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Schweizerische Bundeskanzlei

Eidgenössische Volksinitiative 'Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 129 Abs. 4 (neu)

4 Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.







Stand: 18. Mai 2012