Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Führen heisst vorausschauen

Es ist Kernaufgabe der Bundespolitik, sich mit der Zukunft der Schweiz zu befassen. Der Bundesrat spielt dabei als oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes (BV Art. 174) eine zentrale Rolle. Er bestimmt die Ziele und Mittel seiner Regierungspolitik und plant und koordiniert die staatlichen Tätigkeiten (BV Art. 180 Abs. 1). Dabei muss er zwei unterschiedliche Anforderungen gleichzeitig zu erfüllen:
  • Einerseits hat er Strategien und Planungen zu entwickeln, um dem gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Wandel und neuen Herausforderungen frühzeitig zu begegnen.
  • Andererseits muss er Grenzen der Planbarkeit beachten und ausreichende Flexibilität wahren, um unerwartete oder neue Ereignisse und Entwicklungen bestmöglich bewältigen zu können.
Die strategischen Planungen des Bundesrates tragen diesen Anforderungen Rechnung: Sie sollen die Hauptrichtung der künftigen bundesrätlichen Politik angeben, ohne aber zum Korsett zu werden, das unvorhersehbare, dringend gebotene Entscheide verhindern würde. Der Bundesrat legt deshalb nicht alle Einzelheiten zum Voraus planerisch fest und er kann bei Bedarf – in begründeten Fällen – von seinen Planungen abweichen.

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