Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Rechtssammlung zu den Bilateralen Abkommen

6. Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (SR 0.740.72)

6.Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse
6.1.Anhang 1: Anwendbare Bestimmungen
6.1.1.Abschnitt 1
6.1.2.Abschnitt 2
6.1.3.Abschnitt 3
6.1.4.Abschnitt 4
6.1.5.Abschnitt 5
6.2.Anhang 2: Anwendungsmodalitäten für die Gebühren gemäss Artikel 8
6.3.Anhang 3: Europäische Gemeinschaft
6.4.Anhang 4: Liste der Beförderungen, die von allen die Lizenz betreffenden Regelungen und sonstigen Genehmigungspflichten befreit sind
6.5.Anhang 5: Verzeichnis der Bestimmungen in den bilateralen Strassenverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und den verschiedenen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft über die Güterbeförderung im Dreiländerverkehr
6.6.Anhang 6: Ausnahmen von der Gewichtsbegrenzung und vom Nacht- und Sonntagsfahrverbot
6.7.Anhang 7: Grenzüberschreitender Personenverkehr mit Kraftomnibussen
6.8.Anhang 8: Verzeichnis der Bestimmungen in den bilateralen Strassenverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und den verschiedenen Ländern der Gemeinschaft über die Erteilung von Genehmigungen für die Personenbeförderung im Dreiländerverkehr
6.9.Anhang 9: Anhang zur Qualität der Dienste im Eisenbahn- und kombinierten Verkehr
6.10.Anhang 10: Anwendungsmodalitäten für die Gebühren gemäss Artikel 40
6.11.Schlussakte
6.11.1.Gemeinsame Erklärung zu Artikel 38 Absatz 6
6.11.2.Gemeinsame Erklärung über künftige zusätzliche Verhandlungen
6.11.3.Erklärung zur Teilnahme der Schweiz an den Ausschüssen
6.11.4.Erklärung der Schweiz über die Verwendung der Kontingente (40 t)
6.11.5.Erklärung der EG über die Verwendung der Kontingente (40 T)
6.11.6.Erklärung der Schweiz zu Artikel 40 Absatz 4
6.11.7.Erklärung der Schweiz über die Erleichterung der Zollabfertigung (Art. 43 Abs. 1)
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen