Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesratswahlen

Die Mitglieder des Bundesrates werden von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Erneuerungswahlen werden alle vier Jahre im Dezember durchgeführt, kurz nach der Gesamterneuerung des Nationalrats.

Verfahren:

Jede stimmberechtigte Schweizerin und jeder stimmberechtigte Schweizer kann in den Bundesrat gewählt werden. Eine vorgängige offizielle Kandidatur ist dafür nicht erforderlich. Die Mitglieder des Bundesrates werden einzeln gewählt. Danach werden die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident sowie die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident für das kommende Jahr gewählt. Bisherige Bundesratsmitglieder kommen in der Reihenfolge des Amtsalters zur Wiederwahl (Anciennitätsprinzip). 

Die Wahl läuft folgendermassen ab:

  • Die Vereinigte Bundesversammlung wählt in geheimer Wahl und über mehrere Wahlgänge ein Bundesratsmitglied nach dem andern.
  • In den ersten beiden Wahlgängen können alle wählbaren Personen Stimmen erhalten.
  • Ab dem dritten Wahlgang sind keine weiteren Kandidaturen mehr zugelassen. Wenn niemand das absolute Mehr erreicht, scheidet die Person mit der geringsten Stimmenzahl vor dem nächsten Wahlgang aus.
  • Dies wird so lange wiederholt, bis eine Person das absolute Mehr erreicht hat und damit gewählt ist.
  • Die Mitglieder des Bundesrates werden für eine vierjährige Amtsdauer gewählt.

Im Anschluss an die Wahl der Bundesratsmitglieder findet nach demselben Verfahren die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers statt.


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