Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Rechtssammlung zu den Bilateralen Abkommen

7. Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (SR 0.142.112.681)

7.Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit
7.1.Anhang I: Freizügigkeit
7.2.Anhang II: Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
7.2.1.Abschnitt A: Rechtsakte, auf die Bezug genommen wird
7.2.2.Abschnitt B: Beschlüsse, die die Vertragsparteien berücksichtigen
7.2.3.Abschnitt C: Rechtsakte, die die Vertragsparteien zur Kenntnis nehmen
7.2.4.Protokoll zu Anhang II des Abkommens über die Freizügigkeit
7.3.Anhang III: Gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen
7.3.1.Abschnitt A: Rechtsakte, auf die Bezug genommen wird
7.3.1.1.Allgemeine Regelung
7.3.1.2.Rechtsberufe
7.3.1.3.Medizinische und paramedizinische Berufe
7.3.1.4.Architektur
7.3.1.5.Handels- und Vermittlungstätigkeiten
7.3.1.6.Industrie und Handwerk
7.3.1.7.Hilfsgewerbetreibende des Verkehrs
7.3.1.8.Filmindustrie
7.3.1.9.Andere Sektoren
7.3.1.10.Landwirtschaft
7.3.1.11.Sonstiges
7.3.1.12.Rechtsakte, die durch die Akte betreffend den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (ABl. L 236 vom 23.9.2003) geändert werden und auf die Bezug genommen wird
7.3.1.13.Erklärung der Schweiz zur Anerkennung der Diplome von Hebammen und Krankenschwestern/Krankenpflegern, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind
7.3.1.14.Erklärung der Schweiz zu autonomen Massnahmen ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung
7.3.1.15.Erklärung Polens zur Anerkennung der Diplome von Krankenschwestern / Krankenpflegern, die für die Allgemeine Pflege verantwortlich sind, und von Hebammen
7.3.2.Abschnitt B: Rechtsakte, die die Vertragsparteien zur Kenntnis nehmen
7.4.Protokoll über Zweitwohnungen in Dänemark
7.5.Protokoll über die Ålandinseln
7.6.Schlussakte
7.6.1.Gemeinsame Erklärung über eine allgemeine Liberalisierung der Dienstleistungen
7.6.2.Gemeinsame Erklärung über die Versorgungsbezüge der in der Schweiz wohnhaften Ruhegehaltsempfänger der Institutionen der Europäischen Gemeinschaft
7.6.3.Gemeinsame Erklärung über die Durchführung des Abkommens
7.6.4.Gemeinsame Erklärung über künftige zusätzliche Verhandlungen
7.6.5.Erklärung der Schweiz über die Verlängerung des Abkommens
7.6.6.Erklärung der Schweiz zur Migrations- und Asylpolitik
7.6.7.Erklärung der Schweiz zur Anerkennung der Architekten-Diplome
7.6.8.Erklärung der EG und ihrer Mitgliedstaaten zu den Artikeln 1 und 17 des Anhangs I
7.6.9.Erklärung zur Teilnahme der Schweiz an den Ausschüssen
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen