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Die Mitglieder des Bundesrates werden von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Erneuerungswahlen werden alle vier Jahre im Dezember durchgeführt, kurz nach der Gesamterneuerung des Nationalrats.
Verfahren:
Jede stimmberechtigte Schweizerin und jeder stimmberechtigte Schweizer kann in den Bundesrat gewählt werden. Eine vorgängige offizielle Kandidatur ist dafür nicht erforderlich. Die Mitglieder des Bundesrates werden einzeln gewählt. Danach werden die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident sowie die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident für das kommende Jahr gewählt. Bisherige Bundesratsmitglieder kommen in der Reihenfolge des Amtsalters zur Wiederwahl (Anciennitätsprinzip).
Die Wahl läuft folgendermassen ab:
Im Anschluss an die Wahl der Bundesratsmitglieder findet nach demselben Verfahren die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers statt.
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