesrates: BBl 2004 4471 (03.08.2004) | Erlassentwurf: BBl 2004 4495 (03.08.2004)
- Entlastungsprogramm 2003: Änderung Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen , Änderung Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen, Änderung Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Die Entlastungsmassnahmen sehen vor, dass Asylsuchende mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid keine Sozialhilfe mehr erhalten.
Verfahren eröffnet am: 05.12.2003 Frist abgelaufen am: 08.02.2004
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 8119 (22.12.2003)
Ergebnis: Bericht
- UNO-Übereinkommen gegen transnationale organisierte Kriminalität und Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Das UNO-Übereinkommen und die Zusatzprotokolle verkörpern eine wichtige Weiterentwicklung des internationalen Strafrechts und bilden einen Meilenstein in der internationalen Zusammenarbeit gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Es ist das erste Instrument, das Prävention und Bekämpfung dieser Verbrechensformen in einer Konvention weltweit regelt. Die Schweiz hat das Übereinkommen am 12. Dezember 2000 und die beiden Zusatzprotokolle am 2. April 2002 unterzeichnet.
Verfahren eröffnet am: 15.12.2003 Frist abgelaufen am: 31.03.2004
Eröffnung
Publikation: BBl 2004 53 (13.01.2004)
Ergebnis: Bericht
- Behindertengleichstellungsverordnung (Konferenzielles Verfahren)
Anhörung
Behörde: Departement
Der Entwurf: - führt das Behindertengleichstellungsgesetz vom 13. Dezember 2002 aus, - enthält Begriffsumschreibungen, umschreibt die Aufgaben des neuen Behindertengleichstellungsbüros, - konkretisiert die Rechtsansprüche der Behinderten bzw. das Verfahren, - enthält Vorschriften für den Bund betreffend seine Bauten, Dienstleistungen und Arbeitsverhältnisse und - regelt die Modalitäten der Gewährung von Finanzhilfen für Programme und Pilotprojekte. Die Behindertengleichstellungsverordnung soll mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs auf den 1.1.2004 in Kraft treten. Am 18. September 2003 findet eine konferenzielle Anhörung der interessierten Kreise zum Verordnungsentwurf statt.
Verfahren eröffnet am: 18.09.2003 Frist abgelaufen am: 18.09.2003
AS 2003 4501 (22.12.2003) | SR: SR 151.31
Eröffnung
Ergebnis: Bericht
- Revision Waffengesetz (WG)
Anhörung
Behörde: Departement
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat eine ergänzende Vernehmlassung zur Erfassung von Feuerwaffen in der Schweiz lanciert. Damit sollen präzisere Aufschlüsse über die Realisierung einer allgemeinen Waffenregistrierung erhalten werden.
Verfahren eröffnet am: 22.09.2003 Frist abgelaufen am: 14.11.2003
Eidgenössisches Finanzdepartement
- Besteuerung von Mitarbeiteroptionen
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen soll gesetzlich geregelt werden. Dies gilt auch für jede geldwerte Leistung aus den verschiedenartigsten Mitarbeiterbeteiligungsmodellen.
Verfahren eröffnet am: 14.03.2003 Frist abgelaufen am: 30.05.2003
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 2896 (01.04.2003)
Ergebnis: Bericht
- Entlastungsmassnahmen 2003 für den Bundeshaushalt
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Infolge eines in diesem Ausmass überraschenden Einbruchs der Einnahmen drohen dem Bundeshaushalt Defizite in der Höhe von mehreren Milliarden. Der Bundesrat hat sich deshalb entschieden, ein umfangreiches Sanierungsprogramm zu erarbeiten. Kern der Sanierungsmassnahmen ist ein im wesentlichen bei den Ausgaben ansetzendes Entlastungspaket, das zu einem Erlass, dem Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2003, zusammengefasst werden soll. Angesichts der Dringlichkeit des Vorhabens wird die Vernehmlassung auf konferenziellem Weg durchgeführt. Alle Interessierten haben die Möglichkeit, sich bis zum 20. Juni 2003 auch schriftlich zu äussern. Per E-mail an: michael.stalder@efv.admin.ch, oder per Post an: die Eidg. Finanzverwaltung, Bernerhof, 3003 Bern. Bemerkungen zur vorgeschlagen Änderung des Energiegesetzes bitte zusätzlich auch an das Bundesamt für Energie, 3003 Bern.
Verfahren eröffnet am: 28.05.2003 Frist abgelaufen am: 20.06.2003
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 3976 (10.06.2003)
Stellungnahme: politische Parteien | Bundesratsparteien | Wirtschaftsverbände | Schweiz.Städteverband (SSV) und Schweiz.Gemeindeverband (SGV) | Arbeitnehmerorganisationen
- Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und Einführung der straflosen Selbstanzeige
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Anstelle einer allgemeinen Steueramnestie schlägt der Bundesrat eine vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen vor. Diese stösst auf weniger ethische Bedenken als eine allgemeine Steueramnestie, da die Erben an der Hinterziehung des Erblassers in aller Regel keine Schuld trifft. Drei Varianten werden zur Diskussion gestellt: 1. Eine pauschale Nachsteuer für Erben; 2. Ein verkürztes Nachsteuerverfahren für Erben; 3. Ein vereinfachtes Nachsteuerverfahren für Erben. Gleichzeitig - und unabhängig von der gewählten Variante bei der erleichterten Nachsteuer für Erben - werden zwei weitere Gesetzesänderungen vorgeschlagen: Erstens soll in Nachachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Haftung der Erben für die Bussen des Erblassers gänzlich beseitigt werden. Zweitens wird beabsichtigt, auf die Erhebung einer Busse zu verzichten, wenn Steuerzahler ihre Hinterziehungen selber und vollumfänglich anzeigen (sog. straflose Selbstanzeige).
Verfahren eröffnet am: 25.06.2003 Frist abgelaufen am: 30.09.2003
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 4843 (08.07.2003)
Ergebnis: Bericht
- "Integrierte Finanzmarktaufsicht", I. Teilbericht der vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Zur Organisation der "Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA)" sowie zu den fachbereichsübergreifenden Aufsichtsinstrumenten schlägt die "Expertenkommission Zimmerli" in diesem Teilbericht vor, die FINMA solle als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestaltet werden. In dieser neuen Behörde sollen vorerst die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) organisatorisch zusammengeführt werden.
Verfahren eröffnet am: 15.10.2003 Frist abgelaufen am: 31.01.2004
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 7055 (28.10.2003)
Ergebnis: Bericht
- Unternehmenssteuerreform II
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die Unternehmenssteuerreform II will den Standort Schweiz durch eine gezielte steuerliche Entlastung des Risikokapitals stärken. Diese soll primär den Investoren, die unternehmerisch tätig sind, zugute kommen. Die Vorlage enthält drei Modelle. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der steuerlichen Massnahmen auf der Stufe des Beteiligungsinhabers. Während die Modelle eins und zwei neben der Entlastung auf den ausgeschütteten Dividenden auch ein Teilbesteuerungsverfahren bei Veräusserung auf so genannt qualifizierten Beteiligungen ins Auge fassen, beschränkt sich das dritte Modell einzig auf die Belastungsminderung von Gewinnausschüttungen. Je nach Modell verursacht die Unternehmenssteuerreform II in der Einführungsphase grössere Mindererträge: bei den Kantonen zwischen 700 und 730 Millionen Franken, beim Bund zwischen 30 und 60 Millionen. Das durch die steuerliche Entlastung generierte Wirtschaftswachstum äufnet jedoch zusätzliche Fiskaleinnahmen, so dass langfristig ein Teil der Reform selbst finanziert werden kann.
Verfahren eröffnet am: 05.12.2003 Frist abgelaufen am: 30.04.2004
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 8050 (16.12.2003)
Ergebnis: Bericht
Botschaft des Bundesrates: BBl 2005 4733 (09.08.2005) | Erlassentwurf: BBl 2005 4875 (09.08.2005)
- Revision der Amtshilfebestimmungen im Börsengesetz
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Die geltende Bestimmung über die Amtshilfe im Börsengesetz ist revisionsbedürftig. Dies zeigt sich etwa darin, dass die Amtshilfe gegenüber einzelnen Staaten vollständig blockiert ist und die internationalen Richtlinien in diesem Bereich nicht eingehalten werden können. Ein Grund für die bestehenden Schwierigkeiten sind die überhöhten Anforderungen an die Vertraulichkeit. Ein anderer Grund ist das so genannte Kundenverfahren, das den von einer Amtshilfe betroffenen Personen umfassende Parteirechte wie Akteneinsicht und rechtliches Gehör einräumt. Der vorliegende Revisionsentwurf behebt die bestehenden Mängel, indem der Grundsatz der Vertraulichkeit eingeschränkt und das Kundenverfahren zeitlich gestrafft wird.
Verfahren eröffnet am: 19.12.2003 Frist abgelaufen am: 30.04.2004
Eröffnung
Publikation: BBl 2004 55 (13.01.2004)
Ergebnis: Bericht
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
- Änderung der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Mit der Änderung sollen die zahnärztlichen Dienstleistungen der Preisbkanntgabepflicht unterstellt werden. Ferner wird die Preisbekanntgabe für sogenannte Mehrwertdienst-Telefonnummern (0901, 0906) verschärft.
Verfahren eröffnet am: 15.01.2003 Frist abgelaufen am: 17.04.2003
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 421 (28.01.2003)
Ergebnis: Bericht
AS 2004 827 (17.02.2004) | SR: SR 942.211
- Neue Berufsbildungsverordnung
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Die Referendumsfrist zum neuen Berufsbildungsgesetz ist am 3. April 2003 unbenutzt abgelaufen. Das Gesetz soll zusammen mit der dazu gehörenden Verordnung auf das Jahr 2004 in Kraft treten können. Hauptpunkte der Reform der Berufsbildung sind: die Integration sämtlicher Berufsbildungsbereiche in einem Bundesgesetz. Der Vernehmlassungsentwurf für die neue Verordnung präzisiert diese Elemente. Mit flexiblen Übergangsregelungen werden die gesetzlichen Fristen genutzt, um insbesondere die strukturellen Anpassungen aufgrund des neuen Finanzierungssystems möglichst günstig zu gestalten.
Verfahren eröffnet am: 09.04.2003 Frist abgelaufen am: 18.08.2003
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 3201 (22.04.2003)
Ergebnis: Bericht
AS 2003 5047 (30.12.2003) | SR: SR 412.101
- Änderung des Arbeitsgesetzes: Herabsetzung des Schutzalters auf 18 Jahre
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) definiert Arbeitnehmer beider Geschlechter bis zum vollendeten 19. Altersjahr und Lehrlinge bis zum vollendeten 20. Altersjahr als Jugendliche. Neu soll das Schutzalter sowohl für Lehrlinge und Lehrtöchter als auch für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf 18 Jahre festgelegt werden.
Verfahren eröffnet am: 22.10.2003 Frist abgelaufen am: 15.02.2004
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 7267 (04.11.2003)
Botschaft des Bundesrates: BBl 2004 6773 (30.11.2004) | Erlassentwurf: BBl 2004 6781 (30.11.2004)
- Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (ERVG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Die geplante Gesetzesrevision eröffnet die Möglichkeit, private Käuferrisiken zu decken. Die vorgesehene institutionelle Neupositionierung der Versicherung als öffentlich-rechtliche Anstalt ermöglicht eine zweckmässige Kompetenzverteilung sowie eine angemessene Steuerung und Aufsicht durch den Bund. Über diese beiden hauptsächlichen Revisionsaspekte hinaus wurden alle geltenden Gesetzesbestimmungen überprüft und sollen nun in einer Totalrevision den heutigen Erfordernissen angepasst werden. Davon betroffen sind insbesondere die Bestimmungen über die Geschäftsgrundsätze, die Organisation, die Finanzen und die Wahrung der Bundesinteressen.
Verfahren eröffnet am: 19.11.2003 Frist abgelaufen am: 31.03.2004
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 7825 (02.12.2003)
Ergebnis: Bericht
Botschaft des Bundesrates: BBl 2004 5795 (02.11.2004) | Erlassentwurf: BBl 2004 5851 (02.11.2004)
- Ausführungsbestimmungen zum Landwirtschaftsgesetz und Tierseuchengesetz
Anhörung
Behörde: Departement
Das vorliegende Verordnungspaket 2007 ist beschränkt auf Verordnungen des Landwirtschaftsgesetzes und des Tierseuchengesetzes. Es beruht hauptsächlich auf gesetzlichen Änderungen, die das Parlament im Rahmen der Agrarpolitik 2007 beschlossen hat. Es enthält auch neue Verordnungen und Vorschläge zu Änderungen, die aufgrund der Erfahrungen in der Praxis oder in Ergänzung und Ausnützung des bestehenden gesetzlichen Rahmens vorgenommen werden sollen.
Verfahren eröffnet am: 25.06.2003 Frist abgelaufen am: 05.09.2003
SR 910.1 | SR: SR 916.40
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
- Totalrevision der Postverordnung
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Die schweizerische Post soll im internationalen Vergleich weiterhin zu den Topunternehmen der Branche gehören. Sie muss zudem ein flächendeckendes Poststellennetz ohne staatliche Abgeltungen unterhalten. In einer Verordnung zu der vom Parlament beschlossenen Revision des Postgesetzes werden die Vorgaben und Verfahrensvorschriften für den Umbau des Poststellennetzes konkretisiert und die Grundlagen für eine kontrollierte Öffnung des Postmarktes geschaffen.
Verfahren eröffnet am: 09.04.2003 Frist abgelaufen am: 15.08.2003
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 3201 (22.04.2003)
Ergebnis: Bericht
AS 2003 4753 (22.12.2003) | SR: SR 783.01
- Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Mit dem Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz verfolgt der Bund das Ziel, die Fernverkehrsverbindungen der Schweiz mit dem Ausland zu verbessern. Dabei sollen die grenznahen kleinen und mittleren Zentren sowie der Landesflughafen Basel miteinbezogen werden. Somit erhalten auch die Randregionen gute Verkehrsverbindungen nach den Grosszentren im Ausland. Durch die Aufwertung der Bahnverbindungen wird eine Verlagerung von Luft- und Strassenverkehr auf die Schiene angestrebt, womit ein Beitrag zur Reduktion der CO2-Emmissionen und zum Klimaschutz geleistet wird.
Verfahren eröffnet am: 10.09.2003 Frist abgelaufen am: 15.12.2003
Eröffnung
Publikation: BBl 2003 6258 (23.09.2003)
Ergebnis: Bericht
Botschaft des Bundesrates: BBl 2004 3743 (13.07.2004) | Erlassentwurf: BBl 2004 3803 (13.07.2004) | BBl 2004 3807 (13.07.2004)
Referendumsvorlage: BBl 2005 5177 (30.08.2005)
AS 2005 4239 (30.08.2005)
- Seilbahngesetz
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Heute müssen Gesuchsteller ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen, um die Genehmigung für ein Projekt zu erhalten. Mit dem Seilbahngesetz soll das Instrument der Einheitsbewilligung durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) eingeführt werden. Dank der Einheitsbewilligung können Konzession und Projektgenehmigung in einem einzigen Verfahren erteilt werden. Im Weiteren bündelt das Seilbahngesetz die unübersichtlichen rechtlichen Grundlagen in diesem Bereich und regelt, wofür Bund und Kantone zuständig sind.
Verfahren eröffnet am: 15.12.2003 Frist abgelaufen am: 31.03.2004
Eröffnung
Publikation: BBl 2004 53 (13.01.2004)
Ergebnis: Bericht
Botschaft des Bundesrates: BBl 2005 895 (08.02.2005) | Erlassentwurf: BBl 2005 925 (08.02.2005)
- Bahnreform 2
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Das attraktive und leistungsfähige Bahnsystem der Schweiz soll gesichert und künftig einfacher und effizienter organisiert werden. Im Zentrum stehen das Finanzierungssystem der Infrastruktur und die Regelung der Sicherheitsdienste. Die rechtliche Trennung von Verkehr und Infrastruktur steht nicht zur Diskussion. Im Weitern setzt sich der Bundesrat zusammen mit den Kantonen für eine aktive Begleitung des bereits laufenden Konsolidierungsprozesses der Bahnlandschaft Schweiz ein. Damit sollen der anhaltende Spardruck aufgefangen und die Wettbewerbsfähigkeit verstärkt werden. Übergeordnetes Ziel sämtlicher Reformen bleibt es, der Schweiz durch Effizienzsteigerung ein attraktives und leistungsfähiges Bahnsystem zu sichern, dies mit einem verbesserten Kosten-Nutzen Verhältnis für die öffentliche Hand.
Verfahren eröffnet am: 19.12.2003 Frist abgelaufen am: 30.04.2004
Eröffnung
Publikation: BBl 2004 55 (13.01.2004)
Ergebnis: Bericht
Botschaft des Bundesrates: BBl 2005 2415 (05.04.2005) | Erlassentwurf: BBl 2005 2547 (05.04.2005) | BBl 2005 2569 (05.04.2005) | BBl 2005 2573 (05.04.2005) | BBl 2005 2579 (05.04.2005) | BBl 2005 2583 (05.04.2005) | BBl 2005 2613 (05.04.2005) | BBl 2005 2625 (05.04.2005)