Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Rechtssammlung zu den Bilateralen Abkommen

Weiterführende Benutzerhinweise

1. Berücksichtigung von Grund- und Änderungserlassen

In der Europäischen Union (EU) wird jeweils der Grunderlass (Erlass, der sich als erster mit einem Regelungsgegenstand auseinandersetzt) angegeben und im Anschluss daran werden die dazugehörigen Änderungserlasse (Änderungen, Berichtigungen, Zusätze, Streichungen, etc.). angefügt. Diese Änderungen finden sich in EUR-Lex unter dem Bottom . Die Änderungen werden nicht in den Text des Grunderlasses eingefügt. Der Rechtsuchende muss den aktuellen Stand eines Erlasses selbst erstellen, indem er vom Grunderlass ausgeht und sämtliche, aktuellen Änderungserlasse hinzufügt.

Die EU hat zu einigen Erlassen konsolidierte Fassungen publiziert. Diese Texte sind nicht offiziell, ihnen kommt keinerlei Rechtskraft zu. Sie sind nicht immer auf dem neuesten Stand. Dennoch wurden sie mit Blick auf eine bessere Verständlichkeit des EU-Rechts teilweise ins Register aufgenommen. Sie tragen im vorliegenden Register den Vermerk «konsolidiert (nicht offiziell)».

2. Sprachen

Das Register wurde in den drei schweizerischen Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch erstellt. Die Bilateralen Abkommen sowie die Erlasse des EU-Rechts sind jedoch in sämtlichen Amtsprachen der EU verbindlich. Die Texte können auf EUR-Lex über die Sprachenauswahl in der gewünschten Sprache eingesehen werden. Sie sind somit insbesondere auch in Englisch verfügbar.

3. Suche

a) Suche im Register
Die Suchfunktion «Suche im Register» ist umfangmässig auf das Register eingeschränkt.

b) Suche in EUR-Lex
Insbesondere die Erlasse des EU-Rechts aber auch die Bilateralen Abkommen und die Entscheide der Gemischten Ausschüsse können direkt über EUR-Lex gesucht werden. Unbedingt zu berücksichtigen ist bei diesem Vorgehen, dass nicht sämtliche Erlasse des EU-Rechts in der Schweiz Anwendung finden, sondern nur jene, auf die die Bilateralen Abkommen Bezug nehmen und auch diese nur in dem von den Abkommen und den dazugehörigen Beschlüssen der Gemischten Ausschüsse festgelegten Umfang (vgl. hierzu EUR-Lex und Das Recht der Europäischen Union in der Schweiz).


Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen