Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Strategie (Legislaturplanung)

Seit 1968 legt der Bundesrat dem jeweils neu gewählten Parlament mit dem Botschaft über die Legislaturplanung (ParlG Art. 146) seine politische Strategie vor. Darin hält er die wichtigsten Ziele und Massnahmen für die neue Legislaturperiode fest. Das Parlament kann seit dem 1. Dezember 2003 diese Planung abändern und dem Bundesrat konkrete Vorgaben machen (ParlG Art. 147). Im Konkordanzsystem schweizerischer Prägung kann ein solches Regierungsprogramm allerdings nicht die Umsetzung eines Partei- oder Koalitionsprogramms sein, wie das in unseren Nachbarländern der Fall ist. Die Legislaturplanung ist vielmehr ein Dialoginstrument zwischen Bundesrat und Parlament, das frühzeitig zeigen soll, was die Regierung beabsichtigt und wo mit der Unterstützung der beiden Räte gerechnet werden kann, oder inwiefern Blockierungen zu erwarten oder Anpassungen vorzunehmen sind.

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