Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Jahresziele

Die Jahresziele des Bundesrats (ParlG Art. 144), die 1996 eingeführt wurden, sind auf die Legislaturplanung abzustimmen und dem Parlament bekannt zu geben. Gestützt auf die Jahresziele nimmt die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident jeweils in der Wintersession im Namen des Bundesrats eine mündliche Standortbestimmung vor. Die Jahresziele sind auch Grundlage für die Prüfung der Geschäftsführung durch das Parlament. In seinem Geschäftsbericht zieht der Bundesrat jährlich Bilanz über die Zielerreichung und begründet Planabweichungen.

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