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Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Rechtstexte im Format PDF

Nr. 6, 8. Februar 2011

SeiteRechtstextSR
489Verordnung des EFD über Zollerleichterungen für Waren je nach Verwendungszweck (Zollerleichterungsverordnung, ZEV)631.012
491Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVV)725.116.21
493Allgemeine Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrareinfuhrverordnung, AEV)916.01
497Verordnung über die Zulagen und die Datenerfassung im Milchbereich (Milchpreisstützungsverordnung, MSV)916.350.2
499Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien916.443.103
507Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Tunesien946.231.175.8
509Übereinkommen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe0.105
511Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie0.107.2
513Abkommen zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Russischen Föderation über die Erleichterung der Visaerteilung für Staatsangehörige der Russischen Föderation und der Schweizerischen Eidgenossenschaft0.142.116.652
523Übereinkommen vom 21. Mai 1974 über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale0.231.173
525Notenaustausch vom 4. Januar 2011 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1211/2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige im Besitz eines Visums sein müssen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)0.362.380.047
527Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können0.515.091.2
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen