Die strategischen Planungen des Bundesrates tragen diesen Anforderungen Rechnung: Sie sollen die Hauptrichtung der künftigen bundesrätlichen Politik angeben, ohne aber zum Korsett zu werden, das unvorhersehbare, dringend gebotene Entscheide verhindern würde. Der Bundesrat legt deshalb nicht alle Einzelheiten zum Voraus planerisch fest und er kann bei Bedarf – in begründeten Fällen – von seinen Planungen abweichen.