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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Rechtstexte im Format PDF

Nr. 32 17. August 2004
SeiteRechtstextSR
3693Verordnung über die vollständige Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Änderung des Strafgesetzbuches und des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Finanzierung des Terrorismus)780.1
3695Verordnung des BLW über die Festlegung von Perioden und Fristen sowie die Freigabe von Zollkontingentsteilmengen für die Einfuhr von frischem Gemüse, frischem Obst und von frischen Schnittblumen (VEAGOG-Freigabeverordnung) Die Anhänge 2 und 3 sowie die Änderungen aller Anhänge sind in der AS nicht veröffentlicht.916.121.100
3697Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Republik Moldova über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht für Inhaber eines Diplomaten- oder Dienstpasses0.142.115.652
3701Gegenseitigkeitserklärung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (nachfolgend «Schweiz») und der Regierung der Provinz Manitoba (nachfolgend «Manitoba») im Bereich der Anerkennung, Vollstreckung, Schaffung und Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen0.211.213.123.21
3705Gegenseitigkeitserklärung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (nachfolgend «Schweiz») und der Regierung der Provinz Saskatchewan (nachfolgend «Saskatchewan») im Bereich der Anerkennung, Vollstreckung, Schaffung und Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen0.211.213.123.22
3709Internationales Übereinkommen vom 18. Mai 1904 zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes gegen das unter dem Namen «Mädchenhandel» bekannte verbrecherische Treiben (mit Unterzeichnungsprotokoll)0.311.31
3711Internationales Übereinkommen vom 4. Mai 1910 zur Bekämpfung des Mädchenhandels (mit Schlussprotokoll)0.311.32
3713Protokoll von Cartagena vom 29. Januar 2000 über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (mit Anlagen)0.451.431
3715Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (mit Anhängen I-IV)0.453
3721Internationales Abkommen vom 3. November 1923 zur Vereinfachung der Zollförmlichkeiten (mit Protokoll)0.631.121.1
3723Vereinbarung vom 22. November 1950 über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (mit Anhängen und Protokoll)0.631.145.141
3725Abkommen vom 4. Juni 1954 über die Zollerleichterungen im Reiseverkehr0.631.250.21
3727Zusatzprotokoll vom 4. Juni 1954 zum Abkommen über die Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr (mit Anlage)0.631.250.211
3729Bundesbeschluss über das Interimsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der PLO, handelnd zu Gunsten der Palästinensischen Behörde (Entwurf)
3731Interimsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der PLO handelnd zu Gunsten der Palästinensischen Behörde (mit Verständigungsprotokoll, Vereinbarung und Anhängen)0.632.316.251
3787Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft anderseits betreffend das Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft(mit vereinbarter Niederschrift)0.632.401.22
3789Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über psychotrope Stoffe (mit Anhang)0.812.121.02
3791Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (mit Anlagen)0.814.021
3793Rahmenabkommen vom 5. Dezember 2003 zwischen der Coalition Provisional Authority («CPA»), die nach den Rechten und Usanzen des Krieges und in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, insbesondere mit Resolution 1483 (2003), vorübergehend die Regierungsgewalt im Irak ausübt, der gemäss Verfügung Nr. 20 der CPA gegründeten Irakischen Handelsbank (Trade Bank of Iraq, «TBI») und der Geschäftsstelle für die Exportrisikogarantie («ERG»), die für die Schweizerische Eidgenossenschaft handelt (mit Anhängen)0.946.114.32
3795Beschluss Nr. 2/2002 vom 8. Januar 2003 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen eingesetzten Ausschusses zur Änderung des Anhangs 1 des Abkommens0.946.526.81
3855Verordnung über die Anlagefonds (Anlagefondsverordnung, AFV) (nur ital.)951.311